Blühender Unsinn aus dem Roten Rathaus

Der Tagesspiegel hat's bemerkt:

»Die Corona-Regeln ver­än­dern sich im Wochenrhythmus. Welche Verbote kom­men dazu, wel­che fal­len weg? Wo müs­sen Masken getra­gen wer­den? Ein Überblick.«

Der Überblick gibt den Stand vom 23.10. 10:33 wie­der. Das heißt, zum jet­zi­gen Zeitpunkt kann er schon wie­der völ­lig anders sein.

»Seit dem 10. Oktober gilt aller­dings auch das soge­nann­te Vereinzelungs­gebot. Das bedeu­tet, dass zwi­schen 23 Uhr bis 6 Uhr nur noch höch­stens fünf Personen gemein­sam oder zwei Haushalte zusam­men im öffent­li­chen Raum unter­wegs sein dür­fen – das gilt ins­be­son­de­re für Straßen, Parks und Plätze.«

Eine inter­es­san­te Sprachschöpfung wie auch die folgende:

»Eine ähn­li­che Beschränkung gilt für Treffen in geschlos­se­nen Räumen. Hier darf ein Haushalt maxi­mal fünf Gäste emp­fan­gen oder zwei Haushalte dür­fen sich tref­fen. Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), bezeich­ne­te das als "Fünfer-Regel"«

Schöner wäre viel­leicht noch die "Fünf-Freunde-sollt-Ihr-sein-Regel". Siehe dazu auch "Verteidigen mit der Fünferkette". Unklar bleibt, ob die Zahl der bei­den Haushaltsmitglieder durch fünf teil­bar sein muß.

Ein kon­se­quen­tes Rechtsverständnis (Gruß von Genossen Geisel) zeigt sich hier:

»Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Sperrstunde zwar bereits für nicht ver­hält­nis­mä­ßig erklärt, der Beschluss gilt aber nur für inzwi­schen 31 Bars, die gegen die Regelung geklagt hat­ten. Alle ande­ren Läden müs­sen wei­ter­hin geschlos­sen blei­ben. Der Senat hat Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht ein­ge­reicht, das Verfahren läuft.«

Bemerkenswert auch die­se Regel:

»Ein Mund-Nasen-Schutz muss außer­dem in Geschäften, in Schulen (für Jüngere nicht im Unterricht), in Museen, Kinos, Theatern, in Gaststätten (wenn man nicht am eige­nen Tisch sitzt), in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen [so im Original]. Auch bei Taxi-Fahrten und beim Indoor-Sport (nicht wäh­rend der Ausübung) sind Masken vorgeschrieben..«

Muß der MNS nun – was? Fortgelassen wer­den, bei sich getra­gen, ange­zo­gen? Ist man in Gaststätten befreit, wenn man sich den eige­nen Tisch mit­bringt? Soll die Maske beim Sport aus­schließ­lich nicht getra­gen wer­den, wenn man Aerosole ausstößt?

Hier scheint eine Regelungslücke auf:

»Seit dem 3. Oktober gilt auch eine Maskenpflicht in Büroräumen. Der Mund-Nasen-Schutz muss getra­gen wer­den, wenn man sich nicht am eige­nen Arbeitsplatz befin­det. Auch in Fahrstühlen gilt eine Maskenpflicht. Bei Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmern gilt eben­falls eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind Autokorsos

In der bis­he­ri­gen Logik bleibt die Erlaubnis, im Großraumbüro die Maske abzu­le­gen, sie aber in womög­lich men­schen­lee­ren Fluren und Toiletten tra­gen zu müs­sen. Eine gefähr­li­che Leerstelle zeigt sich bei Autokorsos. Dort wird fahr­läs­sig ver­zich­tet auf die Benennung der Zahl der Haushalte in jedem Fahrzeug.

Das wird Haue beim Boulevard geben:

»Der Senat hat die Teilnehmerzahl für Feiern in geschlos­se­nen Räumen seit 20. Oktober auf den eige­nen Haushalt plus fünf wei­te­re Personen begrenzt, alter­na­tiv kön­nen sich die Mitglieder zwei­er Haushalte belie­bi­ger Größe tref­fen. Im Freien wur­de die maxi­ma­le Personenzahl ab 24. Oktober auf 25 Personen verringert…

Es gilt immer eine Dokumentationspflicht für alle Gäste, sie müs­sen einen Mund-Nasen-Schutz tra­gen, wenn sie nicht auf ihrem Sitzplatz sitzen.«

Denn gera­de aus Neukölln ist der Republik bekannt, daß dort Haushalte schon mal 600 Leute groß sind. Und dann gleich zwei! Hauptsache scheint aber zu sein, sie gehen nicht ins Freie.

Für die Gastronomie-Regel wird kein pas­sen­des Wort geliefert:

»An Tischen dür­fen maxi­mal sechs Personen mit gerin­gem Abstand sit­zen – grö­ße­re Gruppen sind nicht gestattet.

Gäste im Innen- und Außenraum von Gaststätten müs­sen sich in eine Kontaktliste ein­tra­gen. Seit Anfang September sind auch die Gäste ver­pflich­tet, voll­stän­di­ge Angaben in die­sen Listen zu machen. Werden sie bei einem Verstoß erwischt, wird ein Bußgeld zwi­schen 50 und – im Wiederholungsfall – 500 Euro fäl­lig. Gastronomen müs­sen die Angaben auf Plausibilität prü­fen.«

Hier fehlt in der Aufzählung das Lachen:

»Es gilt außer­dem eine Maskenpflicht bei Demonstrationen mit mehr als 100 Personen, sie kann aber von der Versammlungsbehörde auch bei klei­ne­ren Protesten ver­ord­net wer­den, wenn zum Beispiel gesun­gen oder skan­diert wird

4 Antworten auf „Blühender Unsinn aus dem Roten Rathaus“

  1. Sie schrei­ben "Hier fehlt in der Aufzählung das Lachen". Nun, im Wort 'Maskenpflicht' ist es – auf den zwei­ten Blick – zu erken­nen: m_A_sk_EN-pf_L_i_CH_T. Man set­ze ein­fach die v.g. Großbuchstaben in die pas­sen­de Reihenfolge und es erscheint (ein) LACHEN…

  2. Hier fehlt in der Aufzählung das Lachen

    Das, lie­ber Herr Aschmoneit, liegt dar­an, daß das Lachen in die­sem unse­ren Lande im letz­ten hal­ben, drei­vier­tel Jahr qua­si aus­ge­löscht wur­de. Gibt's nicht mehr, ist ausverkauft.
    Mit ganz viel Glück viel­leicht näch­stes Jahr wieder.

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