Quarantäne im Kloster

Das ist nicht dop­pelt ge­mop­pelt, son­dern aktu­el­le Realität in deut­schen Klöstern. "KLÖSTER IN DER PANDEMIE: 'Wir sind allein'“ beti­telt faz​.net einen Beitrag vom 24.12. (Bezahlschranke). Darin ist zu erfahren:

»Die Pandemie macht auch vor Klostermauern nicht halt. Zwischen Lagerkoller unter Mönchen, finan­zi­el­len Sorgen und dem Weihnachtsfest als Herausforderung ver­su­chen die Orden ihre Gemeinschaften am Leben zu halten…

Das Prämonstratenserkloster mit sei­nen zwölf Chorherren ist ein statt­li­cher Wirtschaftsbetrieb. Im klo­ster­ei­ge­nen Drei-Sterne-Hotel und in den Gästezimmern des Bildungszentrums rech­ne­te der Cellerar für 2020 mit 22.500 Übernachtungen. Am Ende waren es nicht ein­mal deren 7000. „Wenn es ein Risiko gibt, trifft es uns hart“, war für ihn schon zu Beginn der Pandemie klar. Nun ist der Großteil der 120 Klosterangestellten in Kurzarbeit. Allein im Roggenburger Bildungszentrum belau­fen sich die Umsatzeinbußen auf rund 850.000 Euro. „Ohne unse­re guten Freunde hät­ten wir die­ses Jahr nicht über­lebt“, sagt Pater Roman.«

„Quarantäne im Kloster“ weiterlesen

Kommen Zwangsisolationen aufgrund eines positiven PCR-Testergebnisses vor Gericht?

Auf lauf​pass​.com ist am 22.12. der Wortlaut eines Antrags auf Erlass einer einst­wei­li­gen Anordnung zu lesen, mit der die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, ver­langt, daß

»… die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV‑2 infi­zier­ten oder krank­heits­ver­däch­ti­gen Personen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) vom 1. Dezember 2020 wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt…«

wird. Dort ist auch die sehr aus­führ­li­che Begründung nachzulesen.

Quarantäne. Für die einen so, für die anderen so

Die einen sind wich­tig. Merkel ist so eine. Stundenlang saß sie mit dem erkrank­ten (so heißt es ja offi­zi­ell kor­rekt) Macron in einem fen­ster­lo­sen Büro. Quarantäne? Pustekuchen. Schließlich ist sie wich­ti­ger als der spa­ni­sche und der por­tu­gie­si­sche Premier und gar der EU-Ratspräsident. Die haben wenig­stens for­mal den Weg in die Quarantäne gefun­den (s. spie​gel​.de).

Und dann gibt es die vie­len, denen bei einem Positiv-Test oft kei­ne Wahl bleibt. Prof. Sullivan von der Psychoanalytischen Universität Berlin beschreibt es auf faz​.net (Bezahlschranke) am 21.12. so:

»Die nega­ti­ven Auswirkungen sind groß, viel grö­ßer übri­gens noch für bil­dungs­fer­ne Schichten [? AA], denn die trifft ein posi­ti­ver Test meist noch stär­ker als ande­re. Die Mittelschicht oder die höhe­ren Kreise sind häu­fig nicht auf die Hilfe von Familienangehörigen ange­wie­sen, wenn es etwa um Kinderbetreuung geht. Sie haben sel­te­ner Kontakt zu älte­ren Familienmitgliedern. Und häu­fig arbei­ten sie auch noch im Homeoffice, so dass es noch nicht ein­mal groß auf­fällt, wenn sie in Quarantäne müs­sen. In den ärme­ren Bevölkerungsschichten ist das anders. 

„Quarantäne. Für die einen so, für die ande­ren so“ weiterlesen

Von wegen Vorquarantäne. Bombengeschäft mit Tests

»Großer Ansturm auf Schnelltest-Zentren in NRW« über­schreibt rp​-online​.de heu­te einen Beitrag.

»Die Betreiber pri­va­ter Testzentren mel­den am letz­ten Wochenende vor Weihnachten einen regel­rech­ten Ansturm auf ihr Angebot. Zum Teil sind Tests ohne Termin nicht mehr mög­lich. An ande­ren Stellen kommt es zu stun­den­lan­gen Wartezeiten.

