Und wir dachten, es ginge um Gesundheit

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aerz​te​zei​tung​.de

Update: In einem Kommentar hier wird aus dem Text zitiert:
Update2: Der Artikel scheint aus dem Jahr 2015 zu stam­men, an der Denke wird sich nichts geän­dert haben.

»… Dabei gilt es ins­be­son­de­re zu beach­ten, dass Impfleistungen für gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­te Patienten mit­tels Zusatzverträgen außer­halb der mor­bi­di­täts­ori­en­tier­ten Gesamtvergütung (Morbi-GV) hono­riert werden.

Das bedeu­tet für Sie, dass jede Impfung unge­kürzt und unbud­ge­tiert bezahlt wird – je nach regio­na­ler Vereinbarung mit sie­ben bis 13 Euro.

Das allein ist schon ein Grund dafür, sich um den Impfstatus sei­ner Patienten ein­ge­hend zu küm­mern, ganz abge­se­hen von den posi­ti­ven Effekten von Impfungen: ver­min­der­te Infektionsrisiken für den geimpf­ten Patienten selbst und für sei­ne Umgebung.

Natürlich gehört zu einem umfas­sen­den Impfprogramm nicht nur die Motivation der Patienten, sich imp­fen zu las­sen, son­dern auch die recht­zei­ti­ge Erinnerung an nöti­ge Auffrischungen.

Im Rahmen der GKV-Versorgung soll­ten Sie bei jeder Gelegenheit den Impfstatus Ihrer Patienten über­prü­fen. Fragen Sie dazu grund­sätz­lich zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen oder auch bei Erstkontakten mit neu­en Patienten nach dem Impfausweis.

Die Vorlage des Impfausweises bei Vorsorgeuntersuchungen soll­te in Ihrer Praxis Routine wer­den. Wenn Sie das kon­se­quent umset­zen, wer­den Ihre Umsätze aus dem Honoraranteil der so genann­ten “frei­en” Leistungen in Kürze merk­lich steigen…

Ein wei­te­rer posi­ti­ver Umsatzeffekt ergibt sich, wenn Sie ein umfas­sen­des Angebot für Reiseimpfungen imple­men­tie­ren. Reiseimpfungen sind Selbstzahlerleistungen, die nach GOÄ in Rechnung zu stel­len sind.

Nun ist aber nicht nur die rei­ne Impfung nach GOÄ-Nummer 375 abzu­rech­nen. Aus medi­zi­ni­scher Sicht ist es not­wen­dig, vor Durchführung einer Impfung, eine die Impfung kon­tra­in­di­zie­ren­de Erkrankung auszuschließen.

Das bedeu­tet: Beratung, Untersuchung und Impfleistung sind abzu­rech­nen: GOÄ-Nrn. 1, 7, und 375. An Untersuchungsleistungen kön­nen natür­lich je nach Umfang auch die Nummern 5, 6, oder auch die Erhebung des Ganzkörperstatus nach GOÄ-Nr. 8 zur Abrechnung kommen.

Doch Vorsicht vor den Ausschlussregelungen bei Impfleistungen in der GOÄ! Ist eine Mehrfachimpfung not­wen­dig, lässt sich für die wei­te­re Impfung die Gebühr nach GOÄ-Nr. 377 veranschlagen.

Entsprechend den Allgemeinen Bestimmungen (C.V.3) ist jedoch die Berechnung der Beratung nach GOÄ-Nr. 1 neben der GOÄ-Nr. 377 aus­ge­schlos­sen. Hier machen Sie den erhöh­ten Aufwand über den Gebührenrahmen gel­tend.«

(Hervorhebungen nicht im Original.)

23 Antworten auf „Und wir dachten, es ginge um Gesundheit“

    1. Man hat die Ärzte durch die "Reformen" dazu gemacht. Aber es gibt noch ein paar der alte Schule.

      Wenn man sich anschaut, was in den letz­ten 30–40(?) Jahren alles an sol­chen neo­li­be­ra­len Reformen in allen Bereichen durch­ge­setzt hat, fin­det man kei­nen ein­zi­gen Bereich, wo sich dadurch für das Gros der Menschen etwas ver­bes­sert hätte.

