4 Antworten auf „"Ungeimpfte Pflegekraft klagt erfolgreich gegen den Kreis Euskirchen"“

    1. "Von den 130 Betroffenen, die vor­aus­sicht­lich im November ihre Schreiben erhal­ten, liegt für 34 eine Bescheinigung zur Systemrelevanz vor – auch sie dür­fen unter Auflagen wei­ter arbei­ten. Bei allen ande­ren tritt das Tätigkeitsverbot direkt in Kraft."

      das gesund­heits­amt ent­fernt miß­lie­bi­ge abhän­gig beschäf­tig­te, das infek­ti­ons­schutz­ge­setz hebt den kün­di­gungs­schutz auf.
      so wur­de die pfle­ge­as­si­sten­tin in obi­gem fall vom arbeit­ge­ber als ver­zicht­bar gemeldet.
      die unver­zicht­ba­ren dür­fen arbeiten.
      der arbeit­ge­ber bestellt eine kün­di­gung beim arbeits­amt, die zunächst Freistellung heißt.

  1. " Als #post­vac Betroffener, der durch nega­ti­ven Nukleokapsidtest nach­ge­wie­sen, bis zu dem Zeitpunkt nie #Corona hat­te, wur­de bei mir mit­tels Biopsie noch 11 Monate (!) nach der @BioNTech_Group
    #Impfung #Spike-Protein im Körper nach­ge­wie­sen. Dies trig­gert offen­bar #Autoantikörper. "

    https://​twit​ter​.com/​Z​e​r​o​_​L​o​n​g​_​C​o​v​i​d​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​8​3​2​3​2​4​0​4​0​7​6​2​6​9​570

  2. Okay, sol­che Böcke wie in dem Artikel beschrie­ben wer­den wohl nicht alle Landkreise schie­ßen-es ist aber ein sehr schö­nes Beispiel dafür, wie unglaub­lich nach­läs­sig und fahr­läs­sig man­che Behörden und Behördenmitarbeiter mit der Existenz von Menschen spielen.
    Der Begriff "Staatsdiener" wird häu­fig unzu­rei­chend ver­stan­den. Der ein­zel­ne Bedienstete arbei­tet zwar in der Behörde, doch er dient nicht der Behörde, son­dern dem Staat als Konstrukt. Wichtigster Bestandteil des Staates, weil die zen­tra­le Berechtigung für die Existenz des­sel­ben, sind die in dem Staat leben­den Menschen. Deshalb erfor­dert jede staat­li­che Maßnahme, die das Individuum mas­siv beein­flusst, auch und gera­de auf der loka­len Ebene eine beson­ders sorg­fäl­ti­ge Abwägung – und kei­nen auf der Propaganda von Lobbyisten, Selbstdarstellern und Machtmissbrauchern beru­hen­den eil­fer­ti­gen Gehorsam.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert