Uni Marburg: Hausrecht schlägt Grundgesetz

Was könn­te in einem kapi­ta­li­sti­schen Staat höher ste­hen als das Recht eines Hausbesitzers?

»Eine Universität kann eine Allgemeinverfügung, die eine Maskenpflicht anord­net, auf ihr Hausrecht stüt­zen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen (VG) am Montag ent­schie­den (Beschl. v. 16.05.2022, Az. 3 L 998/22.GI).

Noch vor zwei Wochen hat­te das VG auf Eintrag eines Studenten die Maskenpflicht der Uni Marburg im Eilverfahren für rechts­wid­rig erklärt. Die Allgemeinverfügung war damals nicht auf eine taug­li­che Rechtsgrundlage gestützt wor­den, so das VG. Schon damals deu­te­te das Gericht aber an, dass die Maskenpflicht mög­li­cher­wei­se auf das Hausrecht des Universitätspräsidenten gestützt wer­den könne.

Gesagt, getan: Am 5. Mai erließ die Uni eine neue Maskenpflicht auf die­ser Grundlage. Dagegen klag­te eine Studentin, sie fühl­te sich in ihren Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, kör­per­li­che Unversehrtheit und die Unverletzlichkeit der Freiheit der Person verletzt.

Doch die­ses Mal lehn­te das VG den Antrag ab. Denn das Hausrecht des Universitätspräsidenten sei im Hochschulgesetz vor­ge­se­hen und ver­sto­ße auch nicht gegen Verfassungsrecht, es lie­ge also eine gesetz­lich ver­an­ker­te Grundlage für den Erlass einer Maskenpflicht vor. Außerdem sei die Maskenpflicht befri­stet aus­ge­stal­tet und ent­hal­te auch Ausnahmen…«
lto​.de (16.5.)

22 Antworten auf „Uni Marburg: Hausrecht schlägt Grundgesetz“

    1. @ Arno

      Schön wär's!

      Aber ist doch gut, dass der Pöbel seit zwei Jahren täg­lich auf's Neue lernt, dass die Gerichte nicht dafür da sind, sei­ne angeb­li­chen Rechte vor einem ter­ro­ri­sti­schen Staat zu schüt­zen, son­dern umgekehrt.

  1. Wenn die Leerkörper der Uni Marburg Masken tra­gen müs­sen (hof­fent­lich nicht zu vie­le über­ein­an­der) ist das schlimm genug. Als Student soll­te man sich dort mög­lichst nicht ein­schrei­ben. Was sol­len einem CO2-Junkies denn allen Ernstes bei­brin­gen? Leerkörper die ihren eige­nen Dreck immer wie­der ein­at­men müs­sen nei­gen stark zu Halluzinationen und lal­len womög­lich nur dum­mes Zeug. Das könn­te immer­hin erklä­ren, wie man­che Urteile zustan­de kommen.

  2. Herr Dr. Aschmoneit, ich muss Sie wie­der schelten!

    Folgendes: der bür­ger­li­che Rechtsstaat, wie die­ser schon vom Napoleon nach Deutschland ein­ge­schleppt wur­de und nicht weni­ge Fans schon sei­ner­zeit hat­te, zeich­net sich durch fol­gen­des aus: 

    1. Im Gegensatz zu den Zeiten vor­mals mach­te er, der bür­ger­li­che Rechtsstaat, alle vor dem Gesetz gleich. Eine hüb­sche Sache. Zum Beispiel, wenn man sich Leute mit ganz abson­der­li­chen Vorlieben der Bedeckung ver­ge­gen­wär­tigt. Die näm­lich, die unbe­dingt wol­len, dass alle so per­vers wie sie zu sein haben.

    2. Ein bür­ger­li­cher Rechtsstaat ist immer "kapi­ta­li­stisch", das heißt er schützt das Privateigentum. Warum? Weil das Privateigentum zur Freiheit des Menschen dazu­ge­hört, ja, für die­se recht eigent­lich die Voraussetzung ist. 

