Urlaub und Quarantäne: persönliches Pech

Wer wäh­rend sei­nes Urlaubs in Quarantäne geschickt wird, kann das als eige­nes Vergnügen ver­bu­chen. Die Urlaubstage sind futsch. Das ist zu erfah­ren beim Kummerkasten-Beauftragten von nord​ku​rier​.de, Ralph Sommer, am 7.6. Manche der dort gestell­ten Fragen erin­nern an "Dr. Sommer: Spannende Sex-Fragen!", dem Ratgeber auf bra​vo​.de. Dort ist zu lesen:

»Ich habe seit fünf Monaten einen festen Freund. Ich will ihm bald einen Wunsch erfül­len – und ihm einen bla­sen. Ich habe das aber noch nie gemacht. Ich weiß gar nicht, wie das genau geht. Vielleicht gibt es ja auch etwas, wor­auf ich beson­ders ach­ten muss. Könnt Ihr mir hel­fen? Ich möch­te es ihm ganz beson­ders schön machen.«

Der "Nordkurier" muß sich mit sol­chen Fragen herumschlagen:

»Wir möch­ten Ende Juni 14 Tage Urlaub in Binz machen. Jetzt haben wir von der neu­en Test-App gele­sen, die dort genutzt wer­den kann. Müssen wir dann die dort ange­bo­te­nen Tests ver­wen­den oder kön­nen wir eige­ne Tests mit­brin­gen? Und wie vie­le Tests pro Person benö­ti­gen wir?«

Die Antwort fällt kom­ple­xer aus als bei der "Bravo":

»Das Online-Testen per App ist gene­rell kosten­los. Es wer­den aber kei­ne Tests gestellt. Man muss sich also selbst mit Selbstschnelltests ein­decken, am besten bereits vor Urlaubsantritt. Derzeit gilt, dass man im Urlaub in einem Hotel oder einer Pension in Mecklenburg-Vorpommern mit gemein­schaft­lich genutz­ten Räumen alle 72 Stunden einen neu­en Negativtest vor­wei­sen muss.

Bei einem 14-tägi­gen Urlaub wären das also min­de­stens fünf Tests pro Person. Allerdings benö­tigt man für die Nutzung vie­ler Einrichtungen wie Restaurants oder Museen einen Negativtest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, sodass man also immer noch mit ein paar Tests mehr rech­nen muss.«

Wundert es, wenn die Strandkörbe noch weit­ge­hend leer blei­ben, wie auf shz​.de am 6.6. unter der Überschrift "MV star­tet ver­hal­ten in Sommerurlaub-Saison" zu erfah­ren ist?


Zurück zu Urlaub und Quarantäne:

»Ich wur­de in mei­nem Urlaub vom Gesundheitsamt in Quarantäne zum Schutz vor Ansteckung geschickt. Ich selbst war nicht erkrankt. Sind mei­ne Urlaubstage jetzt abge­gol­ten oder darf ich die Tage noch in Anspruch nehmen?

Das Gesundheitsamt wer­de – auch wenn man nicht selbst erkrankt sei – dann eine Quarantäne anord­nen, wenn man Kontakt zu einer infi­zier­ten Person gehabt habe, sagt advo­ca­do-Partneranwalt Nikolai Kröger aus Haiger (Hessen). Geschehe dies wäh­rend des Urlaubs sei das aber nicht grund­sätz­lich das Problem des Arbeitgebers.

Das Risiko für soge­nann­te „urlaubs­stö­ren­de Ereignisse“ lie­ge näm­lich grund­sätz­lich beim Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber müs­se ledig­lich bei der Gewährung von Erholungsurlaub den Arbeitnehmer von der Erbringung sei­ner Arbeitsleistung frei­stel­len. Wie der Arbeitnehmer dann letzt­lich sei­nen Urlaub ver­brin­ge, sei ihm selbst über­las­sen, gege­be­nen­falls eben in Quarantäne zuhau­se. Fazit: In die­sem Fall darf man die Urlaubstage nicht noch ein­mal in Anspruch neh­men.«

Angeblich hat Tucholsky in sol­chen Situationen gefragt "Was lernt uns das?".

11 Antworten auf „Urlaub und Quarantäne: persönliches Pech“

  1. You Made my day! Bitte noch die Antwort der Bravo.….
    Gibts eigent­lich schon spe­zi­el­le Personal Coaches (Counselor wür­de noch edler klin­gen) für die hoch­kom­ple­xen C‑Regeln?
    Evtl. eige­ner Studiengang? Könnten wir im Königreich Bayern mal wie­der die ersten sein, auf gehts Markus & Hubsi, pack‘ mas an!

  2. Lieber Doktor Sommergrippe,

    mein Freund will, dass wir Sex ohne Maske haben.
    Wir sind bei­de geimpft, aber ich habe trotz­dem Angst.
    Wie kann ich ihm erklä­ren, dass ich dafür noch nicht bereit bin?

  3. Ich den­ke hier irrt Dr. Sommer:
    Wenn man in Quarantäne geschickt wird, ist man fakul­ta­tiv krank. Und wer im Urlaub erkrankt, der ver­liert sei­ne Urlaubstage nicht. Jedenfalls war das mal so, wie ich noch als Arbeitnehmer unter­wegs war.

  4. Ich ver­ste­he die Menschen nicht. Jeder, der sich auch nur im Mindesten die­sem Wahnsinn unter­wirft und über die­se Stöckchen springt, ist ein Kollaborateur im Krieg des digi­tal-phar­ma­zeu­ti­schen Komplexes gegen die Menschenwürde.

    Bin zuletzt am Zweibrücker Outlet vor­bei­ge­fah­ren, wo noch das vol­le GGG-Regime gilt. Dieses Land wird von zig Millionen Hirntoten bevölkert.

  5. Arbeitnehmer soll­te der hei­ßen, der Arbeitskraft von jmd. nimmt und Arbeitgeber der, der sei­ne Arbeit gibt (als kost­ba­re Ressource). Das wür­de auch gleich das Machtverhältnis und Selbstverständnis gesun­den lassen.

  6. @aa:

    Es ist nicht so, dass die Leute nicht in den Urlaub fah­ren. Wer den Test-Schwachsinn nicht mit­ma­chen will, bucht alle drei Tage eine neue Ferienwohnung. Da nach 71 h ein neu­es Quartier bezo­gen wird, beginnt die Uhr wie­der neu zu ticken. Das ist die Realität auf Zingst-Darß-Fischland.

  7. Wer den Test-Schwachsinn nicht mit­ma­chen will kann auch nen nega­ti­ven Wasser-Test dabei­ha­ben und mit Scanner/Drucker halb­wegs umge­hen kön­nen. Notwehr!

  8. Wenn man in Quarantäne ist, ist man ja krank – muss ja so sein. Dann war man ja auch beim Arzt, der einem sagt, was nicht in Ordnung ist und schreibt einen arbeits­un­fä­hig. Da in die­sem Fall kein Erholungsurlaub vor­liegt, soll­te es doch klar sein oder habe ich da was nicht bedacht?

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