»CDU-Vize Strobl drängt auf Zwangseinweisung von Quarantänebrechern
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl mahnt in der Coronakrise eine härtere Gangart an. Im SPIEGEL fordert der CDU-Politiker: "Quarantänebrecher müssen abgesondert werden."«
heißt es heute in einem Interview des "Spiegel". Zur Bewertung des Vorschlages sollte man wissen, was unter Quarantäne zu verstehen ist. Dies wird geregelt in § 30 des Infektionsschutzgesetzes. Wikipedia faßt so zusammen (hier ohne Links und Quellenverweise):
»Die dortigen Bestimmungen besagen, dass zur Bekämpfung übertragbarer Erkrankungen die Gesundheitsämter besondere Absonderungsmaßnahmen in Krankenhäusern anordnen können und müssen. Geschieht dies gegen den Willen der Erkrankten, handelt es sich um eine Freiheitsentziehungssache, die einer richterlichen Anordnung auf Antrag des Gesundheitsamts bedarf (Art. 104 Abs. 2 GG, § 30 Abs. 2 Satz 4 IfSG, § 415, § 417 FamFG).
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind nur die Lungenpest und hämorrhagische Fieber quarantänepflichtig. Die betroffenen Patienten werden auf Sonderisolierstationen behandelt. Bei anderen Erkrankungen wie beispielsweise Cholera oder bei multiresistenten Keimen kommen weniger strenge Isolationsmaßnahmen zum Einsatz. Möglich ist auch eine Absonderung „in sonst geeigneter Weise“ von Kranken und Krankheitsverdächtigen in häuslicher Quarantäne oder einem sonstigen Gebäude. Im Zuge der COVID-19-Pandemie kam es in Deutschland zu Quarantäne-Anordnungen für Personen, die sich in den vorangegangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufhielten oder Kontakt zu einem COVID-19-Erkrankten hatten und damit als ansteckungsverdächtig gelten, ohne selber krank oder krankheitsverdächtig zu sein…
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen des Gesundheitsamts zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten haben wegen ihrer besonderen Bedeutung für die öffentliche Gesundheit keine aufschiebende Wirkung (§ 28 Abs. 3, § 16 Abs. 8 IfSG, § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), so dass zunächst vorläufiger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht begehrt werden muss (§ 80 Abs. 5 VwGO)…«
Die gegenwärtige Praxis sieht nicht etwa nur die Absonderung von Erkrankten oder Infizierten vor, sondern die von Menschen, welche einen recht willkürlich definierten Kontakt zu Personen hatten, die positiv getestet wurden. Strobl führt aus:
»Es geht darum, dass wir die Allgemeinheit vor Menschen schützen, die vorsätzlich in Kauf nehmen, dass sie andere mit einer potenziell tödlichen Krankheit infizieren. Mir geht es nicht um anständige Menschen, die in der Quarantäne mal an den Altglascontainer gehen, um etwas wegzubringen, sondern um hartnäckige, uneinsichtige Quarantänebrecher. Dazu gibt es eine klare Rechtslage, das Infektionsschutzgesetz. Ich möchte, dass wir das Recht ernst nehmen und auch durchsetzen. Der Staat darf nicht achselzuckend danebenstehen. Damit würden wir bei der Bevölkerung die Akzeptanz der Maßnahmen gefährden. Und ich bin froh, dass wir in der Landesregierung nun einig sind, diese gefährlichen Menschen – es handelt sich dabei nicht um Menschenmassen, sondern um einzelne uneinsichtige, freilich Gefahr bringende Personen [so im Original, AA] – in einem abgeschlossenen Krankenhaus unterzubringen.
SPIEGEL: Aber das sind doch Einzelfälle. Haben Sie überhaupt konkrete Zahlen, wie viele infizierte Bürger die Quarantäne tatsächlich verweigern?
