Was könnte in einem kapitalistischen Staat höher stehen als das Recht eines Hausbesitzers?
»Eine Universität kann eine Allgemeinverfügung, die eine Maskenpflicht anordnet, auf ihr Hausrecht stützen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen (VG) am Montag entschieden (Beschl. v. 16.05.2022, Az. 3 L 998/22.GI).
Noch vor zwei Wochen hatte das VG auf Eintrag eines Studenten die Maskenpflicht der Uni Marburg im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Die Allgemeinverfügung war damals nicht auf eine taugliche Rechtsgrundlage gestützt worden, so das VG. Schon damals deutete das Gericht aber an, dass die Maskenpflicht möglicherweise auf das Hausrecht des Universitätspräsidenten gestützt werden könne.
Gesagt, getan: Am 5. Mai erließ die Uni eine neue Maskenpflicht auf dieser Grundlage. Dagegen klagte eine Studentin, sie fühlte sich in ihren Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, körperliche Unversehrtheit und die Unverletzlichkeit der Freiheit der Person verletzt.
Doch dieses Mal lehnte das VG den Antrag ab. Denn das Hausrecht des Universitätspräsidenten sei im Hochschulgesetz vorgesehen und verstoße auch nicht gegen Verfassungsrecht, es liege also eine gesetzlich verankerte Grundlage für den Erlass einer Maskenpflicht vor. Außerdem sei die Maskenpflicht befristet ausgestaltet und enthalte auch Ausnahmen…«
lto.de (16.5.)
Deutschland ist fertig
@ Arno
Schön wär's!
Aber ist doch gut, dass der Pöbel seit zwei Jahren täglich auf's Neue lernt, dass die Gerichte nicht dafür da sind, seine angeblichen Rechte vor einem terroristischen Staat zu schützen, sondern umgekehrt.
Wenn die Leerkörper der Uni Marburg Masken tragen müssen (hoffentlich nicht zu viele übereinander) ist das schlimm genug. Als Student sollte man sich dort möglichst nicht einschreiben. Was sollen einem CO2-Junkies denn allen Ernstes beibringen? Leerkörper die ihren eigenen Dreck immer wieder einatmen müssen neigen stark zu Halluzinationen und lallen womöglich nur dummes Zeug. Das könnte immerhin erklären, wie manche Urteile zustande kommen.
Herr Dr. Aschmoneit, ich muss Sie wieder schelten!
Folgendes: der bürgerliche Rechtsstaat, wie dieser schon vom Napoleon nach Deutschland eingeschleppt wurde und nicht wenige Fans schon seinerzeit hatte, zeichnet sich durch folgendes aus:
1. Im Gegensatz zu den Zeiten vormals machte er, der bürgerliche Rechtsstaat, alle vor dem Gesetz gleich. Eine hübsche Sache. Zum Beispiel, wenn man sich Leute mit ganz absonderlichen Vorlieben der Bedeckung vergegenwärtigt. Die nämlich, die unbedingt wollen, dass alle so pervers wie sie zu sein haben.
2. Ein bürgerlicher Rechtsstaat ist immer "kapitalistisch", das heißt er schützt das Privateigentum. Warum? Weil das Privateigentum zur Freiheit des Menschen dazugehört, ja, für diese recht eigentlich die Voraussetzung ist.
Nun aber zum Problem, das Sie ganz augenscheinlich nicht verstehen: Wenn das Gesetz nicht mehr für alle gleich gilt, dann hat der bürgerliche Rechtsstaat versagt und ist zum Unstaat geworden. So in etwa wie die DDR ein Unstaat gewesen ist. Da hat der "Kapitalismus" auch immer viel hermachen müssen.
Sie sehen also, Ihr "Kapitalismus" hat mit der Problematik gar nichts zu tun. Es ist nur der Rechtsstaat, der versagt. Und: das liegt nicht nur an kapitalen Gewalten, die den Rechtsstaat unterworfen und in eine Diktatur (der Willkür) verwandelt haben – nicht zuletzt, indem der Bundesverfassungsgerichtspräsident verfassungswidrig, das heißt rechtswidrig in sein Amt gelangte und somit alles, was unter dessen Amtsanwandlung "entschieden" wurde, null und nichtig ist – , sondern auch am Souverän, der sich solches gefallen lässt.
