Ukraine-Geflüchtete dürfen nicht in Stuttgarter Hotel, weil 3G-Nachweis fehlt

Unter die­ser Überschrift berich­tet focus​.de am 9.3. über einen Zielkonflikt der "Menschenrechtspolitik". Die Solidarität gegen den Russen kam der Solidarität gegen das Virus ins Gehege.

»Eine Gruppe von rund 50 Geflüchteten aus der Ukraine durf­te am Samstag nicht in ein Hotel in Stuttgart ein­checken. Der Grund: Kaum einer aus der Gruppe konn­te einen 3G-Nachweis erbrin­gen. Darüber berich­tet die "Stuttgarter Zeitung".

Zuvor war die Gruppe mit dem Zug aus der Ukraine gekom­men und woll­te dann über Karslruhe [sic] nach Paris rei­sen. Das Problem: Es gab eine Streckensperrung zwi­schen Stuttgart und Karlruhe [sic], wie eine Sprecherin der Bundespolizei mit­teil­te…«

Die ""Stuttgarter Zeitung" weiß von immer­hin "drei Erwachsenen und drei Kindern", die pri­vat unter­ge­bracht wur­den. Der Rest muß­te die Nacht im Hauptbahnhof ver­brin­gen. Was mag den "Focus" beim Namen "Karl" so kir­re machen?

29 Antworten auf „Ukraine-Geflüchtete dürfen nicht in Stuttgarter Hotel, weil 3G-Nachweis fehlt“

  1. Das kann­ste dir nicht aus­den­ken! Vermutlich leug­nen die auch noch den Klimawandel, und sagen dass Merkel/Obama/Macron kei­ne höchst ehren­wer­te Politstars sind? Ja wo kom­men wir da hin! Ab nach Karlskron – da brauch­ste kei­ne Sumpfung, kei­nen Maulkorb – aber unbe­dingt ne Kreditkarte oder ein Handy mit SWISH.

  2. Ist die­se Lust am blin­den Gehorsam gegen­über sinn­lo­sen Befehlen nun eigent­lich mehr der Deweyschen Reeducationsidee der Alliierten geschul­det oder wur­de sie erst in der 68er-Prägung von Mao Kretsch in (lei­der nicht nur) die­sem Bundesland vollendet?

    Wenn man einen Fehler nicht ver­ste­hen darf (und soll!), muss man ihn noch­mal machen. so lan­ge, bis man ihn ver­stan­den hat.

  3. aus der impf­pflicht (SARSCovImpfG)
    Drucksache 20/899:

    "Zum Schutz der öffent­li­chen Gesundheit und vul­nerabler Gruppen und einer Wiedererlangung der Planbarkeit des öffent­li­chen und pri­va­ten Lebens wer­den Maßnahmen ergrif­fen um die Grundimmunität in der Bevölkerung nach­hal­tig zu steigern.

    Von dem Ziel, die Impfquote in der Bevölkerung zu stei­gern, kön­nen Bewohner in Aufnahmeeinrichtungen (Flüchtlinge) oder in Gemeinschaftsunterkünften nicht aus­ge­nom­men wer­den. Ihre Einbeziehung in die all­ge­mei­ne Impfpflicht ist daher nicht anders zu bewer­ten, als in Bezug auf die Bevölkerung insgesamt."

    1. @holger blank

      Das ist Nazi-Sprech. Das ein­zi­ge "beru­hi­gen­de" "Argument", wes­halb es das nicht sein KANN ist das, dass es die­ses Mal ja ALLE betrifft. Man ver­wei­gert die Vorstellung, dass es die­ses Mal um die Bevölkerungsreduktion geht OHNE ras­sen­spe­zi­fisch zu sein. Weil es die­ses Mal … nicht nur auf den Einzelnen nicht ankommt, son­dern auch nicht auf sei­ne Gruppe: es gibt ja mehr als genug Menschenmaterial, und das weni­ge, wofür man es noch ver­wen­den kann, kann jeder von ihnen, denn sie sind ja gleich … erzo­gen und geformt worden.

      1. @some1: Zum Zwecke einer Bevölkerungsreduktion haben sich alle­mal Kriege als effek­ti­ver her­aus­ge­stellt. Die Annahme, daß ein sol­ches nicht beleg­ba­res Ziel hin­rei­chend über "Impfungen" ver­folgt wer­den sol­le, unter­stellt, jemand habe Interesse dar­an, vor­nehm­lich die Gebildeten in den Industrieländern zu ermor­den. Das kommt mir nicht schlüs­sig vor.

        1. @aa
          "Kriege als effek­ti­ver herausgestellt"
          Kommt gra­de. Warum davor nicht nut­zen, um Versuche zu machen? Der Krieg bügelt das dann ja glatt 😉

          "vor­nehm­lich die Gebildeten in den Industrieländern"
          Die "Bildung" der Industrieländer füh­ren Sie hier seit 2 Jahren vor Augen 😉 Huntington lesen, Brzezinski. Die wuss­ten ein paar Jahrzehnte vor­her schon, dass man mit der Art von (Ein)Bildung nichts anfan­gen kann. Lieber fri­sches Material för­dern, das noch "hung­rig" und dank­bar ist. Der Rest kann weg (fin­de ich nach 2 Jahren eigent­lich auch, aber ich wäre nicht so bru­tal. Aus der Humankapitalsicht jedoch ist es logisch.)

        2. Nach 45 gab es nur "nen­nens­wer­te" Kriege zwi­schen Nicht-Atommächten und Atommächten und ihren Verbündeten.
          Atommächte haben nie einen hei­ßen Krieg gegen­ein­an­der ausgefochten.
          Das muss man bedenken.

          1. @V

            Was wol­len Sie damit sagen? Dass es nicht mög­lich sei, weil es (noch) nie geschah??

            Wichtig für das Imperium war stets, es so aus­se­hen zu las­sen, als sei­en sie selbst unschul­dig und nur dem Frieden, den Menschenrechten ver­pflich­tet. Dafür haben sie Unordnung und Feindschaft ange­zet­telt, wo immer er mög­lich war. Was, wenn sie die­ses Mal den Gegner so pro­vo­zie­ren, dass der kei­ne ande­re Wahl hat? 

            Sie sind dann wie stets "nicht schul­dig" und die Gefahr, dass der eura­si­sche Kontinent ihnen zur Konkurrenz wird, wäre dann in wei­ter Ferne. Es ist zu gün­stig für sie, um es NICHT zu tun – wie stets unter der Prämisse, dass SIE es ja nicht gewe­sen sein werden.

  4. Und? Gilt doch für alle Menschen, außer denen dies ver­an­lasst haben.
    Wird hier ange­krei­det, dass es kein drei­er­lei Maß gibt?
    Muss man dedi­ziert auf­zei­gen für wen alles 3g dort gilt?
    Pseudopopulistische Polemik

    1. Das ist der Trick, der so schwer iden­ti­fi­zier­bar macht, dass es immer noch die alte euge­ni­sche Absicht ist: es betrifft ja alle – Rassen, also kann es doch nicht böse gemeint sein. Wer sich aber als Übermensch wähnt, für den gibt es außer ihm nur noch eine "Rasse": die der Überflüssigen.

  5. Im übri­gen bin ich der Meinung, dass »Russisch Roulette« im Sinne von BLM ein aus unse­rem Denkschatz zu ver­ban­nen­des Mem ist. Notfalls per Zensur und – wo not­wen­dig – diver­ser wei­ter­ge­hen­der Massnahmen.

  6. Dr. jur. Wolfgang Bittner bringt es in sei­nem Beitrag "Wie Spießer und Krämer Politik machen" auf den Punkt:

    "… Jetzt kom­men auf­grund des Krieges in der Ukraine mehr als eine Million Flüchtlinge nach Westeuropa, Hunderttausende auch nach Deutschland. Sie fin­den Unterstützung, wer­den unter­ge­bracht, kön­nen kosten­los mit der Bahn fah­ren, wohin auch immer, ob geimpft oder nicht.

    Währenddessen brau­chen Ungeimpfte in meh­re­ren Bundesländern noch immer einen Testnachweis, um öffent­li­che Verkehrsmittel benut­zen zu dürfen.…"

    https://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​8​1​866

  7. Na ja, wenn schon, dann haben die Regeln für alle zu gel­ten, wir sind ja immer­hin in Deutschland. Soll die gan­ze Welt aber end­lich mal mer­ken, was wir Deutschen für aso­zia­le Bürokraten sind. Flüchtlinge sind als Menschen auch nicht mehr wert, von daher ist es nicht aso­zia­ler, als einen Deutschen wegen feh­len­den 'Zertifikaten' nicht in ein Hotel zu las­sen. Es ist schlicht unmensch­lich, für jeden Menschen!!!
    Wenn sich nun die Presse hin­stellt und rum­jault, dass die Flüchtlinge nicht in Hotels dür­fen, ist die Heuchelei in mei­nen Augen kaum noch zu über­bie­ten. Wieso soll­te ein Ungeimpfter Flüchtling in ein Hotel dür­fen, ein unge­impf­ter Deutscher oder Tourist aber nicht?! Was recht­fer­tigt es, den einen (den 'Guten'???) die Menschenrechte zu gewäh­ren, den ande­ren (die einem nicht in den Kram pas­sen) aber nicht? Genau NICHTS!!! Die Menschenwürde gilt für alle Menschen, dazu gehö­ren Flüchtlinge genau­so wie Deutsche. Alles ande­re ist bar­ba­risch und zeugt davon, dass man nicht ver­stan­den hat, was M‑E-N-S-C-H-E-N-R-E-C-H-T‑E bedeuten.

    Da jam­mert die Stuttgarter Zeitung rum, dass die Flüchtlinge im Bahnhof über­nach­ten müs­sen. Ja, was muss ich als Ungeimpfter machen, wenn ich nach Stuttgart mit der Bahn rei­se? Ebenfals am Bahnhof näch­ti­gen oder mich aufs näch­ste Lüftungsgitter einer Bankfiliale legen, weil ich als Entrechteter und Ungeimpfter in die­sem Land auch in kein Hotel kann. Das inter­es­siert die ver­fl* Stuttgarter Zeitung aber nicht, denn ich bin ja die Böse, die Gruppe, die man ohne mit der Wimper zu zucken, zer­tre­ten kann und dann auch noch glaubt, sich dafür auf die Schulter klop­fen zu dür­fen, weil man ja "die Richtigen" besei­tigt hat. So muss es bis 45 auch abge­lau­fen sein. Da war man ja auch stolz drauf, den Volkskörper von den 'Falschen' befreit zu haben. Immer wie­der das Gleiche in die­sem Land. Ich has­se es.

    1. Ich gebe ihnen abso­lut Recht. Ein Mensch ist ein Mensch. Gleiches Recht für alle! Wenn es für gewis­se Verbrecher einen roten Knopf gäbe, ich wür­de ihn betä­ti­gen. Das zeigt mei­nen schlech­ten Charakter, aber nach 2 1/2 Jahren kann ich nicht mehr. Bleiben wir streitbar.……

  8. Das gilt für Obdachlose und Arme vie­ler­orts schon lange..kein war­mes Mittagessen, kei­ne Tafel, kei­ne Unterkunft, …als unzer­ti­fi­zier­ter Mensch hat man kei­ne Rechte.

  9. Dass Schwaben den Namen der ver­fein­de­ten badi­schen Hauptstadt nicht kor­rekt aus­schrei­ben kön­nen? Geschenkt!

    Dass in der schä­bi­schen Hauptstadt (in Hauchnähe von des­sen Bahnhofsbaustelle) nicht ein­mal eines der vie­len Blockhäuschen geöff­net hat­te, in dem die Gestrandeten kurz hät­ten spucken dür­fen, um dort ("kosten­los, ohne Termin") den Lebensberechtigungsschein fürs Hotel zu "erwer­ben"?

    Hauptsache ein noch­ma­li­ger Hin- und Be-weis für den Nutzen des "Impfens". (Ob das dem FOCUS auch so viel ein­bringt wie die all­ge­gen­wär­ti­gen Plakate? und sind die fal­schen K‑ruhes eine Art Guerilla-Marketing?)
    Doofe UkrainerInnen aber auch!

  10. Wenn ich dem­nächst ein­zo­gen wer­den soll­te und man mich frag­te, wo ich denn hin wol­le, ant­wor­te ich, da ja mein Opa schon an der Ostfront war, wür­de jetzt ger­ne nach Frankreich. Das wür­de bestimmt 'nen Lacher geben.

  11. aus: Blog von Dr. Norbert Häring

    Digitale Gesundheit: Vom Arztgeheimnis zum Anschluss aller an das „Internet der Körper“

    12. 03. 2022 | Die Agenda der Digitalisierung des Gesundheitswesens kommt unschein­bar und tech­no­kra­tisch daher. Doch was danach klingt, als soll­ten nur Faxe und Karteikästen durch moder­ne Kommunikations- und Speichertechnologie ersetzt wer­den, soll uns in eine Zukunft füh­ren, in der Privatunternehmen und Behörden aus ganz Europa auf unse­re Gesundheits- und Genomdaten zugrei­fen kön­nen und unse­re digi­ta­le Patientenakte viel­leicht bald der Passierschein für Reisen und Teilnahme am öffent­li­chen Leben wird. Ein Gastbeitrag von Andreas Heyer.

    Andreas Heyer.* Mit der Virusbekämpfung als Begründung und mit dem Versprechen, dass IT-Infrastruktur eine wich­ti­ge Voraussetzung für Gesundheit sei, wur­de die Digitalisierung des Gesundheitswesens in den ver­gan­ge­nen zwei Jahren stark vor­an­ge­trie­ben. Das Sammeln, Speichern und Verarbeiten sen­si­bler Gesundheitsdaten durch den Staat und pri­va­te Konzerne wur­de als erstre­bens­wer­tes Ziel aus­ge­ge­ben, das mit Nachdruck ver­folgt wird.
    Aus Gesundheit wird digi­ta­le Gesundheit

    In der Antike wur­de Gesundheit als ein Gleichgewicht der im Menschen wal­ten­den Kräfte ver­stan­den. Die Weltgesundheitsorganisation defi­niert Gesundheit so:

    Gesundheit ist ein Zustand des voll­stän­di­gen kör­per­li­chen, gei­sti­gen und sozia­len Wohlbefindens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“

    Gesundheit hat­te und hat also immer eine deut­lich sub­jek­ti­ve Komponente. Nur der betref­fen­de Mensch kann fest­stel­len, ob er in einem Zustand des „Wohlbefindens“ ist. Bei Zweifeln hol­te man bis­her den Rat eines Arztes oder Psychotherapeuten ein, doch die letz­te Entscheidung, ob man sich selbst als „gesund“ oder „krank“ defi­niert, blieb immer beim Menschen.

    Mit der Corona-Krise hat sich das Verständnis von Gesundheit in Richtung eines Zustandes ver­än­dert, der nur durch den Einsatz von Geld und Technologie zu beur­tei­len ist. Dem Menschen wur­de von Tests, dem Impfstatus oder den Regelungen und Algorithmen von Politikern und Experten die Selbstverantwortung für das Urteil abge­nom­men, ob er krank oder „mög­li­cher­wei­se infek­ti­ös“ sei.

    Die Verlagerung von Gesundheit hin zur „digi­ta­len Gesundheit“ erzeugt einen Markt für Digitaltechnologien. Überspitzt for­mu­liert, wird ange­nom­men, dass das Überleben der Menschen und der Menschheit von einer aus­rei­chen­den Überwachung und Kontrolle der Lebensfunktionen des Körpers und Geistes durch Maschinen abhängt.

    Von der Weltgesundheitsorganisation über die EU bis zur Bundesregierung haben sich alle der Neudefinition von Gesundheit als digi­ta­le Gesundheit verschrieben.

    Digitale Gesundheit wird von der WHO als Oberbegriff genutzt, der sowohl elek­tro­ni­sche Gesundheitsanwendungen als auch die Nutzung fort­ge­schrit­te­ner Computerwissenschaften in den Bereichen „Big Data“, Genomik und künst­li­che Intelligenz umfasst. In der Praxis umfasst der Begriff digi­ta­le Gesundheit:

    elek­tro­ni­sche Gesundheitsakten und ‑kar­ten,
    Standards für den Austausch von Daten,
    mobi­le Gesundheits-Apps,
    öffent­li­che Gesundheitsportale,
    Telemedizin,
    Robotik und
    Nanotechnologie.

    Im Jahr 2018 wur­de von der WHO Vollversammlung eine Resolution für digi­ta­le Gesundheit beschlos­sen, in der Mitgliedsländer auf­ge­for­dert wur­den zu prü­fen, wie digi­ta­le Technologien in die Gesundheitssysteme inte­griert wer­den könn­ten und die­se bei Reformen zu berücksichtigen.
    EU und Bundesregierung sind dabei

    Die Europäische Kommission hat im März 2021 als Antwort auf die Covid19-Krise das mit über 5 Mrd.€ aus­ge­stat­te­te Programm EU4Health in Kraft gesetzt. Ein Schwerpunkt soll sein, die Gesundheitssysteme der EU-Länder durch Nutzung digi­ta­ler Technologien „robu­ster“ zu machen. Datenbanken für den län­der­über­grei­fen­den Austausch von Gesundheitsdaten sol­len ange­legt und mit künst­li­cher Intelligenz aus­ge­wer­tet werden.

    Ebenfalls 2021 wur­de die European Health and Digital Executive Agency (HaDEA) gegrün­det und auf­ge­baut. Die Vision der Agentur HaDEA ist: „Boosting Europe by buil­ding, from earth to space, a healt­hy socie­ty, a com­pe­ti­ti­ve indu­stry and a digi­tal eco­no­my“, also durch eine wett­be­werbs­fä­hi­ge Digitalwirtschaft „von der Erde bis in den Weltraum“ eine „gesun­de Gesellschaft“ zu schaffen.

    Auch die Bundesregierung hat seit Mai 2019 zusam­men mit Akteuren des Gesundheitswesens eine Strategie für die wei­te­re Digitalisierung des Gesundheitswesens ent­wickelt. Sie folgt dem Glaubenssatz:

    Für die erfolg­rei­che Weiterentwicklung unse­rer Gesundheitsversorgung ist das Vorantreiben der Digitalisierung die zen­tra­le Voraussetzung.“

    Die gema­tik als Agentur für Digitale Gesundheit

    Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wur­de ver­ein­bart, dass die gema­tik GmbH zu einer digi­ta­len Gesundheitsagentur aus­ge­baut wer­den sol­le. Sie wur­de 2005 gegrün­det als „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte“, nach­dem 2003 durch das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ die Einführung der elek­tro­ni­schen Gesundheitskarte beschlos­sen wor­den war. Die Gesellschafterversammlung setz­te sich pari­tä­tisch aus Vertretern der Krankenkassen und der Leistungserbringer (Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser) zusammen.