  1. Vielen Dank für den Hinweis.
    Vielleicht gibt es bei der coro­dok-Leserschaft einen Arzt oder eine Ärztin, die sich in die Seite der Ärzte-Zeitung ein­log­gen kann und eine Kopie der Veröffentlichung an coro­dok senden?
    Danke. /Bolle.

  2. Hier der gan­ze Text 🙂
    Sinnvoll und umsatzträchtig
    Mit Impfungen rich­tig Geld verdienen

    Impfschutz ist ein lukra­ti­ver Umsatzbringer: Denn auch bei Kassenpatienten fließt dafür unbud­ge­tiert Geld. Es lohnt sich also, das Thema kon­se­quent bei jeder Vorsorgeuntersuchung anzusprechen.
    Von Peter Schlüter Veröffentlicht: 09.03.2015, 05:03 Uhr

    Patienten müs­sen zur Prophylaxe ange­hal­ten wer­den – doch die Überzeugungsarbeit zahlt sich aus.

    NEU-ISENBURG. Viele Ärzte nut­zen die Möglichkeiten, mit Impfungen zusätz­li­chen Umsatz zu erwirt­schaf­ten, viel zu wenig. Dabei gibt es ver­schie­de­ne erfolg­ver­spre­chen­de Wege, ein umfas­sen­des Impfprogramm in der Praxis zu etablieren.

    Dabei gilt es ins­be­son­de­re zu beach­ten, dass Impfleistungen für gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­te Patienten mit­tels Zusatzverträgen außer­halb der mor­bi­di­täts­ori­en­tier­ten Gesamtvergütung (Morbi-GV) hono­riert werden.

    Das bedeu­tet für Sie, dass jede Impfung unge­kürzt und unbud­ge­tiert bezahlt wird – je nach regio­na­ler Vereinbarung mit sie­ben bis 13 Euro.

    Das allein ist schon ein Grund dafür, sich um den Impfstatus sei­ner Patienten ein­ge­hend zu küm­mern, ganz abge­se­hen von den posi­ti­ven Effekten von Impfungen: ver­min­der­te Infektionsrisiken für den geimpf­ten Patienten selbst und für sei­ne Umgebung.

    Natürlich gehört zu einem umfas­sen­den Impfprogramm nicht nur die Motivation der Patienten, sich imp­fen zu las­sen, son­dern auch die recht­zei­ti­ge Erinnerung an nöti­ge Auffrischungen.

    Im Rahmen der GKV-Versorgung soll­ten Sie bei jeder Gelegenheit den Impfstatus Ihrer Patienten über­prü­fen. Fragen Sie dazu grund­sätz­lich zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen oder auch bei Erstkontakten mit neu­en Patienten nach dem Impfausweis.

    Die Vorlage des Impfausweises bei Vorsorgeuntersuchungen soll­te in Ihrer Praxis Routine wer­den. Wenn Sie das kon­se­quent umset­zen, wer­den Ihre Umsätze aus dem Honoraranteil der so genann­ten "frei­en" Leistungen in Kürze merk­lich steigen.
    Privatpatienten nicht vergessen

    Zusammen mit syste­ma­tisch anzu­bie­ten­den Impfleistungen füh­ren Sie auch ein Recall-System ein.

    Ein sol­ches System mel­det Ihnen immer die fäl­li­gen Impftermine Ihrer Patienten, so dass Sie die­se ent­spre­chend pla­nen und die Patienten auf die not­wen­dig gewor­de­ne Impfung auf­merk­sam machen können.

    Im Laufe der Zeit wird Ihr ein­mal ein­ge­führ­tes und eta­blier­tes Impfprogramm zum Selbstläufer, da auto­ma­tisch immer wie­der Patienten zu fäl­li­gen Impfungen ein­be­stellt wer­den. Denken Sie in die­sem Zusammenhang natür­lich auch an Ihre Privatpatienten.

