Kita-Studie: In einem halben Jahr eine "Infektion" unter 600 Kindern

»Ein hal­bes Jahr lang haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität und des Universitätsklinikums Würzburg Kinder und das Betreuungspersonal in neun Würzburger Kinderbetreuungs­einrichtungen auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus gete­stet. Ziel der Studie war es, opti­ma­le Testmethoden zu bestim­men, mit der sowohl die Kinder als auch die Kita-Beschäftigten regelmäßig, unkom­pli­ziert und sicher unter­sucht wer­den können. Jetzt haben die Verantwortlichen erste Ergebnisse die­ser Studie vorgestellt.

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„Es geht um sehr viel Macht und Geld“ – Der PCR-Test und die Chancen für die Aufklärung

Unter die­sem Titel gibt es auf mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de am 3.5. ein Interview mit die­ser Einleitung:

»Der Umgang der Medien mit dem PCR-Test ist Thema eines Beitrages von Alexander Jacobi in einer Fachzeitschrift. Der Autor ist Anwalt und Honorar-Professor an der Universität Leipzig. Sein Ausgangspunkt sind juri­sti­sche Entscheidungen, die sich auf die offi­zi­el­len und media­len Darstellungen zum PCR-Test stüt­zen. Jacobi ana­ly­siert, war­um die­se ein­sei­tig sind und wich­ti­ge Aspekte weglassen. 

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Bei Schnelltest: Frau wird verletzt – Hirnwasser läuft aus

Ja, das ist nicht die Regel. Es darf den­noch nicht pas­sie­ren, was auf focus​.de am 1.5. berich­tet wird:

»In Osnabrück ist es bei einem Corona-Schnelltest zu einem gefähr­li­chen Zwischenfall gekom­men. Bei einem Abstrich in der Nase soll eine Frau eine Verletzung im Inneren des Schädels erlit­ten haben, berich­tet „t‑online“ und beruft sich auf Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Die Patientin habe nach dem Test unter Kopfschmerzen gelit­ten und wochen­lang sei ihr eine kla­re Flüssigkeit aus dem Kopf gelau­fen – Hirnwasser, wie sich spä­ter in einer Klinik her­aus­ge­stellt habe. Wie die Ärzte dort fest­stell­ten, habe wahr­schein­lich eine unsach­ge­mä­ße Anwendung des Abstrichtupfers eine Verletzung am Schädelbasisknochen der Frau ver­ur­sacht. „Bei Schnelltest: Frau wird ver­letzt – Hirnwasser läuft aus“ weiterlesen

Aus der Nichtverweilen-Stadt

»Sicherheitslücke bei Corona-Schnelltests in Düsseldorf entdeckt

Aufgrund einer Sicherheitslücke in einer Schnelltest-Software konn­ten Unbefugte erneut auf Testergebnisse und ande­re sen­si­ble Informationen zugrei­fen. Wie der „Tagesspiegel“ berich­te­te, kön­nen etwa an zwei Berliner Testzentren die Daten von mehr als 6000 Registrierungen seit Anfang April abge­ru­fen wer­den, dar­un­ter sen­si­ble Angaben wie Adresse und Geburtsdatum.

Nach Recherchen der Zeitung nut­zen auch vie­le ande­re Teststationen bei­spiels­wei­se in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Würzburg oder Heidelberg die feh­ler­haf­te Software des Betreibers Innofabrik aus Haßloch (Rheinland-Pfalz).

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Aufregung im Bodenseekreis: Mitgebrachter Selbsttest reicht nicht aus für den Friseur

»Groß war die Aufregung am Dienstag bei den Friseuren im Bodenseekreis: Nach der neu­en Coronaverordnung dür­fen sie nur den Kunden die Haare schnei­den, die einen aktu­el­len, nega­ti­ven Schnelltests nach­wei­sen können.

Dabei reicht – anders als in der SZ am Dienstag berich­tet – ein mit­ge­brach­ter, selbst durch­ge­führ­ter Test nicht aus. Darauf weist der Fachverband der Frisöre und die Kreishandwerkerschaft hin.

Private Selbsttests nicht zulässig

„Der Schnelltest muss in einem Testzentrum oder in einer Teststelle durch­ge­führt wer­den. Hier wird auch die Testzeit und das Ergebnis doku­men­tiert“, schreibt der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg in Bezug auf die neue Verordnung.

Zulässig sei­en auch ange­lei­te­te Selbsttests, die im Testzentrum oder in einer Teststelle durch­ge­führt und doku­men­tiert werden.

Die Tests sind dem­nach am glei­chen Kalendertag, jedoch maxi­mal 24 Stunden nach­dem der Test durch­ge­führt wur­de, gül­tig. „Private unbe­auf­sich­tig­te Selbsttests sind nicht zuläs­sig, da hier nicht geprüft wer­den kann, wann und an wem der Test durch­ge­führt wur­de.“…«
schwae​bi​sche​.de (21.4.)

Drohen in MV 2000 positive Abiturienten?

Diese Frage stellt sich zwin­gend auf nord​ku​rier​.de am 23.4.:

»SCHWERIN · Bis zum Schluss wur­de gefeilt, am Donnerstagnachmittag ver­öf­fent­lich­te das Bildungsministerium dann die end­gül­ti­gen Corona-Regeln für die Abiturienten. Da die Prüfungen im Präsenzunterricht statt­fin­den, gel­ten in die­sem Jahr stren­ge Hygieneregeln.

