Urteil: Jugendliche darf gegen Willen der Mutter geimpft werden

Lichtkunst in Düsseldorf im März 2021, projiziert vom Dach des Landtags (s. Lichtkunst, ganz unabhängig):

Ganz im Sinne der omnipräsenten Werbung der letzten zwei Jahre entschied ein Oberlandesgericht laut rtl.de mit genannter Überschrift vom 12.12.22:

»Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer gerichtlichen Entscheidung in zweiter Instanz auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine Corona-Impfung. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschied nach einer Mitteilung vom Montag, dass die strikte Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts darstelle, der gegen das Kindeswohl gerichtet sei. Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Familiengerichts Pirmasens. Der allein sorgeberechtigten Kindesmutter wurde daher das Sorgerecht in dieser Frage entzogen und deswegen eine ergänzende Pflegschaft angeordnet.

Der nachdrückliche Wunsch der Jugendlichen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, sei als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich, befand der Familiensenat des Gerichts. Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab. Weil sich die Mutter strikt gegen eine Impfung stellte, leitete das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren ein. Das Familiengericht Pirmasens entzog der Mutter die elterliche Sorge bei der Entscheidung über die Impfung. Die Beschwerde der Mutter dagegen blieb nun ohne Erfolg. Die bereits Ende Juli getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr angefochten werden.«

So sieht das redaktionelle Umfeld des Artikels aus, von den Anzeigen zu schweigen:

20 Antworten auf „Urteil: Jugendliche darf gegen Willen der Mutter geimpft werden“

  1. Und ist denn auch gere­gelt, was geschieht, wenn der Nachwuchs sich ent­ge­gen der Forderung der Elternschaft für die gesund­heit­lich wert­vol­le Verweigerung der Gentherapie (der "Impfung") entscheidet? 

    Abgesehen hier­von Welches Kind klagt wegen einer "Impfung" gegen die eige­nen Eltern? Oder aber stimmt der Klage in sei­nem Namen durch eine Behörde gegen die eige­nen Eltern zu? Dies zeugt von einem inni­gen Vertrauensverhältnis zwi­schen Eltern und Kind. Wie gut, dass man sich am Mittagstisch sieht und sich über die­se Absurdität natür­lich voll­kom­men neu­tral unter­hal­ten kann. Auch der gemein­sa­me Urlaub von Eltern und Kind ist natür­lich eine per­fek­te Gelegenheit, das Thema zu erör­tern … Welch' ein her­vorr­gen­der Zustand doch so ein fami­li­en­freund­li­ches Rechtssystem ist.

  2. Und wer trägt die lebens­lan­gen Kosten im Falle einer einer uner­wünsch­ten Langzeitwirkung, sodass die Tochter nie eine Berufsausbildung machen und einer gere­gel­ten Arbeit nach­ge­hen kann? Die Mutter als ein unter­halts­pflich­ti­ge Person? Oder das Gericht?

    1. @B.Recht: Ich hal­te das für falsch. Allein der berüch­tig­te "Volksgerichtshof" hat mehr als 5.000 Todesurteile gespro­chen. Ich hal­te das vor­lie­gen­de Urteil für empö­rend, aber die­se Zuschreibung ver­nied­licht auch die Opfer der Nazis.

      1. Aha, solan­ge die­se furcht­ba­ren Juristen also kei­ne unmit­tel­ba­ren "Todesurteile" spre­chen, ist alles supi?

        In die­sen kack­brau­nen Juristenköpfen spukt EXAKT der­sel­be Geist wie zwi­schen '33 bis '45 her­um. Wobei es in den Nachkriegsjahren auch nicht bes­ser war, da man die­ses Nazi-Pack wie­der an sei­ne alten Posten hievte.

        Die heu­ti­gen Erben Freislers brau­chen nie­man­den unmit­tel­bar zum Tode zu ver­ur­tei­len; ihre Willfährigkeit, Untätigkeit und ihre unter­las­se­ne Hilfeleistung wird in der Summe noch wesent­lich mehr Menschen töten als es die Nazi-Richter damals auf unmit­tel­ba­rem Wege vollbrachten.

          1. Ich bin mir nicht sicher, ob du damit den Rechtsprechdurchfall meinst, der sich unter die­sem Regime auch nicht mehr ändern wird?

            Stellen wir uns ein­fach mal vor, dass BVerfG hät­te schon im Frühjahr 2020 sei­ne Arbeit getan und den Scheiß gestoppt, ehe er rich­tig Fahrt auf­ge­nom­men hat.

            Niemand wäre an den Folgen die­ser tota­li­tä­ren "Maßnahmen" ver­reckt, vor allem nicht an den "Impfungen". Ich könn­te jetzt – wie in einer ähn­li­chen Diskussion vor eini­gen Monaten – auf ein altes, dir sicher bekann­tes Brecht-Zitat ver­wei­sen, spa­re es mir aber; denn das wür­dest du sicher auch als "Sprechdurchfall" bezeichnen.

        1. Alle Juristen sind Nazis…sehr inter­es­sant. Danke lie­be Pippi, für die Erklärung de(ine)r Welt. Ich erklä­re dir jetzt nicht mei­ne, bin nur ein hoch­ge­stemm­tes Pferd – aber echt ey – Sippenhaft für alle? Wie bzw. war­um schließt Du dich da aus? Weil Du bes­ser bist als? und war­um? und wo gebo­ren? und dein Opa? etc? Kopfschüttel

      2. Na ja. "Das Mädchen lebt auf eige­nen Wunsch seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab."
        Sie scheint sich aus irgend­ei­nem Grund, der zu die­sem Zeitpunkt nicht die Impfung gewe­sen sein kann, zum Jugendamt geflüch­tet zu haben.. Die Mutter hat ihr mit ihrer Weigerung immer­hin einen Aufschub bis Juli ver­schafft, sich das Ganze zu überlegen. 

        Es ist ein unglaub­li­cher Gruppendruck auf die Jugendlichen aus­ge­übt wor­den, sich imp­fen zu las­sen , eine Impfung von der sie nicht pro­fi­tie­ren, nur das Risiko haben.
        https://​www​.welt​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​a​r​t​i​c​l​e​2​3​1​1​4​2​1​9​1​/​N​e​u​e​s​-​S​c​h​u​l​j​a​h​r​-​C​o​r​o​n​a​-​D​u​e​r​f​e​n​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​e​-​S​c​h​u​e​l​e​r​-​a​u​f​-​K​l​a​s​s​e​n​f​a​h​r​t​.​h​tml
        "„Die Kultusministerien, aber auch die ein­zel­nen Schulen müs­sen sich jetzt für die Zeit nach den Sommerferien vor­be­rei­ten und Konzepte erstel­len, wie Unterricht sicher statt­fin­den kann“, for­dert Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
        Ein Viertel der Schüler konn­te sich ret­ten. Ich möch­te nicht wis­sen, was sie das geko­stet hat.
        https://​de​.sta​ti​sta​.com/​s​t​a​t​i​s​t​i​k​/​d​a​t​e​n​/​s​t​u​d​i​e​/​1​2​5​8​0​4​3​/​u​m​f​r​a​g​e​/​i​m​p​f​q​u​o​t​e​-​g​e​g​e​n​-​d​a​s​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​i​n​-​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​-​n​a​c​h​-​a​l​t​e​r​s​g​r​u​p​pe/

        „Dazu ist es not­wen­dig, die Impfungen der Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren so zu orga­ni­sie­ren, dass sie in jedem Bundesland mit Beginn des näch­sten Schuljahres abge­schlos­sen sind.“ Weiterhin müs­se gel­ten, dass Schulen und auch Kitas „das Erste sind, was geöff­net, und das Letzte, was geschlos­sen wird“.

        Schon jetzt hät­ten die Einschränkungen vie­le Kinder und Jugendliche psy­chisch und phy­sisch stark beein­träch­tigt, die Zahl der Schulabbrecher wer­de in die­sem Jahr noch ein­mal ansteigen."

        "Der „Dreiklang des Infektionsschutzes“ aus Impfen, Tests und Hygieneregeln müs­se wei­ter zen­tra­ler Bestandteil der Strategie sein, um den Schulbetrieb auf­recht­zu­er­hal­ten – vor allem in der Herbst- und Wintersaison, wenn wie­der ver­mehrt mit Infektionen gerech­net werde.

        Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, ist hin­ge­gen opti­mi­stisch. „Ich rech­ne damit, dass der drit­ten Welle kei­ne vier­te mehr fol­gen wird und das näch­ste Schuljahr bei anhal­tend sin­ken­den Inzidenzen und wei­te­ren Impffortschritten im Regelbetrieb star­ten kann.“"
        "Daran anschlie­ßend stel­le sich aber die Frage, wie der Schulbetrieb im Nebeneinander von geimpf­ten und unge­impf­ten Schülern sowie Lehrkräften orga­ni­siert wird. „Was pas­siert, wenn Eltern nicht wün­schen, dass ihr Kind von einem unge­impf­ten Lehrer unter­rich­tet wird? Dürfen unge­impf­te Schüler mit auf Klassenfahrt und in die Theatergruppe? Kann ich Geimpften das Tragen einer Maske abverlangen?“"
        "Viele Schüler jeden­falls war­te­ten bereits sehn­süch­tig auf die Impfung, sagt Dario Schramm, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz. „Wir haben uns jetzt über ein Jahr zurück­ge­hal­ten – und jetzt sit­zen wir unge­impft zu Hause, wäh­rend die Oldies an der Strandbar sit­zen. Das ist schon schwie­rig.“ Er bezeich­net die Impfung als „Gefängnis-frei-Karte: Es ist wich­tig, dass die Schüler jetzt bald ein Angebot bekommen.“"
        Das – das, was teil­wei­se an den Schulen abge­lau­fen ist – ist das eigent­li­che Verbrechen. Dass es teil­wei­se zu den Gerichten über­ge­schwappt ist, ist unvermeidlich.

