Man schaue sich an, aus welchen Gesellschaftsschichten RichterInnen in diesem Land seit jeher stammen (mit kurzzeitigen Ausnahmen im östlichen Teil) sowie auf die Art und die Kriterien, nach denen insbesondere das Bundesverfassungsgericht zusammengesetzt wird. Insofern kann die Entscheidung des BVerfG, Eilanträge gegen die "einrichtungsbezogene Impfpflicht" abzulehnen, nicht erstaunen.
Das ist die eine Seite. Eine andere besteht darin, daß Rechtsprechung sich entwickelt und gesellschaftliche Veränderungen nicht auf ewig ignorieren kann. Zu Beginn des bürgerlichen Staates hielten Gerichte ein allgemeines Wahlrecht, das auch Nichtbegüterten zusteht, für unrechtmäßig. Jahrzehntelang waren Frauen völlig legal davon ausgeschlossen; selbst das Recht auf eigenständige Berufsausübung wurde ihnen von der Herren der Justiz erst in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts zugestanden.
Dies und vieles andere wurde verändert durch zähe Kämpfe von unten, durch eine Arbeiter- und Frauenbewegung in den genannten Fällen. Auch weitere Themen wie heute die "Impfpflicht" werden letzten Endes so ausgefochten.
Bei der konkreten Entscheidung wurde kein endgültiges Urteil gefällt. In der Pressemitteilung "Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" nach § 20a Infektionsschutzgesetz" heißt es zwar zynisch und in der Sprache der Klassenjustiz:
»Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein.«
Die von den Besitzenden ins Amt Gehievten und selbst bestens Versorgten können darin keine unzumutbare Einschränkung erkennen. Denjenigen, die gezwungen sind, ihre Arbeitskraft auf den Markt zu tragen, werden diese Worte allerdings wie Hohn erklingen.
Andererseits heißt es aber auch:
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungstechnik
»Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik einer doppelten dynamischen Verweisung, da die Vorschrift auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits wiederum auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist. Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.«
Und weiter:
»Die Verfassungsbeschwerde ist nicht offensichtlich unbegründet.
… Insoweit stellt sich die Frage, ob und inwieweit eine bindende Außenwirkung der dynamisch in Bezug genommenen Regelwerke der genannten Bundesinstitute hier noch eine hinreichende Grundlage im Gesetz findet. Sollte dies der Fall sein, bedarf es weiterer Aufklärung, ob und inwieweit ein tragfähiger Sachgrund auch dafür vorliegt, dass nicht dem Verordnungsgeber selbst die Konkretisierung des vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweises übertragen ist, sondern dies den genannten Bundesinstituten überlassen wird.«
Schwerwiegende Impfnebenwirkungen
»Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel. Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen.«
Über allem schwebt das Vertrauen in RKI und PEI, also weisungsgebundenen Behörden des Gesundheitsministers, und deren Aussagen zum "Impfschutz". Die dürften sich spätestens bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr halten lassen:
»Nach der weitgehend übereinstimmenden Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten ist davon auszugehen, dass COVID-19-Impfungen einen relevanten – wenngleich mit der Zeit deutlich nachlassenden – Schutz vor einer Infektion auch mit Blick auf die Omikronvariante des Virus bewirken.«
Mir fehlt die Qualifikation, die juristischen Aspekte des Spruchs zu beurteilen. Aus politischer Sicht scheint er mir auf tönernen Füßen zu stehen. Es wird weiter entscheidend sein, die widerständigen Menschen in den Pflegeberufen zu unterstützen und den Druck auf den Straßen aufrecht zu erhalten. In der Sache entschieden ist überhaupt nichts.
https://www.corodok.de/paul-ehrlich-institut-10/
Hier, siehe Link oben, finden alle Richter und Juristen alle nötigen Informationen über tödliche und schwerste Nebenwirkungen von "Corona-Schutz-Impfungen" für die nächsten Urteile, die sie fällen werden im Zusammenhang mit der "Impf"-Pflicht, sehen Sie sich den Artikel an!
Und bitte auch einen Blick auf:
https://www.corodok.de/flott-firme-echelon/
https://www.corodok.de/was-paul-ehrlich/
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/beschluss-des-ovg-luneburg-setzt-pauschale-obergrenze-von-500-personen-bei-veranstaltungen-unter-freiem-himmel-ausser-kraft-208558.html
Das OVG Lüneburg kippt 500-Personen-Obergrenze an frischer Luft!! Wunderbar!!