    Ab 2011 gaben die Krankenkassen die elek­tro­ni­schen Gesundheitskarte (eGK) aus.

    Mit dem eHealth-Gesetz wur­de Ende 2015 die Selbstverwaltung beauf­tragt mit der „Schaffung von Anreizen für die zügi­ge Einführung und Nutzung medi­zi­ni­scher Anwendungen (moder­nes Versichertenstammdaten-Management, Notfalldaten, elek­tro­ni­scher Arztbrief und ein­heit­li­cher Medikationsplan)“.

    Unter Gesundheitsminister Jens Spahn über­nahm 2019 das Bundesgesundheitsministerium (BMG) trotz Protest von den übri­gen Gesellschaftern 51% der Anteile der gema­tik für 510.000€. Der Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes kri­ti­sier­te, das BMG schaf­fe sich dadurch fak­tisch eine nach­ge­ord­ne­te Behörde, die aber durch die Beitragsgelder der Versicherten finan­ziert würde.

    Direkt nach der Übernahme wur­de der ehe­ma­li­ge Pharmamanager Markus Leyck-Dieken als neu­er Geschäftsführer ein­ge­setzt. Leyck-Dieken war laut Tagesspiegel ein alter Freund von Jens Spahn und unter ande­rem Deutschlandchef des Pharmaunternehmens Teva/Ratiopharm sowie Vorstand des Verbandes „ProGenerika“. Leyck-Dieken wird in dem Artikel zitiert mit der Intention:

    Wir bau­en die Arena, auf deren Spielfeld die Industrie ihre digi­ta­len Lösungen in den Gesundheitsmarkt brin­gen kann.“

    Mit der Kontrollmehrheit der Bundesregierung bei der gema­tik wur­de die Digitalisierung des Gesundheitswesens in hohem Tempo auch gegen Widerstände aus dem Gesundheitswesen in den Jahren danach wei­ter vorangetrieben.
    Die Einführung der Telematikinfrastruktur

    Die digi­ta­le Infrastruktur, mit der die Leistungserbringer des Gesundheitswesens (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser u.a.) mit­ein­an­der ver­netzt wur­den, wird als Telematikinfrastruktur (TI) bezeich­net. Laut Gesetz zustän­dig dafür ist die gema­tik. Arztpraxen muss­ten sich bis 1.7.2019 anschlie­ßen. 120.000 Ärzte und Psychotherapeuten hat­ten ihre Praxen bis dahin ange­schlos­sen. Etwa ein Drittel hat­te den Anschluss ihrer Praxis ver­wei­gert. Deren Inhaber wur­den mit Honorarabzug sank­tio­niert, der zunächst 1% der Honorzahlungen betrug, ab März 2020 dann 2,5%. Bis Ende 2020 muss­ten auch Apotheken und Krankenhäuser sich an die digi­ta­le Infrastruktur anschließen.

    Die erste Anwendung der TI war 2019 der Abgleich der Gesundheitskarte (eGK) der Patienten auf Gültigkeit in einer zen­tra­len Datenbank (Versicherten-Stammdatenmanagement).

    2020 wur­den Notfalldaten und ein elek­tro­ni­scher Medikationsplan in den Dienst integriert.

    2021 wur­de die elek­tro­ni­sche Patientenakte (ePA), elek­tro­ni­sche Arztbriefe und der elek­tro­ni­sche Kommunikationsdienst (KIM) zwi­schen Teilnehmern der TI eingeführt.

    Die eigent­lich eben­falls für 2021 geplan­te Einführung von elek­tro­ni­schen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wur­de auf Grund von Problemen bei der Einführung auf 2022 ver­scho­ben, das eRezept wegen mas­si­ver Probleme gar auf unbe­stimm­te Zeit.
    Digitalkonzerne stel­len Infrastruktur bereit

    Die gema­tik kon­zi­piert die tech­ni­schen Anforderungen der TI und lässt Angebote und Produkte der Digitalwirtschaft zu. In einer Datenbank las­sen sich die aktu­ell zuge­las­se­nen Anbieter der TI recher­chie­ren. Der Auftrag zum Aufbau und Betrieb der zen­tra­len Telematikinfrastruktur ging 2013 an arva­to Systems, ein Unternehmen, das zum Bertelsmann Konzern gehört. Der Auftrag wur­de bis 2027 verlängert.

    Für den Zugang in die TI ist ein soge­nann­ter Konnektor erfor­der­lich, der den Praxis-PC mit dem gesi­cher­ten Netzwerk ver­bin­det. Von der gema­tik sind aktu­ell drei Anbieter für Konnektoren zuge­las­sen: Die KoCoBox des Softwareunternehmens Compu Group Medical, der RISE Konnektor vom öster­rei­chi­schen IT Dienstleister RISE und der secu­n­et Konnektor.

    Die Secunet AG ist ein bör­sen­no­tier­tes Unternehmen, das sich selbst als „Deutschlands füh­ren­des Cybersecurity-Unternehmen“ bezeich­net. Neben den Konnektoren für das Gesundheitssystem bie­tet das Unternehmen auch Systeme für auto­ma­ti­sier­te Grenzkontrollen und den Abgleich von bio­me­tri­schen Daten an. Hauptaktionär ist der Konzern Giesecke + Devrient, der an der Entwicklung der Chipkarten im Gesundheits- und Bankensektor betei­ligt war. Er druckt Banknoten im Auftrag von Notenbanken und betei­ligt sich an Projekten zur Einführung von digi­ta­lem Zentralbankgeld.

    Jeder Leistungserbringer muss sei­ne Identität über eine Smartcard nach­wei­sen, die ähn­lich aus­sieht wie die elek­tro­ni­sche Gesundheitskarte (eGK) der Patienten. Die Ausstellung die­ser Praxisausweise (SMC‑B) und der Heilberufsausweise (eHBA) über­neh­men von der gema­tik zuge­las­se­ne pri­va­te Anbieter. Das sind die zum Telekom-Konzern gehö­ren­de T‑Systems International GmbH, die zur Bundesdruckerei gehö­ren­de D‑Trust GmbH und die medi­sign GmbH.

    Ärzte und Apotheker stel­len ihre Anträge auf Ausstellung der ihre Identität bestä­ti­gen­den Smartcard direkt bei den pri­va­ten Anbietern und zah­len eine fort­lau­fen­de Gebühr an die­se, die wie­der­um von den Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Geldern der gesetz­li­chen Krankenversicherung erstat­tet wird.

    Wenn man von durch­schnitt­li­chen Anschlusskosten für Hardware, Software und Lizenzen von ca. 4500€ je ange­schlos­se­nem Leistungserbringer aus­geht und die Anzahl der Anschlüsse auf ca. 140.000 schätzt, errech­net sich eine Investitionssumme von 630 Mio.€ nur für den Anschluss der Praxen an die digi­ta­le Infrastruktur. Diese bekom­men die Ausgaben erstat­tet durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. In einem kur­zen Zeitraum wur­de also eine hohe Summe aus dem System der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Digitalwirtschaft trans­fe­riert. Hinzu kom­men noch die Ausgaben für die zen­tra­le Infrastruktur von Datenbanken und Servern.

    Im Januar 2021 ver­öf­fent­lich­te die gema­tik ein „Whitepaper“, in dem die Weiterentwicklung der digi­ta­len Infrastruktur des deut­schen Gesundheitswesens als Telematikinfrastruktur 2.0 beschrie­ben und die Vision einer „Arena für digi­ta­le Medizin“ prä­sen­tiert wurde.

    Nach dem lan­gen deut­schen Dornröschenschlaf ist der digi­ta­le Frühling für vie­le im deut­schen Gesundheitssystem erwacht. Angespornt von der inter­na­tio­na­len Dynamik und den Chancen ist ein Tatendrang in Deutschland spürbar.“

    Am 29.9.2021 beschloss die Gesellschafterversammlung der gema­tik die Einführung einer Telematikinfrastruktur 2.0 bis Ende 2025.

    Teil der Strategie ist, die erst 2019 ver­pflich­tend ein­ge­führ­ten Konnektoren wie­der abzu­schaf­fen und durch ein neu­es Sicherheitskonzept zu erset­zen. Dieses wird zu neu­em Investitionsbedarf für Praxen und damit das gesetz­li­che Krankenversicherungssystem füh­ren. Begründet wird das damit, dass die Technologie der gera­de erst ein­ge­führ­ten Konnektoren ver­al­tet sei, die­se bei den Praxen auf Grund der Fehleranfälligkeit unbe­liebt sei­en und die Zertifikate der Konnektoren ohne­hin nur auf fünf Jahre Nutzungsdauer aus­ge­legt seien.

