Gut, diese Meldung kommt von t‑online.de. Man sollte dem Wahrheitsgehalt also nicht unbedingt trauen. Aber was ist heute schon undenkbar?
»Mit einer unkonventionellen Lösung wollte eine Kanadierin die Corona-bedingte Ausgangssperre in der Provinz Québec umgehen – und hat sich damit ein Bußgeld eingehandelt. Die Frau sei nach Beginn der Ausgangssperre um 20 Uhr im Freien gewesen und habe einen Mann an einer Leine geführt, teilte die Polizei mit. Auf ihren Verstoß gegen die Ausgangssperre angesprochen, habe die Frau mit ernster Miene erwidert, sie gehe Gassi "mit ihrem Hund".
Der Fall ereignete sich den Angaben zufolge in der 150 Kilometer östlich von Montréal gelegenen Stadt Sherbrooke. Die Beamten hätten den Eindruck gehabt, dass die Frau sie "auf die Probe stellen" wolle, sagte Polizeisprecherin Isabelle Gendron. Die Spaziergängerin müsse nun ein Bußgeld in Höhe von 1.500 kanadischen Dollar (967 Euro) zahlen.
Frau will Einschränkungen nicht hinnehmen
Die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit aus Infektionsschutzgründen akzeptieren wollte die Frau jedoch nicht, wie Gendron sagte: Den Polizisten habe sie gesagt, dass sie vorhabe, während des Lockdowns jeden Abend auf die Straße zu gehen…
Die Bewohner der Provinz Québec dürfen ihre Wohnungen wegen der Corona-Pandemie zwischen 20 und 5 Uhr nur in Ausnahmefällen verlassen. Die Regelung gilt noch vier Wochen.«
Vielleicht war es ja SM-Pärchen, dann hätte die Frau nicht einmal gelogen …
Ob der Herr Hund auch die passende Hundemaske getragen hat. …
Naja, jedem Tier sein Plaisir
🙂