Umtriebe werden umgehend im Keim erstickt. A73 blockiert

»Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Autobahn-Blockade von Gegnern der Corona-Maßnahmen scharf ver­ur­teilt. Mit ihrer Protestaktion hat­ten meh­re­re Autofahrer am Mittwoch (6. Januar 2021) auf der A73 bei Erlangen ver­sucht, den Verkehr lahm­zu­le­gen. In bei­den Fällen gelang es der Polizei, eine Blockade zu ver­hin­dern, teilt das Bayerische Innenministerium am Donnerstag (7. Januar 2021) mit. Herrmann kün­dig­te an, dass die Bayerische Polizei der­ar­ti­ge Umtriebe auch künf­tig "umge­hend im Keim ersticken" wer­de. "Denn sol­che Blockade-Aktionen auf Autobahnen sind lebens­ge­fähr­lich und auch schwe­re Straftaten", kri­ti­sier­te der Innenminister.

Hierzu wird die Bayerische Polizei gezielt im Vorfeld Informationen zu geplan­ten Blockade-Aktionen sam­meln und dabei auch mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten. 

"Sollte es zu wei­te­ren Blockadeversuchen kom­men, wird die Polizei sofort kon­se­quent ein­schrei­ten", kün­dig­te Herrmann an. Alle Beteiligten müs­sen dann mit har­ten Sanktionen rech­nen. Dazu gehö­ren neben ent­spre­chen­den Strafverfahren und einem mög­li­chen Fahrerlaubnisentzug auch die Beschlagnahme der Fahrzeuge sowie die Prüfung, die­se Fahrzeuge dau­er­haft einzuziehen.

Der Innenminister bezeich­ne­te die Blockade-Versuche als eine "besorg­nis­er­re­gen­de neue Dimension des Protests" und eine "deut­li­che Eskalation" sei­tens der Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen. "Das hat mit fried­li­chem Protest und dem ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­ten Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit über­haupt nichts mehr zu tun", beton­te Herrmann. Besorgniserregend sei auch, dass die Blockade-Aktionen offen­bar bun­des­weit abge­spro­chen waren. Darauf wür­den ent­spre­chen­de Hinweise der Ermittlungsbehörden hin­deu­ten. "Insoweit wer­den wir sehr eng mit den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden der ande­ren Bundesländer und auch des Bundes zusam­men­ar­bei­ten", erklär­te der Innenminister…«
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5 Antworten auf „Umtriebe werden umgehend im Keim erstickt. A73 blockiert“

  1. Sabotage fin­de ich ja an und für sich eine gute, bis­lang viel zu sel­ten umge­setz­te Art des Protests. Aber da gäbe es dann auch wesent­lich intel­li­gen­te­re Möglichkeiten. Mit der Blockade von Autobahnen macht man sich näm­lich nicht wirk­lich beliebt im Volk.

    Was die­sen Herrenmenschen, ähm, Herrmann betrifft: Es hät­te mich nicht gewun­dert, wenn er noch mit dem Einsatz von Panzern der Bundeswehr oder mit einer stand­recht­li­chen Erschießung gedroht hätte.

    1. @Sabotage :
      Es fehlt mir irgend­wie an Vorstellung, was geeig­ne­te mate­ri­el­le Ziele dafür sein könn­ten – von einer Situation abge­se­hen, die sich in Lockdown 1 ergab, und auf die ich hier nicht näher ein­ge­hen will, da sich ein Verfahren aus Mangel an Beweisen nicht ergab. Damit bin ich ganz zufrieden 🙂

      Da sich aber das Geschehen wesent­lich auf der Ebene des Psychoterrors abspielt, bie­tet sich an, auf der glei­chen Ebene zurückzuzahlen.
      Ich woh­ne nun "lei­der" nicht in einem Bundesland, in dem nächt­li­che Ausgangssperre gilt, anson­sten hät­te ich längst fol­gen­des getan: Polizei gegen 22.00 anru­fen: "Ich gehe gra­de spa­zie­ren – fan­gen Sie mich! Insofern es unüber­sicht­li­ches Gelände ist, und beson­ders zu meh­re­ren, böte es sich an, eine gro­be Ortsangabe zu geben und den Einsatzkräften aus dem Wald her­aus mit einer Taschenlampe kurz zu winken …

      So, für mich bleibt: Der zustän­di­gen Ordnungsbehörde schrift­lich zur Kenntnis tun, daß ich vom 11. Januar an beab­sich­ti­ge, täg­lich gegen das Infektionsschutzgesetz zu ver­sto­ßen, und die Behörde auf­for­dern, dem Einhalt zu gebieten.
      Wann, wo, und wie ich ver­sto­ße, müs­sen die lei­der, lei­der im Einzelfall nach­wei­sen. DASS ich ver­sto­ßen habe, auch. Es ist dabei von gro­ßem Vorteil, dass im Gegensatz zu Straftaten die Ankündigung und Vorbereitung von Ordnungswidrigkeiten nicht straf­be­wehrt ist; vor dem Antritt der "Tat" pas­siert gar nichts.

  2. Wenn nor­ma­le Demonstrationen noch erlaubt wären, wären sol­che Aktionen unnötig.
    Seht es posi­tiv: bei "Demonstration" im Auto wird der Sicherheitsabstand von 1,5 m auto­ma­tisch eingehalten. 😉

  3. "Das hat mit fried­li­chem Protest und dem ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­ten Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit über­haupt nichts mehr zu tun"

    Die der­zei­ti­ge Lage hat auch nicht mehr viel mit der FDGO zu tun. So kommt das.

  4. A73 blockiert. Ach. Cui bono?
    Das kommt doch sehr hand­lich, etwa so wie am 18.11. das Stürmchen auf den Reichstag oder gera­de eben das­sel­be aufs Capitol in Washington. Der Rechtsstaat wird sich das nicht bie­ten las­sen! Das hat mit ver­fas­sungs­recht­lich geschütztem.….
    Lalalalala… (Zitat von R. Mey)

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