    Die sind mei­stens genau­so dank­bar für regel­mä­ßi­ge Informationen zum Impfstatus und die Erinnerung an Wiederholungsimpfungen wie die Kassenpatienten.

    Ein wei­te­rer posi­ti­ver Umsatzeffekt ergibt sich, wenn Sie ein umfas­sen­des Angebot für Reiseimpfungen imple­men­tie­ren. Reiseimpfungen sind Selbstzahlerleistungen, die nach GOÄ in Rechnung zu stel­len sind.

    Nun ist aber nicht nur die rei­ne Impfung nach GOÄ-Nummer 375 abzu­rech­nen. Aus medi­zi­ni­scher Sicht ist es not­wen­dig, vor Durchführung einer Impfung, eine die Impfung kon­tra­in­di­zie­ren­de Erkrankung auszuschließen.
    Beratung und Untersuchung

    Das bedeu­tet: Beratung, Untersuchung und Impfleistung sind abzu­rech­nen: GOÄ-Nrn. 1, 7, und 375. An Untersuchungsleistungen kön­nen natür­lich je nach Umfang auch die Nummern 5, 6, oder auch die Erhebung des Ganzkörperstatus nach GOÄ-Nr. 8 zur Abrechnung kommen.

    Doch Vorsicht vor den Ausschlussregelungen bei Impfleistungen in der GOÄ! Ist eine Mehrfachimpfung not­wen­dig, lässt sich für die wei­te­re Impfung die Gebühr nach GOÄ-Nr. 377 veranschlagen.

    Entsprechend den Allgemeinen Bestimmungen (C.V.3) ist jedoch die Berechnung der Beratung nach GOÄ-Nr. 1 neben der GOÄ-Nr. 377 aus­ge­schlos­sen. Hier machen Sie den erhöh­ten Aufwand über den Gebührenrahmen geltend.

    Dr. Dr. Peter Schlüter, Allgemeinmediziner in Hemsbach, hält seit mehr als zwei Jahrzehnten Seminare zu allen Themen rund um EBM und GOÄ

    1. Schön, dass sie hier mal ganz offen über das Konzept der Impfabofalle berich­ten. Impfkritiker wei­sen auf den Umstand, dass Impfungen nicht aus dem Budget bezahlt wer­den müs­sen, schon lan­ge hin.

  3. Volltext:

    Mit Impfungen rich­tig Geld verdienen

    Impfschutz ist ein lukra­ti­ver Umsatzbringer: Denn auch bei Kassenpatienten fließt dafür unbud­ge­tiert Geld. Es lohnt sich also, das Thema kon­se­quent bei jeder Vorsorgeuntersuchung anzusprechen.

    NEU-ISENBURG. Viele Ärzte nut­zen die Möglichkeiten, mit Impfungen zusätz­li­chen Umsatz zu erwirt­schaf­ten, viel zu wenig. Dabei gibt es ver­schie­de­ne erfolg­ver­spre­chen­de Wege, ein umfas­sen­des Impfprogramm in der Praxis zu etablieren.

    Dabei gilt es ins­be­son­de­re zu beach­ten, dass Impfleistungen für gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­te Patienten mit­tels Zusatzverträgen außer­halb der mor­bi­di­täts­ori­en­tier­ten Gesamtvergütung (Morbi-GV) hono­riert werden.

    Das bedeu­tet für Sie, dass jede Impfung unge­kürzt und unbud­ge­tiert bezahlt wird – je nach regio­na­ler Vereinbarung mit sie­ben bis 13 Euro.

    Das allein ist schon ein Grund dafür, sich um den Impfstatus sei­ner Patienten ein­ge­hend zu küm­mern, ganz abge­se­hen von den posi­ti­ven Effekten von Impfungen: ver­min­der­te Infektionsrisiken für den geimpf­ten Patienten selbst und für sei­ne Umgebung.

    Natürlich gehört zu einem umfas­sen­den Impfprogramm nicht nur die Motivation der Patienten, sich imp­fen zu las­sen, son­dern auch die recht­zei­ti­ge Erinnerung an nöti­ge Auffrischungen.

    Im Rahmen der GKV-Versorgung soll­ten Sie bei jeder Gelegenheit den Impfstatus Ihrer Patienten über­prü­fen. Fragen Sie dazu grund­sätz­lich zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen oder auch bei Erstkontakten mit neu­en Patienten nach dem Impfausweis.

    Die Vorlage des Impfausweises bei Vorsorgeuntersuchungen soll­te in Ihrer Praxis Routine wer­den. Wenn Sie das kon­se­quent umset­zen, wer­den Ihre Umsätze aus dem Honoraranteil der so genann­ten "frei­en" Leistungen in Kürze merk­lich steigen.

    Privatpatienten nicht vergessen

    Zusammen mit syste­ma­tisch anzu­bie­ten­den Impfleistungen füh­ren Sie auch ein Recall-System ein.

    Ein sol­ches System mel­det Ihnen immer die fäl­li­gen Impftermine Ihrer Patienten, so dass Sie die­se ent­spre­chend pla­nen und die Patienten auf die not­wen­dig gewor­de­ne Impfung auf­merk­sam machen können.

    Im Laufe der Zeit wird Ihr ein­mal ein­ge­führ­tes und eta­blier­tes Impfprogramm zum Selbstläufer, da auto­ma­tisch immer wie­der Patienten zu fäl­li­gen Impfungen ein­be­stellt wer­den. Denken Sie in die­sem Zusammenhang natür­lich auch an Ihre Privatpatienten.

    Die sind mei­stens genau­so dank­bar für regel­mä­ßi­ge Informationen zum Impfstatus und die Erinnerung an Wiederholungsimpfungen wie die Kassenpatienten.

    Ein wei­te­rer posi­ti­ver Umsatzeffekt ergibt sich, wenn Sie ein umfas­sen­des Angebot für Reiseimpfungen imple­men­tie­ren. Reiseimpfungen sind Selbstzahlerleistungen, die nach GOÄ in Rechnung zu stel­len sind.

    Nun ist aber nicht nur die rei­ne Impfung nach GOÄ-Nummer 375 abzu­rech­nen. Aus medi­zi­ni­scher Sicht ist es not­wen­dig, vor Durchführung einer Impfung, eine die Impfung kon­tra­in­di­zie­ren­de Erkrankung auszuschließen.

    Beratung und Untersuchung

    Das bedeu­tet: Beratung, Untersuchung und Impfleistung sind abzu­rech­nen: GOÄ-Nrn. 1, 7, und 375. An Untersuchungsleistungen kön­nen natür­lich je nach Umfang auch die Nummern 5, 6, oder auch die Erhebung des Ganzkörperstatus nach GOÄ-Nr. 8 zur Abrechnung kommen.

    Doch Vorsicht vor den Ausschlussregelungen bei Impfleistungen in der GOÄ! Ist eine Mehrfachimpfung not­wen­dig, lässt sich für die wei­te­re Impfung die Gebühr nach GOÄ-Nr. 377 veranschlagen.

    Entsprechend den Allgemeinen Bestimmungen (C.V.3) ist jedoch die Berechnung der Beratung nach GOÄ-Nr. 1 neben der GOÄ-Nr. 377 aus­ge­schlos­sen. Hier machen Sie den erhöh­ten Aufwand über den Gebührenrahmen geltend.

    Dr. Dr. Peter Schlüter, Allgemeinmediziner in Hemsbach, hält seit mehr als zwei Jahrzehnten Seminare zu allen Themen rund um EBM und GOÄ.

  4. Die bei­den Kommentare (zum aktu­el­len Zeitpunkt) las­sen auch tief blicken…

    Siegfried Hauswirth 09.03.2015 10:42
    Wasser auf die Mühlen der Impfgegner ! 

    Dieser Beitrag ist Wasser auf die Mühlen der Impfgegner. Wenn der Eindruck erweckt wird, dass das Impfen nur die Kassen fül­len soll, ist das genau eines der Argumente, auf des­sen Bestätigung die Impfgegner gewar­tet haben – und das dient nicht der Sache ! M an darf gespannt sein, wann die­ser Beitrag in den ent­spre­chen­den Foren als Beleg auftaucht ! 