    Nun aber zum Problem, das Sie ganz augen­schein­lich nicht ver­ste­hen: Wenn das Gesetz nicht mehr für alle gleich gilt, dann hat der bür­ger­li­che Rechtsstaat ver­sagt und ist zum Unstaat gewor­den. So in etwa wie die DDR ein Unstaat gewe­sen ist. Da hat der "Kapitalismus" auch immer viel her­ma­chen müssen.

    Sie sehen also, Ihr "Kapitalismus" hat mit der Problematik gar nichts zu tun. Es ist nur der Rechtsstaat, der ver­sagt. Und: das liegt nicht nur an kapi­ta­len Gewalten, die den Rechtsstaat unter­wor­fen und in eine Diktatur (der Willkür) ver­wan­delt haben – nicht zuletzt, indem der Bundesverfassungsgerichtspräsident ver­fas­sungs­wid­rig, das heißt rechts­wid­rig in sein Amt gelang­te und somit alles, was unter des­sen Amtsanwandlung "ent­schie­den" wur­de, null und nich­tig ist – , son­dern auch am Souverän, der sich sol­ches gefal­len lässt.

    Ich sag­te Ihnen ja schon: die Sowjetideologen, das sind die, die immer pfeil­ge­ra­de am Problem vor­bei­zie­len. Und damit Teil des Problems sind.

    1. Ich könn­te auch sagen, Sie, als Sowjetideologe, füh­ren die Leute in die Irre. 

      Dabei wäre es so ein­fach, dabei zu hel­fen, dass die Leute end­lich und ein­fach nur Demokraten werden.

      Anstatt ihnen – den Leuten – die­ses – das schö­ne Wesen der Demokratie – (despek­tier­lich) so abspen­stig zu machen wie dies die kapi­ta­len Gewalten des­glei­chen tun.

      Sie bedie­nen ein Ressentiment.

      [Beim 'nur der Rechtsstaat ver­sagt' in mei­nem Kommentar wei­ter oben ver­gaß ich Anführungszeichen um das 'nur'.]

      1. @aa

        Sie bedie­nen ein Ressentiment, was weder Hand noch Fuß hat und die Leute des­halb gewis­ser­ma­ßen wie die Säuglinge stram­peln lässt.

        Es schwant dem einen oder ande­ren: es könn­te ums Ganze gehen und also dar­um, gera­de jetzt Demokratie ein­zu­for­dern und die­se nicht, mit Verlaub, bil­lig zu verwerfen.

  3. Das heißt, das Hausrecht kennt kei­ne Grenzen und es kann jede auch noch so schi­ka­nö­se Anordnung erfol­gen, die nur den Hinweis auf das Hausrecht erfor­dert und damit auch kein Sachbezug erfor­der­lich ist?

    1. Das Hausrecht ist im Unrechtsstaat nur wich­tig und rich­tig, wenn es den Interessen des Regimes dient.
      Restaurantbesitzer die über das Hausrecht eine Maskenfreie Zone durch­set­zen woll­ten, beka­men Besuch von den Sturmtruppen des Regimes und hor­ren­de Bußgelder übergestülpt.

  4. Also geputz­te Schuhe, puh, das wäre auch hart. Oder „nur rasiert“, oder nur mit FB-Account. Was da noch alles kom­men mag…..

  5. "Maskenpflicht befri­stet ausgestaltet"?
    Was mag das hei­ßen? Bis das Maskentragen ver­bo­ten wird vom Präsidenten?

  6. Ihr armen Studenten in Marburg und anders­wo, wo alte Säcke wahr­schein­lich ihren ver­meint­li­chen Selbstschutz an erster Stelle sehen wol­len, oder geschäft­lich dar­an teil­ha­ben oder oder oder!?
    Bitte Steuergeldzuweisungen eben­so befri­stet aus­set­zen, sonst wird in Balde jede Sekte aufs Geld des Gemeinwesens frei zugrei­fen kön­nen. :l
    Außerdem schei­nen Bilanzregeln für den Haushalt gefühlt wohl nur noch in den Städten und Gemeinden zu gel­ten und die sind lei­der sehr oft blank. Der Bund erweist sich dage­gen schon län­ger als Fass ohne Boden, und die­se volks­fer­nen Schichten dort wer­den noch viel Kohle drucken, bis Deutschland ans ita­lie­ni­sche oder grie­chi­sche Schuldenlevel her­an­kommt… Dann Neustart, sicher ohne Maske.