Ich sagte Ihnen ja schon: die Sowjetideologen, das sind die, die immer pfeilgerade am Problem vorbeizielen. Und damit Teil des Problems sind.
Ich könnte auch sagen, Sie, als Sowjetideologe, führen die Leute in die Irre.
Dabei wäre es so einfach, dabei zu helfen, dass die Leute endlich und einfach nur Demokraten werden.
Anstatt ihnen – den Leuten – dieses – das schöne Wesen der Demokratie – (despektierlich) so abspenstig zu machen wie dies die kapitalen Gewalten desgleichen tun.
Sie bedienen ein Ressentiment.
[Beim 'nur der Rechtsstaat versagt' in meinem Kommentar weiter oben vergaß ich Anführungszeichen um das 'nur'.]
@aa
Sie bedienen ein Ressentiment, was weder Hand noch Fuß hat und die Leute deshalb gewissermaßen wie die Säuglinge strampeln lässt.
Es schwant dem einen oder anderen: es könnte ums Ganze gehen und also darum, gerade jetzt Demokratie einzufordern und diese nicht, mit Verlaub, billig zu verwerfen.
Das heißt, das Hausrecht kennt keine Grenzen und es kann jede auch noch so schikanöse Anordnung erfolgen, die nur den Hinweis auf das Hausrecht erfordert und damit auch kein Sachbezug erforderlich ist?
Das Hausrecht ist im Unrechtsstaat nur wichtig und richtig, wenn es den Interessen des Regimes dient.
Restaurantbesitzer die über das Hausrecht eine Maskenfreie Zone durchsetzen wollten, bekamen Besuch von den Sturmtruppen des Regimes und horrende Bußgelder übergestülpt.
Also geputzte Schuhe, puh, das wäre auch hart. Oder „nur rasiert“, oder nur mit FB-Account. Was da noch alles kommen mag…..
OVG, BVG? Die 1. Instanz dient nur der Grundsicherung.
"Maskenpflicht befristet ausgestaltet"?
Was mag das heißen? Bis das Maskentragen verboten wird vom Präsidenten?
Ihr armen Studenten in Marburg und anderswo, wo alte Säcke wahrscheinlich ihren vermeintlichen Selbstschutz an erster Stelle sehen wollen, oder geschäftlich daran teilhaben oder oder oder!?
Bitte Steuergeldzuweisungen ebenso befristet aussetzen, sonst wird in Balde jede Sekte aufs Geld des Gemeinwesens frei zugreifen können. :l
Außerdem scheinen Bilanzregeln für den Haushalt gefühlt wohl nur noch in den Städten und Gemeinden zu gelten und die sind leider sehr oft blank. Der Bund erweist sich dagegen schon länger als Fass ohne Boden, und diese volksfernen Schichten dort werden noch viel Kohle drucken, bis Deutschland ans italienische oder griechische Schuldenlevel herankommt… Dann Neustart, sicher ohne Maske.
Deutschland ist wirklich fertig, da kann ich nur zustimmen..
Vermutlich braucht es erst 20 Urteile, bis man wieder zur Rechtmäßigkeit zurückkehrt, aber ich hab die unabhängige Justiz in Deutschland vor zwei Jahren aufgegeben.