    Rudolf Egeler 09.03.2015 09:52
    Optimierung der Einnahmen durch Impfungen 

    Lieber Herr Kollege Schlüter,
    der Grundtenor Ihres Beitrages ist – gera­de in der jet­zi­gen Zeit – sicher nicht sehr glück­lich: Wenn Sie das rein Monetäre den medi­zi­ni­schen Notwen-dig­kei­ten gegen­über so stark beto­nen, ist dies m.E. der fal­sche Ansatz.
    Oberstes Ziel von uns Ärzten muss es sein, durch unse­re Impfaktivitäten das Individual- und auch Allgemeinwohl zu verbessern/schützen (haben Sie halb­her­zig in einem klei­nen Nebensatz ja auch erwähnt).Ich weh­re mich aller
    dings gegen die pla­ka­ti­ve und fast rei­sse­ri­sche Überschrift Ihres Artikels.
    Denn nur zu oft blei­ben Sorgfalt u n d Aufklärung vor den Impfungen auf der Strecke! 

    Freundliche Grüße Rudolf Egeler,Allg.Arzt

      1. Du hast dich gegen Grippe imp­fen lassen?
        An deren Sinn haben ja selbst Impffreunde ihre Zweifel. Sie erklä­ren die gerin­ge Wirksamkeit der Impfung stets damit weg, dass bei Anlauf der Impfstoffproduktion noch nicht klar sei, wel­cher Virus den fol­gen­den Winter gewin­nen wird.

        1. Dummerweise ja. Zudem hat mich mei­ne Hausärztin bequatscht.
          Aber schließ­lich war es mei­ne Entscheidung.
          Ich hat­te in all den Jahren nicht auch nur den Ansatz einer Grippe, bis auf das letz­te Jahr.
          Auch Nebenwirkungen hat­te ich keine.
          Der Arm tat mir auch nicht weh.
          Darum herrsch­te ein gewis­ses Vertrauen.
          Klar, im Grunde kön­nen die ja gar nicht wis­sen, wie sie die Spritze zusam­men­ba­steln sol­len für die näch­ste Grippewelle.
          Aber jetzt ist Schluss.

  5. Vor zwei Stunden habe ich erfah­ren, daß mein 16jähriger Enkel sich gegen den aus­drück­li­chen Willen des Vaters hat imp­fen las­sen "alle mei­ne Freunde las­sen sich imp­fen" und schon ver­sucht sich der Gedanke "die­ses Gewese um die Impfung – das ist bestimmt halb so schlimm!" sich in mei­nem Kopf breitzumachen.

        1. Haben Sie nicht eine Vertrauensperson, auf die auch Ihr Sohn hört, die mit Ihrem Sohn reden könnte.
          Weiß nur nicht, ob das jetzt noch etwas bringt.

  6. Aus UK und Polen gibt es schon Meldungen über Steuererhöhungen für den Normalbürger und Normalverdiener (incl. Geringverdiener) im Nachgang der Corona Massnahmen.

    Hier sehe ich das näch­ste Desaster für das poli­tisch links ein­zu­stu­fen­de Spektrum, wel­ches immer nach mehr Staat zuerst ruft.

    Wie ein­gangs von Corona man mehr Staat und mehr und här­te­res staat­li­ches Durchgreifen auch aus Linker und Alternativer Seite geru­fen wurde…

    …wird man tra­di­tio­nell auch wie­der blind Steuererhöhungen gut­hei­ssen, die dann wie­der Normal- und Geringverdiener tref­fen und mit denen selb­stän­di­ge und unselb­stän­di­ge Einkommen belegt wer­den, nicht aber Vermögen.