Kurz vor Weihnachten ist der Ansturm auf die Corona-Schnelltest-Zentren in Nordrhein-Westfalen rie­sig. „Wir haben den Eindruck, dass sich jeder noch vor Weihnachten testen las­sen will“, sag­te Thomas Fasshauer, einer der Betreiber der Testzentren von Medicare in NRW. Seit die­sem Wochenende gehen dem­nach die Buchungen rasant nach oben. Am Sonntag hät­ten sich trotz der Vergabe von Terminen Warteschlangen gebil­det. Ein Test ohne Termin sei mitt­ler­wei­le schon nicht mehr möglich.

„Von wegen Vorquarantäne. Bombengeschäft mit Tests“ weiterlesen

Malochen mit Covid-19: Die "modifizierte Quarantäne" für Krankenhauspersonal macht es möglich

Wie das Corona-Management die Arbeitsbedingungen in den Kliniken noch mehr ver­schlech­tert, ist heu­te in "jun­ge Welt" zu lesen:

"Wenn sich in einem Krankenhaus wie jüngst in Leipzig das Coronavirus aus­brei­tet, dann ist nur sel­ten von einem Ausbruch die Rede. Um der Situation die Dramatik zu neh­men, wird vor­zugs­wei­se der etwas wol­ki­ge­re Begriff »Cluster« ver­wen­det. Das Besondere an so einem Cluster im Krankenhaus ist, dass es anschei­nend nur die Patienten betrifft: Werden sie posi­tiv auf das Virus gete­stet, gel­ten sie als erkrankt und müs­sen auf der Station iso­liert wer­den. Für Krankenschwestern und Ärzte gilt das hin­ge­gen nicht: Sie kön­nen zwar auch das Virus in sich tra­gen, aber erstens muss das nicht jeder wis­sen. So wird das Personal in einer Klinik im Saalekreis etwa erst gar nicht gete­stet. Und zwei­tens kön­nen Mediziner offen­bar gar nicht schwer an Corona erkran­ken, denn für sie gilt im Zweifelsfall nur eine soge­nann­te modi­fi­zier­te Quarantäne.

Hinter die­sem Zauberwort steckt fol­gen­der Gedanke: Möglicherweise oder tat­säch­lich an Covid-19 erkrank­te Ärzte und Schwestern dür­fen wei­ter­hin arbei­ten, müs­sen sich aber außer­halb der Klinik in häus­li­che Quarantäne begeben.

„Malochen mit Covid-19: Die "modi­fi­zier­te Quarantäne" für Krankenhauspersonal macht es mög­lich“ weiterlesen

Baden-Württemberg: Grüne folgen CDU-Hardliner

»Baden-Württemberg will hart­näcki­ge Corona-Quarantäneverweigerer zwangs­ein­wei­sen. Dies erklär­te der Landessozialminister Manfred Lucha (Grüne) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung. Demnach sol­len Menschen, die sich trotz Corona-Infektion nicht in Quarantäne bege­ben und auf ande­re Sanktionen nicht anspre­chen, künf­tig von der Polizei in zen­tra­le Krankenhäuser zwangs­ein­ge­wie­sen wer­den kön­nen. Die Standorte sol­len bis zum Wochenende fest­ge­legt werden.

Die Regierung setzt damit eine Forderung des baden-würt­tem­ber­gi­schen Innenministers Thomas Strobl (CDU) um, der dies bereits Anfang November gefor­dert hat­te. Er sei froh, dass nun Einigkeit dar­über herr­sche, "dass unein­sich­ti­ge Quarantänebrecher abzu­son­dern sind", sag­te Strobl in Stuttgart. Dies sei die "Ultima Ratio für Menschen, die nicht buß­geld­emp­find­lich sind".«

Das berich­tet heu­te faz​.net. Siehe dazu Totalitäre Phantasien des baden-würt­tem­ber­gi­schen Innenministers.

Viersternequarantäne für die Truppe

Auf jun​ge​welt​.de ist am 5.12. zu lesen:

Bundeswehr schickt seit Monaten Soldaten in Luxushotels, um Militäreinsätze nicht zu gefährden

Ein Schwimmbad, zwei Saunen und ein Fitnessraum in zen­trumsnaher Rheinlage – damit wirbt das Hilton-Hotel in Bonn. Seit meh­re­ren Monaten gehen uni­for­mier­te Bundeswehr-Soldaten dort ein und aus…

