Uni Hannover: Wer ohne 3G-Bändchen lernt, begeht eine Straftat

Das steht in der "Handreichung für Lehrende im Wintersemester 2021/2022 (gül­tig ab 1.10.2021, Stand: 17.09.2021)"der Leibniz Uni Hannover. Dort heißt es:

»… Es zeigt sich, dass eine Reihe von Studierenden erst durch die Mail des Präsidenten am 3.9.2021 eine Impfung für sich in Erwägung zie­hen. Um zu Semesterbeginn den vol­len Impfschutz zu haben, soll­ten die­se Studierenden auch die ört­li­chen Praxen und Impfzentren aufsuchen…

3. Wie wird die 3G-Regel in der Lehre umgesetzt? 

Ab 04.10.2021 gilt für alle Personen, wel­che die Gebäude der LUH betre­ten, die 3G-Regel. D.h., dass nur geimpf­te, gene­se­ne oder gete­ste­te Personen Zutritt haben. 

Als Testnachweis gilt aus­schließ­lich eine Testung bei Hausarzt/ Hausärztin oder einem Testzentrum bzw. eine offi­zi­el­le Bescheinigung (ggf. auch des Gesundheitsamts, kon­zes­sio­nier­ter Apotheken etc.). Der Test darf nicht älter sein als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test). Zudem wird ab dem 04.10.2021 ein zen­tra­ler Test-Ort im Welfenschloss (unte­re Ebene) ein­ge­rich­tet, an dem kosten­pflich­ti­ge Testungen für 10 Euro unter Aufsicht vor­ge­nom­men wer­den. Tests aus ande­ren Institutionen/Betrieben wer­den nicht aner­kannt. Ein Test zur Eigenanwendung ist nicht ausreichend. 

Zum Beleg der Impfung benö­tigt wird ein Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung s. FAQ 1.3. Es gilt der Genesenennachweis des zustän­di­gen Gesundheitsamtes. Gültige Zertifikate (Legitimation über nega­ti­ves, offi­zi­el­les Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis) soll­ten im Unibetrieb, wenn irgend mög­lich, via Cov-Pass-App oder Corona-Warn-App bereit­ge­hal­ten werden. 

Um die 3G-Regel im Studienbetrieb prak­ti­ka­bel zu machen, kön­nen geimpf­te und gene­se­ne Studierende (und ger­ne auch Beschäftigte) ab dem 04.10.2021 im Lichthof ein far­bi­ges LUH-Zugangsband (ähn­lich einem so genann­ten Festival-Kontrollband) erhal­ten, das dau­er­haft am Handgelenk getra­gen wer­den kann und ggf. auch erneu­ert wer­den kann. Diese Lösung der Sichterkennung ist u.a. in Zusammenarbeit mit der AG Gute Lehre des Senats ent­stan­den, in der alle Statusgruppen, vor allem aber Studierende ver­tre­ten sind. Andere Formen der Sichterkennung z.B. über eine zusätz­li­che App oder eine Markierung auf der Leibniz-Card der Studierenden erwie­sen sich als weni­ger prak­ti­ka­bel und tech­nisch nicht realisierbar. 

Der Nachweis der 3G-Regel im Studienbetrieb erfolgt vor den Gebäudeeingängen oder in Lehrräumen über Sichterkennung der LUH-Zugangsbänder oder das Vorzeigen eines gül­ti­gen Zertifikats, mög­lichst via CovPass-App oder Corona-Warn-App oder den Beleg eines nega­ti­ven Tests. 

Da die 3G-Regel gilt, kann in den Räumen der LUH (auch Lehrräume, Büros, Fachratsräume etc.) auf Abstand ver­zich­tet wer­den. Sofern die­ser Abstand unter 1,5m liegt, muss jedoch wei­ter­hin eine Maske getra­gen werden. 

Das Betreten der Gebäude der LUH ohne gül­ti­ges Zertifikat (Legitimation über nega­ti­ves, offi­zi­el­les Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis) gilt als Hausrechtsverletzung und kann straf­recht­lich ver­folgt werden. 

