Totalitäre Phantasien des baden-württembergischen Innenministers

»CDU-Vize Strobl drängt auf Zwangseinweisung von Quarantänebrechern
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl mahnt in der Coronakrise eine här­te­re Gangart an. Im SPIEGEL for­dert der CDU-Politiker: "Quarantänebrecher müs­sen abge­son­dert werden."«

heißt es heu­te in einem Interview des "Spiegel". Zur Bewertung des Vorschlages soll­te man wis­sen, was unter Quarantäne zu ver­ste­hen ist. Dies wird gere­gelt in § 30 des Infektionsschutzgesetzes. Wikipedia faßt so zusam­men (hier ohne Links und Quellenverweise):

»Die dor­ti­gen Bestimmungen besa­gen, dass zur Bekämpfung über­trag­ba­rer Erkrankungen die Gesundheitsämter beson­de­re Absonderungsmaßnahmen in Krankenhäusern anord­nen kön­nen und müs­sen. Geschieht dies gegen den Willen der Erkrankten, han­delt es sich um eine Freiheitsentziehungssache, die einer rich­ter­li­chen Anordnung auf Antrag des Gesundheitsamts bedarf (Art. 104 Abs. 2 GG, § 30 Abs. 2 Satz 4 IfSG, § 415, § 417 FamFG).

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind nur die Lungenpest und hämor­rha­gi­sche Fieber qua­ran­tä­ne­pflich­tig. Die betrof­fe­nen Patienten wer­den auf Sonderisolierstationen behan­delt. Bei ande­ren Erkrankungen wie bei­spiels­wei­se Cholera oder bei mul­ti­re­si­sten­ten Keimen kom­men weni­ger stren­ge Isolationsmaßnahmen zum Einsatz. Möglich ist auch eine Absonderung „in sonst geeig­ne­ter Weise“ von Kranken und Krankheitsverdächtigen in häus­li­cher Quarantäne oder einem son­sti­gen Gebäude. Im Zuge der COVID-19-Pandemie kam es in Deutschland zu Quarantäne-Anordnungen für Personen, die sich in den voran­gegangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet auf­hiel­ten oder Kontakt zu einem COVID-19-Erkrankten hat­ten und damit als ansteckungs­verdächtig gel­ten, ohne sel­ber krank oder krank­heits­ver­däch­tig zu sein…

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen des Gesundheitsamts zur Verhinderung der Verbreitung über­trag­ba­rer Krankheiten haben wegen ihrer beson­de­ren Bedeutung für die öffent­li­che Gesundheit kei­ne auf­schie­ben­de Wirkung (§ 28 Abs. 3, § 16 Abs. 8 IfSG, § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), so dass zunächst vor­läu­fi­ger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht begehrt wer­den muss (§ 80 Abs. 5 VwGO)…«

Die gegen­wär­ti­ge Praxis sieht nicht etwa nur die Absonderung von Erkrankten oder Infizierten vor, son­dern die von Menschen, wel­che einen recht will­kür­lich defi­nier­ten Kontakt zu Personen hat­ten, die posi­tiv gete­stet wur­den. Strobl führt aus:

»Es geht dar­um, dass wir die Allgemeinheit vor Menschen schüt­zen, die vor­sätz­lich in Kauf neh­men, dass sie ande­re mit einer poten­zi­ell töd­li­chen Krankheit infi­zie­ren. Mir geht es nicht um anstän­di­ge Menschen, die in der Quarantäne mal an den Altglascontainer gehen, um etwas weg­zu­brin­gen, son­dern um hart­näcki­ge, unein­sich­ti­ge Quarantänebrecher. Dazu gibt es eine kla­re Rechtslage, das Infektionsschutzgesetz. Ich möch­te, dass wir das Recht ernst neh­men und auch durch­set­zen. Der Staat darf nicht ach­sel­zuckend dane­ben­ste­hen. Damit wür­den wir bei der Bevölkerung die Akzeptanz der Maßnahmen gefähr­den. Und ich bin froh, dass wir in der Landesregierung nun einig sind, die­se gefähr­li­chen Menschen – es han­delt sich dabei nicht um Menschenmassen, son­dern um ein­zel­ne unein­sich­ti­ge, frei­lich Gefahr brin­gen­de Personen [so im Original, AA] – in einem abge­schlos­se­nen Krankenhaus unterzubringen.