Strobl: Ja, das ist kein Massenphänomen. Aber die Kommunalen sagen uns, dass es diese gefährlichen Verweigerer vielerorts gibt. Wir müssen schon die Frage beantworten: Was tun mit ihnen? Hartnäckige Quarantänebrecher müssen abgesondert werden. Wo ganz konkret muss jetzt festgelegt werden. Da wird der Kollege Sozialminister jetzt schnell Antwort geben.«
Die App muß geschärft werden
»SPIEGEL: Könnte sie wirksamer sein, wenn der Datenschutz gelockert wird?
Strobl: Die App ist ein erster Schritt, aber sie hat Schwächen. Dass sie zum Beispiel nicht von Beginn an auch in unseren Nachbarländern funktioniert hat, war schlecht. Wir haben ja offene Grenzen. Dieser Mangel ist zum Glück zwischenzeitlich weitestgehend behoben. Wenn wir 150 Prozent Datenschutz machen, aber die digitalen Möglichkeiten nicht ausschöpfen, ist das für den Infektionsschutz nicht gut. Ich will keine südkoreanischen Verhältnisse, aber es braucht gewisse Änderungen. Die App muss geschärft werden. Wir könnten uns in Restaurants zum Beispiel die Listen sparen, wenn die Menschen sich über die App freiwillig registrieren lassen. Dann kann sie das Leben der Menschen erleichtern.«
Wie meint er? Der Mangel der offenen Grenzen ist zum Glück behoben? Meint er natürlich nicht. Er ist sprachlich nur noch nicht richtig integriert.
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
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Mir geht es nicht um anständige Menschen, die in der Quarantäne mal an den Altglascontainer gehen, um etwas wegzubringen
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Merke: Am Altglascontainer gibt es keine bösen Corona-Viren!
Also, Herr Strobl: entweder Quarantäne oder keine Quarantäne. Aber gute und böse Quarantänebrecher, also: Nö. Echt nicht.
Strobl hat einfach volles Verständniss dass jeden Tag die für ihn typischen pro Person anfallenden 8 Bierflaschen und 4 Weinflaschen und 2 Schnapsflaschen entsorgt werden müssen – ist doch klar, dass da auch ein Quarantänisierter öfter mal an den Glascontainer muss.
Er will keine südkoreanischen Verhältnisse? Na, dann ist's ja gut. Für die Selbstmordrate. Oder meinte er nordkoreanische?
Eine "potenziell tödliche Krankheit"? WAS ist NICHT potenziell tödlich? Dosis venenum facit – schon mal gehört? Und: Wie unsterblich soll der irdische Mensch denn werden? Oder: Wie soll der irdische Mensch denn unsterblich werden? Mit Transhumanismus die "Seele" in den Computer laden? Und wie unsterblich sind dann Computer?
Hier wird Krieg gegen die Menschheit betrieben, u.z. ganz gezielt gegen das, was den Menschen als Menschen ausmacht, i.e. seine Seeele. Unmenschlichkeit regiert, gestützt auf einen Berg von Lügen.
Sanguis Martyrum semen Christianorum.
Ja. Es wird Krieg gegen die Menschen getrieben, gestützt auf einen Berg von Lügen.
Ja, das mit so einem Geschwätz von "potentiell tödlich" irgend jemand hinter dem Ofen hervor gelockt werden kann, ist das Erschreckende.
Das Leben ist potentiell tödlich. "Wir sollten es verbieten. Und wenn wir es schon nicht abschaffen können, DANN EBEN MAXIMAL EINSCHRÄNKEN!" So denken diese Monster!
Was für ein.….
Da fehlen einem selbst nach neun Monaten hartgesottenen Covidioten glatt die Worte!
Und wer schützt uns vor diesem Strobl? Müßte nicht er in Zwangsquarantäne? Schließlich macht auch er vorsätzlich andere Menschen krank (behauptet, daß sie krank seien, obwohl es die meisten gar nicht sind).
Da paßt doch die Idee vom Lockdown 2.0 (https://www.corodok.de/handelsblatt-lockdown-lauterbach/).