4. Wie kontrolliere ich die 3G-Regel in meinen Lehrveranstaltungen?

Gemäß Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen muss die 3G-Regel flä­chen­deckend über­prüft wer­den. Aus die­sem Grund müs­sen wir auch Lehrende bit­ten, die­se Kontrollen durch­zu­füh­ren. Für die Kontrolle wer­den für bestimm­te Lehrgebäude der LUH spe­zi­fi­sche Eingänge für Studierende aus­ge­wie­sen. An die­sen Eingängen erfolgt die Kontrolle der gül­ti­gen Zertifikate und LUH-Zugangsbänder durch extern zur Verfügung gestell­tes Personal. Zudem sol­len in Lehrräumen von den Lehrenden oder auto­ri­sier­ten Personen Kontrollen durch­ge­führt wer­den. Dies kann am Eingang oder im Lehrraum selbst erfolgen. 

5. Wie gehe ich mit 3G-Verweigerungen im Vorlesungsbetrieb um?

Wesentlich ist, dass die Einhaltung der 3G-Regeln im Vorlesungsbetrieb eine Bringschuld der Lernenden dar­stellt. Bei Nichtbeachtung der 3G-Regel begeht damit die Person, die in der Bringschuld ist, eine Straftat. Lehrende wer­den nicht belangt, wenn sie eine Person über­se­hen. Lehrende dür­fen aber bei Verweigerung das Hausrecht aus­üben und Personen des Gebäudes ver­wei­sen. Sie dür­fen aus die­sem Anlass auch eine Lehrveranstaltung abbre­chen. Im äußer­sten Notfall kann die Polizei geru­fen wer­den. Zudem wird vor dem 11.10.2021 noch eine Notfallnummer bekannt gege­ben, die mit dem Wachdienst gekop­pelt ist und ein mög­lichst schnel­les Eingreifen und Unterstützen inter­ner Expertinnen und Experten gewähr­lei­sten soll. 

6. Was ist zur Maskenpflicht zu beachten? 

In den Gebäuden der LUH gilt auf allen Verkehrsflächen für alle Personen Maskenpflicht (medi­zi­ni­sche Gesichtsmaske oder FFP2-Maske), auch wenn 1,5 Meter Abstand ein­ge­hal­ten wer­den kann. 

In allen Lehrveranstaltungen gilt Maskenpflicht (medi­zi­ni­sche Gesichtsmaske oder FFP2-Maske), bis der Platz ein­ge­nom­men wor­den ist bzw. sobald der Platz ver­las­sen wird. Ist der Abstand von 1,5 Metern nicht ein­zu­hal­ten, gilt die Maskenpflicht auch wäh­rend der Lehrveranstaltung. 

Bitte ach­ten Sie als Lehrende auch in Ihren Veranstaltungen dar­auf, dass durch die Masken der Mund und die Nase voll­stän­dig bedeckt wer­den. Besonders die Vulnerablen unter den Studierenden sind dar­auf ange­wie­sen, dass alle die­se Regel ein­hal­ten und wir gemein­sam für die Einhaltung Sorge tragen. 

Die Hochschulleitung stellt über den AStA und das Hochschulbüro für Chancenvielfalt zusätz­li­che Masken zur Verfügung.«
uni​-han​no​ver​.de

Schutzhaft heißt heu­te Chancenvielfalt.


»Aufarbeitung und Gedenken – Die Technische Hochschule Hannover im Nationalsozialismus

Presseinformation vom 21.06.2017
Die Leibniz Universität ist hin­sicht­lich der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit sicher­lich kei­ne Vorreiterin, ganz im Gegenteil. Viele Hochschulen haben sich viel­mehr bereits frü­her mit dem dun­kel­sten Kapitel ihrer Geschichte in viel­fäl­ti­ger Weise auseinandergesetzt… 

Die Geschichte der NS-Zeit beginnt nicht erst im Jahr 1933: Das bele­gen die ersten vier Beiträge die­ses Magazins, die sich mit der poli­ti­schen Einstellung von Professoren und Studenten sowie der Bedeutung des Hochschulsports beschäf­ti­gen. Dabei kann der weit­hin bekann­te Fall der Vertreibung von Professor Theodor Lessing im Jahr 1925 durch­aus als Auftakt für die Zeit nach 1933 gelten…

