Uniklinik Tübingen
Gesundes Personal darf wegen Isolationspflicht nicht arbeiten

Das ist auf schwarz​wael​der​-bote​.de am 23.10. zu lesen.

»Tübingen – Das Winterhalbjahr an der Uniklinik Tübingen (UKT) könn­te schwie­rig wer­den. Der Krankenstand unter den Pflegekräften ist hoch, gleich­zei­tig steigt die Zahl der mit Corona infi­zier­ten Patienten. Und zu all­dem noch dazu zwingt eine star­re Isolationspflicht Personal dazu, zuhau­se zu blei­ben – aus medi­zi­ni­scher Sicht völ­lig zu unrecht.

Wie es um den aktu­el­len Krankenstand am UKT steht, berich­tet uns die Klinik auf Nachfrage: So sei­en Ende ver­gan­ge­ner Woche min­de­stens zehn Prozent der Pflegekräfte krank­ge­schrie­ben gewesen.

15 Tage Isolation

Michael Bamberg, Leitender Ärztlicher Direktor des UKT, spricht sich für eine Lockerung der Isolationspflicht aus. Er sagt: "In ande­ren euro­päi­schen Ländern gehen Infizierte maxi­mal sie­ben Tage in Isolation. Unsere Mitarbeitenden kön­nen erst am 15. Tag nach dem offi­zi­el­len Erstnachweis zurück an den Arbeitsplatz. Das Freitesten ist frü­he­stens ab dem fünf­ten Tag mög­lich. Auch wenn die Personen sym­ptom­los und nicht mehr infek­ti­ös sind, kann häu­fig das Virus noch nach­ge­wie­sen wer­den. Dann ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht mög­lich. Eine Lockerung unter Einhaltung der not­wen­di­gen Vorsichtsmaßnahmen wür­de uns sehr helfen."…

Jetzt streikt auch noch das Personal

Vor einem noch grö­ße­ren Personalengpass steht das UKT am Montag und Dienstag, da die Gewerkschaft ver.di zum Streik auf­ge­ru­fen hat. Die Klinik teilt dazu mit: "Während des Streiks wer­den medi­zi­nisch dring­li­che Operationen natür­lich durch­ge­führt, eben­so wie Notfallbehandlungen."«

2 Antworten auf „Uniklinik Tübingen
Gesundes Personal darf wegen Isolationspflicht nicht arbeiten“

  1. Das RKI hat gestern Nachmittag (27.10.2022) das „Layout“ des Dashboards geän­dert. In der Übersicht zum Verlauf (Diagramm rechts unten) wird nun nicht mehr zwi­schen Erkrankungsdatum (gelb) und Meldedatum (blau) bzw. ‑fäl­len unter­schie­den, son­dern es wer­den nur noch gemel­de­te Fälle auf­ge­li­stet, in blau die alten, in gelb die neu gemel­de­ten. Dass in 2021 für 40 – 50 % der gemel­de­ten Fälle und seit dem Auftreten von Omikron für ca. 80 – 90 % der gemel­de­ten Fälle kei­ne Angaben über Erkrankungen vor­lie­gen, wird auf die­se Weise zum Verschwinden gebracht. So wird die Laborpandemie auf Dauer gestellt.
    Bisher galt: „Das Erkrankungsdatum ist der Tag, an dem der Patient nach eige­ner Angabe bzw. nach Angabe des behan­deln­den Arztes mit kli­ni­schen Symptomen erkrankt ist. … Bei Fällen ohne Angaben zum Erkrankungsbeginn (Erkrankungsbeginn unbe­kannt bzw. Fälle ohne Symptome) wird ersatz­wei­se das Meldedatum verwendet.“

  2. Von der Politik geschaf­fe­ne Probleme, auch durch die Impfpflicht.

    "Eine Lockerung unter Einhaltung der not­wen­di­gen Vorsichtsmaßnahmen wür­de uns sehr helfen."…

    Eine Transparenz der Daten und den gan­zen Wahnsinn zu been­den wäre auch eine Möglichkeit

    https://​www​.trans​pa​renz​test​.de/​p​o​s​t​/​o​e​s​t​e​r​r​e​i​c​h​-​n​u​r​-​1​-​v​o​n​-​1​0​0​-​i​n​t​e​n​s​i​v​p​a​t​i​e​n​t​e​n​-​i​s​t​-​a​u​f​g​r​u​n​d​-​c​o​v​i​d​-​i​m​-​k​r​a​n​k​e​n​h​aus

Schreibe einen Kommentar zu lucia Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert