Terminator in Münster mit Bestwert für neues Normal

»Weitere Impfaktionen terminiert
Erfolgreiche Impfung von Studierenden

Münster (SMS) Gleich 270 Personen erhiel­ten bei der jüng­sten Impfaktion im Schloss ihren grund­sätz­li­chen bezie­hungs­wei­se voll­stän­di­gen Schutz vor einer schwe­ren Covid-Erkrankung. Es ist der Bestwert aller bis­lang extern erfolg­ten Impfaktionen der Stadt und vor allem mit der gro­ßen Zahl neu ange­kom­me­ner Studierender in Münster zu erklä­ren. Wolfgang Heuer, Leiter des Corona-Krisenstabs: „Das Impfangebot kommt bei den jun­gen Leuten sehr gut an, es ist qua­si zum Bestandteil eines erfolg­rei­chen Studiums gewor­den…“«
muen​ster​.de (15.10.)

»Corona – Aktuelle Zahlen, 15. Oktober, 11.30 Uhr
Registrierte Neuinfektionen: 17«
muen​ster​.de, 16.10.

Ein erheb­li­cher Teil der 45.000 Studierenden dürf­te zum ersten Mal die Uni betre­ten haben. So irre hoch ist die Zahl von 270 Stichen dann doch nicht, zumal sich Hinz und Kunz dort "immu­ni­sie­ren" las­sen konnte.

Selbst bei Erstsemestern wird sich her­um­ge­spro­chen haben, daß der "voll­stän­di­ge Schutz vor einer schwe­ren Covid-Erkrankung" eine Lüge ist. Ob die "jun­gen Leute" tat­säch­lich glau­ben, nur so kön­ne ein "qua­si" erfolg­rei­ches Studium gelin­gen, kann bezwei­felt wer­den. Sie schicken sich ganz über­wie­gend in die Markierungs- und Ausgrenzungsvorschriften. Sind sie aber über­zeugt davon?

Siehe auch Münster: Wegen 7 Coronafällen auf der Intensivstation müs­sen 45.000 Studierende "geimpft" oder gete­stet wer­denDenunzierung auf 450 €-Basis und, schon etwas älter, Wird Münster rote Zone für 2G?

6 Antworten auf „Terminator in Münster mit Bestwert für neues Normal“

  1. Die Uni Münster ver­fügt mit Prof. Dr. Raoul Kübler natür­lich auch über einen Marketingexperten:
    "Der Marketingexperte regt in die­sem Zusammenhang unter­schied­li­che Maßnahmen an. So schlägt er die Einrichtung von „Impfcafés“ oder einer „Nacht des Impfens“ vor, um Bevölkerungsgruppen, die von bis­he­ri­gen Impfkampagnen noch nicht erreicht wur­den, zur Impfung zu bewe­gen. Außerdem regt der MCM-Wissenschaftler klas­si­sche „Word of Mouth“-Kampagnen an, bei denen bereits geimpf­te Menschen von ihren Erfahrungen berich­ten: „Wenn die Menschen unter­ein­an­der Informationen aus­tau­schen, kön­nen wir mög­li­cher­wei­se Zögerlichkeit und ver­brei­te­te Irrglauben über­win­den“, so Prof. Kübler.

    Der Marketingexperte warnt hin­ge­gen davor, ein nega­ti­ves Framing zu ver­wen­den oder eine Drohkulisse auf­zu­bau­en: „Wir wis­sen aus der klas­si­schen Werbeforschung, dass das Setzen auf Angst meist nach hin­ten los­geht und nega­ti­ve Assoziationen aus­löst. Das haben wir gera­de bei der jüng­sten Impfkampagne gese­hen, die sich auf Influencer stütz­te und von vie­len Menschen als auf­dring­lich und nega­tiv emp­fun­den wur­de.“ Stattdessen schlägt Prof. Kübler vor, über Gamification-Elemente wie ein Impfturnier zwi­schen Städten oder Dörfern nach­zu­den­ken und Preise wie ein Dorffest oder kosten­lo­sen Glühwein wäh­rend der bevor­ste­hen­den Weihnachtsmärkte an die Stadt oder das Dorf mit den mei­sten geimpf­ten Bürgerinnen und Bürgern zu vergeben."

    https://​www​.wiwi​.uni​-muen​ster​.de/​f​a​k​u​l​t​a​e​t​/​d​e​/​n​e​w​s​/​3​510

    Die Uni Münster übt selbst­ver­ständ­lich kei­ner­lei Druck auf ihre Studenten aus:
    "Um die Einlasskontrolle zu ver­ein­fa­chen, erhal­ten geimpf­te und gene­se­ne Studierende als 2G-Nachweis einen ent­spre­chen­den Sticker für ihren Studierendenausweis."

    https://​www​.wiwi​.uni​-muen​ster​.de/​f​a​k​u​l​t​a​e​t​/​d​e​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​h​i​n​w​e​i​s​e​-​z​u​m​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​u​p​d​a​t​e​-​3​0​0​9​2​021

    1. In Hannover gibt es buch­stäb­lich zwei ver­schie­de­ne Eingänge: den rech­ten für Impfarier mit Armbinde (Marketing-Framing: "Festival-Bändchen") und den lin­ken, wo die Drecksgesunden sich anstel­len müs­sen, um sich einen Teststab in die Nase ram­men zu las­sen und dann 15 Minuten absit­zen müs­sen, in der sie dar­über nach­den­ken kön­nen, ob sie nicht lie­ber ein­knicken und sich mRNA rein­sprit­zen las­sen wol­len. Um die­se "voll­kom­men frei­wil­li­ge" und über­haupt nicht her­bei­ge­nö­tig­te Entscheidung zu for­cie­ren, zah­len sie für ihre eige­ne Erniedrigung. 5x pro Woche.

      Wenn sich die Studenten dann in den Hörsaal set­zen, gilt natür­lich trotz Einlasskontrolle Maulkorbzwang und sie alle atmen dann meh­re­re Stunden in eine Plastiktüte.

      Make it make sense.

  2. In Leipzig schei­nen die Verantwortlichen hin­ge­gen noch Reste von Verantwortungsgefühl allen StudentInnen gegen­über zu haben und einen gera­den Rücken, den sie viel­leicht brau­chen: bis Jahresende bekommt man mit Studentenausweis Schnelltests (zwei­mal pro Woche?) kosten­los bei den Testzentren. Mal gucken, wie es danach wei­ter geht. Und in der Uni selbst dür­fen die StudentInnen Selbsttests in der Uni durch­füh­ren und sich von einem Kommilitionen unter­schrei­ben lassen.
    Ist zwar auch Kacke, weil man natür­lich als unge"impft" auf­fällt, was nie­man­den etwas angeht, aber es ist doch im Rahmen des der­zei­ti­gen Spektrums (sie­he Münster, Hannover oder Karlsruhe) ziem­lich nie­der­schwel­lig. Es gibt auch kei­ne Kontrollen an den Eingängen in die Gebäude.
    (Verrückt, dass man da schon fast dank­bar wird, wenn der Mist nicht voll durch­ge­zo­gen wird, auch wenn es Mist bleibt),

    1. Liebe Bea,

      jedes noch so klei­ne Funzeln von mensch­li­cher Vernunft, wie das, was Du von der Uni Leipzig zu berich­ten hast, ist mir im Moment kost­bar (dan­ke also!).
      Ich weiß nicht, ob ich rich­tig lie­ge oder ob ich mir nur etwas vor­ma­che (lei­der kann ich letz­te­res nicht aus­schlie­ßen), aber der­zeit heißt die Parole für mich: Weiterkämpfen und auf den blan­ken Verlauf der Zeit setzen!
      Denn der Corona-Panzer scheint doch zuneh­mend Rost anzu­set­zen, sowohl auf indi­vi­du­el­ler als auch auf insti­tu­tio­nel­ler Ebene.