  7. Deutschland ist wirk­lich fer­tig, da kann ich nur zustimmen..
    Vermutlich braucht es erst 20 Urteile, bis man wie­der zur Rechtmäßigkeit zurück­kehrt, aber ich hab die unab­hän­gi­ge Justiz in Deutschland vor zwei Jahren aufgegeben.
    Wir müs­sen eine gro­ße Gegenöffentlichkeit bil­den, auch mit den mie­se­sten mora­li­schen Argumente unter Ansprache des Herdentriebs das Ruder rum­rei­ßen. Diese Zustände gehen so nicht wei­ter. Ich möch­te wei­ter in die­sem Land woh­nen und zwar in einer Demokratie, in der die Gerichte wie­der unab­hän­gig urtei­len und nicht jeder machen kann, was er will. Wollen wir nicht gleich auch "Kurzhaargebot per Hausrecht" ein­füh­ren, weil sich bei lan­gen Haaren die Flöhe ver­brei­ten? Absolut not­wen­dig für de Gesundheitsschutz. Oder "wei­ße Zähne per Hausrecht", denn gegen Zahngesundheit kann ja nie­mand was haben? Ab einem bestimm­ten Gelbheitsgrad der Zähne (gibt extra Apps dafür, um den Gelbanteil zu bestim­men) wird man nicht mehr rein­ge­las­sen. Dienst ja nur dem Gesundheitsschutz und der Vorsorge. Wie wäre es mit "Haarwaschpflicht per Hausrecht"? Nur wer sich jeden Tag die Haare zwei­mal wäscht und dies mit­tels Gesundheitspass nach­weist, wird noch in die Uni gelassen!?!?!?

    Dieses Land ist wirk­lich fer­tig. Es ist so schrecklich.

    Eine wei­te­re Idee: Wir brau­chen unab­hän­gi­ge Ausbildungsinstitute. In den staat­li­chen Instituten lernt man offen­bar nur, als Sklave zur Verwertung für den Kapitalismus zu die­nen. Können wir nicht Ausbildungsinstitute grün­den, wo wie­der sinn­vol­le Dinge bei­gebracht wer­den und wo die Menschenwürde an erster Stelle steht?! Sprich, es wer­den kei­ne Grundrechte per Hausrecht aus­ge­he­belt?!?! Mittels die­ser kran­ken Regelungen wer­den kri­ti­sche und auf­müp­fi­ge Studenten aus­sor­tiert, so dass wir spä­ter (bzw. jetzt schon) in den Schaltzentralen nur noch kom­plett Hörige haben.
    Wir müs­sen den kri­ti­schen jun­gen Menschen doch irgend­wie eine Chance geben, ihr Potential zu entfalten.

  8. @aa: "Was könn­te in einem kapi­ta­li­sti­schen Staat höher ste­hen als das Recht eines Hausbesitzers?"

    Mit Verlaub: Das ist jetzt aber weit unter Corodok-Niveau, um nicht zu sagen: mul­ti­di­men­sio­nal unsinnig.

    1. Kapitalismus ist weder Staatsform noch Rechtsform. Ohne sau­be­re Definition über „Kapitalismus“ zu reden oder irgend­je­mand „vom Kapitalismus indu­zier­tes Fehlverhalten“ vor­zu­wer­fen, ist müßig.

    2. Universitäten sind Körperschaften des öffent­li­chen Rechts, also mit­tel­bar Staatseigentum. Sie wer­den eben­so wenig aus Gewinnerzielungsabsicht betrie­ben, wie die Entscheidung zur Maskenpflicht aus Erwerbszwecken getrof­fen wur­de. Anderes wäre nachzuweisen.

    3. Nicht alle Falschauffassungen und Fehlentscheidungen im Leben und ins­be­son­de­re von Universitätsleitungen und Gerichten sind auf „den Kapitalismus“ zurückzuführen.

    4. „Hausrecht“ hat mit dem „Recht eines Hausbesitzers“ nur bedingt zu tun, es exi­stiert kon­klu­dent über­all, wo ein räum­li­cher Verantwortungsbereich besteht. Es ist wie das Recht auf Eigentum seit der Antike wesent­li­cher Teil frei­heit­li­cher Rechtsordnungen (vgl. Art. 13 und 14 GG), da es auch mit Respekt und dem Schutz ande­rer Menschen zusam­men­hängt. Bei Diktatoren, Besetzern und Besatzern, Plünderern, Randalierern und Anarchisten hin­ge­gen steht das Hausrecht nicht hoch im Kurs, das kann nach­denk­lich machen.

    5. Die Existenz und berech­tig­te Durchsetzung des Hausrechts ist völ­lig unab­hän­gig von Existenz und inhalt­li­cher Beurteilung einer Hausordnung, um die es im vor­lie­gen­den Fall geht. (Und was in Hausordnungen steht, muss nicht zwin­gend unter Zuhilfenahme des Hausrechts durch­ge­setzt werden.)

    6. Dass Hausordnungen auch öffent­li­cher Einrichtungen unab­hän­gig gericht­lich über­prüft wer­den kön­nen, ist eine Errungenschaft frei­heit­li­cher und auf Grundrechten (bzw. Menschenrechten) basie­ren­der Rechtsordnungen. Ob die Urteile für rich­tig oder falsch gehal­ten wer­den und was die Ursache dafür ist, muss dis­ku­tiert und ggf. auf höhe­rer Instanz über­prüft wer­den. Aufgrund Unzufriedenheit mit einem Urteil jedoch das Rechtssystem in Frage zu stel­len, ist abwegig.

    7. Was in Deutschland „über dem Recht eines Hausbesitzers“ steht, steht z. B. in Grundgesetz, Strafgesetzbuch und Bürgerlichem Gesetzbuch. Im vor­lie­gen­den Fall spielt das aber gar kei­ne Rolle – bei­de Seiten argu­men­tie­ren ja mit dem Gesundheitsschutz, nur eben mit gegen­läu­fi­ger Auffassung, was dar­un­ter zu ver­ste­hen und was höher­wer­ti­ger ist und vor allem, was die Masken dazu bei­tra­gen kön­nen und ob sie schäd­lich oder unzu­mut­bar sind.

    Hier das Urteil im Volltext: https://​open​jur​.de/​u​/​2​3​9​6​3​1​7​.​h​tml Relevant sind vor allem die Absätze 35 ff. Das Gericht folgt den (im Urteil ver­link­ten) Darstellungen von RKI, BfArm und Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags, jedoch wohl aus Überzeugung und nicht auf­grund von Abhängigkeit, Weisung oder Bestechung. Offenbar konn­te die kla­gen­de Studentin das nicht ent­kräf­ten oder fand kei­ne geeig­ne­te Quelle, die vor­ge­nann­te Darstellungen wis­sen­schaft­lich wider­legt. Das ist das Problem.

    Am Rande:

    In Berlin ist es nicht anders als in Marburg, nur dass in Berlin ein Vielfaches an Studenten, Bibliotheks- und Behördenbesuchern davon betrof­fen ist: An allen Berliner Universitäten (FU, HU, TU) gilt eben­falls nach Hausrecht wei­ter­hin FFP2-Pflicht, sogar auf den „Verkehrswegen“ im Freien:

    „Am Tragen von FFP2-Masken in geschlos­se­nen Räumen soll dabei fest­ge­hal­ten wer­den. Das sieht auch das gemein­sam mit Staatssekretärin Armaghan Naghipour erar­bei­te­te Eckpunktepapier für das Sommersemester vor, das an die­sem Donnerstag ver­öf­fent­licht wur­de. „In Lehrveranstaltungen in Gebäuden sowie auf Verkehrsflächen und in Fluren soll dabei wei­ter­hin grund­sätz­lich eine FFP2-Maske getra­gen wer­den“, heißt es da. Je nach Gegebenheit vor Ort könn­ten die Hochschulen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch anordnen.
    Maskenpflicht – recht­lich schwierig
    Rechtlich könn­te das durch­aus nicht ein­fach wer­den: Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Maskenpflicht in Hochschulen nicht vor. Zu hören ist, dass die­se über das Hausrecht oder das Arbeitsschutzrecht durch­ge­setzt wer­den kön­ne. Staatssekretärin Naghipour erklär­te, Wissenschaft und Gesundheitsschutz zusam­men zu brin­gen, sei „nach wie vor eine Herausforderung in der aktu­el­len Pandemieentwicklung“.
    https://​www​.tages​spie​gel​.de/​w​i​s​s​e​n​/​a​n​-​f​f​p​2​-​m​a​s​k​e​n​-​w​i​r​d​-​f​e​s​t​g​e​h​a​l​t​e​n​-​b​e​r​l​i​n​e​r​-​u​n​i​s​-​k​e​h​r​e​n​-​z​u​r​-​p​r​a​e​s​e​n​z​-​z​u​r​u​e​c​k​/​2​8​2​1​6​6​2​6​.​h​tml

    Auch in allen öffent­li­chen Bibliotheken in Berlin gilt wei­ter­hin Maskenpflicht. (In den mei­sten Rathäusern und Behörden ohne­hin, und eine gro­ße lan­des­ei­ge­ne „sozia­le“ Wohnungsbaugesellschaft sug­ge­riert seit über einem Jahr an den Eingangstüren ihrer Häuser, dass ab dort und ver­mut­lich bis in die Schlafzimmer Maske getra­gen wer­den müs­se.) Freundlich prä­sen­tiert vom „anti­ka­pi­ta­li­sti­schen“ Bürgermeister und Kultur- und Europasenator Dr. Klaus Lederer (LINKE) am 1. April 2022:

    „Unter Verweis auf die eigen­ver­ant­wort­li­che Ausübung des Hausrechts sind fol­gen­de Maßnahmen möglich:
    • Tragen einer Atemschutzmaske
    • Einhalten des Mindestabstands
    • Einlass nach Vorlage eines 3G-Nachweises oder nur eines Testnachweises, solan­ge kosten­lo­se Bürgertests zur Verfügung stehen
    Wir emp­feh­len für die näch­sten Wochen:
    • Veranstaltungen: FFP2-Masken oder Test
    • Museen, Galerien, Gedenkstätten: Atemschutzmaske, qm-Regel
    • Bibliotheken und Archive: Atemschutzmaske, qm-Regel, Mindestabstand (wo kei­ne Maske)
    • Musikschulen, Jugendkunstschulen und pri­va­te Einrichtungen für künst­le­ri­schen oder musi­schen Unterricht: Atemschutzmaske, Mindestabstand (wo kei­ne Maske)
    • Kirchen: FFP2-Masken mög­lichst durchgehen
    Der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer: „In einer pan­de­mi­schen Situation, die in jeder Hinsicht, von Infektionszahlen bis zur Zahl der Opfer, als abso­lut nicht ent­spannt bezeich­net wer­den kann, sei­tens des Bundes die Maßnahmen ein­fach aus­lau­fen zu las­sen, hal­te ich für fahr­läs­sig und ist aus mei­ner Sicht eine Flucht aus der Verantwortung. Ohne den Bund im Rücken kön­nen die Länder wenig ausrichten.
    Ich bin froh, dass die Berliner Kultureinrichtungen, Museen, Clubs, Theater und Bibliotheken, ihre Verantwortung gegen­über ihrem Publikum und ihren Beschäftigten sehr ernst neh­men. In engem Miteinander mit unse­rer Verwaltung ist so ein Kanon von Empfehlungen ent­stan­den, der der gebo­te­nen Vorsicht wei­ter­hin Rechnung trägt, und es den Einrichtungen erlaubt, über ihr Hausrecht Corona-Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Masken in Innenräumen, zu ergrei­fen. Für die Zusammenarbeit bin ich dank­bar und eben­so für das Problembewusstsein, das der Bund lei­der ver­mis­sen lässt.“
    https://​www​.ber​lin​.de/​s​t​a​d​t​b​i​b​l​i​o​t​h​e​k​-​p​a​n​k​o​w​/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​v​e​r​a​n​s​t​a​l​t​u​n​g​e​n​/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​2​0​2​2​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​-​k​l​a​u​s​-​l​e​d​e​r​e​r​.​d​ocx (Hervorhebungen im Original)