    Da lie­ge ich falsch? Das wäre mir auch lieber…ich wür­de da lie­ber nicht Recht behal­ten und eines bes­se­ren belehrt…

  7. Kanadische EthikerInnen schei­nen zu ande­ren Ergebnisse zu kom­men als doitsche.

    "Die kana­di­sche Universitätsprofessorin für Ethik Julie Ponesse wur­de frist­los ent­las­sen, weil sie die Ethik medi­zi­ni­scher Zwangsmaßnahmen erläu­ter­te und den Impfstoff ablehn­te. Eine Lektion in Mut und Integrität von Professor Julie Ponesse, Huron College, Western University, Ontario, Kanada.

    In dem Video erklärt sie unter ande­rem, dass es nicht mit den Grundsätzen der Ethik ver­ein­bart wer­den kann, Menschen zu einer medi­zin­si­chen Behandlung zu zwin­gen, die weder sicher ist noch eine bewie­se­ne Wirksamkeit hat. Sie sagt unter anderem:

    „Meine Universität stellt mich als Autorität auf dem Gebiet der Ethik an. Ich habe einen Doktortitel in Ethik und anti­ker Philosopihe. Und ich bin hier, um Ihnen zu sagen, dass es ethisch falsch ist, jeman­den zu zwin­gen, sich imp­fen zu las­sen. Wenn es Ihnen pas­siert, müs­sen Sie es nicht tun. Wenn Sie nicht geimpft wer­den wol­len, las­sen Sie sich nicht imp­fen. Ende der Diskussion. Das ist Ihre eige­ne Angelegenheit. Aber das ist nicht der Ansatz der University of Western Ontario, die plötz­lich ver­langt, dass ich sofort geimpft wer­de oder nicht zur Arbeit erscheine.“

    Und:

    „Niemand kann mir ver­spre­chen, dass ich kein Covid-19 bekom­me oder Covid-19 über­tra­gen wer­de, wenn ich mich imp­fen las­se. Aber letzt­lich ist das alles egal, denn ich bin Professorin für Ethik und ich bin Kanadierin. Ich habe das Recht, dar­über zu ent­schei­den, was in mei­nen Körper gelangt und was nicht, unab­hän­gig von mei­nen Gründen. Wenn ich wie­der an mei­ner Universität zuge­las­sen wer­de, ist es mei­ne Aufgabe, den Studenten bei­zu­brin­gen, dass dies falsch ist. Ich bin ein­ge­stellt wor­den, um zu leh­ren, dass es ethisch falsch ist, ein expe­ri­men­tel­les medi­zi­ni­sches Verfahren als Bedingung für eine Anstellung vor­zu­schrei­ben. Dies ist mei­ne erste und mög­li­cher­wei­se letz­te Unterrichtsstunde in die­sem Jahr“

    https://​tkp​.at/​2​0​2​1​/​0​9​/​0​9​/​j​a​b​-​o​d​e​r​j​o​b​-​k​a​n​a​d​i​s​c​h​e​-​p​r​o​f​e​s​s​o​r​i​n​-​f​u​e​r​-​e​t​h​i​k​-​b​e​s​t​e​h​t​-​a​u​f​-​e​t​h​i​s​c​h​e​m​-​h​a​n​d​e​l​n​-​u​n​d​-​w​i​r​d​-​d​e​s​h​a​l​b​-​v​o​n​-​u​n​i​v​e​r​s​i​t​a​e​t​-​g​e​f​e​u​e​rt/

  8. Norbert Häring hat auf sei­nem Blog einen Solidaritätsaufruf der beson­de­ren Art gestar­tet. Ich hal­te die Intention dahin­ter, näm­lich die galop­pie­ren­de Spaltung der Gesellschaft durch eine Welle der Solidaritätsbezeugungen auf­zu­hal­ten, für eben­so not­wen­dig wie ehren­wert. Und er wen­det sich an die Richtigen: die Geimpften.

    Auszug:
    "8. 09. 2021 | Wir Geimpften sind gegen schwe­re Verläufe einer Corona-Infektion sehr gut geschützt, wird uns ver­si­chert. Deshalb haben wir uns imp­fen las­sen. Trotzdem den­ken sich die Politiker immer neue Arten der Ausgrenzung für Ungeimpfte aus, um die­se von uns fern zu hal­ten. Ich rufe alle Geimpften auf, die­ses üble Spiel, das die Gesellschaft spal­tet, nicht mitzumachen.