Dass die Aufarbeitung der Geschichte einer Institution auch nach lan­ger Zeit noch wirk­sam wer­den kann, zeigt die Reaktion der Leibniz Universität auf die Forschungsergebnisse zu zwei ehe­ma­li­gen Rektoren der Technischen Hochschule Hannover: Professor Otto Franzius, dem frü­he­ren Namensgeber des Instituts für Wasserbau und Rektor von 1933 bis 1934 sowie Professor Eduard Pestel (Mechanik und Regelungstechnik), Rektor von 1969 bis 1970 sowie Minister für Wissenschaft und Kunst des Landes Niedersachsen (1977 bis 1981) sowie ehe­ma­li­ger Direktor der Technion Gesellschaft.… Im Hinblick auf den ehe­ma­li­gen Rektor Pestel wur­de eine gemein­schaft­li­che Erklärung mit der Deutschen Technion Gesellschaft her­aus­ge­ge­ben. Die Untersuchungen zu den Rektoren haben Unterlagen zuta­ge geför­dert, die bele­gen, dass Eduard Pestel sich wäh­rend der NS-Zeit in einer aus heu­ti­ger Sicht inak­zep­ta­blen Weise ver­hal­ten hat. Die in einem Brief von 1938 ent­hal­te­nen Äußerungen, ins­be­son­de­re jedoch die auf einem bei­gefüg­ten Blatt, müs­sen als anti­se­mi­tisch gewer­tet wer­den. Die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover und die Deutsche Technion-Gesellschaft e. V. distan­zie­ren sich nach­drück­lich von die­sen Äußerungen.«
uni​-han​no​ver​.de/​d​e​/​u​n​i​v​e​r​s​i​t​aet

Schon 2017.

Lesenswert ist die umfang­rei­che Arbeit

repo​.uni​-han​no​ver​.de

Auch das hilft bei Einschätzung der Traditionslinien der Leibniz Hochschule:

Michael Jung: Verdrängte Vergangenheit: Nachkriegsrektoren der Technischen Hochschule Hannover in der NS-Zeit

19 Antworten auf „Uni Hannover: Wer ohne 3G-Bändchen lernt, begeht eine Straftat“

  1. "Bildung ist ein Menschenrecht.
    Es darf nie­mals an eine Bedingung wie eine expe­ri­men­tel­le Impfung geknüpft werden.

    Wir laden ein zur ersten DEMONSTRATION der Initiative StudetenStehenAuf am 09.10.2021 in DRESDEN! 

    Mit der dis­kri­mi­nie­ren­den 3G-Regel und den kosten­pflich­ti­gen Tests ist unse­re freie Bildung und damit unse­re freie Gesellschaft mas­siv in Gefahr! .."

    https://t.me/s/Studenten_Stehen_Auf/768

  2. Selbstveständlich ist ein Verstoß gegen 3G kei­ne "Straftat", son­dern eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn die Propagandisten in den Medien von einer "Strafe" spre­chen, mit der man rech­nen muss.

    1. Sie haben bestimmt noch nie in Niedersachsen stu­diert. Wer dort das Studium bis zum ordent­li­chen Abschluss bewäl­tigt, den hal­te ich für äußerst robust. Nirgendwo habe ich das indi­rek­te Lehren von "das klei­ne Einmaleins des Egoismus'" ken­nen­ler­nen müs­sen, wie an einer ande­ren höhe­ren Lehranstalt in Hannover. Ich bin noch immer über­rascht, wie lan­ge sich sol­che eigent­lich Anti-Lehre bis jetzt hal­ten konn­te und hielt.
      Die wiss. Mitarbeiter an dem Fachbereich (Elektroingenieurswesen in fach­li­cher Kombination mit dem Erlernen des Schreibens von Bedienungsanleitungen und Handbüchern) haben sich dau­ernd gegen­sei­tig Beine gestellt, haben Dienst nach Vorschrift gemacht, haben in Vorlesungen und Seminaren gelehrt den Studierenden das ego­isti­sche Arbeiten gelehrt. Der Lehrkörper war (mei­ner Meinung nach), was die Menschlichkeit gegen­über den Studierenden anbe­langt, in wei­tem Maße sozi­al Schrott.

  3. Da fra­ge ich mich ganz ehr­lich … sol­che Regeln und dann geht da noch jemand hin?? Andere Uni wäh­len oder die Studenten stel­len sich jeden Tag VOR die Uni und Demonstrieren. Wird span­nend zu sehen ob da nicht der ein oder ande­re Prof sich dazu gesellt .…

  4. Das bedeu­tet für einen Vollzeitpräsenz-Studenten in Hannover Kosten von etwa 200 € pro Monat.

    Für fami­li­en­ver­si­cher­te beträgt der BAföG-Höchstsatz (!) aktu­ell 752 € pro Monat.

    Mir feh­len die Worte.

