Urlaub: Immer Taschenrechner mitnehmen!

»LAG Kiel zur Entgeltfortzahlung bei Corona
Gehalt trotz Urlaub im Hochrisikogebiet

Wer sei­nen Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet aus­ge­wie­se­nen Land ver­bringt und danach an Corona erkrankt, hat sei­ne Erkrankung nicht selbst zu ver­schul­den. Dies gilt aber nur, wenn die Inzidenz im Urlaubszeitraum am Wohn- und Arbeitsort höher lag. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Kiel ent­schie­den (Urt. v. 27.06.2022, Az. 5 Ca 229 f/22).

Die drei­fach geimpf­te kla­gen­de Frau war im Januar und Februar 2022 in die Dominikanische Republik gereist. Diese war zuvor vom Robert-Koch-Institut als Hochrisikogebiet aus­ge­wie­sen wor­den. Am Abflugtag lag dort die Inzidenz bei 377,7 wäh­rend sie in Deutschland mit 878,9 mehr als dop­pelt so hoch war.

Allgemeines Lebensrisiko verwirklicht

Im direk­ten Anschluss an die Reise wur­de die Klägerin posi­tiv auf Corona gete­stet und leg­te eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Die Arbeitgeberin erkann­te die­se jedoch nicht an und stell­te die Lohnzahlungen für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit ein. Sie war der Ansicht, die Angestellte sei man­gels Symptomen nicht arbeits­un­fä­hig gewe­sen und habe die Erkrankung vor allem durch ihren Reiseantritt schuld­haft selbst herbeigeführt.

Die Arbeitnehmerin klag­te nun erfolg­reich vor dem LAG Kiel auf Entgeltfortzahlung. Ein Arbeitnehmer sei auch dann arbeits­un­fä­hig, wenn er sym­ptom­los Corona-posi­tiv gete­stet ist und nicht im Homeoffice tätig sein kann, so das LAG Kiel. Im Übrigen las­se auch die von der Arbeitgeberin über­mit­tel­te Information an die Arbeitgeberin, dass es ihr ganz gut gehe, den hohen Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht entfallen.

Insbesondere habe die Arbeitnehmerin ihre Arbeitsunfähigkeit aber nicht selbst ver­schul­det, so das LAG Kiel. Ein Verschulden set­ze einen gro­ben Verstoß gegen das Eigeninteresse eines ver­stän­di­gen Menschen vor­aus. Ein Verschulden kön­ne jeden­falls dann nicht vor­lie­gen, wenn die Inzidenzwerte im Urlaubsgebiet nicht deut­lich über den Inzidenzwerten des Wohn- und Arbeitsortes lie­gen. Die Reise in das Hochrisikogebiet geht in die­sen Fällen nicht über das all­ge­mei­ne Lebensrisiko hinaus.

Die Entscheidung ist noch nicht rechts­kräf­tig.«
lto​.de (18.7.)

Weniges ist ja ein­fa­cher, als über Urlaub von LehrerInnen oder Urteile von Gerichten Witzchen zu machen. Aber mal ehr­lich: Haben die einen am Appel?

2 Antworten auf „Urlaub: Immer Taschenrechner mitnehmen!“

  1. Wäre die Frau nicht bereits 3x, son­dern unge­impft gewe­sen, wäre das Urteil natür­lich ganz anders aus­ge­fal­len. Denn Ungeimpfte haben immer und an allem Schuld.

  2. Nein, die haben kei­nen am Appel, son­dern zei­gen ganz nor­ma­les Richter- und Juristenverhalten. Wenn man einer grund­sätz­li­chen Streitfrage gegen­über­steht, die sehr viel Arbeit erfor­dert und am Ende in jedem Fall zu einer stark kon­tro­ver­sen und in der Berufung angreif­ba­ren Entscheidung führt, dann weicht der fau­le und fei­ge, äh, nein, klu­ge Richter aus. Gerne wird dann etwas genom­men, was auf den erste, auch lai­en­haf­ten, Blick als "Ja klar, das kann man so machen" klas­si­fi­ziert wird. Juristen drücken das wesent­lich hoch­ge­sto­che­ner aus, aber das trifft es im Kern.
    Soll heßen: bevor man sich aus dem Fenster lehnt und eine 0,5%-Chance sich mit irgend­was anzu­stecken, was man nur durch einen absurd schlecht zusam­men­ge­stop­pel­ten Test fest­stel­len kann, als all­ge­mei­nes Lebensrisiko dar­stellt (was es seit Jahrhunderten ist), ver­gleicht man lie­ber eine 0,5% Chance mit einer 0,4% Chance. Dass die bei­den Prozentzahlen nicht mit­ein­an­der ver­gleich­bar sind, die Entstehung der Zahlen nahe­zu belie­big varia­bel ist und die Zahlen nichts aus­sa­gen – geschenkt, damit muss man sich dann nicht beschäf­ti­gen. Fall gelöst, ab zum Golfplatz, da steht noch die Revanche gegen den Behörden-Abteilungsleiter an 😀
    Menschlich ist das ver­ständ­lich, aber irgend­wie nicht das, was man sich als Ausformung des Rechtssystems wünscht, wobei mir nichts bes­se­res ein­fällt, weil der Faktor Mensch immer dabei ist.

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