~ ~ ~
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit wegen "doppelten dynamischen Verweisung"??
Seit wann ist das denn ein Problem? Seit Beginn der Pandemie berufen sich Regierung auf Ministerien, Gerichte auf RKI und PEI, die auf WHO und Jonny Hopkins und alle auf sich gegenseitig und am Ende isses wieder keiner gewesen, außer vielleicht Karla von Lauterbach.
Und bei der allgemeinen Impfpflicht wird es dann heißen, man könne der Impfung ja entgehen, indem man auswandert?
"Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel." also lieber Ärmel unten lassen, die Betroffenen unterstützen und warten bis Lauterbach und Kollegen in der Klinik sind!
Tödliche Folgen sowieso, bleibende Schäden ebenso. Also dann doch Nachbarschaftshilfe in Pflege und Krankenhaus, Kita, Schule, u.s.w.?
Absurd.…
Wenn die allgemeine Impfpflicht kommt wird es Zeit, in einem anderen Land politisches Asyl zu beantragen.
Na ja, es gibt die normative Kraft des Faktischen.
https://www.merkur.de/bayern/bayern-soeder-corona-regeln-schueler-vorwurf-lockerungen-news-aktuell-inzidenz-zr-91338926.html
"Der Bayerische Landkreistag, das Bayerische Rote Kreuz, die Lebenshilfe und die Vereinigung der Pflegenden in Bayern machten am Freitag übereinstimmend deutlich, dass die Teil-Impfpflicht aktuell so nicht umgesetzt werden könne. Es fehle an einheitlichen Vollzugshinweisen des Bundes. Zudem sei die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen in Gefahr, wenn viele Pflegekräfte auf einmal freigestellt werden müssten, argumentierten Spitzenvertreter der vier Organisationen am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek in München."
Wenn die Angst vorbei ist, ist es mit der Herrschaft vorbei.
Gerichte repräsentieren die Politiker, die diese Gerichte zusammenstellen.
@ Winfried Koehler
Zur Sozialisation gehört mehr. Trotzdem haben Sie Recht.
Deutschland ist ein antidemokratischer Obrigkeitsstaat. Das zeigt sich im Vergleich mit den USA, wo die Staatsanwälte nicht ernannt, sondern gewählt werden und wo mitunter nicht die Richter, sondern die Geschworenen entscheiden.
Die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen (Corona-) Impfzwang könnt ihr auf diesem Kanal unterstützen.
https://t.me/s/Masernschutzgesetz
Das Hauptsacheverfahren steht noch aus und die Klägergemeinschaft ist bereit vor den europäischen Gerichtshof zu ziehen 🙂
Man sollte keine falschen Hoffnungen schüren, dennoch: das war die Abweisung des EILantrags, das Hauptsacheverfahren "könnte" die Sachlage immer noch qualifizierter prüfen lassen, wenn es wöllte.
Bzgl. Corona werden sie sich nun aber sehr, sehr beeilen und schon 2024 abschließend urteilen…
"Niko Härting
@nhaerting
·
8 Std.
Über die 2019 eingeführte Masern-Impfpflicht hat @BVerG
bis heute nicht entschieden. Daher muss es für d Antragsteller zynisch wirken, wenn sie jetzt auf die „begrenzte Zeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache“ verwiesen werden. #Corona #begründungsarm "
https://twitter.com/BerlinerHedoni1
Zwei Fragen, die sich unmittelbar nach der jüngeren "Recht"sprechung des BVerfG aufdrängen:
Das Bundesverfassungsgericht, ein politisches Werkzeug der Regierung?
Richter am Bundesverfassungsgericht: devote Politiker und willfährige Erfüllungsgehilfen in scharlachroter Arbeitskleidung?
https://afaev.de/der-sieg-der-propaganda-ueber-die-wissenschaft/
hier eine Stellungnahme zur Entscheidung.
"Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können" (Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht, 10.02.2022). So sorgt die Justiz für ihre Bürger. Aber eben auch: So sorgen die Bürger für ihre Justiz! Denn Unrecht kann sich nur halten, wenn genügend Menschen das Unrecht dulden. Also die Hauptschuld liegt beim Volk. Trotz meiner über 25-jährigen Tätigkeit gibt es noch immer Vorwürfe gegen "die katholische Kirche". Speziell der Rotarier Jorge Bergoglio mit seinem Masken- und Impf-Fetischismus wird als Beweis für die "Schuld" und das "Versagen" "der katholischen Kirche" bzgl. "Corona" hingestellt. Wer solches Unrecht gegen die Kirche toleriert oder gar – und wenn auch nur durch Schweigen – unterstützt, bei dem ist eine Mitschuld wenigstens zu vermuten an dem gegenwärtigen Treiben von Politik und Justiz.
Was haben Sie denn erwartet? Glauben Sie immer noch an Gewaltenteilung? An die scheinheilige Dreifaltigkeit von Legeslative, Judikative, Exekutive?
Das braucht ungefähr soviel Fantasy wie der Glaube daran, daß das was beim Osterhasen hinten rauskommt Schokoladeneier sind 😉
Corona-blog.net
Perfide: Impfpflicht für Pfleger nur befristet um Impfquote zu erhöhen
Ab kommenden März gilt in Deutschland die Impfpflicht für einige Berufsgruppen. Was viele nicht wissen: die Impfpflicht ist zeitlich bis 31.12.2022 begrenzt. Wir erläutern die gesetzlichen Hintergründe dieser Befristung.
Danach dürfen die Leute dann wieder arbeiten
(für weniger Lohn oder zu besch…eneren Bedingungen)
»Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel. Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen.«
Auf gut Deutsch:
Du kannst ja gehen, dann brauchst Du Dich nicht impfen lassen; Du hast nur wirtschaftliche Nachteile
)Spricht diese Begründung nicht gegen eine generelle Impfpflicht?)
Das Gericht hat kein Problem mit der Nachweispflicht – es hat ein Problem mit der Deligierung an RKI und PEI, den "Wahrheitsverkündern";
Dieses Verweisen an Behörden hält es für "aufklärungsbedürftig".
(Schwarzer Peter spieleln und am Ende brüllen dann alle: "Ich war das nicht" und "Habe ich nicht gewusst")
Das Gericht weiß noch gar nicht, wie es am Ende entscheidet
das Urteil fußt auf der Folgenabwägung.
Inkaufnahme beruflicher/wirtschaftlicher Nachteile gegen Schutz vulnerablen Gruppen
Dass sich Geimpfte/Geboosterte auch infizieren und ansteckend sein können, dass der Schutz nachlässt … hat man mMn nicht genug berücksichtigt
Man könnte vermuten, dass das BVerfG sich ein Hintertürchen geschaffen hat und im Hauptsacheverfahren je nach der dann vorherrschenden politischen Lage entscheidet.
"Iris@GieslerIris ·
8 Std.
Justitia trägt die Augenbinde, damit man ihre Tränen nicht sieht."
https://twitter.com/GieslerIris
"Erginge dagegen die beantragte einstweilige Anordnung und hätte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg, sind die Nachteile, die sich aus der Nichtanwendung der angegriffenen Regelungen ergeben, ebenfalls von besonderem Gewicht. Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deutlich größeren Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zu infizieren und deshalb schwer oder gar tödlich zu erkranken."
Das ist doch ähnlich zu bewerten, wie das Flugzeugdilemma, das im August 2007 grundsätzlich u.a. so entschieden wurde:
"Wenn der Staat den Abschuss eines entführten Luftfahrzeuges billige, behandele er die darin sitzenden unschuldigen Passagiere und Besatzungsmitglieder als Objekte, kritisierte Papier. Sie würden damit "verdinglicht und zugleich entrechtlicht". Dies gelte nicht, wenn sich um den Einsatz eines unbemannten oder nur mit Tätern besetzten Flugzeug handele, stellte Papier zugleich klar."
Hier war es auch unerheblich, dass in dem entführten Flugzeug weniger und noch dazu totgeweihte Passagiere als im Stadion angenommen wurden. Das ist doch vergleichbar. Das Bundesverfassungsgericht stellt nicht in Abrede, dass es Tote und Verletzte durch die Impfung gibt. Es stellt aber den Schutz der vulnerablen Gruppen, bei denen die Impfung schlecht bis gar nicht nützt an erste Stelle. Es berücksichtigt nicht, dass die Pfleger und Krankenschwestern in gleicher Weise ansteckend sein können wie Ungeimpfte, dass diese gesund sind, also nicht als "Täter" anzusehen sind. Dieses Urteil ist unethisch und berücksichtigt eindeutige wissenschaftliche Studien nicht. Wie soll das bloß weitergehen?
@maien56
Der Unterschied ist offensichtlich. Die Passagiere eines abzuschießenden Flugzeugs können noch nicht mal unter Duldung von persönlichen Nachteilen die akute Gefahr für ihr Leben abwenden. Es bleibt dabei: keine Zwangsarbeit in Deutschland.
Wenn man mal ne Weile drüber nachdenkt, ist die Ablehnung geradezu revolutionär. Das Verfassungsgericht ruft die Bewahrer unseres Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, also alle Mediziner und Pfleger, zum zivilen Ungehorsam für den Schutz der eigenen Grundrechte auf. Für meine Begriffe ist das der letzte Hilfeschrei der Verfassungshüter vor dem Ruf nach Fackeln und Mistgabel.
Zur Begründung führt das Gericht u.a. aus:
„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“
bis zur hauptverhandlung gilt:
»Nach der weitgehend übereinstimmenden Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten ist davon auszugehen, dass COVID-19-Impfungen einen relevanten – wenngleich mit der Zeit deutlich nachlassenden – Schutz vor einer Infektion auch mit Blick auf die Omikronvariante des Virus bewirken.«
man hätte aber jetzt schon wissen können, daß die impfung keinen relevanten fremdschutz bewirkt, daß die impfpflicht überdeterminiert ist, eigenschutz, fremdschutz, bevölkerungsschutz.
der eilantrag hätte angenommen werden müssen, weil die gesetzesgrundlage, die unterstellung ist, daß impfung dreifach wirkungsvoll ist und daß die impfung sicher ist, wie es in dem gesetzestext mehrfach steht.
das gericht nimmt den eilantrag nicht an, weil es den zweck des gesetzes billigt: steigerung der impfquote um der quote willen, weil die impfquote an sich bevölkerungsschutz = fremdschutz und eigenschutz bewirkt.
@ holger blank
Man weiß nicht, ob es Unvermögen oder Vorsatz ist, und beides spricht gegen die Eignung für das Amt, aber für die "Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen“ sind – wenn man dem Narrativ vertraut, wie die Gestalten am BVerfG das vorgeblich tun – nur diese Menschen verantwortlich. Sie können sich schließlich jederzeit "impfen" lassen.
"Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“
Wenn sich die wahre Zahl der Nebenwirkungen herauskristallisiert, hätte das Gericht sich hier eine Hintertür zur gesichtswahrenden Umkehr gelassen.
Opportunistische Haarspalter halt.
Das "Auf die lange Bank Schieben" ist aus Sicht hoheitlicher Staatsvertreter doch auch Lauterbachs Prognose über die "freiwillige Impfentscheidung" der Widerspenstigen geschuldet, die dem gleichen arroganten Zynismus entspricht.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20220210_1bvr264921.html
Der Beschluss (- 1 BvR 2649/21 – ) ist einfach nur erschreckend.
Insbesondere Randnummer 14:
"Zwar begegnet die Einführung einer einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht in § 20a IfSG als solche unter Berücksichtigung der in diesem Verfahren eingeholten Stellungnahmen vor allem der sachkundigen Dritten zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken."
Die Zweifel an den formellen Bedenken ließen sich m.E. leicht beheben. Dann wird es eben direkt ins Gesetz geschrieben und dann?
Aber dass die Einführung einer einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht in § 20a IfSG zum derzeitigen Zeitpunkt immernoch keinerlei verfassungsrechtiche Bedenken ergibt, das macht mir Angst.
Und es gibt m. E. niemanden mehr der einem noch weiterhelfen kann.
Nach der Entscheidung des EuGH zum europäischen Haftbefehl ist klar, dass die Staatsanwaltschaft kein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist und sämtliche Richter werden von der Politik ins Amt gewählt.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/richter_node.html
Ich könnte nur noch heulen.
Eigentlich erschütternd, wie groß die Anhänglichkeit an das vergehende Rechtssystem noch immer ist.
Die ganze Planung einer Technokratie basiert nicht darauf, AI der menschlichen Vernunft nachzubilden, sondern darauf, das menschliche Denken digital zu machen, damit der Unterschied nur noch zugunsten der Maschine ausfallen kann, weil sie schneller ist.
Das gilt auch für die Rechtsprechung. Man kann – und man tut es bereits – die positivistische Prüfung der einschlägigen Rechtsgrundlagen durchaus programmiert bewerkstelligen: man füllt die Beschwerde in vorgefertigte Fragen, und heraus kommt das Urteil – Legal Tech nennt sich das, die Zensuralgorithmen der Konzerne sind die Vorhut solcher Verfahren.