  5. Grins, das wird die Studienabschlüsse noch wei­ter abwerten.
    Es ist nun mal nicht sicher­ge­stellt, das sich die Besten der Besten regel­kon­form verhalten.
    Könnte gut fürs Handwerk sein.
    Es wird ver­mut­lich ein­fa­cher qua­li­fi­zier­ten Nachwuchs zu finden.

  6. In die­ser Hinsicht wäre ich ger­ne ein Straftäter 😀

    Ansonsten… Leute (lie­be Studierende) steht auf und wehrt euch!

    Viele Grüße,
    Der Ösi

  7. Die AG Gute Lehre… ein bun­tes Bändchen zur Erkennung… eine Notfallnummer für den Wachdienst… das Schnelle Eingreifen und Unterstützen inter­ner Expertinnen und Experten…
    Das alles, um dann in Seminaren über die Elemente der Diktatur oder der Apartheid zu sit­zen. Aus den ehe­ma­li­gen Bändchentragenden wer­den bestimmt krea­ti­ve, mit­den­ken­de und inno­va­ti­ve Köpfe.
    Ich kann über fast alles lachen, aber da bleibt selbst mei­ne Kehle stumm.

  8. Schreibt die­ser Hochschule eine Mail! Das ist doch nicht zu fas­sen, was dort abläuft!
    Seit wann ist der Verstoß eine Straftat? Sind wir jetzt schon so weit in die­sem Land? Ich dach­te, es war mal eine Ordnungswidrigkeit?
    Apartheit und Spaltung. Systemtreue mit far­bi­gen Bändern mar­kie­ren. Mir kommt wirk­lich das Kotzen.
    Wie tief kann ein Volk und vor allem system­treue Organisationen aber­mals sinken?

  9. Scheint mir ziem­lich wis­sen­schafts­feind­lich zu sein, die­se Uni. Entlarvt sich selbst. Wer will schon so eine pein­li­che Institution in sei­nem Lebenslauf haben? Studenten, über­legt euch das.

  10. Das ist doch nicht deren Ernst, oder?
    Man könn­te mei­nen, es wür­den nur fra­gi­le Senioren dort an den Unis stu­die­ren. Und selbst in einem Altersheim geht es nicht so per­vers faschi­stisch zu.
    Eine Schande für die­se Uni!

  11. Ein bizar­rer Alptraum. Und ein Problem. Wie ist das, wenn wegen eines 3G-ver­wei­gern­den 'Lernenden' die Polizei geru­fen wird, und einer der Beamten unge­ömpft die Lernendenstätte betritt? Muss das Beamtete dann sich selbst anzeigen?
    Diese gen­der­ver­schan­del­te Totalitarismus-Handreichung macht mich voll­kom­men mür­be im Kopf.

  12. Den Kommentatoren scheint wohl hier nicht so ganz klar zu sein, dass das der näch­ste geplan­te Schritt ist ein aka­de­mi­sches Blockwärtersystem im Staat zu instal­lie­ren!? Anders kann ich mir die Seichtheit der Kommentare nicht erklären. 

    Dass Hannover eine poli­ti­sche Schlüsselstadt ist mit enger Verzahnung zum Bund und Berlin dürf­te hin­läng­lich bekannt sein.

    In unse­rem Parlament hocken größ­ten­teils nur noch Studienabgänger die nie in ihrem Leben mal gear­bei­tet haben drau­ssen. Das System/Konformismus wird jetzt auf die Unis erwei­tert, hat man ja gese­hen, dass es so eini­ge älte­re Profs. und eme­ri­tier­te noch gibt von denen man Widerstand fürch­ten muss. 

    Die Leute sind mitt­ler­wei­le so infan­til und wenig vor­rau­schau­end gewor­den, dass sogar sol­che ent­schei­den­den Systemverändernungen nur noch als Corona-Alltags-Schikanen/-Surrealitäten wahr­ge­nom­men wer­den über die man flachst in sei­ner sozia­len Gruppe, face­book Niveau halt. 

    Das die­ses System bald an jeder Uni instal­liert ist, ist allen klar? Und was das bedeu­tet? Für die näch­sten DEKADEN mit einem Parlament in das nur noch Studierte gelas­sen wer­den. Ihr könnt euch ja mal die jetz­ti­gen Direktkandidaten bei Grünen und SPD anschau­en. 25 Studienabgängerinnen die weder vom Leben noch von sonst was ne Ahnung haben. Gute Nacht.

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