Union will die Pflege-Impfpflicht verschieben – geht das?

Auf sei­ne etwas alber­ne Frage gibt der WDR zwei Antworten. Eine praktische:

Und eine aus dem Elfenbeinturm:

»Dürfen einzelne Länder die Impfpflicht aussetzen?

Stefan Huster, Professor für Öffentliches Recht und Gesundheitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum, hält den bay­ri­schen Vorstoß für rechts­wid­rig. Die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitsberufe sei in einem Bundesgesetz – dem Infektionsschutzgesetz – fest­ge­legt wor­den. Die Länder sei­en nun dafür zustän­dig, die­se Regel umzusetzen.

Huster erklärt sich das Ausscheren Bayerns damit, dass es in der Pandemie vor allem poli­ti­sche Vereinbarungen bei Ministerpräsidentenkonferenzen gab. Daran hät­ten sich die Länder nicht immer gehal­ten und auch nicht hal­ten müs­sen: "Jetzt gibt es Bundesgesetze im Bereich des Infektionsschutzes, die behan­delt wer­den wie infor­mel­le poli­ti­sche Absprachen." Der Jurist sieht aber den­noch kaum eine Handhabe des Bundes, die Länder zu sank­tio­nie­ren. Viel mehr als Appelle an die Länder kann die Bundesregierung also wohl nicht aus­rich­ten – trotz recht­li­cher Grundlage.«

Die Beschäftigten wer­den ihnen etwas husten.

5 Antworten auf „Union will die Pflege-Impfpflicht verschieben – geht das?“

  1. Mein letz­tes Gastspiel in Deutschland geht zu Ende.
    Rückflug nach Singapur gebucht.
    Nach 6 Monaten end­lich wie­der mein gewohn­ter und für mei­ne Gesundheit benö­tig­ter 20 Stundentag.
    Singapur ist inzwi­schen mei­ne Heimat.
    Meine Grüße gehen an die Menschen mit Verstand und Kritikfähigkeit.
    Over and out.

    Dr. med.

  2. Tja, da soll­te man doch mal drü­ber nach­den­ken, wie­so die Umsetzung von BUNDESgesetzen bei den LÄNDERN liegt ;)))) Da hat wohl mal wie­der jemand geschlafen…

    Im Übrigen hal­te ich eine "Aufschiebung" der Impflicht für einen schlech­ten Witz. Die Impfpflicht ist sofort auf­zu­he­ben und zwar in sämt­li­chen Gesetzen und es gehört ein Verbot einer Impfpflicht her, so dass man sich zukünf­tig drauf ver­las­sen kann, dass das Grundgesetz mit den Grundrechten wie­der für alle Menschen gilt.

  3. Überall lese ich nur "ver­schie­ben".
    Insbesondere Berufslügnern wie denen beim zwangs­fi­nan­zier­ten WDR kann ich nichts glau­ben. Diebe und chro­ni­sche Lügner sind nicht glaubwürdig.

  4. Die Diskussion über die­ses Thema in den Mainstream Medien ist wie­der mal unterirdisch.

    Zunächst ein­mal geht es hier nicht um eine Impfpflicht, son­dern um eine Meldepflicht. Außerdem hät­ten die Gesundsheitsämter immer einen Ermessensspielraum gehabt, wie sie mit Mitarbeitern ver­fah­ren, bei denen bis zum Stichtag kei­ne Impfung gemel­det wur­de. Auch ohne Weisung von oben, hät­ten wohl vie­le Gesundheitsämter kei­ne Betretungsverbote gegen unge­impf­te Mitarbeiter ver­hängt, wenn dadurch die Versorgung der Patienten gefähr­det gewe­sen wäre. 

    All das, was jetzt also gesche­hen soll, ist vom Gesetz gedeckt und kei­nes­wegs rechts­wid­rig. Nur müs­sen die Gesundheitsämter nun nicht mehr eigen­ver­ant­wort­lich han­deln und dafür ggf. ihren Kopf hin­hal­ten, son­dern kön­nen sich auf die Weisung der obe­ren Instanz bzw. des Ministerpräsidenten berufen.

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