Wir müssen eine große Gegenöffentlichkeit bilden, auch mit den miesesten moralischen Argumente unter Ansprache des Herdentriebs das Ruder rumreißen. Diese Zustände gehen so nicht weiter. Ich möchte weiter in diesem Land wohnen und zwar in einer Demokratie, in der die Gerichte wieder unabhängig urteilen und nicht jeder machen kann, was er will. Wollen wir nicht gleich auch "Kurzhaargebot per Hausrecht" einführen, weil sich bei langen Haaren die Flöhe verbreiten? Absolut notwendig für de Gesundheitsschutz. Oder "weiße Zähne per Hausrecht", denn gegen Zahngesundheit kann ja niemand was haben? Ab einem bestimmten Gelbheitsgrad der Zähne (gibt extra Apps dafür, um den Gelbanteil zu bestimmen) wird man nicht mehr reingelassen. Dienst ja nur dem Gesundheitsschutz und der Vorsorge. Wie wäre es mit "Haarwaschpflicht per Hausrecht"? Nur wer sich jeden Tag die Haare zweimal wäscht und dies mittels Gesundheitspass nachweist, wird noch in die Uni gelassen!?!?!?
Dieses Land ist wirklich fertig. Es ist so schrecklich.
Eine weitere Idee: Wir brauchen unabhängige Ausbildungsinstitute. In den staatlichen Instituten lernt man offenbar nur, als Sklave zur Verwertung für den Kapitalismus zu dienen. Können wir nicht Ausbildungsinstitute gründen, wo wieder sinnvolle Dinge beigebracht werden und wo die Menschenwürde an erster Stelle steht?! Sprich, es werden keine Grundrechte per Hausrecht ausgehebelt?!?! Mittels dieser kranken Regelungen werden kritische und aufmüpfige Studenten aussortiert, so dass wir später (bzw. jetzt schon) in den Schaltzentralen nur noch komplett Hörige haben.
Wir müssen den kritischen jungen Menschen doch irgendwie eine Chance geben, ihr Potential zu entfalten.
@aa: "Was könnte in einem kapitalistischen Staat höher stehen als das Recht eines Hausbesitzers?"
Mit Verlaub: Das ist jetzt aber weit unter Corodok-Niveau, um nicht zu sagen: multidimensional unsinnig.
1. Kapitalismus ist weder Staatsform noch Rechtsform. Ohne saubere Definition über „Kapitalismus“ zu reden oder irgendjemand „vom Kapitalismus induziertes Fehlverhalten“ vorzuwerfen, ist müßig.
2. Universitäten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, also mittelbar Staatseigentum. Sie werden ebenso wenig aus Gewinnerzielungsabsicht betrieben, wie die Entscheidung zur Maskenpflicht aus Erwerbszwecken getroffen wurde. Anderes wäre nachzuweisen.
3. Nicht alle Falschauffassungen und Fehlentscheidungen im Leben und insbesondere von Universitätsleitungen und Gerichten sind auf „den Kapitalismus“ zurückzuführen.
4. „Hausrecht“ hat mit dem „Recht eines Hausbesitzers“ nur bedingt zu tun, es existiert konkludent überall, wo ein räumlicher Verantwortungsbereich besteht. Es ist wie das Recht auf Eigentum seit der Antike wesentlicher Teil freiheitlicher Rechtsordnungen (vgl. Art. 13 und 14 GG), da es auch mit Respekt und dem Schutz anderer Menschen zusammenhängt. Bei Diktatoren, Besetzern und Besatzern, Plünderern, Randalierern und Anarchisten hingegen steht das Hausrecht nicht hoch im Kurs, das kann nachdenklich machen.
5. Die Existenz und berechtigte Durchsetzung des Hausrechts ist völlig unabhängig von Existenz und inhaltlicher Beurteilung einer Hausordnung, um die es im vorliegenden Fall geht. (Und was in Hausordnungen steht, muss nicht zwingend unter Zuhilfenahme des Hausrechts durchgesetzt werden.)
6. Dass Hausordnungen auch öffentlicher Einrichtungen unabhängig gerichtlich überprüft werden können, ist eine Errungenschaft freiheitlicher und auf Grundrechten (bzw. Menschenrechten) basierender Rechtsordnungen. Ob die Urteile für richtig oder falsch gehalten werden und was die Ursache dafür ist, muss diskutiert und ggf. auf höherer Instanz überprüft werden. Aufgrund Unzufriedenheit mit einem Urteil jedoch das Rechtssystem in Frage zu stellen, ist abwegig.