Im Mai berich­te­ten Medien, dass die Bundeswehr Soldaten in Hotels unter­bringt. Zu der Beherbergung der beson­de­ren Art lie­gen jun­ge Welt nun neue Details vor. Demnach wur­den allei­ne im Bonner Hilton seit Ende Mai 1.300 Soldaten ein­quar­tiert. Wie die Bundeswehr auf Anfrage mit­teil­te, wur­den über den gesam­ten Zeitraum bis­lang rund 8.400 Personen in Hotels unter­ge­bracht. Dabei han­delt es sich sowohl um Soldaten als auch um zivi­le Mitarbeiter aus allen Teilstreitkräften und Truppenteilen, Angehörige mul­ti­na­tio­na­ler Streitkräfte und »Dienstleistende von zivi­len Firmen«, so ein Bundeswehr-Sprecher.

„Viersternequarantäne für die Truppe“ weiterlesen

"Diskussionen sind unerwünscht"

Das sagt Prof. Jürgen Windeler, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), und zwar – man höre und stau­ne – in einem Interview mit zeit​.de am 2.12. Die Journalistin (Spezialgebiet: Pharmaforschung, Medikamentenentwicklung und neue Therapien) hat es ziem­lich schwer:

»ZEIT: … Zu dem Thema, das die Menschen gera­de am mei­sten bewegt, sagen sie wenig. Dabei ist das IQWiG die wich­tig­ste unab­hän­gi­ge deut­sche Einrichtung für die Bewertung von medi­zi­ni­schen und ande­ren gesund­heit­li­chen Maßnahmen.

Windeler: Das IQWiG kann nur tätig wer­den, wenn es einen Auftrag bekommt, vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder vom Bundesgesundheitsministerium. Wir haben aber kei­ne Anfrage zu Covid-19 erhal­ten. Dabei inter­es­siert auch uns natür­lich die Frage, ob Maßnahmen wie etwa Schul- oder Restaurantschließungen tat­säch­lich wirk­sam sind. Aber eine Gegenfrage: Interessiert sich über­haupt jemand dafür, ob die Maßnahmen wis­sen­schaft­lich belegt sind?

„"Diskussionen sind uner­wünscht"“ weiterlesen

"Anwälte für Aufklärung": Quarantäne rechtswidrig

In einem Offenen Brief stel­len fast 50 AnwältInnen dar:

»Die Anordnung einer „Absonderung in häus­li­cher Quarantäne“ ist ver­fas­sungs­wid­rig. Denn nach Art. 104 Abs. 1 GG kann die Freiheit einer Person nur auf Grund eines förm­li­chen Gesetzes und nur unter Beachtung der dar­in vor­ge­schrie­be­nen Formen beschränkt wer­den. Die Anordnung einer häus­li­chen Quarantäne ist jeden­falls eine sol­che frei­heits­be­schrän­ken­de Maßnahme im Sinne des Art. 104 Abs. 1 GG und darf daher nicht auf eine Verordnung, son­dern nur auf ein Gesetz gestützt wer­den, wobei sämt­li­che Voraussetzungen die­ses Gesetzes erfüllt und beach­tet wer­den müs­sen. Die Anordnungen einer häus­li­chen Quarantäne erge­hen ent­we­der auf Grundlage des § 30 IfSG oder auf Grundlage des § 28 IfSG.«

Im Weiteren begrün­den sie die­se Auffassung aus­führ­lich, u.a. so:

„"Anwälte für Aufklärung": Quarantäne rechts­wid­rig“ weiterlesen

Gericht kippt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer in NRW

Wie kann das sein? Warum spu­ren die Gerichte nicht? Das behaup­tet heu­te tages​schau​.de:

»Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gere­gel­te Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berück­sich­tigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit gerin­ge­ren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höhe­rem Infektionsrisiko aus­ge­setzt sind.

"Das von den Rückkehrern aus­ge­hen­de Infektionsrisiko stel­le sich jeden­falls bei ver­gleich­ba­ren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblie­ben wären", schreibt das Oberverwaltungsgericht. Die ange­foch­te­nen Regelungen sei­en daher unver­hält­nis­mä­ßig.«

Warum, bit­te schön, haben CDU-SPD-Grüne in ihr schö­nes neu­es Gesetz extra etwas geschrie­ben zur "Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt ins­be­son­de­re für tou­ri­sti­sche Reisen", wenn so ein her­ge­lau­fe­nes Gericht alles kaputt macht? In Zeiten wie die­sen soll­te gesun­dem Menschenverstand ent­schie­den ent­ge­gen­ge­tre­ten werden!