Die sind unempfindlich gegen Vorwürfe. Es wird keine Juristen mehr geben, nicht einmal Programmierer, denn AI ist selbstlernend. Auch Pflegekräfte sind in einer Welt, in der es nur Gesunderhalten, programmierte Wartung definierter GEbrechen durch Automaten oder Wegwerfen gibt, nicht mehr nötig. Das ist die Denkweise der 4. IR, und die ist im Gang.
Gelingen kann das, weil die Begeisterung der Menschen für die vergangenen Industriellen Revolutionen dieser Art immer dabei war, mitging, sie als Fortschritt erlebt oder hingenommen hat. Nun zündet die vorerst letzte Stufe.
"Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein."
Das kann man dann aber bei der allgemeinen Impfpflicht nicht mehr sagen ( im übertragenen Sinne ).
Bietet mir das BVerfG da auch eine Möglichkeit eine Impfung zu vermeiden ?
Leider habe ich das Vertrauen in das "Establishment" schon lange verloren, wenn ich es denn je gehabt habe.
@ hansthehun
Sie müssen im Auge behalten, dass es sich bei dieser Begründung NUR und ausschließlich um die Begründung dafür handelt, weshalb der EILantrag abgelehnt wird – über die Eile wird entschieden, nicht über die "Impfpflicht"!
Im Hauptverfahren erst wird die Frage, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht statthaft ist, behandelt.
Falls die Begründetheit der Injektionspflicht DANN bejaht würde, würde diese Argumentation NICHT mehr gelten, denn dann wäre es amtlich.
So geht die Formalie. Der Inhalt wird davon abhängen, ob sie die weitere Bereicherung über "Impfpflichten" (und möglicherweise die Bevölkerungsreduktion) für weiterhin durchsetzbar halten. Falls nicht: die nächsten Stufen stehen bereit, die sind Inflation, Warenmangel, und evtl. Krieg als Optionen.
Vertrauen würde ich Ihnen tatsächlich nicht empfehlen – wir erleben den Zusammenbruch eines Systems. Corona war nur der Anfang. Das ist meine Auffassung, und sie ist begründet.
Falls es trotzdem noch wen interessiert, wo genau hier die Faulstelle ist:
Man hat hier deutlich seine Aufgabe verkannt. Die Aufgabe ist die Grundrechtsprüfung: geeignet – erforderlich – angemessen.
An der Frage der Eignung würde eine Impfpflicht scheitern, denn die ist keineswegs erwiesen: die Impfung immunisiert nicht, eine wissenschaftliche Tatsache, die keiner – auch das RKI nicht – bestreitet. Sie kann also keine Herdenimmunität erzeugen, eine logische Schlussfolgerung. Es ist auch nach einem Jahr unbekannt, was genau diese Impfung ansonsten bewirkt – auch das ist beim RKI nachzulesen. Der Nachweis eines milderen Verlaufs ist nicht erbracht worden, man vermutet nur. Die Genehmigungsunterlagen der EMA bestätigen diese und viele andere Unsicherheiten auch bezüglich neuer Bestandteile umfassend, und die Zulassung ist daher bedingt, die erforderlichen Nachweise durch BioNTech erst (nach einer neuerlichen Verlängerung) bis Sommer 2024 zu erbringen.
Daher ist die Abwägung des PEI, ob der Staat manche schädigen und töten dürfe um andere zu retten, nicht mehr nötig, denn die Eignung der Impfung besteht nicht – womit es sich von selbst ergibt, dass sie weder erforderlich noch angemessen sein KANN.
Wäre es anders, würde die Impfung als geeignet und erforderlich beurteilt werden, dann, und erst dann würde sich die heikle Frage aus dem alten Luftsicherheitsgesetz erneut stellen: darf ein Gesetz die Gefährdung der einen anordnen um andere zu schützen?
Was haben die Richter hier gemacht? Sie haben NUR die Angemessenheit festgestellt auf Basis einer stillschweigend vorausgesetzten Eignung und Erfordernis:
Die hier den Beschwerdeführenden drohenden Nachteile überwiegen in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere nicht diejenigen Nachteile, die bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der angegriffenen Regelung für vulnerable Menschen zu besorgen wären.