    Der Zweck der „Arena für digi­ta­le Medizin“ wird in Floskeln formuliert:

    Die Arena für digi­ta­le Medizin ist dabei wie ein moder­nes Olympiastadion, in dem eine Vielzahl an akkre­di­tier­ten Top-Athleten und Teams in ihrer Disziplin antre­ten und nach trans­pa­ren­ten Regeln zusam­men­spie­len. Die Arena ver­eint den demo­kra­ti­schen, fai­ren, wett­be­werbs­ori­en­tier­ten und gestal­ten­den Leitgedanken mit dem ser­vice- und nut­zer­zen­trier­ten Ansatz einer moder­nen digi­ta­len Plattform.“

    Das Dokument der gema­tik führ­te zu schar­fer Kritik der Minderheitsgesellschafter aus der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems. Die Veröffentlichung des Whitepapers durch die gema­tik sei unab­ge­stimmt und gegen den Gesellschafterbeschluss gewe­sen. Dennoch stimm­ten die Gesellschafter der Selbstverwaltung im Herbst 2021 ein­stim­mig dem Konzept unter dem Vorbehalt zu, dass bei der Ausgestaltung die­se in Zukunft ein­be­zo­gen würden.
    Einführung elek­tro­ni­scher Identitäten

    Eine Säule der zukünf­ti­gen digi­ta­len Infrastruktur des Gesundheitswesens sind „elek­tro­ni­sche Identitäten (eIDs)“ als Zugangsmöglichkeit zu digi­ta­len Gesundheitsanwendungen. Auch hier sol­len durch die gema­tik zuge­las­se­ne pri­va­te „Identitätsprovider“ die Authentifizierung der Nutzer über­neh­men. Laut einem Bericht des Ärzteblatts sol­len bis April 2022 die tech­ni­schen Vorgaben für die eID durch die gema­tik fest­ge­legt wer­den. Bereits ab Anfang 2023 sol­len dem­nach Krankenkassen ihren Versicherten „auf Verlangen“ eine eID zur Verfügung stel­len. Die Ausgabe von elek­tro­ni­schen Identitäten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen sol­le dann ab 1. Januar 2024 gesche­hen. Selbstverständlich wer­den die pri­va­ten „Identitätsprovider“ für die Ausgabe der eIDs auch wie­der aus den Mitteln der gesetz­li­chen Krankenversicherung entlohnt.

    Der Geschäftsführer der Firma D‑Trust GmbH, die bereits für die Ausgabe der eHBA-Smartcards für die bestehen­de Telematikinfrastruktur zer­ti­fi­ziert ist, gab eine Vorstellung von der mög­li­chen Ausgestaltung der elek­tro­ni­schen Identitäten im Gesundheitswesen. Dabei wür­den höchst­wahr­schein­lich Smartphones eine zen­tra­le Rolle spie­len. Forschungsprojekte zum mobi­len Personalausweis hät­ten gezeigt, wie groß das Potenzial von „Secure Elements“ auf Smartphones sei. Auch die elek­tro­ni­schen Identitäten im Gesundheitswesen lie­ßen sich durch die­se Technologie „nut­zer­freund­lich“ umset­zen und in die Systeme von Google, Apple und Microsoft gut integrieren.

    Die EU plant die Einführung einer euro­pa­wei­ten eID für alle Bürger. Die euro­päi­sche eID sol­le ermög­li­chen, sei­ne Identität online wie off­line nach­zu­wei­sen, sei­ne Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung vor­zu­zei­gen oder Daten von „ver­trau­ens­wür­di­gen pri­va­ten Quellen“ zu spei­chern und aus­zu­tau­schen. Als Beispiele wer­den genannt, dass der Zugriff auf das Bankkonto dann über die eID der EU erfol­gen kön­ne, eben­so kön­ne beim Zutritt in einen Nachtclub der Altersnachweis über das Vorzeigen der eID auf dem Smartphone erfolgen.

    In der Schweiz hin­ge­gen wur­de 2021 ein Gesetz über die Einführung elek­tro­ni­scher Identitäten per Volksentscheid abge­lehnt, da die Rolle pri­va­ter Unternehmen bei der Ausstellung die­ser kri­tisch gese­hen wurde.

    Ganz anders Estland, der gern und oft ange­führ­te Digitalpionier, auch im Gesundheitswesen. In Estland wer­den elek­tro­ni­sche Identitäten in ver­schie­de­nen Bereichen des Staates und des Gesundheitswesens bereits seit vie­len Jahren ver­wen­det. Dort hat jeder Bürger eine vom Staat her­aus­ge­ge­be­ne elek­tro­ni­sche Identität. Diese kön­ne er nut­zen, um Rechnungen zu bezah­len, ein­zu­kau­fen, Online an Wahlen teil­zu­neh­men, Verträge zu unter­zeich­nen und auf sei­ne Gesundheitsinformationen zuzu­grei­fen. Jeder Este, der Gesundheitsleistungen in Anspruch nimmt, hat eine elek­tro­ni­sche Gesundheitsakte, auf die er mit sei­ner elek­tro­ni­schen ID zugrei­fen kann.

    Dieses System funk­tio­niert als zen­tra­li­sier­te natio­na­le Datenbank, in der die Gesundheitsdaten der unter­schied­li­chen Gesundheitsberufe und ‑ein­rich­tun­gen zusam­men­ge­führt und „nut­zer­freund­lich“ für die Patienten auf­be­rei­tet wer­den. Die Daten und Zugänge wür­den sicher ver­schlüs­selt. Im Jahr 2017 gab es im esti­schen eID-System jedoch über zwei Monate Zugangsprobleme für Bürger, da eine Sicherheitslücke in einem ver­wen­de­ten Chip gefun­den wur­de und somit die Zugänge aus Sicherheitsgründen groß­flä­chig gesperrt wur­den. 2020 wur­de ein Bußgeld gegen einen Polizisten und eine Gesundheitsfachkraft ver­hängt, die Gesundheitsdaten über die zukünf­ti­ge Ehefrau des Polizisten abge­ru­fen hatten.

    Es macht eben schon einen Unterschied, ob man zu sol­chen ille­gi­ti­men Zwecken jemand in der Arztpraxis oder beim Versicherer der ent­spre­chen­den Person ken­nen muss, der bereit ist, Illegales zu tun, oder ob das einer von Zigtausend sein kann, der Zugang zu den Gesundheitsdatenbanken der digi­ta­len Infrastruktur hat.
    Elektronische Patientenakten als Passierschein?

    Ab 2021 waren in der elek­tro­ni­schen Patientenakte (ePA) zunächst nur die Funktionen Notfalldatensatz, elek­tro­ni­scher Medikamentenplan und elek­tro­ni­sche Arztbriefe ver­füg­bar. Anfang 2022 wur­de die ePA 2.0 mit neu­en Funktionen ein­ge­führt, die nun auch die elek­tro­ni­sche Speicherung des Impfpasses, des Mutterpasses, des Zahnbonushefts und des Kinderuntersuchungshefts umfasse.

    Bereits 2023 sol­len mit einem wei­te­ren Update der ePA auch Laborwerte und Arbeitsunfähigkeiten dar­in gespei­chert wer­den kön­nen. Ebenfalls soll 2023 die Funktion digi­ta­ler Identitäten und die Option ein­ge­führt wer­den, dass Patienten ihre Gesundheitsdaten für Forschungszwecke frei­ge­ben („spen­den“) können.

    Zunächst war das Anlegen der ePA für die Versicherten der Krankenversicherungen nur auf aus­drück­li­chen Wunsch der Patienten geplant (Opt-In). Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung wur­de Ende 2021 aller­dings beschlos­sen, dass die ePA für alle Versicherten ange­legt wer­den, wenn die­se dem nicht aus­drück­lich wider­sprä­chen (Opt-Out).

    Von der gema­tik zuge­las­sen als Anbieter für ePA-Aktensysteme wur­den die Unternehmen Compu Group Medical, RISE, x‑tention GmbH und IBM. IBM setzt die ePA z.B. bei der Techniker Krankenkasse und der Barmer um. Als Schnittstelle zu den ePA-Angeboten der ver­schie­de­nen Digitalunternehmen wur­den „Medizinische Informationsobjekte (MIO)“ defi­niert. So wird dafür gesorgt, dass die bei den Anbietern gespei­cher­ten Gesundheitsdaten der Patienten in einem stan­dar­di­sier­tem Format aus­tausch­bar sind.

    Das MIO für den elek­tro­ni­schen Impfpass als Teil der ePA wur­de 2021 fest­ge­legt. In die­sem wer­den Daten der zu imp­fen­den Person (inkl. optio­nal der Reisepassnummer für Impfungen zu Reisezwecken), des Impfstoffes (inkl. Chargennummer und Termin für eine Folgeimpfung), impf­re­le­van­te Erkrankungen, Immunreaktionen sowie die Daten der ein­tra­gen­den Person gespeichert.

    Es ist zu ver­mu­ten, dass zu den öffent­lich bewor­be­nen Möglichkeiten der ePA, dass Patienten dar­über ihre Gesundheitsinformationen abspei­chern und mit unter­schied­li­chen Leistungserbringern wie Ärzten und Kliniken jeweils auf dem neue­sten Stand tei­len kön­nen, wei­te­re Funktionen hin­zu­kom­men sol­len. Wenn ab 2023 die Möglichkeit zur „Datenspende“ der eige­nen Gesundheitsdaten an Forschungsdatenbanken ermög­licht wird, wer­den die Anreize und „Nudges“ für die „frei­wil­li­ge Entscheidung“ inten­si­viert werden.

    Die im Rahmen der Corona-Krise in wei­ten Teilen der Bevölkerung ein­ge­führ­te Gewohnheit, das Smartphone mit einem Impf- oder Testzertifikat für den Zugang zu öffent­li­chen Orten vor­zu­zei­gen, dürf­te von den bis­he­ri­gen Insellösungen Corona-Warn-App und CovPass-App in die ePA trans­fe­riert wer­den. So könn­ten die ePA-Apps der Krankenkassen in Zukunft auch für Zugangskontrollen erfor­der­lich werden.

    Bereits 2022 lässt sich der Impfstatus über die ePA nach­wei­sen und wenn ab 2023 auch Laborwerte abge­spei­chert wer­den kön­nen, soll­ten auch PCR-Testergebnisse über die ePA-Apps dar­stell­bar sein. Praktischerweise hat IBM in einem Konsortium bereits die CovPass-App ent­wickelt und stellt das bereits erwähn­te Unternehmen D‑Trust das Zertifikat für die QR-Codes die­ser App aus. Die Techniker Krankenkasse bie­tet bereits seit Mitte 2021 die Möglichkeit an, Impfzertifikate in ihrer TK-App abzu­spei­chern und damit die Zugangsberechtigung zu Konzerten zu erhal­ten oder den Impfnachweis an Grenzübergängen durch Nutzung der TK-App zu erbringen.