SPIEGEL: Aber das sind doch Einzelfälle. Haben Sie über­haupt kon­kre­te Zahlen, wie vie­le infi­zier­te Bürger die Quarantäne tat­säch­lich verweigern?

Strobl: Ja, das ist kein Massenphänomen. Aber die Kommunalen sagen uns, dass es die­se gefähr­li­chen Verweigerer vie­ler­orts gibt. Wir müs­sen schon die Frage beant­wor­ten: Was tun mit ihnen? Hartnäckige Quarantänebrecher müs­sen abge­son­dert wer­den. Wo ganz kon­kret muss jetzt fest­ge­legt wer­den. Da wird der Kollege Sozialminister jetzt schnell Antwort geben.«

Die App muß geschärft werden

»SPIEGEL: Könnte sie wirk­sa­mer sein, wenn der Datenschutz gelockert wird?

Strobl: Die App ist ein erster Schritt, aber sie hat Schwächen. Dass sie zum Beispiel nicht von Beginn an auch in unse­ren Nachbarländern funk­tio­niert hat, war schlecht. Wir haben ja offe­ne Grenzen. Dieser Mangel ist zum Glück zwi­schen­zeit­lich wei­test­ge­hend beho­ben. Wenn wir 150 Prozent Datenschutz machen, aber die digi­ta­len Möglichkeiten nicht aus­schöp­fen, ist das für den Infektionsschutz nicht gut. Ich will kei­ne süd­ko­rea­ni­schen Verhältnisse, aber es braucht gewis­se Änderungen. Die App muss geschärft wer­den. Wir könn­ten uns in Restaurants zum Beispiel die Listen spa­ren, wenn die Menschen sich über die App frei­wil­lig regi­strie­ren las­sen. Dann kann sie das Leben der Menschen erleich­tern.«

Wie meint er? Der Mangel der offe­nen Grenzen ist zum Glück beho­ben? Meint er natür­lich nicht. Er ist sprach­lich nur noch nicht rich­tig integriert.

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

8 Antworten auf „Totalitäre Phantasien des baden-württembergischen Innenministers“

  1. ..
    Mir geht es nicht um anstän­di­ge Menschen, die in der Quarantäne mal an den Altglascontainer gehen, um etwas wegzubringen

    Merke: Am Altglascontainer gibt es kei­ne bösen Corona-Viren!

    Also, Herr Strobl: ent­we­der Quarantäne oder kei­ne Quarantäne. Aber gute und böse Quarantänebrecher, also: Nö. Echt nicht.

    1. Strobl hat ein­fach vol­les Verständniss dass jeden Tag die für ihn typi­schen pro Person anfal­len­den 8 Bierflaschen und 4 Weinflaschen und 2 Schnapsflaschen ent­sorgt wer­den müs­sen – ist doch klar, dass da auch ein Quarantänisierter öfter mal an den Glascontainer muss.

  2. Eine "poten­zi­ell töd­li­che Krankheit"? WAS ist NICHT poten­zi­ell töd­lich? Dosis venen­um facit – schon mal gehört? Und: Wie unsterb­lich soll der irdi­sche Mensch denn wer­den? Oder: Wie soll der irdi­sche Mensch denn unsterb­lich wer­den? Mit Transhumanismus die "Seele" in den Computer laden? Und wie unsterb­lich sind dann Computer?
    Hier wird Krieg gegen die Menschheit betrie­ben, u.z. ganz gezielt gegen das, was den Menschen als Menschen aus­macht, i.e. sei­ne Seeele. Unmenschlichkeit regiert, gestützt auf einen Berg von Lügen.
    Sanguis Martyrum semen Christianorum.

    1. Ja, das mit so einem Geschwätz von "poten­ti­ell töd­lich" irgend jemand hin­ter dem Ofen her­vor gelockt wer­den kann, ist das Erschreckende.

      Das Leben ist poten­ti­ell töd­lich. "Wir soll­ten es ver­bie­ten. Und wenn wir es schon nicht abschaf­fen kön­nen, DANN EBEN MAXIMAL EINSCHRÄNKEN!" So den­ken die­se Monster!

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