Dann folgt eine weitere Verkennung der eigenen Aufgabe:
I. Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür besonders hohe Hürden, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt.
Da wedelt der Schwanz mit dem Hund: es ist die Gesetzgebung, für die besonders hohe Hürden bestehen MÜSSEN, weil diese einen erheblichen Eingriff eines der höchsten Rechtsgüter – die Gesundheit! – darstellt. Kann diese Gesetzgebung nicht darlegen, dass sie allen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, ist sie unrechtmäßig erfolgt.
Hier aber prüft die Obrigkeit im Auftrag der Obrigkeit, ob die Untertanen was-auch-immer zu dulden haben – vorbehaltlich weiterer Prüfung freilich, denn es könnte ja sein, dass bis zum Hauptsacheverfahren der Wind gedreht hat, und man will ja nicht voreilig NUR aufs falsche Pferd setzen, sondern abwarten und dann das tun, was unausweichlich ist.
Füllmich hat mit seiner Diagnose vollkommen Recht:
Dieses Rechtssystem ist unterqualifiziert und untauglich geworden. Es ist längst auf dem Niveau einer maschinellen Bearbeitung (Legal Tech) angekommen und kann sofort durch eine solche ersetzt werden. Für mich jedenfalls denkbar, dass dieser Beschluss anstatt wie vormals vom Sekretariat aus Textbausteinen zusammengestellt hier bereits maschinell generiert und nur noch von den Darstellern verkündet worden ist.
Ein Eilantrag hat NUR die Folgen zu prüfen, die aus der Stattgabe bzw. Zurückweisung der Eilbedürftigkeit resultieren. In diesem Stadium ist noch keine umfassende Grundrechtsprüfung vorzunehmen. M.E. nimmt jedoch die sog. Folgenabschätzung die Angemessenheitsprüfung vorweg bzw. folgt der Darstellung der regierungsnahen Organisationen, deren Aussagen ja gerade in Frage stehen müssten.
Kurz:
a) sie konstatiert für den Fall, dass die Beschwerde in der Hauptsache Erfolg haben würde, dass es jemandem, der keine gesundheitlichen Nachteile bis hin zum Tod in Kauf nehmen will, zumutbar sei, "kurzfristig" "wirtschaftliche Nachteile" in Kauf zu nehmen.
b) sie konstatiert für den Fall, dass die Beschwerde in der Hauptsache keinen Erfolg haben würde, dass die Verzögerung in diesem Fall Menschenleben kosten würde.
Die Folgenabschätzung übernimmt hier die Wertung der betroffenen Partei über die Angemessenheit der „Impfung“ blind, indem sie a) lediglich zu den wirtschaftlichen Nachteilen in Bezug setzt, bei b) dies jedoch unverständlicherweise für die andere Partei nicht tut.
Die Folgenabschätzung zu a) würde bei einem unvoreingenommenen Gericht daher wie folgt lauten müssen:
Erginge die beantragte einstweilige Anordnung nicht und hätte die Verfassungsbeschwerde später Erfolg, sind die Nachteile, die sich aus der Anwendung der angegriffenen Regelungen ergeben, von besonderem Gewicht. Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deutlich größeren Gefahr ausgesetzt, durch krankheits- oder kündigungsbedingte Personalausfälle und die Ansteckung durch geimpftes und / oder mangelhaft qualifiziertes Personal schwer oder gar tödlich zu erkranken. Die weitgehend übereinstimmende Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten geht zwar davon aus, dass COVID-19-Impfungen einen relevanten – wenngleich mit der Zeit deutlich nachlassenden – Schutz vor einer Infektion auch mit Blick auf die Omikronvariante des Virus bewirken. Diese Einschätzungen konnten jedoch nicht hinreichend belegt werden, eine detaillierte Prüfung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Würde die einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht nun vorläufig außer Vollzug gesetzt, ginge dies mit einer mutmaßlich geringeren Impfquote in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen einher, während die Gefahr, dass sich die dort Tätigen infizieren und sie dann das Virus auf vulnerable Personen übertragen, durch die Impfung ohnehin nicht gemindert würde lt. RKI. In der Folge müsste damit gerechnet werden, dass sich auch in der begrenzten Zeit bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde nicht mehr Menschen, die den vulnerablen Gruppen zuzurechnen sind, irreversibel mit dem Virus infizieren, schwer an COVID-19 erkranken oder gar versterben, als wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen würde.