    1. Die Gerichte fol­gen der Auffassung von RKI und den gan­zen ande­ren vom BMfG abhän­gi­gen Institutionen, weil sie sich par­tout wei­gern, ande­re Studien über­haupt anzu­se­hen oder selbst unab­hän­gi­ge Experten zu hören. Alle inter­na­tio­na­len Zahlen wider­le­gen die Aussagen der RKI-Grütze und die Gerichte wei­gern sich, das anzu­er­ken­nen. Inwieweit die Abhängigkeit der Richter und Staatsanwälte vom Justizministerium eine Rolle spielt, kann ich nicht beur­tei­len. Aber da zumin­dest die Staatsanwälte wei­sungs­ge­bun­den sind und die Richter durch o.a. ernannt wer­den, sind dies­be­züg­li­che Zusammenhänge nicht von der Hand zu weisen.
      Also wenn der Staat sowohl die medi­zi­ni­schen Empfehlungsgeber unter sei­ner Kontrolle und die Jurisprudenz , die dies recht­lich zu prü­fen hat, selbst ernennt, hat es der Bürger äußerst schwer, die­sen Teufelskreis zu durch­bre­chen. Also ein Sumpf von Staatskorruption, weil die han­deln­den Personen von sel­bi­gem finan­zi­ell für ihr zu Diensten sein belohnt werden.

  9. Die Anordnung zum Maskentragen hat doch kei­nen gesund­heit­li­chen Grund. Sie ist ein Symbol, eine Zugehörigkeit, ein Wir-Gefühl. Zeichen set­zen, damit man die rich­ti­ge Seite wählt. Nur kann ich in der Uni Hannover, Maskenpflicht in Gebäuden, nicht wäh­len ob ich zur Arbeit gehe und mich bedecke oder einen ande­ren Arbeitsplatz suche. Na ja, kann ich irgend­wie schon, ich kann schließ­lich auch wäh­len ob ich alle Zweifel über Bord wer­fe und mit­ma­che oder Zweifel habe, dass hier gewal­tig etwas auf­ge­baut wird mit dem wir, alle Mitbürger, alle lie­be­vol­len Mitmenschen, alle Familienmitglieder, in naher Zukunft unter­drückt wer­den. Ich wer­de die Maske also tra­gen müs­sen, viel­leicht wer­de ich eine rosa­ro­te Maske tra­gen, und auf der wer­de ich viel­leicht etwas drauf malen. Ich den­ke dabei an ein Satzzeichen oder so. Vielleicht ein "?" oder "!". Mal sehen

  10. Uni-Mitarbeiter sind zum gro­ßen Teil kaf­fee­süch­tig und haben sich daher schnell dar­an gewöhnt, stän­dig einen Kaffeefilter im Gesicht zu tragen.

  11. Das Recht eines Hausbesitzers wür­de ich aus rein ego­isti­schen Gründen auch nicht ein­schrän­ken wol­len, aller­dings ist mein Haus auch kei­ne öffent­li­che Einrichtung, die Bestandteil eines Oligopols für Bildungsabschlüsse ist.