So müs­sen die 5500 Oberschüler bei­spiels­wei­se wäh­rend der schrift­li­chen Prüfungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tra­gen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.

Und: Die Schüler sind auf­ge­ru­fen, vor den Prüfungen einen Selbsttest durchzuführen…

„Ein sol­cher Antigen-Schnelltest gibt, wenn er maxi­mal 24 Stunden vor der Prüfung erfolgt ist und ein nega­ti­ves Ergebnis zeigt zusätz­li­che Sicherheit. Damit kann dann auch der Selbsttest direkt vor der Prüfung ent­fal­len“, teil­te das Ministerium mit…

Kay Czerwinski, Vorsitzender des Landeselternrates, äußer­te sei­ne Bedenken hin­sicht­lich der hohen Fehlerquote bei den Selbsttests. Diese soll bei bis zu 40 Prozent lie­gen. „Nicht, dass wir plötz­lich 2000 posi­ti­ve Abiturienten haben”, mahnt Czwerwinski.«

Spricht man in MeckPomm eigent­lich von "Land unter" in sol­chen sehr, sehr, sehr bedroh­li­chen Situationen?

Diskussion über Testpflicht auch für Kindergartenkinder

Der "Kampf gegen das Virus" ent­wickelt sich zuneh­mend zu einem "Kampf gegen Kinder". War da mal etwas mit dem Schutz von alten Menschen, die beson­ders gefähr­det sind? Die blei­ben auch nach einem Jahr des Kampfes eingesperrt.

»Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Nach Einführung einer Corona-Testpflicht für hes­si­sche Schüler läuft auch eine Diskussion über regel­mä­ßi­ge oder sogar ver­pflich­ten­de Test für Kindergartenkinder. Die Stadt Frankfurt befür­wor­tet einen sol­chen Schritt für Kita-Kinder. «Das wäre gut, denn Testen gibt Sicherheit und schützt», sag­te die Frankfurter Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD).

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Rektor der Universität Tübingen zu Tests

»Rundmail des Rektors an alle Beschäftigten (außer Medizin)
Sehr geehr­te Damen und Herren, 
lie­be Kolleginnen und Kollegen,

die Beschäftigten der Universität kön­nen sich ab dem kom­men­den Montag, 19. April, einem kosten­lo­sen Corona-Schnelltest unterziehen…

Die Universität Tübingen unter­stützt damit die Bemühungen von Stadt und Landkreis, der Ausbreitung von Covid-19 durch kon­se­quen­tes Testen der Bevölkerung ent­ge­gen­zu­tre­ten. Daher möch­te ich Sie nach­drück­lich bit­ten, von dem neu­en Angebot Gebrauch zu machen. Beschäftigte, die eine der Teststationen auf­su­chen, kön­nen dies in ihrer Arbeitszeit erledigen…

Vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung in den letz­ten Tagen möch­te ich noch­mals beto­nen, dass es für die Beschäftigten der Universität kei­ne Testpflicht gibt. Die Teilnahme an dem Testangebot ist frei­wil­lig. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Universität sind Sie weder auf­ge­for­dert noch ver­pflich­tet, Ihren Vorgesetzten ein nega­ti­ves Testergebnis vorzulegen…

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Corona-Testpflicht an Schulen: Schulamt in Hanau droht bei Verweigerung mit Kindesentzug

Dies ist kein Bericht aus einem "Schwurbler-Portal", son­dern am 22.4. auf op​-online​.de zu lesen:

»Die Corona-Testpflicht soll seit die­ser Woche für mehr Sicherheit an Hessens Schulen sor­gen. Der Versuch des Schulamtes in Hanau die Pflicht durch­zu­set­zen geht aber vie­len zu weit.

Hanau ‒ Endlich kosten­lo­se Corona-Tests für Schüler und Lehrer im Präsenzunterricht. Die Freude war an vie­len Stellen groß, dass es seit Ende der Osterferien etwas mehr Sicherheit für Schüler, Lehrer und Eltern gibt – denn gera­de vor den Osterferien hät­te die Zahl der Corona-posi­ti­ven Kinder stark zugenommen…

Corona-Testpflicht an Schulen in Hanau: Ministerium droht mit Kindesentzug

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Corona-Tests vor der ganzen Klasse: Lehrerverband berichtet von weinenden Grundschülern – und fordert sensibleres Verfahren

news​4te​a​chers​.de ist ein Portal, das bis­lang beson­ders für schär­fe­re Maßnahmen an Schulen agier­te. Doch das ist selbst ihnen zu hart. Am 22.4. wird dort unter obi­ger Überschrift berich­tet:

»ERFURT. Der Thüringer Lehrerverband (tlv) hält Selbsttests in der Klasse für unzu­mut­bar – (auch) für Schüler. Ihm sei­en inzwi­schen meh­re­re Fälle aus Grundschulen bekannt, wo betrof­fe­ne Kinder nach einem posi­ti­ven Schnelltest im Klassenraum völ­lig auf­ge­löst gewe­sen sei­en. Die pro­fes­sio­nel­le Vorbereitung und Unterstützung sei­tens der Pädagogen und auch das trö­sten­de Zureden der Klassenkameraden hät­ten dabei wenig bewirkt, so berich­tet tlv-Chef Rolf Busch. Er teilt aus­drück­lich die Bedenken an dem Verfahren, die der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse in die­ser Woche öffent­lich gemacht hatte.

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