Falsch positive Tests: Betreiber räumt Probleme ein

»Münster – Unnötig in Sorge gebracht: Sie ver­brach­ten Weihnachten in gro­ßer Angst, weil sie einen posi­ti­ven Corona-Test hat­ten. Jetzt räumt der Betreiber eines pri­va­ten Zentrums am Hawerkamp laut Stadt Probleme ein.

Nach Hinweisen über eine hohe Zahl an posi­ti­ven Schnelltests haben die Betreiber des pri­va­ten Testzentrums am Hawerkamp nach Darstellung der Stadt erheb­li­che Probleme in der Anfangsphase ein­ge­räumt, die inzwi­schen aber beho­ben sein sol­len. Die Stadt Münster hat eige­nen Angaben zufol­ge bis Dienstagvormittag 100 posi­ti­ve Schnelltests (Wohnort Münster) von die­sem Zetrum gemel­det bekommen.«

Das berich­tet wn​.de.

Positiv. Negativ. Kreativ.

»Vierschanzentournee: Spektakuläre Wende: Polen kön­nen doch starten

Ein posi­ti­ver Corona-Test bei Skispringer Klemens Muranka hat­te am Montag eigent­lich zum Ausschluss der Polen von der Qualifikation und vom an die­sem Dienstag geplan­ten Auftaktspringen in Oberstdorf geführt.

Am Montagabend hat­ten Muranka und sei­ne Teamkollegen dann kom­plett nega­ti­ve Befunde erhal­ten und der Weltverband Fis hat­te mit­ge­teilt, dass die Mannschaft bei einem wei­te­ren nega­ti­ven Testergebnis nun doch star­ten könne.

"Wir sind aus­ge­spro­chen glück­lich über die­se Nachrichten, die auch gute Nachrichten für den Sport sind. Denn da soll­te immer der Beste gewin­nen", sag­te Sandro Pertile, Renndirektor des Skiweltverbandes FIS, anschlie­ßend.« (t‑online.de)

Im Basketball läuft es noch nicht so geschmiert:

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Der „Drosten-Test“: Wie alles anfing

Der Ursprung der „Corona-Krise“ ist die Anwendung der Polymerase-Kettenreaktion PCR. Mittlerweile sind die Probleme die­ser Methode, mit der COVID-19 nach­ge­wie­sen wer­den soll, recht gut bekannt. Man weiß, dass dadurch gan­ze Virengenome nicht von Bruchstücken und das Gesuchte nicht von Verunreinigungen, die zu bestimm­ten Vorgaben pas­sen, unter­schie­den wer­den kön­nen und es kei­ne Erkennungsmöglichkeit für die Vermehrungsfähigkeit von Viren gibt. Ohne eine genaue Überprüfung – die aber nur in den sel­ten­sten Fällen statt­fin­det – sind die Zahlen wert­los und alles, was dar­aus folgt, sinn­los bis falsch. [1] Erschwerend kommt hin­zu, dass das im Januar von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Standard prä­sen­tier­te PCR-Protokoll meh­re­re schwe­re metho­di­sche Fehler wie die Zyklenzahl von 45 [2] auf­weist, die es „nutz­los“ [3] machen.

Wie konn­te es gesche­hen, dass die­ses unge­nü­gen­de Protokoll von der WHO akzep­tiert und als Standard prä­sen­tiert wur­de? Wie konn­te es danach gesche­hen, dass das ECDC (European Center for Disease Prevention and Control), die für Infektionskrankheiten in Europa zustän­di­ge Behörde, die­ses Protokoll in ihrem Publikationsorgan Eurosurveillance ver­öf­fent­lich­te? Gab es bei der WHO und bei Eurosurveillance denn über­haupt kei­ne Begutachtung von Fachleuten? Und war­um trifft man über­all auf Christian Drosten, den Direktor des Virologischen Instituts der Berliner Charité? „Der „Drosten-Test“: Wie alles anfing“ weiterlesen

Kommen Zwangsisolationen aufgrund eines positiven PCR-Testergebnisses vor Gericht?

Auf lauf​pass​.com ist am 22.12. der Wortlaut eines Antrags auf Erlass einer einst­wei­li­gen Anordnung zu lesen, mit der die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, ver­langt, daß

»… die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV‑2 infi­zier­ten oder krank­heits­ver­däch­ti­gen Personen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) vom 1. Dezember 2020 wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt…«

wird. Dort ist auch die sehr aus­führ­li­che Begründung nachzulesen.