      Einen herz­li­chen Gruß aus dem Witwesk
      von Corinna

      1. @Witwesk Ich hät­te hier auch einen klei­nen Lichtblick von der CvO-Uni Oldenburg, ein­fach mal ein wenig auf den C‑Seiten stöbern. 

        https://​uol​.de/​i​n​f​o​-​c​o​r​o​n​a​v​i​rus

        Auszüge:

        "Für die Universität gilt für Lehr- und Prüfungsveranstaltungen ein raum­be­zo­ge­nes 3G-Konzept. Die Veranstaltungs‑, Sitzungs- und Besprechungsräume, die unter Berücksichtigung des Abstandsgebots für mehr als 25 Teilnehmende nutz­bar wären und für die dem­nach die 3G-Regel wirk­sam wer­den kann, sind ent­spre­chend ausgewiesen.

        Wird in einem 3G-rele­van­ten Raum eine Veranstaltung, ins­be­son­de­re eine Lehrveranstaltung oder ande­re 3G-rele­van­te Veranstaltung Sitzung oder Zusammenkunft mit mehr als 25 Teilnehmenden durch­ge­führt, ist der Zugang auf Personen zu beschrän­ken, die geimpft, gene­sen oder nega­tiv gete­stet sind.

        Die Zugangsbeschränkung in einem 3G-rele­van­ten Raum kann ent­fal­len, wenn sicher­ge­stellt ist, dass trotz Nutzungsmöglichkeit mit höhe­rer Personenzahl die Veranstaltung wäh­rend der gesam­ten Dauer ver­läss­lich auf maxi­mal 25 Teilnehmende redu­ziert ist."

        "Die Universität kon­trol­liert die Einhaltung der 3G-Zugangsbeschränkung im Rahmen der zen­tra­len 3G-Anmeldestellen und ist berech­tigt, in den 3G-zugangs­be­schränk­ten Veranstaltungen bzw. vor oder in den 3G-rele­van­ten Räumen wei­te­re akti­ve Kontrollen durch­zu­füh­ren. Durch die­sen Prozess sind die Lehrenden in der Regel nicht für eine akti­ve Kontrolle ver­ant­wort­lich und benö­ti­gen daher auch kei­ne Information zu dem Status der teil­neh­men­den Studierenden."

        oder:

        "FFP2 Masken an der Universität

        Das Tragen von FFP2 Masken zum Infektionsschutz vor Corona ist an der Universität nicht vor­ge­se­hen. FFP2 Masken sind ein Atemschutzgerät der Klasse 1 und somit gel­ten hier beson­de­re Vorschriften hin­sicht­lich des Einsatzes, der Verwendungszwecke und der Tragedauer. Vorgeschrieben ist eine maxi­ma­le Tragedauer von 75min mit einer anschlie­ßen­den Mindestpausendauer von 30min.
        Daher kann die Nutzung von FFP2-Masken als stän­dig zu tra­gen­der Infektionsschutz im Rahmen der Corona-Pandemie an der Universität nicht umge­setzt werden.

        Sollte eine ande­re Gefährdung das Tragen einer FFP2 Maske erfor­dern, so ist dies wie gewohnt
        durch eine Gefährdungsbeurteilung zu prü­fen. Nur in die­sem Falle ersetzt die dabei ver­pflich­ten­de FFP2 Maske die medi­zi­ni­sche Maske.

        Im § 11 Abs. 5 Nr. 7 MuSchG ist gere­gelt, dass der Arbeitgeber eine schwan­ge­re Frau kei­ne Tätigkeiten aus­üben las­sen darf, bei denen eine Schutzausrüstung (wie z.B. eine FFP-Maske) getra­gen wer­den muss, die eine Belastung darstellt."

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