    Gerichte waren, sind und wer­den eines immer sein: Spiegel der Gesellschaften. Ich weiß, dass vor allem Juristen ger­ne mit heh­ren Worten wie "gericht­li­che Wahrheit" etc. hau­sie­ren gehen, doch letzt­lich han­delt es sich um Einrichtungen, wo Klein-Fritzchen sitzt und Dinge ent­schei­det, die im Streit ste­hen. Wenn die Gesellschaft stark zu einer bestimm­ten Sicht auf die Dinge zu nei­gen scheint, dann gehört sehr viel dazu, dass Klein-Fritzchen sich dage­gen stellt. Ausnahmen bestä­ti­gen die Regel.
    Man darf nicht ver­ges­sen: die juri­sti­sche Ausbildung ist eine sehr spe­zi­el­le, die nicht dazu befä­higt und auch nicht befä­hi­gen soll, wis­sen­schaft­li­che Problemstellungen eigen­stän­dig zu unter­su­chen. Dafür lädt man dann Sachverständige oder bezieht sich auf gän­gi­ge wis­sen­schaft­li­che Expertise. Ist die Expertise in bestimm­ten Kreisen aner­kannt, spielt die tat­säch­li­che Qualität kei­ne Rolle. In der Situation kön­nen Sie noch so gut argu­men­tie­ren, Sie wer­den vor eine Wand lau­fen, wenn das Gericht das möch­te. Das liegt dann im rich­ter­li­chen Ermessen.
    Natürlich ist die Argumentation des Gerichtes objek­tiv Humbug. Selbst wenn wie dort behaup­tet in geschlos­se­nen Räumen ein Ansteckungsrisiko bestün­de und selbst wenn eine Maske dage­gen irgend­ei­ne Art von Wirkung zei­gen wür­de, deckt der Aufenthalt dort einen so klei­nen Teil des Tages ab, dass eine Risikoverschiebung dort mathe­ma­tisch kei­ne mess­ba­re Veränderung des Gesamtrisikos ergibt. Vereinfacht gesagt: beim abend­li­chen Zusammensitzen im Wohnheim oder in der Kneipe oder in der ver­lau­sten Drogenhöhle oder im pro­fes­so­ra­len Haushalt oder beim Drittmitteleintreibungsdinner wird jeder Maskenvorteil aus der Vorlesung pul­ve­ri­siert. Einzelmaßnahmen an iso­lier­ten Plätzen sind völ­lig unge­eig­net, ins­ge­samt irgend­et­was zu errei­chen, das gilt für Epidemien genau­so wie für Drogenhandel oder Müllentsorgung.
    Nur hilft das nicht, wenn das Gericht dem all­ge­mei­nen Panikmodus ver­fal­len ist.

  12. Hätte ein pri­va­ter Haus- oder Wohnungseigentümer das Recht gehabt, die Polizei nicht rein zu las­sen, wenn sie an der Tür hämmern:

    "Hier spricht die Polizei. Hier sind "Geimpfte" und/oder Un-"geimpfte" zusam­men und haben die erlaub­te Zahl an Gästen übertroffen."

    ?

    Diese elen­den Verordnungen gab es vor ganz kur­zer Zeit. Jetzt zufäl­lig, gnä­dig, gera­de nicht. Weil sich kei­ner mehr testen lässt.

    Dürfte ein pri­va­ter Hausbesitzer ana­log dann jetzt, 19.5.2022, auch zum Monteur, der die Waschbecken repa­riert, sagen: neh­men Sie bit­te SOFORT Ihre FFP2-Maske oder die OP-Maske ab? Sonst dür­fen Sie in mei­nem Haus kei­ne Reparaturen aus­füh­ren und ich neh­me mir eine ande­re Firma!

    Das soll­te Schule machen: In mein Haus, in MEINE Wohnung kom­men kei­ne mas­kier­ten Besucher! Und kei­ne mas­kier­ten Einbrecher. Ich kann näm­lich den Anblick von Kaffeefilter-Tüten in Gesichtern ganz ein­fach nicht ertra­gen, bit­te hal­ten Sie sich an MEINE Regeln, an MEIN Hausrecht.

    🙂

  13. Wann ver­kün­det der Uni-Professor per Hausrecht, dass Studentinnen nur noch mit Miniröckchen auf den Campus kom­men dür­fen – und Studenten nur noch mit völ­lig undurch­sich­ti­ger Augenbedeckung.

    Also ich fin­de schon, dass das Hausrecht viel wei­ter gedacht wer­den muss als bis­her üblich .…

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