Urteil: Belgien muss Corona-Einschränkungen binnen 30 Tagen aufheben

»Mittwoch, 31.03.2021, 14:06
Belgien muss nach einem Gerichtsurteil wegen unzu­rei­chen­der Rechtsgrundlage inner­halb von 30 Tagen alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurücknehmen.

Dies habe ein Gericht der Hauptstadt Brüssel in erster Instanz nach einer Klage der Liga für Menschenrechte ent­schie­den, berich­te­ten am Mittwoch meh­re­re Medien. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestä­tig­te das Urteil.

Die Liga für Menschenrechte hat­te den bel­gi­schen Staat vor eini­gen Wochen ver­klagt, weil die Entscheidungen wäh­rend der Corona-Pandemie kei­ne Rechtsgrundlage hät­ten. Das Urteil sieht nun eine Strafe von 5000 Euro täg­lich – aber maxi­mal 200.000 Euro – vor, falls es nicht umge­setzt wird. Der flä­mi­schen Zeitung „De Standaard“ zufol­ge kann der bel­gi­sche Staat Berufung ein­le­gen. Diese hät­te jedoch kei­ne auf­schie­ben­de Wirkung…«
focus​.de

14 Antworten auf „Urteil: Belgien muss Corona-Einschränkungen binnen 30 Tagen aufheben“

  1. Liga voor Mensenrechten 

    Op 8 mei 1901 richt­te Eugène Monseur de Belgische Liga voor de Rechten van de Mens ( Ligue Belge des Droits de l’Homme ) op in navol­ging van de Franse men­sen­rech­ten­li­ga die in 1898 werd opge­richt in het kiel­zog van de Dreyfusaffaire 

    https://​nl​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​L​i​g​a​_​v​o​o​r​_​M​e​n​s​e​n​r​e​c​h​ten

    Liga voor Mensenrechten

    https://​men​sen​rech​ten​.be/

    La Ligue des droits humains ( LDH ) est une orga­ni­sa­ti­on bel­ge cré­ée en 1901 à la suite de l'affaire Dreyfus 

    https://​fr​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​L​i​g​u​e​_​d​e​s​_​d​r​o​i​t​s​_​h​u​m​a​ins

    31.03.2021

    Kortgedingrechter stelt Liga’s in het geli­jk, de pan­de­mie­wet moet er lig­gen bin­nen de 30 dagen

    https://mensenrechten.be/nieuwsberichten/kortgedingrechter-stelt-ligas-in-het-gelijk-de-pandemiewet-moet-er-liggen‑b

  2. Die Überschrift ist unvoll­stän­dig. Es fehlt der Hinweis, dass der bel­gi­sche Staat auf­ge­for­dert ist, inner­halb von 30 Tagen eine recht­li­che Grundlage für die Maßnahmen zu schaf­fen. Im Negativfall sind alle Einschränkungen auf­zu­he­ben. Weder hat sich das Gericht mit den Maßnahmen selbst noch mit deren Sinnhaftigkeit beschäf­tigt. Es wird also gar nichts pas­sie­ren, ausser dass es höchst­wahr­schein­lich ein ent­spre­chen­des Gesetz auch in Belgien geben wird. Das Primärziel der Kläger war auch nicht die Aufhebung aller Regelungen, son­dern die Rückkehr zu par­la­men­ta­ri­schen Grundsätzen. Insofern haben sie das Ziel erreicht.

    1. Eben. Ralf Ludwig und Co. hat­ten sich das ja auch so lan­ge gewünscht, bis dann end­lich am 18.11.20 die frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Grundordnung und das Grundgesetz beer­digt wer­den konnten.

      Man soll ja immer vor­sich­tig damit sein, was man sich wünscht.

  3. Ich hat­te auch auf Frühling in Europa gehofft, aber …

    "Die aktu­el­len Coronavirus-Maßnahmen basie­ren auf dem Gesetz zur zivi­len Sicherheit von 2007, das es dem Staat ermög­licht, unter „außer­ge­wöhn­li­chen Umständen“ schnell zu reagie­ren, aber der Richter hat nun ent­schie­den, dass die­se Gesetze nicht als Grundlage für die Ministerialerlasse die­nen können.
    „Der Richter hat ent­schie­den, dass das Legalitätsprinzip ver­letzt wur­de, weil die der­zei­ti­ge Arbeitsweise nicht vor­her­seh­bar genug ist“, bestä­tig­te Kati Verstrepen von der Menschenrechtsliga gegen­über VRT und füg­te hin­zu, dass die Folgen „nicht so dra­ma­tisch“ sei­en, dass die Maßnahmen von einem Tag auf den ande­ren nicht mehr gül­tig wären.
    Vorerst wer­den sich die aktu­el­len Coronavirus-Maßnahmen nicht ändern, und das Urteil wird der­zeit vom Büro der Innenministerin Annelies Verlinden geprüft, berich­tet De Standaard.