7. Was in Deutschland „über dem Recht eines Hausbesitzers“ steht, steht z. B. in Grundgesetz, Strafgesetzbuch und Bürgerlichem Gesetzbuch. Im vorliegenden Fall spielt das aber gar keine Rolle – beide Seiten argumentieren ja mit dem Gesundheitsschutz, nur eben mit gegenläufiger Auffassung, was darunter zu verstehen und was höherwertiger ist und vor allem, was die Masken dazu beitragen können und ob sie schädlich oder unzumutbar sind.
Hier das Urteil im Volltext: https://openjur.de/u/2396317.html Relevant sind vor allem die Absätze 35 ff. Das Gericht folgt den (im Urteil verlinkten) Darstellungen von RKI, BfArm und Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags, jedoch wohl aus Überzeugung und nicht aufgrund von Abhängigkeit, Weisung oder Bestechung. Offenbar konnte die klagende Studentin das nicht entkräften oder fand keine geeignete Quelle, die vorgenannte Darstellungen wissenschaftlich widerlegt. Das ist das Problem.
Am Rande:
In Berlin ist es nicht anders als in Marburg, nur dass in Berlin ein Vielfaches an Studenten, Bibliotheks- und Behördenbesuchern davon betroffen ist: An allen Berliner Universitäten (FU, HU, TU) gilt ebenfalls nach Hausrecht weiterhin FFP2-Pflicht, sogar auf den „Verkehrswegen“ im Freien:
„Am Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen soll dabei festgehalten werden. Das sieht auch das gemeinsam mit Staatssekretärin Armaghan Naghipour erarbeitete Eckpunktepapier für das Sommersemester vor, das an diesem Donnerstag veröffentlicht wurde. „In Lehrveranstaltungen in Gebäuden sowie auf Verkehrsflächen und in Fluren soll dabei weiterhin grundsätzlich eine FFP2-Maske getragen werden“, heißt es da. Je nach Gegebenheit vor Ort könnten die Hochschulen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch anordnen.
Maskenpflicht – rechtlich schwierig
Rechtlich könnte das durchaus nicht einfach werden: Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Maskenpflicht in Hochschulen nicht vor. Zu hören ist, dass diese über das Hausrecht oder das Arbeitsschutzrecht durchgesetzt werden könne. Staatssekretärin Naghipour erklärte, Wissenschaft und Gesundheitsschutz zusammen zu bringen, sei „nach wie vor eine Herausforderung in der aktuellen Pandemieentwicklung“.
https://www.tagesspiegel.de/wissen/an-ffp2-masken-wird-festgehalten-berliner-unis-kehren-zur-praesenz-zurueck/28216626.html
Auch in allen öffentlichen Bibliotheken in Berlin gilt weiterhin Maskenpflicht. (In den meisten Rathäusern und Behörden ohnehin, und eine große landeseigene „soziale“ Wohnungsbaugesellschaft suggeriert seit über einem Jahr an den Eingangstüren ihrer Häuser, dass ab dort und vermutlich bis in die Schlafzimmer Maske getragen werden müsse.) Freundlich präsentiert vom „antikapitalistischen“ Bürgermeister und Kultur- und Europasenator Dr. Klaus Lederer (LINKE) am 1. April 2022:
„Unter Verweis auf die eigenverantwortliche Ausübung des Hausrechts sind folgende Maßnahmen möglich:
• Tragen einer Atemschutzmaske
• Einhalten des Mindestabstands
• Einlass nach Vorlage eines 3G-Nachweises oder nur eines Testnachweises, solange kostenlose Bürgertests zur Verfügung stehen
Wir empfehlen für die nächsten Wochen:
• Veranstaltungen: FFP2-Masken oder Test
• Museen, Galerien, Gedenkstätten: Atemschutzmaske, qm-Regel
• Bibliotheken und Archive: Atemschutzmaske, qm-Regel, Mindestabstand (wo keine Maske)
• Musikschulen, Jugendkunstschulen und private Einrichtungen für künstlerischen oder musischen Unterricht: Atemschutzmaske, Mindestabstand (wo keine Maske)
• Kirchen: FFP2-Masken möglichst durchgehen
Der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer: „In einer pandemischen Situation, die in jeder Hinsicht, von Infektionszahlen bis zur Zahl der Opfer, als absolut nicht entspannt bezeichnet werden kann, seitens des Bundes die Maßnahmen einfach auslaufen zu lassen, halte ich für fahrlässig und ist aus meiner Sicht eine Flucht aus der Verantwortung. Ohne den Bund im Rücken können die Länder wenig ausrichten.
