Trotz Quarantäne zur Arbeit

In so gut wie allen Quarantäne-Verordnungen die­ser Tage gibt es zahl­lo­se Ausnahmen. Vor allem für wich­tig gehal­te­ne Personenkreise aus Ministerien und Europa-Bürokratie müs­sen sich dar­an nicht hal­ten. Auch PendlerInnen gehö­ren meist eben­so wenig zu den­je­ni­gen, die ansteckend sein könn­ten, wie unge­zähl­te Dienstleistungbeschäftigte, die Wirtschaft und Gewinnerzeugung auf­recht­zu­er­hal­ten haben. Was sich aber der Westerwaldkreis lei­stet, geht noch weit dar­über hin­aus. swr​.de infor­miert am 5.10.:

»Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz klagt seit Montag eine Mitarbeiterin einer Seniorenresidenz gegen den Westerwaldkreis. Ihr Anwalt sag­te dem SWR, die Frau füh­le sich durch eine Quarantäne-Anordnung des Kreises unge­recht behandelt.

Der Westerwaldkreis hat­te die Frau im Mai wegen der stei­gen­den Zahl an Corona erkrank­ten Bewohnern und Mitarbeitern in der Seniorenresidenz in Quarantäne geschickt. Sie durf­te ihr Zuhause nicht mehr ver­las­sen – etwa zum Einkaufen.

Frau durf­te wei­ter in Seniorenheim arbeiten
Der Westerwaldkreis stuf­te die Mitarbeiterin aber gleich­zei­tig als soge­nann­tes Schlüsselpersonal ein: Die Frau arbei­tet in dem Seniorenheim als Qualitätsmanagerin und durf­te des­halb trotz Quarantäne wei­ter dort arbei­ten. Auch der Weg zur Arbeit wur­de ihr erlaubt.

Die Klägerin argu­men­tiert, dass sie die­se Situation bela­stet habe. Die Anordnung des Kreises, sie in Quarantäne zu schicken, sei unverhältnis­mäßig gewe­sen, da sie sich drei­mal auf Corona testen las­sen habe und alle Tests nega­tiv gewe­sen sei­en.«

2 Antworten auf „Trotz Quarantäne zur Arbeit“

  1. Das scheint wohl die gän­gi­ge Praxis zu sein. In unse­rer Einrichtung gibt es Bewohner, wel­che in der Behindertenwerkstatt Kontakt zu einem posi­tiv gete­ste­ten Mitarbeiter hat­ten. Die Tests unse­rer Bewohner sind noch nicht fer­tig, aber es wird dann mit Sicherheit ein Massentesten von allen Bewohnern und Mitarbeitern im Haus geben. Das Gesundheitsamt gab aber heu­te schon die Info raus, das dann posi­tiv gete­ste­te Mitarbeiter wei­ter arbei­ten gehen müs­sen, aber anson­sten in Quarantäne sind. Ich bin gespannt wie sich das ent­wickelt und wer­de ger­ne berich­ten, sofern Interesse besteht:

  2. @flo
    Das habe ich mir gedacht, dass dies kein Einzelfall ist. Es ist aber ziemlich
    paradox.
    Hintergrund ist m.M. der, dass wenn alle Mitarbeiter / Betreuer zu Hause blei­ben müss­ten , wären ja kei­ner mehr für die zu Betreuenden da.
    Ich wür­de ger­ne erfah­ren, wie es bei Ihnen weitergeht.

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