Maskenpflicht im Auto. Alte sollen zu Hause bleiben

Zwei Meldungen aus der Technokratenblase. In Berlin teilt der Regierende Müller mit, daß künf­tig auch im Auto "medi­zi­ni­sche Masken" Pflicht sind, wie welt​.de berichtet.

»Ausgenommen sind der Fahrer und bei Fahrten im pri­va­ten Wagen die Mitglieder des eige­nen Haushalts.«

Das wird eine fei­ne neue Aufgabe für die Polizei und eine wei­te­re Einnahmequelle für die Stadt. Unverblümt wird der Hintergrund genannt:

»Die neu­en Regeln betref­fen auch Versammlungen in Form eines Autokorsos und sol­len in den kom­men­den Tagen in Kraft tre­ten. Die aktu­el­le Infektionsschutzverordnung wird ent­spre­chend angepasst.

Müller sag­te, ein Nachschärfen der Verordnung sei an die­ser Stelle nötig gewe­sen. Die Corona-Infektionszahlen in Berlin sei­en rück­läu­fig. „Wir sind auf dem rich­ti­gen Weg. Aber wir wol­len dran­blei­ben, wir wer­den nicht über­mü­tig.“«

Wäre toll­wü­tig das bes­se­re Wort? In München hin­ge­gen sol­len alte Menschen zu Hause blei­ben und auf Tablets daddeln.

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EU-Behörde zweifelt am Nutzen von FFP2-Masken

Wird die­se Nachricht die ver­äng­stig­ten Kita-Beschäftigten und ihre Gewerkschaft errei­chen? Auf zdf​.de ist heu­te zu lesen:

»FFP2-Masken wur­den zum Goldstandard der Pandemiebekämpfung erklärt. Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC sieht jedoch kei­nen Mehrwert in der uni­ver­sel­len Verwendung im Alltag.
Die beson­ders dich­ten, aber teu­re­ren Masken sol­len vor Schadstoffpartikeln wie Staub oder auch Aerosolen schüt­zen. Sie wer­den inzwi­schen vie­ler­orts anstel­le nor­ma­ler Alltagsmasken ver­langt. Mitte Januar hat­ten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten ver­ein­bart, in Öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften FFP2-Masken, OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 zu fordern.

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Söder verwundert: Gutschein für FFP2-Masken erhalten

rp​-online​.de mel­det am 31.1.:

»Zum Schutz vor dem Coronavirus soll mehr als jeder drit­te Bürger in Deutschland vom Bund finan­zier­te FFP2-Masken bekom­men. Die Bundesregierung hat dies als Schutz für Menschen mit beson­ders hohem Risiko beschlos­sen – dazu zäh­len Über-60-Jährige und Menschen mit bestimm­ten chro­ni­schen Erkrankungen. Nachdem nun der Versand der Coupons begon­nen hat, wun­dern sich man­che Empfänger dar­über, dass auch sie sol­che Gutscheine in ihrem Briefkasten mit einem Standard-Begleitschreiben finden.
Denn auf den ersten Blick ist es häu­fig nicht erkenn­bar, aus wel­chem Grund jemand auf der Empfängerliste sei­ner Krankenkasse gelan­det ist – und auch klei­ne Kinder erhal­ten die Gutscheine…

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gehört im Übrigen auch zu den­je­ni­gen, die zur eige­nen Verwunderung Gutscheine für vom Bund finan­zier­te FFP2-Masken erhal­ten haben. „Da war ich schon etwas über­rascht“, sag­te der CSU-Chef am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in München. Warum er sie erhal­ten habe, kön­ne er nicht sagen. Der 54-Jährige beton­te aber, dass er die Gutscheine nicht ein­lö­sen son­dern zurück­ge­ben werde.«

Gutschein-System für FFP2-Masken ein Fall für die Justiz

„Dieses System ist völ­lig unan­ge­mes­sen und ein Skandal“ ist ein Beitrag auf welt​.de am 27.1. über­schrie­ben, in dem zu lesen ist:

»Risikogruppen war­ten wochen­lang auf Gutscheine, Briefe sind an Verstorbene adres­siert, Apotheker weh­ren sich. Das Gutschein-System für FFP2-Masken ist nun sogar ein Fall für die Justiz. Höhepunkt der Aktion: Sie hät­te spie­lend ein paar Milliarden Euro bil­li­ger sein können.

Als Apotheker Hendrik Müller Ende Januar sein Firmenkonto checkt, bekommt er Zweifel. Mehr als 60.000 Euro net­to hat er erstat­tet bekom­men: Geld vom Bund, je sechs Euro pro ver­teil­ter FFP2-Maske in sei­nen zwei Obernkirchener Apotheken. „Zertifizierte FFP2-Masken sind für 60 bis 70 Cent net­to zu erwer­ben, dadurch ergibt sich ein Reingewinn von 40.000 Euro. Die Vergütung von sechs Euro brut­to ist völ­lig unan­ge­mes­sen und ein Skandal“, sagt Müller.

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Faustische Idee: Besser zwei Masken tragen

Dieses Video wird auf you­tube ohne Warnhinweis gezeigt:

Eine wahr­haft fau­sti­sche Idee!

