Neue Maskenpflicht gilt nicht für das BVG-Personal

»Seit Mittwoch muss in Bussen und Bahnen eine FFP2-Maske getra­gen wer­den – für das Personal gilt das nicht. Das wun­dert und ver­är­gert vie­le Fahrgäste…

Am Donnerstag ant­wor­te­te die BVG bei Twitter meh­re­ren empör­ten Fahrgästen, dass die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken nicht für das Personal gel­te: „Das Kontrollpersonal muss wäh­rend der Dienstausübung kei­ne FFP2-Maske tragen.“

Sobald das Personal pri­vat in Bussen oder Bahnen unter­wegs ist, müs­se es natür­lich eine FFP2-Maske tra­gen, hieß es weiter… 

Laut Arbeitsschutzgesetz gel­ten im Hinblick auf das Arbeiten mit einer FFP2-Schutzmaske gewis­se Richtlinien, begrün­de­te die BVG dies. Die Masken gel­ten als Atemschutzgeräte, und deren Tragedauer ist gere­gelt. Zudem steht Mitarbeitern nach dem Tragen eine eben­falls gere­gel­te Erholungszeit zu. Dies schreibt die gesetz­li­che Unfallversicherung vor.«
tages​spie​gel​.de (2.4.)

(Hervorhebungen nicht im Original.)