Soll ich mein Baby gegen Corona impfen lassen?

Diese Frage wird gestellt vom Ressortleiter Gesundheit auf zeit​.de am 26.10. Zur größt­mög­li­chen Überraschung wird dies mitgeteilt:

»… In Deutschland rich­ten sich vie­le Kinderärztinnen und ‑ärz­te danach, was die Ständige Impfkommission (Stiko) emp­fiehlt. Bisher hat sich die Stiko noch nicht dazu geäu­ßert, wem sie zur Impfung rät… „Soll ich mein Baby gegen Corona imp­fen las­sen?“ weiterlesen

Long-Covid-Symptome durch Impfung
17-jährige Marlene möchte wieder zurück ins Leben

Auf rp​-online​.de ist hin­ter der Bezahlschranke am 25.10. zu lesen:

»… Als Zwölfjährige erkrank­te Marlene am Epstein-Barr-Virus. Einher gin­gen die übli­chen Symptome: Fieber, Müdigkeit, Halsschmerzen. Die Krankheit ging vor­über. Einige Jahre ging es Marlene danach gut. Bis zu ihrer Corona-Impfung im September 2021. Danach kamen eini­ge Symptome wie­der, nur deut­lich stär­ker. Marlene fühl­te sich voll­kom­men erschöpft, ihre Muskeln zit­ter­ten. In der Schule fiel es ihr immer schwe­rer, sich zu kon­zen­trie­ren. Im Laufe des Herbstes des ver­gan­ge­nen Jahres ging es der Teenagerin zuneh­mend schlech­ter. „Long-Covid-Symptome durch Impfung
17-jäh­ri­ge Marlene möch­te wie­der zurück ins Leben“
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»Es muss eine gewisse Angst bei den Eltern ausgelöst werden«

Sonst schicken sie die Kinder nicht zur "Impfung", sagt der Chef des ita­lie­ni­schen Verbands der Kinderärzte laut der Nachrichtenagentur Adnkronos:

»Schule und Covid, Kinderärzte: "Leichter Anstieg der Infektionen, aber es wird noch schlimmer

"Wir ver­zeich­nen einen leich­ten Anstieg der Fälle bei Schulkindern. Es gibt kei­nen Notfall, aber wir befürch­ten, dass das Schlimmste noch bevor­steht, denn die Temperaturen sind noch mild und in den Klassenzimmern kann man die Fenster offen las­sen. Wenn das kal­te Wetter ein­tritt und das Leben in geschlos­se­nen Räumen dra­stisch zurück­kehrt, wer­den die Covid-Infektionen stark zuneh­men, da kei­ne Abstände mehr ein­ge­hal­ten wer­den und kei­ne Masken mehr ver­wen­det wer­den. „»Es muss eine gewis­se Angst bei den Eltern aus­ge­löst wer­den«“ weiterlesen

Begrenzte spezifische Wirksamkeit der Booster bestätigt sich

Unter die­ser Überschrift ist auf phar​ma​zeu​ti​sche​-zei​tung​.de gleich von zwei Studien dazu zu lesen. Das ist aber alles kein Grund, sich nicht wei­ter "imp­fen" zu las­sen, lesen wir am 26.10.:

»Ebenso wie die gestern auf dem Preprint-Server »Biorxiv« ver­öf­fent­lich­ten Ergebnisse von US-ame­ri­ka­ni­schen Forschenden sind auch die jetzt an glei­cher Stelle publi­zier­ten Daten eines Forscherkollektivs um Dr. Ai-ris Collier vom Beth Israel Deaconess Medical Center in Boston bis­her noch nicht durch unab­hän­gi­ge Experten begut­ach­tet wor­den. Beide Arbeiten zei­gen, dass die spe­zi­fi­sche, gegen BA.4/5 gerich­te­te Immunantwort nach einer Boosterimpfung mit einem biva­len­ten an die­se Omikron-Sublinien ange­pass­ten Impfstoff kaum stär­ker aus­fällt als nach einer Auffrischimpfung mit einem mon­o­va­len­ten Original-mRNA-Impfstoff gegen Covid-19… „Begrenzte spe­zi­fi­sche Wirksamkeit der Booster bestä­tigt sich“ weiterlesen

Zahlungen und Beerdigungskosten für verstorbene COVID-19-Impflinge

Auf der Seite ser​vices​aus​tra​lia​.gov​.au der austra­li­schen Regierung ist unter genann­ter Überschrift zu lesen:

»Bei einem Todesfall haben Sie mög­li­cher­wei­se Anspruch auf Zahlungen und Unterstützung bei den Beerdigungskosten. Wir über­wei­sen die­se Beträge an den Nachlass des Verstorbenen.

Welche Nachweise Sie benötigen
Bevor Sie Ihren Anspruch gel­tend machen kön­nen, müs­sen Sie Ihren Arzt bit­ten, einen medi­zi­ni­schen Bericht über die COVID-19-Impfstoffansprüche aus­zu­fül­len. Sie benö­ti­gen die­sen Bericht als Nachweis, wenn Sie den Antrag stel­len. Wir benö­ti­gen die Antworten Ihres Arztes, um Ihren Anspruch zu beur­tei­len. „Zahlungen und Beerdigungskosten für ver­stor­be­ne COVID-19-Impflinge“ weiterlesen

Einspruch in der "FAZ": »Der Gesetzgeber muss die einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen«

Die Rechtsanwältin Dr. Sylvia Kaufhold schreibt auf faz​.net (Bezahlschranke) am 24.10.:

»Obwohl sich die Pandemielage längst ver­än­dert hat, hält der Gesetzgeber an der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Corona-Impfpflicht fest. Es dro­hen sogar Verschärfungen. Dabei ist der Gesetzgeber ver­fas­sungs­recht­lich längst zur Nachbesserung verpflichtet.

Am 1. Oktober 2022 sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft getre­ten, mit denen − zunächst befri­stet bis zum 7. April 2023 − die in Bund und Ländern gel­ten­den Coronamaßnahmen auf neue Grundlagen gestellt wer­den. Trotz eini­ger Entschärfungen am Ende des Gesetzgebungsverfahrens las­sen die Neuerungen die zahl­rei­chen im Vorfeld, auch sei­tens des Corona-Expertenrats sowie der soge­nann­ten Evaluierungskommission, geäu­ßer­ten Einwände weit­ge­hend unbe­rück­sich­tigt… „Einspruch in der "FAZ": »Der Gesetzgeber muss die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht abschaf­fen«“ weiterlesen