Wer während seines Urlaubs in Quarantäne geschickt wird, kann das als eigenes Vergnügen verbuchen. Die Urlaubstage sind futsch. Das ist zu erfahren beim Kummerkasten-Beauftragten von nordkurier.de, Ralph Sommer, am 7.6. Manche der dort gestellten Fragen erinnern an "Dr. Sommer: Spannende Sex-Fragen!", dem Ratgeber auf bravo.de. Dort ist zu lesen:
»Ich habe seit fünf Monaten einen festen Freund. Ich will ihm bald einen Wunsch erfüllen – und ihm einen blasen. Ich habe das aber noch nie gemacht. Ich weiß gar nicht, wie das genau geht. Vielleicht gibt es ja auch etwas, worauf ich besonders achten muss. Könnt Ihr mir helfen? Ich möchte es ihm ganz besonders schön machen.«
Der "Nordkurier" muß sich mit solchen Fragen herumschlagen:
»Wir möchten Ende Juni 14 Tage Urlaub in Binz machen. Jetzt haben wir von der neuen Test-App gelesen, die dort genutzt werden kann. Müssen wir dann die dort angebotenen Tests verwenden oder können wir eigene Tests mitbringen? Und wie viele Tests pro Person benötigen wir?«
Die Antwort fällt komplexer aus als bei der "Bravo":
»Das Online-Testen per App ist generell kostenlos. Es werden aber keine Tests gestellt. Man muss sich also selbst mit Selbstschnelltests eindecken, am besten bereits vor Urlaubsantritt. Derzeit gilt, dass man im Urlaub in einem Hotel oder einer Pension in Mecklenburg-Vorpommern mit gemeinschaftlich genutzten Räumen alle 72 Stunden einen neuen Negativtest vorweisen muss.
Bei einem 14-tägigen Urlaub wären das also mindestens fünf Tests pro Person. Allerdings benötigt man für die Nutzung vieler Einrichtungen wie Restaurants oder Museen einen Negativtest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, sodass man also immer noch mit ein paar Tests mehr rechnen muss.«
Wundert es, wenn die Strandkörbe noch weitgehend leer bleiben, wie auf shz.de am 6.6. unter der Überschrift "MV startet verhalten in Sommerurlaub-Saison" zu erfahren ist?
Zurück zu Urlaub und Quarantäne:
»Ich wurde in meinem Urlaub vom Gesundheitsamt in Quarantäne zum Schutz vor Ansteckung geschickt. Ich selbst war nicht erkrankt. Sind meine Urlaubstage jetzt abgegolten oder darf ich die Tage noch in Anspruch nehmen?
Das Gesundheitsamt werde – auch wenn man nicht selbst erkrankt sei – dann eine Quarantäne anordnen, wenn man Kontakt zu einer infizierten Person gehabt habe, sagt advocado-Partneranwalt Nikolai Kröger aus Haiger (Hessen). Geschehe dies während des Urlaubs sei das aber nicht grundsätzlich das Problem des Arbeitgebers.
Das Risiko für sogenannte „urlaubsstörende Ereignisse“ liege nämlich grundsätzlich beim Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber müsse lediglich bei der Gewährung von Erholungsurlaub den Arbeitnehmer von der Erbringung seiner Arbeitsleistung freistellen. Wie der Arbeitnehmer dann letztlich seinen Urlaub verbringe, sei ihm selbst überlassen, gegebenenfalls eben in Quarantäne zuhause. Fazit: In diesem Fall darf man die Urlaubstage nicht noch einmal in Anspruch nehmen.«
Angeblich hat Tucholsky in solchen Situationen gefragt "Was lernt uns das?".
You Made my day! Bitte noch die Antwort der Bravo.….
Gibts eigentlich schon spezielle Personal Coaches (Counselor würde noch edler klingen) für die hochkomplexen C‑Regeln?
Evtl. eigener Studiengang? Könnten wir im Königreich Bayern mal wieder die ersten sein, auf gehts Markus & Hubsi, pack‘ mas an!
Lieber Doktor Sommergrippe,
mein Freund will, dass wir Sex ohne Maske haben.
Wir sind beide geimpft, aber ich habe trotzdem Angst.
Wie kann ich ihm erklären, dass ich dafür noch nicht bereit bin?
@anon: Harharhar, solche Exemplare gibt es garantiert
Ich denke hier irrt Dr. Sommer:
Wenn man in Quarantäne geschickt wird, ist man fakultativ krank. Und wer im Urlaub erkrankt, der verliert seine Urlaubstage nicht. Jedenfalls war das mal so, wie ich noch als Arbeitnehmer unterwegs war.
Ich verstehe die Menschen nicht. Jeder, der sich auch nur im Mindesten diesem Wahnsinn unterwirft und über diese Stöckchen springt, ist ein Kollaborateur im Krieg des digital-pharmazeutischen Komplexes gegen die Menschenwürde.
Bin zuletzt am Zweibrücker Outlet vorbeigefahren, wo noch das volle GGG-Regime gilt. Dieses Land wird von zig Millionen Hirntoten bevölkert.
s`Mass isch voll – Flashmob Zürich 14.5.21
https://www.youtube.com/watch?v=moEq5u5KRnQ&t=177s
Golfer Jon Rahm spielte eine brillante Runde und stellte einen alten Rekord von Tiger Woods ein. Doch ein positiver Corona-Test schickte ihn sofort in die Quarantäne. Rahm entgeht dadurch einiges.
https://www.faz.net/aktuell/sport/mehr-sport/corona-bei-spitzenreiter-jon-rahm-bei-golf-turnier-in-ohio-17375438.html
https://twitter.com/covid_clarity/status/1401699965613666307
Arbeitnehmer sollte der heißen, der Arbeitskraft von jmd. nimmt und Arbeitgeber der, der seine Arbeit gibt (als kostbare Ressource). Das würde auch gleich das Machtverhältnis und Selbstverständnis gesunden lassen.
@aa:
Es ist nicht so, dass die Leute nicht in den Urlaub fahren. Wer den Test-Schwachsinn nicht mitmachen will, bucht alle drei Tage eine neue Ferienwohnung. Da nach 71 h ein neues Quartier bezogen wird, beginnt die Uhr wieder neu zu ticken. Das ist die Realität auf Zingst-Darß-Fischland.
Wer den Test-Schwachsinn nicht mitmachen will kann auch nen negativen Wasser-Test dabeihaben und mit Scanner/Drucker halbwegs umgehen können. Notwehr!
Wenn man in Quarantäne ist, ist man ja krank – muss ja so sein. Dann war man ja auch beim Arzt, der einem sagt, was nicht in Ordnung ist und schreibt einen arbeitsunfähig. Da in diesem Fall kein Erholungsurlaub vorliegt, sollte es doch klar sein oder habe ich da was nicht bedacht?