Ich bin froh, dass die Berliner Kultureinrichtungen, Museen, Clubs, Theater und Bibliotheken, ihre Verantwortung gegenüber ihrem Publikum und ihren Beschäftigten sehr ernst nehmen. In engem Miteinander mit unserer Verwaltung ist so ein Kanon von Empfehlungen entstanden, der der gebotenen Vorsicht weiterhin Rechnung trägt, und es den Einrichtungen erlaubt, über ihr Hausrecht Corona-Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Masken in Innenräumen, zu ergreifen. Für die Zusammenarbeit bin ich dankbar und ebenso für das Problembewusstsein, das der Bund leider vermissen lässt.“
https://www.berlin.de/stadtbibliothek-pankow/aktuelles/veranstaltungen/dokumente/2022/pressemitteilung-klaus-lederer.docx (Hervorhebungen im Original)
Die Gerichte folgen der Auffassung von RKI und den ganzen anderen vom BMfG abhängigen Institutionen, weil sie sich partout weigern, andere Studien überhaupt anzusehen oder selbst unabhängige Experten zu hören. Alle internationalen Zahlen widerlegen die Aussagen der RKI-Grütze und die Gerichte weigern sich, das anzuerkennen. Inwieweit die Abhängigkeit der Richter und Staatsanwälte vom Justizministerium eine Rolle spielt, kann ich nicht beurteilen. Aber da zumindest die Staatsanwälte weisungsgebunden sind und die Richter durch o.a. ernannt werden, sind diesbezügliche Zusammenhänge nicht von der Hand zu weisen.
Also wenn der Staat sowohl die medizinischen Empfehlungsgeber unter seiner Kontrolle und die Jurisprudenz , die dies rechtlich zu prüfen hat, selbst ernennt, hat es der Bürger äußerst schwer, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Also ein Sumpf von Staatskorruption, weil die handelnden Personen von selbigem finanziell für ihr zu Diensten sein belohnt werden.
Die Anordnung zum Maskentragen hat doch keinen gesundheitlichen Grund. Sie ist ein Symbol, eine Zugehörigkeit, ein Wir-Gefühl. Zeichen setzen, damit man die richtige Seite wählt. Nur kann ich in der Uni Hannover, Maskenpflicht in Gebäuden, nicht wählen ob ich zur Arbeit gehe und mich bedecke oder einen anderen Arbeitsplatz suche. Na ja, kann ich irgendwie schon, ich kann schließlich auch wählen ob ich alle Zweifel über Bord werfe und mitmache oder Zweifel habe, dass hier gewaltig etwas aufgebaut wird mit dem wir, alle Mitbürger, alle liebevollen Mitmenschen, alle Familienmitglieder, in naher Zukunft unterdrückt werden. Ich werde die Maske also tragen müssen, vielleicht werde ich eine rosarote Maske tragen, und auf der werde ich vielleicht etwas drauf malen. Ich denke dabei an ein Satzzeichen oder so. Vielleicht ein "?" oder "!". Mal sehen
Mit Harbarth und Konsorten wurde die Demokratie in Deutschland beendet !
Uni-Mitarbeiter sind zum großen Teil kaffeesüchtig und haben sich daher schnell daran gewöhnt, ständig einen Kaffeefilter im Gesicht zu tragen.
Ist es nicht ein öffentliches Gebäude?