    Eine Berufung gegen das Urteil ist noch mög­lich, aber da es sich um ein Schnellverfahren han­delt, wür­de eine Berufung die Vollstreckung des Urteils nicht aufschieben.
    Am Mittwochnachmittag wird das Parlament über das kom­men­de bel­gi­sche Pandemiegesetz debat­tie­ren, das „eine dau­er­haf­te Rechtsgrundlage schaf­fen soll, um die­se Art von restrik­ti­ven Maßnahmen wäh­rend einer Pandemie zu ergreifen.“
    Mehrere Rechtsexperten haben den bel­gi­schen Staat bereits gedrängt, das Gesetz so schnell wie mög­lich vor­zu­le­gen, um zu ver­mei­den, dass Richter Bußgelder auf­he­ben, die wegen Verstößen gegen die Maßnahmen ver­hängt wur­den, und die­ses Urteil erhöht nur den Druck, es schnell zu verabschieden."

    Quelle tkp​.at

  4. "Ein Gericht in der bel­gi­schen Region Wallonien hat ent­schie­den, dass die Verwendung eines COVID-Passes ille­gal ist, und die loka­le Regierung zu einer täg­li­chen Geldstrafe von 5.000 Euro (5.658 Euro) ver­ur­teilt, bis sie die Maßnahme zurück­zieht, berich­te­ten loka­le Medien am Mittwoch.
    Das Gericht erster Instanz der Stadt Namur ent­schied am Dienstag, dass die Verwendung des COVID-Sicherheitstickets (CST) in der Region Wallonien ille­gal ist.
    Dem Urteil zufol­ge schrän­ken die Vorschriften, wonach jeder vor dem Betreten von Cafés, Restaurants, Fitnessstudios und kul­tu­rel­len Einrichtungen sei­nen CST vor­zei­gen muss, die indi­vi­du­el­len Freiheiten in unver­hält­nis­mä­ßi­ger Weise ein und die­nen nicht dem damit ver­folg­ten Ziel.
    Eine gemein­nüt­zi­ge Organisation namens "Notre bon droit" (Unser gutes Recht) lei­te­te das Verfahren gegen den Erlass der Region Wallonien zum COVID-Pass ein.
    Die Region Wallonien kün­dig­te an, dass sie die Verordnung nicht auf­he­ben wer­de, und leg­te umge­hend Berufung gegen das Urteil ein.
    Nach Angaben der bel­gi­schen Tageszeitung Le Soir erschie­nen die Vertreter der wal­lo­ni­schen Regierung nicht zu einer Gerichtsverhandlung am 16. November, weil in der öffent­li­chen Verwaltung wegen eines Wochenendes und Feiertagen fünf Tage lang nie­mand mit der Akte befasst war.
    Das Einladungsschreiben ging am 10. November ein, aber am Tag danach war der Waffenstillstandstag zum Gedenken an das Ende des Ersten Weltkriegs, ein gesetz­li­cher Feiertag in Belgien. Der Feiertag fiel auf einen Donnerstag und wur­de von den mei­sten Beamten zu einem lan­gen Wochenende verlängert.
    Der dar­auf­fol­gen­de Montag – der 15. November. – war der Königstag, der einen Feiertag für die öffent­li­che Verwaltung darstellt.
    Folglich befass­te sich nie­mand mit der Akte und die Anhörung fand in Abwesenheit der wal­lo­ni­schen Beamten statt.
    Die Verwendung des COVID-Sicherheitspasses ist im gan­zen Land beim Betreten von Restaurants, Fitnessstudios und kul­tu­rel­len Einrichtungen vor­ge­schrie­ben. Offiziell sind jedoch die Regionalregierungen für die Verhängung der restrik­ti­ven Maßnahmen im Rahmen des föde­ra­len Staatensystems zuständig."
    Übersetzt mit deepl​.com
    https://​www​.aa​.com​.tr/​e​n​/​m​i​d​d​l​e​-​e​a​s​t​/​b​e​l​g​i​a​n​-​c​o​u​r​t​-​r​u​l​e​s​-​c​o​v​i​d​-​p​a​s​s​-​i​l​l​e​g​a​l​-​i​n​-​w​a​l​l​o​n​i​a​/​2​4​3​6​283

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