    Entweder die Impfung schützt, dann brau­chen wir kei­ne Angst vor Ungeimpften zu haben, oder sie schützt nicht, dann hat man uns betro­gen. Leute wie Jens Spahn und Karl Lauterbach, die dafür ein­tre­ten, Menschen, die sich nicht Impfen las­sen wol­len, per 2G weit­ge­hend vom öffent­li­chen Leben aus­zu­schlie­ßen, mit dem Argument "Ungeimpfte haben kein Recht, ande­re Ungeimpfte und Geimpfte zu gefähr­den“ (Lauterbach heu­te per Twitter), wäh­rend ande­rer­seits der ober­ste Public-Relations-Virologe Drosten die Vorzüge einer Corona-Infektion für Geimpfte her­aus­stellt, ver­su­chen uns zum Narren zu halten. (…)"

    auf: https://​nor​bert​haer​ing​.de/​n​e​w​s​/​s​o​l​d​i​a​r​i​t​a​e​t​s​a​u​f​r​uf/

    Würde mich sehr freu­en, wenn die Geimpften unter uns sich dem anschließen!

  9. „Doch Vorsicht“… die Rechnung geht nur auf, wenn die Gepiksten hin­ter­her nicht in Massen wegen der Nebenwirkungen über die Praxis her­fal­len. Offenbar gibt es zur­zeit zumin­dest bei eini­gen Ärzten einen rie­si­gen Ansturm. Das habe ich die letz­ten Tage selbst beob­ach­ten kön­nen. Wegen der Abstandsregeln in den Wartezimmern der Arztpraxen dräng­ten sich die Leute auf dem Flur und saßen (ohne Abstand) auf der Treppe. Und die waren sicher­lich nicht wegen Covid da.
    Für das Piksen bekom­men die Ärzte zwar extra Kohle, genau wie für die meist unsin­ni­gen Test. Aber die Behandlung der Nebenwirkungen kann nicht beson­ders abge­rech­net wer­den. Das geht schon des­halb nicht weil es offi­zi­ell die Nebenwirkungen in die­sem Umfang ja gar nicht gibt. Dieser Aufwand muss in der Regel aus der Quartalspauschale begli­chen wer­den. Mit der Quartalspauschale hat das bis­her leid­lich funk­tio­niert, weil eine Querfinanzierung von Patienten die nur gerin­gen Aufwand erfor­dern hin zu Patienten mit hohem Behandlungsaufwand mög­lich war. Ob das noch funk­tio­niert wenn über einen län­ge­ren Zeitraum die Nebenwirkungen der Spritzen den Behandlungsaufwand für vie­le Patienten in die Höhe treiben?
    Da hilft es auch nicht, wenn ein Zusammenhang mit der „Impfung“ bestrit­ten wird. Am Aufwand ändert sich nichts.
    Und die Fälle von „Impf“-Nebenwirkungen als Covidfälle aus­zu­ge­ben funk­tio­niert auch nicht. Erstens hät­ten die Patienten dann ja gar nicht per­sön­lich in die Praxis kom­men und womög­lich stun­den­lang mit ande­ren Patienten auf dem Flur war­ten sol­len. Zweiten wür­de sich das Verhältnis von geimpf­ten Kranken zu unge­impf­ten posi­tiv Getesteten dra­ma­tisch ver­schlech­tern. Und drit­tens müss­ten die Ärzte die­se Fälle dann an das Gesundheitsamt mel­den, wel­ches sei­ner­seits die Fallnachverfolgung in Gang set­zen wür­de, die dann wie­der­um zum Einen zu Flur und Treppe vor der Arztpraxis füh­ren wür­de, zum Anderen aber womög­lich zu Personen die mit dem „Fall“ in enge­rem per­sön­li­chen Kontakt ste­hen und die genau wis­sen war­um der Patient wirk­lich beim Arzt war.

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