So ist ein Beitrag auf dem Blog plagiatsgutachten.com überschrieben. Er bestätigt, was hier in zahlreichen Artikeln entwickelt wurde (Suche mit Stichwort "Dissertation"). Man liest hier u.a.:
»Ich muss gestehen, dass ich dieser Geschichte zunächst wenig Glauben geschenkt habe. Nun habe ich aufgrund weiterer Hinweise aber doch genauer hingesehen und kann folgendes berichten: Die Signaturen der Dissertation von Christian Drosten beweisen tatsächlich, dass gebundene Exemplare der Doktorarbeit erst im Jahr 2020 in die Bibliotheken aufgenommen wurden. Zwei Exemplare an der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main tragen die Signaturen „D 126/1286“ und „D 126/1342“. Wie ein einfacher Vergleich zeigt (siehe etwa für das Jahr 2020 hier und für das Jahr 2013 hier), ist die fortlaufende Nummer „D 126“ eine, die auf das laufende Jahr verweist. Das im Bibliothekseintrag verlinkte PDF-File mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis der Dissertation wurde am 08.06.2020 mit der Software ABBYY FineReader 12 erstellt.
Den Nachweis, dass auch das Exemplar der Deutschen Nationalbibliothek erst in diesem Jahr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, hat Markus Kühbacher ja bereits erbracht.
Wer das Promotionswesen nicht genau kennt, der könnte nun fragen: Where is the story? Will man hier einem derzeit einflussreichen Virologen krampfhaft etwas ans Zeug flicken? Haben die Rechercheure nicht ohnedies sonstige niedere Motive? – Ich möchte hier klarstellen: Ich habe diese etwaigen niederen Motive nicht. Mir geht es einzig und allein, und zum wiederholten Mal, um die Qualitätssicherung im Promotionswesen und darum, dass Promotionsschriften auch einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nun, könnte es sein, dass Herr Drosten aufgrund des großen Interesses der Öffentlichkeit an seiner wissenschaftliche Vita selbst die PDFs-Files nachgereicht hat? Das wäre durchaus möglich, aber ist immer noch kein Gegenargument gegen die Tatsache, dass die Dissertation von 2003 bis heute nicht zugänglich war. Der Teufel liegt nämlich im Detail, in einer Formulierung in der damals gültigen Promotionsordnung…
In einem Verlag wurde die Dissertation jedenfalls nicht veröffentlicht. Gab es eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift? In PubMed findet sich keine derartige Publikation, weder zum Thema der Dissertation noch mit Drosten als Erstautor. – Nun, aber was heißt das?
Version 1: Die Universität Frankfurt am Main hat 30 von Drosten abgegebene Exemplare der Dissertation „verschlampt“: Das ist die unwahrscheinlichere Version. Die wahrscheinlichere ist:
Version 2: Der Promovend hat die zur Verbreitung vorgesehenen Pflichtexemplare nie abgegeben. Dann würde in der Tat daraus § 12 Abs. 4 der damals gültigen Promotionsordnung folgen: „Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach der Disputation (mündliche Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vorzunehmen. Wird die First schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte…“.
Wenn ich diesen Satz richtig interpretiere, so hieße das in der Tat: Christian Drosten würde seinen Doktorgrad zu Unrecht führen. Das wäre eine bittere Wahrheit. Und die Universität Frankurt am Main täte nun gut daran, das lückenlos aufzuklären. Das Thema darf auch nicht den „alternativen“ Medien überlassen werden. Es kann nicht gelten, dass nicht ist, was (derzeit) nicht sein darf. Und natürlich: Es gilt die Unschuldsvermutung.«
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Und wer sich wie ich gefragt hat, wo der VollDrosten seine sommerliche Auszeit verbracht hat, der findet hier nun die Bestätigung für das, was eh schon rhetorisch zu beantworten war – er hat – wahrscheinlich mit einem ganzen Team an Handlangern, könnte man bei seinen fragwürdigen Podcast-Qualitäten vermuten – endlich etwas abgeliefert…Allerdings, wie es scheint, hat er bei seinem D.Vater abgeschrieben, anstatt etwas Eigenes zu kreieren. Das stinkt bis in die Hölle, so offensichtlich sind die Indizien und dankenswerterweise von den letzten lebenden Investigativ-Journalisten mühevoll zusammengetragenen Informationen.
Hoffentlich wird hier bald nochmal tatsächliches Recht gesprochen anstatt andauernd nur gebrochen..
So hoffen wir inständig, dass der Autor und die Zuständigen für die Weiterverfolgung von Plagiatsvergehen hier nun tatsächlich ihre Arbeit tun und ihren Auftrag erfüllen, den Lügenbaronen in Sachen DoktorWÜRDE aus eigenem Antrieb heraus nun zeitnah und unnachgiebig auf den Grund gehen werden, damit diesem unzumutbar unfähigen Virusvisionär endlich und engültig das Handwerk gelegt wird, er alle seine zu Unrecht zugeschanzten Titel verliert und mit allen Hintermännern mit Recht dafür angeklagt werden. Das wäre ein guter Anfang, diesen korrupten Sumpf auf lange Sicht trocken zu legen.
Ich seh schon den nächstes Volksverpetzer Artikel: „Pandemieleugner wollen Drosten die Kompetenz absprechen, nur weil er einmal seine Hausaufgaben vergessen hat“ …
… der "Doktorvater" wird sich auf die Rückkehr des verlorenen Sohnes Drostnocchio freuen Können … Im Haus von Meister Gepetto soll das Kinderzimmer, nie verändert worden sein … (Hörensagen…)
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1046/j.1537–2995.2000.40060718.x
Was ist damit? Der Herr Dr. Weber von Plagiatsgutachten.com sagt, dass das sie Publikation der Ergebnisse der Arbeit in einer Fachzeitschrift darstelle. Jahr 2002. Titel:
"Evaluation of a new PCR assay with competitive internal control sequence for blood donor screening"
C. Drosten M. Weber E. Seifried W.K. Roth
Fuer mich bleibt aber auch die Frage offen, wie der Herr Weber zu dem Schluss gelangt, dass des "(…)Rätsels Lösung [sei]: Offenbar hat der Promovend § 12 Abs 1 b) Folge geleistet und tatsächlich drei Exemplare abgeliefert."