    Die Nutzung der ePA mag for­mal frei­wil­lig blei­ben, so wie das Nutzen von Impf- oder Testnachweisen im Jahr 2021 „frei­wil­lig“ war. Aber aus­ge­hend von der Nutzung von Konzepten für „digi­ta­le Gesundheits“ in der Corona-Krise, könn­ten irgend­wann ohne die Nutzung der ePA-Apps Bereiche des öffent­li­chen Lebens oder der Zugang zu man­chen Arbeitsplätzen nicht mehr mög­lich sein, „um die Gesundheit zu schützen“.
    Genomdaten wecken Begehrlichkeiten

    Ein wei­te­rer wenig öffent­lich kom­mu­ni­zier­ter Anwendungsbereich könn­te die Speicherung von Genomdaten in der ePA wer­den. Bislang wird in den Ausbaustufen der ePA bis 2023 kei­ne Aufnahme von Genomdaten vor­ge­se­hen. Aber die Begehrlichkeiten, wenn nicht schon Pläne, sind da. Der Geschäftsführer der gema­tik Leyck-Dieken äußer­te sich laut Tagesspiegel so:

    Langfristig wird die ePA zu einer bio­lo­gi­schen Datenbank des Patienten, mit der Ärzte viel bes­ser als bis­her arbei­ten können“.

    Es sei zur Entwicklung neu­er Therapien wich­tig, gro­ße Datenmengen mög­lichst vie­ler Versicherter elek­tro­nisch und mit künst­li­cher Intelligenz zu ver­ar­bei­ten. Es soll­ten auch wei­te­re Daten in die ePA auf­ge­nom­men wer­den: „über mei­ne Familienanamnese, ob ich per Kaiserschnitt gebo­ren und gestillt wur­de – mein gan­zes Leben wird es wich­ti­ge Daten geben, bis zu mei­nem Genom“. Der gesund­heits­po­li­ti­sche Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wird damit zitiert, dass man sich im Gesundheitsministerium einig sei, dass das Genom in die ePA inte­griert wer­den solle.

    Wenn man Zukunftsvisionen zur „Digitalen Gesundheit“ durch­liest, stößt man wie­der­holt auf das Konzept „digi­ta­ler Zwilling“, das als Fernziel der ePA ange­se­hen wer­den könn­te. Der „Digitale Zwilling“ sei ein vir­tu­el­ler Doppelgänger, der es ermög­li­che, ein vir­tu­el­les Testmodell von sich selbst anfer­ti­gen zu las­sen. So stell­ten sie­ben Fraunhofer-Institute Ende 2021 einen „Prototypen für einen digi­ta­len Patienten-Zwilling“ vor.

    In dem bereits an der Uniklinik Frankfurt erprob­ten Prototyp wür­den alle Gesundheitsinformationen eines Patienten mit­ein­an­der ver­bun­den und abge­gli­chen mit Populationsstudien und Datenbanken. Die Daten wür­den auf­be­rei­tet und in einem „modu­la­ren Dashboard“ visua­li­siert. In die­sem sei ein 3D-Modell des Körpers abrufbar.

    In einem Interview des Leiters des Bereichs Gesundheitswirtschaft bei PwC-Deutschland erklärt die­ser den digi­ta­len Zwilling als vir­tu­el­les Abbild eines Patienten, das mit­hil­fe sei­ner DNA-Daten erstellt wer­de. Anhand der digi­ta­len Simulation eines Patienten lie­ße sich mit Computertests pro­gno­sti­zie­ren, wie ein mensch­li­cher Körper auf Medikamente oder Therapien reagie­ren werde.

    In einem Konzept von Huawei wird beschrie­ben, wie der digi­ta­le Zwilling eines Menschen gleich bei sei­ner Geburt ange­legt und im Laufe des Lebens immer wei­ter mit Daten „gefüt­tert“ werde:

    Im Erwachsenenalter über­nimmt Marie selbst die Pflege ihres Avatars. Jetzt trägt sie außer­dem eine Smartwatch, die kon­ti­nu­ier­lich ihre Vitaldaten über­mit­telt. Parallel mit Marie ist ein kost­ba­rer Datenschatz her­an­ge­wach­sen. Wenn sie künf­tig ernst­haft krank wird, wird ihr Arzt jeden Therapievorschlag zunächst an ihrem vir­tu­el­len Organismus testen. Nur wenn die Behandlung in der Simulation die gewünsch­te Wirkung zeigt, kommt sie real bei Marie zum Einsatz.“

    Die Forschung will ein all­ge­mei­nes digi­ta­les Abbild des Menschen schaf­fen, das durch den Einsatz von neu­r­a­len Netzwerken anhand von Millionen Datensätzen trai­niert wird. In allen Konzepten wird bewor­ben, dass zusätz­li­che Investition in digi­ta­le Technologien „erst­mals indi­vi­du­el­le Behandlungen“ und gro­ße Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen ermög­li­chen würden.

    Im Leitfaden „Digitale Gesundheit 2030“ des Bundesverbandes der Digitalwirtschaft wird die Vision „Digitaler Gesundheitsführerschein“ anhand des Beispiels einer 6‑jährigen Carla dargestellt:

    Carla zückt stolz ihren vir­tu­el­len digi­ta­len Zwilling und zeigt ihn ihrer Oma. „Guck, hier sind alle mei­ne elek­tro­ni­schen Gesundheitsdaten drin. Wenn ich auf den Kopf zoo­me, kann ich sogar in mein Gehirn rein­gucken. Und in der Hand sind mei­ne Impfungen abge­spei­chert, am Mund kann ich die Daten mei­nes Speichels ein­se­hen und am Fuß unten mein Körpergewicht. Mein Double sam­melt alles, was es so an Infos über mich gibt. Auch, dass ich gera­de pau­sen­los quas­se­le, wie gera­de mit dir, wie vie­le Schritte ich gehe, wie oft ich heu­te gelacht habe und … gibt mir, so wie dein Gesundheitsassistent dir, immer Tipps, was ich tun kann, wenn es mir nicht so gut geht.“ „

    Einzug von „Big Data“ ins Gesundheitswesen

    Im Jahr 2019 wur­de von der Bundesregierung beschlos­sen, eine Forschungsdatenbank auf­zu­bau­en, in der die pseud­ony­mi­sier­ten Abrechnungsdaten von den 73 Mio. Versicherten der gesetz­li­chen Krankenkassen jähr­lich ein­ge­pflegt würden.

    Pseudonymisiert ist eine Stufe unter anony­mi­siert. Wer eine Liste der Pseudonyme hat, kann die Menschen wie­der ihren rich­ti­gen Namen zuordnen.

    Das „Forschungsdatenzentrum Gesundheit“ wur­de beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ange­sie­delt. Die Daten wer­den vom Spitzenverband der Krankenkassen an das Forschungszentrum gelie­fert. Das Robert-Koch-Institut hat die Funktion einer „unab­hän­gi­gen Vertrauensstelle“ bei der Pseudonymisierung der Krankenkassendaten. Daten wie Name, Anschrift und Versichertennummer wür­den aus dem Datensatz ent­fernt. Dagegen wür­den Versichertendaten wie das Geburtsjahr, das Geschlecht, die Postleitzahl des Wohnortes und die Betriebsnummer der Krankenkasse des Patienten in die Datensätze aufgenommen.

    Zunächst wer­den Daten aus der ambu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Versorgung der Patienten erfasst. Zu dem aktu­ell auf­ge­bau­ten Datenbestand zäh­len z.B. pseud­ony­mi­sier­te Arztnummern, die Diagnosen, Daten zur Behandlungsdauer, Fallkosten, ver­ord­ne­te Medikamente sowie Daten zu Krankenhausbehandlungen. Im Jahr 2024 sol­len auch Daten zur Inanspruchnahme von Heil- und Hilfsmitteln, Krankentransporte, häus­li­che Krankenpflege, Hebammenhilfe und digi­ta­len Gesundheitsanwendungen in die Forschungsdatenbank inte­griert werden.

    Externe Institutionen kön­nen nach Angaben des Datenzentrums ab der zwei­ten Jahreshälfte 2022 Anträge stel­len, die Datenbank für Analysen und Studien zu nut­zen. Zum Kreis der antrags­be­rech­tig­ten Institutionen gehö­ren Einrichtungen und Verbände der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Institutionen der Gesundheitsversorgungsforschung, Bundes- und Landesbehörden oder „maß­geb­li­che“ Bundesorganisationen für die Wahrnehmung der Interessen von Patienten. Doch auch Unternehmen der Medizin- und Gesundheitsbranche for­dern bereits, Zugang zu der Forschungsdatenbank zu bekom­men. Auch der gema­tik-Chef Leyck-Dieken wird mit der Forderung zitiert, dass auch die Pharma-Industrie Zugang zu der Datenbank erhal­ten solle.