Warnung vor Verletzungen bei Abstrich für Tests

»Leider wer­den in zahl­rei­chen Medienberichten, ja sogar in Gebrauchsanleitungen diver­ser Covid19 AG Schnellteste eine fal­sche oder nicht idea­le Abnahmetechnik dar­ge­stellt. Entscheidend ist, dass der Nasenrachen über die Nase am besten ent­lang des Nasenbodens vom Nasenloch in etwa in Richtung Höhe des äuße­ren Gehörganges erreicht wer­den kann. Durch eine Orientierung am Nasenboden wird ver­mie­den, dass die der Abstrichtupfer nach oben in Richtung Schädelbasis gescho­ben wird (Abb. 1, rote Markierung), wo eine nicht zu unter­schät­zen­de Verletzungsgefahr besteht. Aus den USA errei­chen uns bereits erste Berichte über Schädelbasisperforationen und Liquorfisteln nach Abstrichentnahmen, da die Rhinobasis hier stel­len­wei­se nur einen papier­dün­nen Knochen dar­stellt.«

Auf der Seite der Ärztekammer Steiermark folgt eine aus­führ­li­che Anleitung und:

»Abstriche durch nicht geschul­tes Personal ber­gen sowohl die Gefahr falsch nega­ti­ver Ergebnisse, wie auch das Risiko von Verletzungen von Nasenstrukturen und Schädelbasis.«

Es wird auf die­ses Video verwiesen:

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Prof. Drosten stellt sich dem Kampf

Unter die­sem Titel ist auf 2020​news​.de am 23.12. zu lesen:

»Prof. Drosten hat Anwälte ein­ge­schal­tet, um sich gegen die Inanspruchnahme durch Nils Roth, den Betreiber der Green Mango Karaokebar in Berlin, zu weh­ren. Die Green Mango Bar hat­te Schadensersatz in Höhe von zunächst € 50.000 ver­langt, zahl­bar bis zum 22. Dezember 2020, für die ihr durch die wis­sen­schaft­li­chen Fehlaussagen von Prof. Drosten und die dar­auf gestütz­ten poli­ti­schen Entscheidungen Lockdown-Schäden. Die Schadensersatzforderungen gehen in die Hunderttausende.

Prof. Drosten läßt sich von der Kanzlei Redekker, Sellner, Dahs ver­tre­ten. Es ist genau die­se Kanzlei, die auch in nahe­zu allen gegen die Landesregierung gerich­te­ten Corona-Gerichtsverfahren von Regierungsseite ein­ge­schal­tet wor­den ist. Im Netzwerk scheint man sich gegen­sei­tig zu helfen.

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Apotheken-Funktionär kann den Hals nicht vollkriegen

Natürlich hat das Bild der geld­gie­ri­gen ApothekerInnen etwas ähn­lich Populistisches wie das von den fau­len LehrerInnen. Anders als bei den Letzteren han­delt es sich bei Apotheken aber nun ein­mal um Wirtschaftsunternehmen. Wenn dann ein Verbandsfunktionäre noch abläßt, was in einem Artikel auf rp​-online​.de am 22.12. zu lesen ist, darf sich die Branche nicht beschweren:

»Düsseldorf. Kriminelle haben ille­ga­ler­wei­se Corona-Schnelltests an Tankstellen und Supermärkten in Umlauf gebracht. Dabei dür­fen Laien laut aktu­el­ler Gesetzeslage gar kei­ne erwer­ben. Das könn­te sich aber 2021 ändern…

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Bezirksregierung Köln warnt vor illegalen Corona-Schnelltests

rp​-online​.de berich­tet heute:

»Düsseldorf/Köln Bundesweit sind ille­gal Corona-Tests in den Verkauf gebracht wor­den. Am Montag fand eine Razzia beim Hersteller in Frechen nahe Köln statt. Die Bezirksregierung warnt vor ver­meint­li­cher Sicherheit durch fal­sche nega­ti­ve Testergebnisse zu Weihnachten.

Die Bezirksregierung Köln hat vor bun­des­weit ille­gal in den Handel gelang­ten Corona-Schnelltests gewarnt. Sie könn­ten, wenn sie nicht von Fachkräften ange­wen­det wür­den, „kata­stro­pha­le Infektionsfolgen“ haben. Wie die Behörde am Montagabend mit­teil­te, sind sol­che Schnelltests unter ande­rem an Tankstellen, in Supermärkten, Tierarztpraxen, Brauereien und vie­len ande­ren Stellen ille­gal in den Verkehr gebracht worden.

Die Bezirksregierung warn­te vor ver­meint­li­cher Sicherheit durch fal­sche nega­ti­ve Tests beim unsach­ge­mä­ßen Gebrauch durch Laien – gera­de vor den anste­hen­den Feiertagen. Auch eine Verletzungsgefahr sei nicht auszuschließen…

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