Am 10.2. wurde hier berichtet, daß das Amtsgericht Heidelberg Christian Drosten in einem Verfahren von RA Bahner aufgefordert hatte, ein schriftliches Sachverständigengutachten zum PCR-Test einzureichen.
Am 9.3. erschien unter obigem Titel ein Artikel auf nordkurier.de. Dort ist zu lesen:
»BERLIN · Dass Christian Drosten die Post vom Amtsgericht Heidelberg erreicht hat, bestätigte die Charité dem Nordkurier bereits vor zwei Wochen. Ihm sei die Anfrage bekannt, so Sprecherin Manuela Zingl, die Entscheidung, ob Prof. Drosten in dem Verfahren als Sachverständiger in Erscheinung treten wird, sei aber noch nicht gefallen. Damals hieß es, im Laufe der Woche würde es eine Antwort geben – gab es dann aber doch nicht. Als der Nordkurier zehn Tage später nochmals nachhakte, hieß es wieder, dass sich die Anfrage „weiterhin in Bearbeitung“ befinde.