Und Marburg ist ein Rotes Nest.Sogar einen DDR Laden gab es da mal…
Das Recht eines Hausbesitzers würde ich aus rein egoistischen Gründen auch nicht einschränken wollen, allerdings ist mein Haus auch keine öffentliche Einrichtung, die Bestandteil eines Oligopols für Bildungsabschlüsse ist.
Gerichte waren, sind und werden eines immer sein: Spiegel der Gesellschaften. Ich weiß, dass vor allem Juristen gerne mit hehren Worten wie "gerichtliche Wahrheit" etc. hausieren gehen, doch letztlich handelt es sich um Einrichtungen, wo Klein-Fritzchen sitzt und Dinge entscheidet, die im Streit stehen. Wenn die Gesellschaft stark zu einer bestimmten Sicht auf die Dinge zu neigen scheint, dann gehört sehr viel dazu, dass Klein-Fritzchen sich dagegen stellt. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Man darf nicht vergessen: die juristische Ausbildung ist eine sehr spezielle, die nicht dazu befähigt und auch nicht befähigen soll, wissenschaftliche Problemstellungen eigenständig zu untersuchen. Dafür lädt man dann Sachverständige oder bezieht sich auf gängige wissenschaftliche Expertise. Ist die Expertise in bestimmten Kreisen anerkannt, spielt die tatsächliche Qualität keine Rolle. In der Situation können Sie noch so gut argumentieren, Sie werden vor eine Wand laufen, wenn das Gericht das möchte. Das liegt dann im richterlichen Ermessen.
Natürlich ist die Argumentation des Gerichtes objektiv Humbug. Selbst wenn wie dort behauptet in geschlossenen Räumen ein Ansteckungsrisiko bestünde und selbst wenn eine Maske dagegen irgendeine Art von Wirkung zeigen würde, deckt der Aufenthalt dort einen so kleinen Teil des Tages ab, dass eine Risikoverschiebung dort mathematisch keine messbare Veränderung des Gesamtrisikos ergibt. Vereinfacht gesagt: beim abendlichen Zusammensitzen im Wohnheim oder in der Kneipe oder in der verlausten Drogenhöhle oder im professoralen Haushalt oder beim Drittmitteleintreibungsdinner wird jeder Maskenvorteil aus der Vorlesung pulverisiert. Einzelmaßnahmen an isolierten Plätzen sind völlig ungeeignet, insgesamt irgendetwas zu erreichen, das gilt für Epidemien genauso wie für Drogenhandel oder Müllentsorgung.
Nur hilft das nicht, wenn das Gericht dem allgemeinen Panikmodus verfallen ist.
Hätte ein privater Haus- oder Wohnungseigentümer das Recht gehabt, die Polizei nicht rein zu lassen, wenn sie an der Tür hämmern:
"Hier spricht die Polizei. Hier sind "Geimpfte" und/oder Un-"geimpfte" zusammen und haben die erlaubte Zahl an Gästen übertroffen."
?
Diese elenden Verordnungen gab es vor ganz kurzer Zeit. Jetzt zufällig, gnädig, gerade nicht. Weil sich keiner mehr testen lässt.
Dürfte ein privater Hausbesitzer analog dann jetzt, 19.5.2022, auch zum Monteur, der die Waschbecken repariert, sagen: nehmen Sie bitte SOFORT Ihre FFP2-Maske oder die OP-Maske ab? Sonst dürfen Sie in meinem Haus keine Reparaturen ausführen und ich nehme mir eine andere Firma!
Das sollte Schule machen: In mein Haus, in MEINE Wohnung kommen keine maskierten Besucher! Und keine maskierten Einbrecher. Ich kann nämlich den Anblick von Kaffeefilter-Tüten in Gesichtern ganz einfach nicht ertragen, bitte halten Sie sich an MEINE Regeln, an MEIN Hausrecht.
🙂
Wann verkündet der Uni-Professor per Hausrecht, dass Studentinnen nur noch mit Miniröckchen auf den Campus kommen dürfen – und Studenten nur noch mit völlig undurchsichtiger Augenbedeckung.
Also ich finde schon, dass das Hausrecht viel weiter gedacht werden muss als bisher üblich .…