      3. Wenn man nur die Willfährigkeit der Juristen betrach­tet, kann man schon Parallelen erkennen.
        Dafür müs­sen die kei­ne Todesurteile aussprechen.

  3. Zu der Einscheidung des Gerichts fällt mir
    nur noch (Nicht Zitierfähiges) ein. 

    Allerdings geht es mir bei die­sem Beitrag ähnlich.
    "So sieht das redak­tio­nel­le Umfeld des Artikels aus, (…)"
    Wie war das doch gleich mit der "Kontaktschuld"?

    "Wer die Methoden sei­ner Feinde benutzt,
    der wird selbst zu einem." 

    "Aber Großmutter, war­um hast du denn so gro­ße Augen?" 

    S.P.

    1. @Sal Peregrin: Ich hal­te "Kontaktschuld" wie die Aufregung über den Vorwurf jeweils für Ablenkungsmanöver. Als Historiker wie als poli­ti­scher Mensch habe ich gelernt, daß Fakten nicht im "luft­lee­ren Raum" exi­stie­ren. Wenn ich die groß­ar­ti­gen Erklärungen nach der fran­zö­si­schen Revolution oder die ame­ri­ka­ni­sche Unabhängigkeitserklärung lese, muß ich auch den Kontext beach­ten, der dar­in besteht, daß ihre Verfasser fast durch­weg Ausbeuter und Sklavenbesitzer waren. Es gibt auf dem Papier ganz her­vor­ra­gend wir­ken­de Aussagen der WHO und sogar der Gates-Stiftung, die ich nicht ein­ord­nen kann, wenn ich deren Strukturen und Handeln nicht ken­ne. Wenn sei­ner­zeit Wissenschaftler wie Rürup uns Daten zur Demographie vor­ge­stellt haben, mit denen die Heraufsetzung des Rentenalters begrün­det wur­de, half es mir zu erken­nen, wer ihn bezahlt und was er sonst noch betreibt.

      Genau das, ein Denken in Zusammenhängen, gehört nicht zu den Methoden der "Feinde". Es zeich­net die Auseinandersetzung der "Corona-Kritik" aus, daß sie stets nach dem "Dahinter" gefragt hat, nach Interessen und Finanzierung der Agierenden. Wenn RTL oder die "Bildzeitung" ab und zu kri­ti­sche Meldungen ver­öf­fent­li­chen, ist das gut; ihr eigent­li­ches Geschäftsfeld soll­te dabei nicht aus dem Blick geraten.

      1. @JJPershing: Naja, aber offen­bar sorgt sich die Mutter ja um ihre Tochter. Sonst wäre es ihr egal, ob die­se sich „imp­fen“ lässt oder nicht. So eine Mutter wür­de sich ver­mut­lich ohne­hin küm­mern. Hoffen wir ein­fach das beste für alle Beteiligten.

  4. so ging sie zum Teil durch die Familien die Entfremdung und Spaltung. Jugendliche, die doch "nur" ihre Freiheit zurück­ha­ben wol­len, und "Sorgeberechtigte" (soll­te es nicht bes­ser Sorgeverpflichtete hei­ßen, schließ­lich haf­ten Eltern für ihre Kinder und eine Haftpflichtversicherung wird als Grundbedürfnis anerkannt)die sich Sorgen machen und ver­geb­lich mit der puber­tie­ren­den Tochter, die das machen will, was "alle" machen, dis­ku­tie­ren. Traurig.

  5. Gut, dass die­ses Foto auch doku­men­tiert ist.
    "Impfen = Freiheit" erlaubt, aber "Impfen macht frei" macht einen zum Holocaustleugner. Damals hat­te ich das "Impfen = Freiheit" für einen schlech­ten Scherz bzw. eine sub­ver­si­ve Politikaktion aus dem Lager der Corona-Kritiker gehal­ten. Dass das als Mehrheitsmeinung bzw. ernst gemein­te Aufforderung mög­lich ist, hät­te ich nie­mals gedacht. Aber heut­zu­ta­ge, 1 oder 2 Jahre spä­ter, ist es nor­mal. Da ist schwarz weiß, Null ist Eins, Krieg ist Frieden und Versklavung ist Freiheit. 🙁 Und 80% der Masse stört sich nicht dran, ja merkt es nicht mal, wie alles auf den Kopf gedreht wurde.

