»Seit Mittwoch muss in Bussen und Bahnen eine FFP2-Maske getragen werden – für das Personal gilt das nicht. Das wundert und verärgert viele Fahrgäste…
Am Donnerstag antwortete die BVG bei Twitter mehreren empörten Fahrgästen, dass die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken nicht für das Personal gelte: „Das Kontrollpersonal muss während der Dienstausübung keine FFP2-Maske tragen.“
Sobald das Personal privat in Bussen oder Bahnen unterwegs ist, müsse es natürlich eine FFP2-Maske tragen, hieß es weiter…
Laut Arbeitsschutzgesetz gelten im Hinblick auf das Arbeiten mit einer FFP2-Schutzmaske gewisse Richtlinien, begründete die BVG dies. Die Masken gelten als Atemschutzgeräte, und deren Tragedauer ist geregelt. Zudem steht Mitarbeitern nach dem Tragen eine ebenfalls geregelte Erholungszeit zu. Dies schreibt die gesetzliche Unfallversicherung vor.«
tagesspiegel.de (2.4.)
(Hervorhebungen nicht im Original.)