    Ab dem Jahr 2023 kön­nen Versicherte Daten aus ihrer ePA an die Forschungsdatenbank „spen­den“. Die aktu­el­le gesetz­li­che Regelung sieht vor, dass Patienten der „Datenspende“ aus­drück­lich zustim­men müs­sen (Opt-In). Eine ande­re Regelung gilt jedoch bei der pseud­ony­mi­sier­ten Auswertung von Daten der ePA durch die Krankenkassen. Hierfür gilt eine Opt-Out-Regelung, bei der die Versicherten aus­drück­lich wider­spre­chen müs­sen, um die digi­ta­le Auswertung ihrer Patientenakte zu unterbinden.
    Datenzugriff aus der gan­zen EU

    Die EU strebt die Schaffung eines „Europäischen Gesundheitsdatenraums“ an, der euro­pa­weit einen „direk­ten Zugriff auf unter­schied­li­che Gesundheitsdaten (elek­tro­ni­sche Patientenakten, Genomikdaten, Daten aus Patientenregistern usw.)“ ermög­li­chen soll. Die EU-Kommission plant, einen Rechtsrahmen dafür in der ersten Jahreshälfte 2022 vor­zu­schla­gen. Gleichzeitig einig­ten sich Ende 2021 EU-Parlament und Rat auf ein „Daten-Governance-Gesetz“, das es Europäern ermög­li­che, „ihre Daten zum Wohl der Allgemeinheit, etwa für medi­zi­ni­sche Forschungsprojekte, frei­wil­lig bereitzustellen“.

    Parallel zu den beschrie­be­nen Entwicklungen wer­den Datenbanken auf­ge­baut, in denen Genomdaten gesam­melt wer­den. Auf euro­päi­scher Ebene sol­len im Programm 1+ Million Genomes in 22 EU-Staaten 1 Million Genome bis 2022 sequen­ziert und der Forschung zugäng­lich gemacht wer­den. Ziel sei es, die Genomdaten aus regio­na­len, natio­na­len und inter­na­tio­na­len Projekten zusam­men­zu­füh­ren, um „die Erforschung und Behandlung von Krankheiten ent­schei­dend voranbringen“.

    In Finnland wur­de mit dem Programm FinnGen sogar das Ziel aus­ge­ben, eine Datenbank mit 500.000 sequen­zier­ten DNA-Proben und Gesundheitsinformationen von den Spendern auf­zu­bau­en, was ca. 10% der fin­ni­schen Bevölkerung ent­spricht. Deutschland betei­ligt sich mit dem Programm „GenomDE“ an der euro­päi­schen Initiative. Ab 2023 soll ein Modellvorhaben star­ten, in dem die Genommedizin bei sel­te­nen und onko­lo­gi­schen Erkrankungen in die Gesundheitsversorgung inte­griert wird. Die Dateninfrastruktur dafür soll das Projekt GenomDE lie­fern. Ziel von GenomDE sei es, „Genommedizin in die Regelversorgung zu implementieren“.
    Technologien statt Menschen im Zentrum

    Auch wenn vie­le Corona-Maßnahmen zurück­ge­fah­ren wor­den sind, wer­den die in den letz­ten Jahren auf­ge­bau­ten Strukturen für Digitaltechnologien wei­ter aus­ge­baut und ver­ste­tigt wer­den, ver­mut­lich mit dem Narrativ, dass nur tech­no­lo­gi­sche Innovation Probleme lösen kann. Anstatt Menschen und ihre Fähigkeit zur Eigenverantwortung oder auf eine bes­se­re Personalausstattung im Gesundheitssystem zu set­zen, wird auf tech­no­lo­gi­sche Lösungen wie Tracing-Apps, Tests und neu­ar­ti­ge gen­tech­ni­sche Impfungen und Behandlungen gesetzt. Strategien zur digi­ta­len Kontrolle und Überwachung wer­den als Lösungen für den Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung propagiert.

    Während vie­le Digitalkonzerne in der Corona-Krise Rekorderlöse erwirt­schaf­tet haben, sind vie­le Beschäftigte im Gesundheitswesen auf Grund von Personalknappheit an ihre Leistungsgrenzen gera­ten. Die Konzepte zur digi­ta­len Gesundheit ver­mit­teln einen gro­ßen Optimismus, dass die Integration von Mensch und Maschinen zu einer bes­se­ren neu­en Welt füh­ren wer­de, in der das Gesundheitswesen effek­ti­ver, Behandlungen bes­ser und Menschen glück­li­cher sein wer­den. Der in der Corona-Krise ange­wand­te Fokus auf Technologien hat jedoch gezeigt, dass in vie­len Bereichen das Gegenteil des ange­streb­ten ein­ge­tre­ten ist.

    Während aus viro­lo­gi­scher Perspektive noch zu beur­tei­len sein wird, ob die neu­en Technologien bei der Eindämmung einer Infektionskrankheit gehol­fen haben, lässt sich in ande­ren Disziplinen des Gesundheitswesens bereits abse­hen, dass die psy­chi­sche Gesundheit, das Vertrauen der Menschen in das Gesundheitssystem und die Behandlung ande­rer Erkrankungen gelit­ten haben.

    „Digitale Gesundheit“ ist ein hybri­des Konzept. Während sich der Begriff „digi­tal“ auf Eigenschaften von Maschinen bezieht, bezieht sich der Begriff „Gesundheit“ auf eine Eigenschaft von Menschen. So zie­len Konzepte der digi­ta­len Gesundheit auf eine bes­se­re Integration zwi­schen Maschine und Mensch ab, bis hin zum Verschmelzen der Grenzen. Maschinen sol­len durch Innovation men­schen­ähn­li­cher wer­den, doch in der Nutzung der Technologien wer­den Menschen oft­mals maschinenähnlicher.

    Der ver­stärk­te Einsatz von Digitaltechnologien im Gesundheitssystem führt zu finan­zi­el­len Transfers aus dem Gesundheitssystem in die Digitalwirtschaft. So wur­de nach der Übernahme der gema­tik durch die Bundesregierung ent­ge­gen dem Willen vie­ler Leistungserbinger, die die Technologie der Konnektoren als ver­al­tet und zu feh­ler­an­fäl­lig beur­teil­ten, mit hohem Tempo und Kapitaleinsatz die Einführung der bereits ent­wickel­ten Konnektoren durch­ge­drückt. Wenige Jahre spä­ter wird nun mit der Begründung, die Technologie der Konnektoren sei ver­al­tet, von der gema­tik ein neu­es Konzept ein­ge­führt, mit dem wie­der neue Investitionen in die Digitalwirtschaft und erneu­te Änderungen der Praxisabläufe begrün­det werden.
    Gesundheitswesen als Markt eines „Internets der Körper“

    Die Zitate aus Konzeptpapieren in die­sem Artikel zei­gen auf, mit wel­chen sprach­li­chen Bildern „Innovationen für digi­ta­le Gesundheit“ ange­prie­sen wer­den. Fortlaufende tech­no­lo­gi­sche Innovation und eine Anbindung des mensch­li­chen Körpers an die neu­en Technologien wer­den als „Verheißung“ auf eine bes­se­re Zukunft verkauft.

    Die Digitalisierung des Gesundheitswesens lie­fert die Argumente für den Aufbau des „Internet der Körper“, in dem gemäß des Industrie‑4.0‑Konzepts des Weltwirtschaftsforums trag­ba­re, schluck­ba­re oder implan­tier­ba­re Technologien, Körperdaten sam­meln, digi­tal ver­ar­bei­ten und in Datenbanken wie den digi­ta­len Zwilling als Avatar des Menschen ein­spei­sen wür­den. In einem Artikel in der Zeitschrift Nature wur­de bereits eine Vision ver­öf­fent­licht, wie man durch die CRISPR-Technologie den Körper sogar bis hin zur Genomebene an das Internet anschlie­ßen könne.

    Seit der Finanzkrise 2008 suchen die insta­bi­len Finanzmärkte immer neue Bereiche, in die die Finanzströme gelenkt wer­den kön­nen, um in einem System mit Negativzinsen noch Profit erzeu­gen zu kön­nen. Die Kulturwissenschaftlerin Christina von Braun stell­te in ihrem Buch „Der Preis des Geldes“ die Hypothese auf, dass an Stelle der frü­her gebräuch­li­chen Deckung der Währungen durch Edelmetalle, aktu­ell der mensch­li­che Körper als neu­er „Goldstandard“ die letz­te Deckung des Geldes darstelle.

    Unter die­ser Annahme scheint es ver­ständ­lich, wenn Finanzinvestoren den mensch­li­chen Körper durch ver­stärk­ten Einsatz der Digitaltechnologien im Gesundheitswesen mess­bar, model­lier­bar, ver­netz­bar und damit bes­ser mone­ta­ri­sier­bar machen wol­len. Digitale Gesundheit könn­te somit ein Konzept sein, den mensch­li­chen Körper als Humankapital zu erschlie­ßen. Das Gesundheitssystem ist ein idea­le Umgebung für die Digitalisierung des Körpers, gera­de wenn als Begründung ange­ge­ben wer­den kann, man wol­le dem Menschen dadurch eine ver­bes­ser­te Gesundheit bringen.
    Risiken von Digitaltechnologie im Gesundheitswesen

    Welche Gefahren es mit sich bringt, das Funktionieren des Gesundheitswesen vom Funktionieren der neu­en Technologien abhän­gig zu machen, zeig­te sich ver­gan­ge­nes Jahr in Irland. Im Mai 2021 wur­den durch einen Cyberangriff 80% der IT-Infrastruktur des iri­schen Gesundheitssystems lahm­ge­legt, Computersysteme wur­den durch ein von Hackern ein­ge­schleu­stes Programm ver­schlüs­selt. Das Gesundheitspersonal ver­lor Zugang zu den Patienteninformationen. In eini­gen Regionen muss­ten 80% der Patiententermine aus­fal­len. Der Wiederaufbau der IT-Infrastruktur nach dem Auftauchen eines Entschlüsselungscodes dau­er­te vier Monate und koste­te über 500 Mio.€.