  6. ES DARF VERDAMMT NOCHMAL NICHT WAHR SEIN !

    Sorgerecht ent­zo­gen wegen berech­tig­ter Sorge! 

    Was für ein ideo­lo­gisch ver­bohr­ter Vakzinist muss ein Richter sein, der so entscheidet. 

    Vakzinismus ist ein kri­mi­nel­ler Irrweg, nicht bes­ser als Faschismus und Rassismus.

  7. Kein Iota eines Zweifels an der unab­hän­gi­gen Justiz in D. Natürlich wür­den die Richter:*I*nnen im umge­kehr­ten Fall den Willen der Mutter eben­so miss­ach­ten. Bei einer "impf"-unwilligen Jugendlichen.…
    Wie ste­hen die Wetten?

  8. Verfahrensgang:
    Amtsgericht Pirmasens, Beschluss vom 1. Februar 2022, Az. 1 F 421/21
    Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22

    (…) Zur Begründung hat der Senat aus­ge­führt, dass im Falle einer Kindeswohlgefährdung das Familiengericht die­je­ni­gen Maßnahmen zu tref­fen habe, die zur Abwehr der Gefahr erfor­der­li­chen Maßnahmen zu tref­fen habe, wenn das allein­sor­ge­be­rech­tig­te Elternteil hier­zu nicht gewillt oder in der Lage sei. Nach dem per­sön­li­chen Eindruck des Senates bestün­den weder Zweifel an der Eignung der Minderjährigen, die Tragweite der Impfentscheidung zu erfas­sen, noch an der Ernsthaftigkeit auch künf­tig jeg­li­chen Kontakt zur Mutter abzu­leh­nen. Solange das Kind aber jeg­li­chen Kontakt zur Mutter ableh­ne und sich die Mutter ihrer­seits dem Impfwunsch des Kindes von vorn­her­ein ver­schlie­ße, sei eine Risikoabwägung und letzt­lich eine Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung wahr­ge­nom­men wer­de, nicht in kon­struk­ti­ver und kin­des­wohl­dien­li­cher Weise mög­lich. Die im Rahmen der per­sön­li­chen Anhörung der Kindesmutter – im Beisein der Minderjährigen – aber­mals geäu­ßer­te strik­te Ablehnung der Impfung habe der Senat wei­ter­hin als ein dem Kindeswohl zuwi­der­lau­fen­der, nach­hal­tig aus­ge­üb­ten Sorgerechtsmissbrauch, der den ange­ord­ne­ten Teilentzug der elter­li­chen Sorge gebie­te, gewer­tet. Die Covid-19 Impfung sei für die Minderjährige von erheb­li­cher Bedeutung, die­ser nach­drück­li­che Impfwunsch sei auf­grund des Alters des Kindes als Akt der Selbstbestimmung in beson­de­rem Maße beacht­lich. Darauf, dass bei der Minderjährigen kei­ne beson­de­ren Impfrisiken vor­ge­le­gen und die Schutzimpfungen nun­mehr gemäß der Empfehlung der STIKO erfolgt sei­en, käme es nicht an. 

    Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. 

    https://​olg​zw​.justiz​.rlp​.de/​d​e​/​s​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​d​e​t​a​i​l​/​n​e​w​s​/​N​e​w​s​/​d​e​t​a​i​l​/​a​u​s​-​d​e​r​-​r​e​c​h​t​s​p​r​e​c​h​u​n​g​-​d​e​r​-​n​a​c​h​d​r​u​e​c​k​l​i​c​h​e​-​w​u​n​s​c​h​-​e​i​n​e​r​-​1​5​-​j​a​e​h​r​i​g​e​n​-​g​e​g​e​n​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​g​e​i​m​p​f​t​-​z​u​-​w​e​rd/

    12.12.2022 / LTO 

    Jugend­liche darf sich gegen den Willen der Mutter imp­fen lassen

    Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer gericht­li­chen Entscheidung auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine Corona-Impfung. Der zwei­te Familiensenat des Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken ent­schied nach einer Mitteilung vom Montag, dass die strik­te Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts dar­stel­le, der gegen das Kindeswohl gerich­tet sei (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22). Die bereits Ende Juli getrof­fe­ne Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr ange­foch­ten wer­den und ist rechtskräftig. 

    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​o​l​g​-​z​w​e​i​b​r​u​e​c​k​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​c​o​v​i​d​1​9​-​i​m​p​f​u​n​g​-​f​r​e​i​w​i​l​l​i​g​-​j​u​g​e​n​d​l​i​c​h​e​-​s​o​r​g​e​r​e​c​h​t​-​f​a​m​i​l​i​e​n​r​e​c​ht/

    “There is no pan­de­mic, the­re is COVAX, a crime against huma­ni­ty and a medi­cal crime. STOP COVAX.”

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