»nach Art des Dr. Faust, der den Charaktertypus des rast­los Tätigen, immer nach dem Höchsten und Tiefsten, was für den Menschengeist erreich­bar ist, stre­bend ver­tritt und dem das drän­gen­de Suchen wert­vol­ler als das Besitzen ist«
https://​de​.wik​tio​na​ry​.org/​w​i​k​i​/​f​a​u​s​t​i​sch

Belasten FFP-Masken Herz und Lunge?

Ja, sagen die Forscher. Aber auch: Da muß man eben durch… Auf apo​the​ke​-adhoc​.de ist am 26.1. zu lesen:

»Professor Dr. Ulrich Laufs, Kardiologe und Wissenschaftler am Universitätsklinikum Leipzig, hat sich dem Thema in einer Untersuchung gewid­met. Das Ergebnis: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ver­min­dert die kör­per­li­che Belastbarkeit von Gesunden. Trotzdem sei es rich­tig, eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Eindämmung der Pandemie zu tragen.«

Warum das rich­tig ist, erklärt der Professor nicht.

»Laufs unter­sucht gemein­sam mit ande­ren Medizinern die Auswirkungen von zwei Maskentypen – einem chir­ur­gi­schen Mundschutz und einer FFP2-Maske. Ziel der Untersuchung war es, zu zei­gen, ob das Tragen die­ser Modelle Auswirkungen auf die Belastbarkeit der Anwender hat…„Die Ergebnisse unse­rer Untersuchung bestä­ti­gen das sub­jek­ti­ve Gefühl vie­ler Menschen“, erklärt Laufs, „die Studie hat die Einschränkung der Leistungsfähigkeit nun auch wis­sen­schaft­lich quantifiziert.“

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Landesweiter Maskenpflichtkontrolltag am kommenden Donnerstag, 28. Januar

Darauf freut sich Rheinland-Pfalz. Auch Trier macht mit bei der Überzeugungsaktion. Woran erkennt man noch­mal eine Pandemie?

»Das Polizeipräsidium Trier betei­ligt sich am lan­des­wei­ten Maskenpflichtkontrolltag am kom­men­den Donnerstag, 28. Januar.

Gemeinsam mit den zustän­di­gen Ordnungsbehörden und mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei wer­den Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Trier am kom­men­den Donnerstag die Einhaltung der Corona-Regeln über­prü­fen. Dabei steht die Einhaltung der Maskenpflicht im Fokus der Beamtinnen und Beamten. Insbesondere wird die neue Pflicht zum Tragen einer medi­zi­ni­schen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) u.a. in Geschäften und in öffent­li­chen Verkehrsmitteln Bestandteil der Kontrollen sein. Aber auch ande­re Corona-Regeln wie z.B. die Einhaltung des Mindestabstandes oder die Beschränkung der Personenanzahl bei Zusammenkünften im öffent­li­chen Raum wer­den über­prüft. Schwerpunktmäßig wer­den die Beamtinnen und Beamten in Trier und in den Mittelzentren unter­wegs sein. Dabei ste­hen Einkaufsstraßen, ÖPNV-Haltepunkten, ande­re öffent­li­che Plätze und Ausflugsziele auf dem Kontrollplan…« news​.trier​.de

In der Region gibt es laut dem Portal 1,7 % "Fälle" mit 0,04 % "Corona-Toten".

Maske auf, Maske ab: Politiker bei Presseterminen

https://www.dw.com/de/maske-auf-maske-ab-politiker-bei-presseterminen/a‑56277101

Die "Deutsche Welle" ver­sucht sich heu­te in Vorwärtsverteidigung, nach­dem sie viel Häme ein­stecken muß­te dafür, daß sie in ihren Berichten vom Maas-Besuch in der Türkei die­se Fotos ver­öf­fent­lich­te – eines für das deut­sche, das ande­re für das tür­ki­sche Publikum:

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FFP2 in Bayern – Kurioses und Asoziales

sued​deut​sche​.de berich­tet am 18.1. über das Hotel & Restaurant "Seligweiler";

»Die Grenze der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern ver­läuft exakt durch das Hotel und dort unter ande­rem durch einen Gastraum, die "Grenzstube": Gäste mit FFP2-Maske kön­nen also seit Montag an einem Tisch sit­zen mit Gästen aus Baden-Württemberg, die eine Alltagsmaske auf die Nase zie­hen – alles natür­lich mit dem gebo­te­nen Corona-Abstand.

Gäste haben sie noch im Seligweiler, die Auslastung sei gar nicht mal so übel, sagt eine freund­li­che Angestellte am Telefon: Geschäftsreisende, eini­ge Monteure, sie alle dür­fen im Gastraum bewir­tet wer­den. Wie das nun gehand­habt wird im Grenzraum? "Wir bemü­hen uns natür­lich, allen Regelungen Folge zu lei­sten", lau­tet die diplo­ma­ti­sche Antwort.«

Weniger lustig sind die sozia­len Folgen der Maskenpflicht. Zwar hat Söder ver­spro­chen, "2,5 Millionen FFP2-Schutzmasken für Bedürftige kosten­los zur Verfügung [zu stel­len] – zunächst fünf pro Person", aber:

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