    Die Angreifer hat­ten vor der Verschlüsselung des System über Monate Zugriff dar­auf gehabt und 700GB unver­schlüs­sel­ter Patientendaten veröffentlicht.

    Ein wei­te­res Risiko ent­steht durch das Speichern von sen­si­blen Gesundheitsinformationen der Patienten bei Privatunternehmen und staat­li­chen Institutionen. Zwar exi­stie­ren zunächst umfang­rei­che Regelungen für den Datenschutz, doch die Erfahrung zeigt, dass die­se im Laufe der Jahre auf­ge­weicht wer­den kön­nen, wenn star­ker Interessendruck besteht.

    Für Privatunternehmen bie­ten Gesundheitsdaten und die Verknüpfung mit bereits bestehen­den Datenbanken eine Verheißung grö­ße­rer Profite. Für staat­li­che Institutionen könn­ten die Möglichkeiten der Kontrolle und Überwachung der Bevölkerung im Namen „bes­se­rer Sicherheit“ ver­lockend sein. So wies der Journalist Norbert Häring auf die Gefahr hin, die durch die beschlos­se­ne Umwandlung der Steuer-ID in eine Bürgernummer dro­hen, unter der per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten behör­den­über­grei­fend genutzt wer­den sol­len, und deren mög­li­cher Verknüpfung mit den geplan­ten elek­tro­ni­schen Identitäten des Gesundheitswesens.

    Die Datenschutzgesetze wer­den zunächst vie­les aus­schlie­ßen, aber was wäre, wenn eines Tages Strafverfolgungsbehörden oder der Verfassungsschutz Interesse an den Gesundheitsdaten haben soll­ten, die im Forschungsdatenzentrum Gesundheit gespei­chert wer­den. Wenn von einer Zielperson das Geburtsjahr, das Geschlecht, der Wohnort und die Krankenversicherung bekannt sein soll­te, dann kann bei hypo­the­tisch frei­em Zugriff auf die pseud­ony­mi­sier­ten Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit der Datensatz einer Zielperson aus­fin­dig gemacht wer­den. Damit wäre ersicht­lich, wel­che Behandlungen die­se Person in den letz­ten Jahren in Anspruch nahm und wel­che Diagnosen gestellt wurden.

    Was wird pas­sie­ren, falls tat­säch­lich irgend­wann das Konzept des digi­ta­len Zwillings zur Standard-Anamnese wird? Wird die Nutzung eines digi­ta­len Abbildes im Internet dann Voraussetzung für vie­le Behandlungen, viel­leicht auch für die Teilnahme am gesell­schaft­li­chen Leben, sein? Wenn der digi­ta­le Zwilling einen umfang­rei­chen Datensatz des mensch­li­chen Körpers umfasst, dann wird Datenschutz auch eine Frage des Schutzes von kör­per­li­chen Grenzen. Die Macht der Institutionen oder Unternehmen, die die digi­ta­le Infrastruktur zur Speicherung von Millionen sol­cher digi­ta­ler Zwillinge bereit­stel­len, bie­tet Anlass zur Sorge.

    Welche Szenarien sind denk­bar, wenn erst ein­mal elek­tro­ni­sche Identitäten groß­flä­chig ein­ge­führt sind und die her­kömm­li­chen Smartcards als „unprak­tisch“ abge­schafft sein soll­ten? Welche Institutionen wer­den die Macht haben, die Gültigkeit die­ser eIDs kurz­fri­stig zen­tral zu sper­ren? Wird es dann mög­lich sein, dass ein Arzt mor­gens nicht mehr auf sein Computersystem mit sei­nen digi­ta­len Patientenakten zugrei­fen kann und er damit fak­tisch hand­lungs­un­fä­hig wird? Gründe für die Sperrung könn­te ein Cyberangriff, ein Fehler in der zen­tra­len Datenbank oder eine Äußerung im öffent­li­chen Raum sein, die der Betreiber der digi­ta­len Infrastruktur als uner­wünscht oder unzu­läs­sig einstuft.

    In der Covid-Krise ist es für vie­le Menschen zur Normalität gewor­den, Gesundheitsdaten in Form eines Test- oder Impfzertifikats vor­zu­zei­gen, um am gesell­schaft­li­chen Leben teil­zu­neh­men. Zahllose Möglichkeiten der Überwachung und Kontrolle erge­ben sich in Zukunft, wenn das Vorzeigen von Elementen der elek­tro­ni­schen Patientenakte ver­pflich­tend wer­den soll­ten, „um unse­re Mitmenschen zu schüt­zen“ oder aus „Solidarität“.

    Wenn erst ein­mal eine Sorglosigkeit im öffent­li­chen Umgang mit Gesundheitsdaten ent­stan­den ist, wer garan­tiert, dass irgend­wann nicht Genomdaten oder Nachweise einer durch­ge­führ­ten Gentherapie als Zugangsvoraussetzung zu man­chen Berufen oder öffent­li­chen Orten vor­ge­zeigt wer­den müs­sen, „um eine opti­ma­le Sicherheit für alle zu gewährleisten“?

    In der Corona-Krise wur­de von vie­len Akteuren gefor­dert, dass die gen­tech­ni­schen Covid19-Impfungen an allen erwach­se­nen Bürgern durch­ge­führt wer­den müss­ten, um das Gesundheitssystem zu ent­la­sten. Manche for­der­ten, wer sich nicht imp­fen las­se, sol­le sei­ne Covid19-Behandlung sel­ber bezah­len müs­sen. Wird irgend­wann die Forderung salon­fä­hig, dass zunächst eine Gentherapie gegen eine bestimm­te Erkrankung nach­ge­wie­sen sein müs­se, bevor her­kömm­li­che Behandlungsmethoden von der Krankenversicherung über­nom­men wer­den dürften?

    Eine Nutzung von Digitaltechnologien im Gesundheitswesen ist nicht grund­sätz­lich falsch. Kaum jemand wird dar­auf bestehen, noch in 10 Jahren Arztbriefe per Fax zu ver­sen­den. Doch seit die gema­tik mehr­heit­lich von der Bundesregierung über­nom­men wur­de, hat sich die Agenda der Digitalisierung im Gesundheitswesen ver­scho­ben, weg von dem Ziel, den Leistungserbringern und den Patienten einen Mehrwert zu bie­ten. Stattdessen wur­den in hohem Tempo Konzepte ein­ge­führt, die von der Digitalindustrie als not­wen­dig pro­pa­giert wurden.

    In den Planungen für die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen spie­len pro­fit­ori­en­tier­te Digitalunternehmen eine zu gro­ße Rolle. Eine Arena für Digitalunternehmen erscheint nicht als wün­schens­wert, um gesund­heits­be­zo­ge­ne Ziele umzu­set­zen. Eine Neujustierung der Machtverhältnisse in der Gesellschafterstruktur der gema­tik wäre wich­tig, um die Praktiker im Gesundheitswesen wie­der in den Mittelpunkt zu rücken. Die vor 2019 bestehen­de Gesellschafterstruktur aus Institutionen der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem soll­te zu die­sem Zweck wie­der her­ge­stellt wer­den. Forderungen die­ser Institutionen gin­gen häu­fig in die Richtung, dass Gesundheitsdaten dezen­tra­li­siert gespei­chert wer­den und nicht-pro­fit­ori­en­tier­te Organisationen eine zen­tra­le Rolle spie­len sollten.

    Die Kassenärztliche Bundensvereinigung (KBV) for­der­te Anfang 2022, dass die Telematikinfrastruktur ein staat­li­ches Netz wer­den sol­le und eine staat­li­che Agentur sich dar­um küm­mern müs­se, dass die Infrastruktur zu 99,99% ver­füg­bar sei. Man sol­le „das Rückgrat haben, man­che Anwendungen ein­fach zu beer­di­gen“. Außerdem wur­de ein Moratorium für den Ausbau wei­te­rer Stufen und die Einführung von Beta-Testphasen gefor­dert, anstatt Praxen zu sank­tio­nie­ren, wenn sie unaus­ge­reif­te Technologien nicht nut­zen wollen.

    In einer Online-Befragung der KBV wur­de fest­ge­stellt, dass immer weni­ger Praxen einen posi­ti­ven Effekt durch die digi­ta­len Instrumente erwar­ten. 55% der Praxen wür­den von feh­len­der Nutzerfreundlichkeit berich­ten, 50% der Praxen hät­ten wöchent­lich mit Fehlern bei der Nutzung der Telematikinfrastruktur zu tun.

    Eine stär­ke­re Trennung von poli­ti­schen Entscheidungsträgern und Unternehmensinteressen wäre wich­tig. Die gema­tik ließ IBM sowohl als Anbieter für Dienste der elek­tro­ni­schen Patientenakte als auch für den Aufbau der Infrastruktur für den eRezept-Dienst zu. Nach Recherchen des Ärztenachrichtendienstes ist der Unterabteilungsleiter des Bundesgesundheitsministerium für „Gematik, Telematikinfrastruktur und eHealth“ als Client Partner zu IBM gewech­selt, wie im Januar 2022 gemel­det wur­de. Die betref­fen­de Person sei in ihrer Funktion im Ministerium zeit­wei­se Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gema­tik gewe­sen. Ein wei­te­rer Mitarbeiter aus dem „Team eRezept“ des BMG sei zum Unternehmen Telekom Healthcare Solutions gewechselt.

