Behördenanfragen über das Informationsfreiheitsgesetz, die des öfteren (zuletzt hier, und öfter) auch auf diesem Blog als Quelle herangezogen wurden, bieten einen Einblick in die Funktionsweise des Staatsapparates. Das Portal www.fragdenstaat.de stellt ein einfach zu bedienendes und nützliches Werkzeug bereit, um als Bürger einigermaßen rechtssichere Anfragen zu stellen und auf diese Weise Auskunft von Behörden zu erhalten.
Die Einblicke sind durchaus wichtig, weil bisweilen Informationen preisgegeben werden, die die Behörde von selbst in der Regel so nicht preisgegeben hätte bzw. oft durch den Filter der reichweitenstarken Medien fallen würde; die banale Erkenntnis, dass auch eine Nichtantwort eine Antwort darstellt, erweist sich bei solchen Anfragen ebenso als wahr. Das Schweigen der Behörde entspricht dem »Ich habe dem nichts hinzuzufügen« des Pressesprechers.
Die verspätet und daher auch gesetzeswidrig[1] am 25. August 2022 beantwortete Anfrage[2] des Verfassers vom 27. Mai 2022 behandelt zwei Punkte:
(1) die Kosten für die ersten vier Kurzclips aus dem Bundesgesundheitsministerium, die unter dem Titel #KarlText auf diversen Kanälen verbreitet worden sind, sowie 2) die Sendemanuskripte und Quellen, die dem Format zugrunde lagen.