    Ein wich­ti­ger Reform-Baustein wäre es eben­falls, mehr Bürgerbeteiligung bei der Konzeption digi­ta­ler Infrastruktur zu ermög­li­chen. In der Schweiz zeig­te sich, dass die Bürger kei­ne elek­tro­ni­schen Identitäten woll­ten, die von Privatunternehmen aus­ge­ge­ben werden.

    Im Zentrum des Gesundheitssystems muss der Mensch, nicht die tech­no­lo­gi­sche Machbarkeit oder Profit ste­hen. Die Menschlichkeit, Individualität und Qualifikation des Gesundheitspersonals ist einer der wich­tig­sten Faktoren für kör­per­li­ches, gei­sti­ges und sozia­les Wohlbefinden, das die WHO als Zustand von Gesundheit definiert.

    *Andreas Heyer arbei­tet als Psychotherapeut mit tie­fen­psy­cho­lo­gisch-fun­dier­ter Fachrichtung in eige­ner Praxis. In Westdeutschland auf­ge­wach­sen lebt und arbei­tet er in sei­ner Wahlheimat im Osten Deutschlands

    https://​nor​bert​haer​ing​.de/​m​a​c​h​t​-​k​o​n​t​r​o​l​l​e​/​h​e​y​e​r​-​d​i​g​i​t​a​l​e​-​g​e​s​u​n​d​h​e​it/

    1. "Im Jahr 2019 wur­de von der Bundesregierung beschlos­sen, eine Forschungsdatenbank auf­zu­bau­en, in der die pseud­ony­mi­sier­ten Abrechnungsdaten von den 73 Mio. Versicherten der gesetz­li­chen Krankenkassen jähr­lich ein­ge­pflegt würden."

      aus dem impf­pflicht­ge­setz (SARSCovImpfG),
      Drucksache 20/899:

      "Im Verfahren bei der Nachweispflicht fal­len bei den zur Überprüfung ver­pflich­te­ten Stellen wert­vol­le Daten zu den Impfstatus an. Um gemein­nüt­zi­ge Forschung im Bereich des Coronavirus und von Fragen der Infektiologie, Epidemiologie und Virologie zu ermög­li­chen, und damit ins­be­son­de­re für die künf­ti­ge Pandemievorsorge, wer­den die Krankenkassen ver­pflich­tet die­se an das Forschungsdatenzentrum zu über­mit­teln. Die Daten wer­den dort in pseud­ony­mi­sier­ter Form in einem siche­ren Verfahren für Forschungszwecke und für wei­te­re gemein­nüt­zi­ge Zwecke bereit­ge­stellt. Durch die Überführung der Daten zum Impfstatus der Versicherten bei den Krankenkassen wird der Datenbestand des Forschungsdatenzentrums um eine wert­vol­le Facette erwei­tert. Hierdurch wird pan­de­mie­re­le­van­te Forschung auch in Deutschland in einer neu­en Quantität und Qualität ermög­licht. Damit wird sicher­ge­stellt, dass die gesam­te Bevölkerung von den Daten profitiert."

    2. Juli Zeh hat in ihrem Roman " Corpus delic­ti " die­se Gesundheitsdiktatur beschrie­ben. Es wird ( noch ) im Unterricht gele­sen. Leider begrei­fen die wenig­sten Jugendlichen, dass wir gera­de auf die­sem Weg dahin sind. Deswegen emp­fin­den das vie­le von ihnen auch nor­mal, sich alles in irgend­wel­chen Apps zu spei­chern und sehen es nicht als spä­te­re Überwachung ( social scoring ).

  12. TheRealTom™ ✊
    @tomdabassman
    Wolfgang #Kubicki hat sei­ne Hausaufgaben gemacht und sich umfas­send über die Argumente für eine all­ge­mei­ne #Impfpflicht informiert.
    Im Gegensatz zu den 200 Kollegen, die den Entwurf von @janoschdahmen
    unter­stüt­zen, hat er sich dabei an der Wissenschaft orientiert.
    1:06 PM · Mar 12, 2022
    https://​twit​ter​.com/​t​o​m​d​a​b​a​s​s​m​a​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​0​2​6​3​2​0​9​3​7​2​9​4​0​6​977

  13. „Die Hotspot-Regelung ist somit die Achillesferse des Entwurfs und hat das Potenzial, aus dem Pyrrhussieg von @MarcoBuschmann eine Niederlage auf ganzer Linie zu machen.“ sagt:
  14. Es gibt eine span­nen­de Diskussion der von der Realität abge­kop­pel­ten Medienrealität im Ukrainekrieg.

    https://​twit​ter​.com/​L​e​z​L​u​t​hor
    Es ist ein gan­zes Netzwerk, das das diskutiert.

    Es ist klar, dass in der Ukraine Dinge pas­sie­ren. Was pas­siert, kön­nen wir den Medien nicht entnehmen.
    Es sehen ein Schauspiel.

    https://www.urbandictionary.com/define.php?term=Manufactured%20Crisis

    "Es gibt vie­le "künst­li­che" Phänomene, die unauf­rich­tig, beschä­mend und schäd­lich für die Entwicklung der mensch­li­chen Spezies sind. Neben dem all­seits bekann­ten künst­li­chen Drama gibt es die "künst­li­che Krise", die in einem häu­fi­gen Fall von der obe­ren Führungsebene genutzt wird, wenn sie sich schul­dig fühlt, weil sie so viel Geld für rela­tiv wenig Arbeit ver­dient hat. Sie erzeu­gen eine Krise, um sich selbst wich­tig zu füh­len und um ihre Position in der Hackordnung des Unternehmens wie­der zu behaupten.

    Eine künst­lich erzeug­te Krise kann auch die Verfälschung von Forschungsergebnissen und Statistiken, die Fälschung von Berichten, offe­ne Lügen und die Präsentation ver­schie­de­ner unbe­grün­de­ter Daten beinhal­ten, um z. B. die öffent­li­che Meinung zu beein­flus­sen, ein Drama in einem klei­nen, ereig­nis­lo­sen Menschenleben zu erzeu­gen, eine Person zu stig­ma­ti­sie­ren und/oder aus ihrem Job zu feu­ern, Finanzmittel und admi­ni­stra­ti­ve Unterstützung für Lieblingsprojekte zu erhal­ten und eine Vielzahl von heuch­le­ri­schen und radi­kal unehr­li­chen Ergebnissen zu erzielen.

    Diejenigen, die sich die­ser Taktik nicht bewusst sind, absicht­lich begriffs­stut­zig sind und letzt­lich von den­je­ni­gen unter­wor­fen wer­den, die die­se Taktik anwen­den, wer­den oft von denen umarmt, die ihre eige­ne Agenda vor­an­trei­ben und/oder ihre eige­nen Vorurteile durch­set­zen wol­len. Dies ist ein grö­ße­res gesell­schaft­li­ches Phänomen, das dazu dient, (wie­der) her­ge­stell­te, ober­fläch­li­che und sub­jek­ti­ve Dualitäten von "Gut und Böse", "Wir und die", "Richtig und Falsch" usw. zu defi­nie­ren. Es ist in der gesam­ten Geschichte der Zivilisation ver­brei­tet und war der Schlüssel zu den mensch­li­chen Grausamkeiten, die nicht nur aus einer ange­bo­re­nen mensch­li­chen Arroganz und Elitismus, son­dern auch aus der Kopplung von (2) sehr unglei­chen und flüch­ti­gen mensch­li­chen Elementen stam­men: Unsicherheit und Konkurrenzdenken.

    Die Wirksamkeit die­ses Phänomens bei der "Zusammenrottung von Truppen" hat dazu bei­getra­gen, dass es zu einem gän­gi­gen Propagandamodell gewor­den ist, das von rech­ten und lin­ken Medien, Politikern und Unternehmen ver­wen­det wird, die in der heu­ti­gen olig­ar­chi­schen Gesellschaft oft ein und das­sel­be sind.
    "Ein guter Deutscher sein", die Hexenprozesse von Salem, die Kreuzzüge, der radi­ka­le Islam und Definition #3 des Eintrags "Empörung erzeugen".

    Siehe auch: Chomskys "Manufacturing Consent".

    "Mein schwach­sin­ni­ger Chef feu­er­te mich nach Jahren der Überprüfungen und fabri­zier­ten Krisen, weil er mich als Bedrohung für die see­len­lo­se admi­ni­stra­ti­ve Lebensweise der Abteilung ansah, in der sie nur noch (wie Kühe) ihren Weg zur Rente abgra­sen wollten".
    Übersetzt mit Hilfe von DeepL

    Wow. Dies soll­te Lehrstoff in den Schulen werden.

  15. ot

    Ich will ein Drehbuch für einen neu­en James-Blond-Film schreiben. 

    Kurzform des Plots: Ein irrer Arzt will die gan­ze Welt mit einem unge­prüf­ten und gefähr­li­chen Impfstoff gegen einen Schnupfen durchimpfen.

    Für den James-Blond-Bösewicht fällt mir lei­der kein Role Model ein.
    Wer kann helfen?

  16. Das ist deut­sche Gastlichkeit und Gutmenschentum in höch­ster Vollendung. Die wären bes­ser in die ande­re Himmelsrichtung geflüch­tet. In Russland kann jeder Ausländer ohne Nachweis eines Tests im Hotel ein­checken – jeden­falls war es im Januar noch so.
    Dafür wer­den hier in der Gegend über­all Altkleider für die Leute aus der Ukraine gesam­melt. Die kön­nen sie ja meh­re­re Lagen über­ein­an­der­zie­hen, wenn sie bei Minusgraden am Bahnhof oder unter einer Brücke nächtigen

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