Urteil: Protokolle der Corona-Gipfel nicht vertraulich

So lau­tet die Überschrift der heu­ti­gen Kurzmeldung im "Tagesspiegel", die online am 30.6. aus­führ­li­cher so dar­ge­stellt wird:

»Urteil zur Informationsfreiheit
Protokolle der Corona-Gipfel dür­fen öffent­lich werden

Das Bundeskanzleramt muss sei­ne inter­nen Protokolle der Bund-Länder-Konferenzen in der Corona-Pandemie offen­le­gen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag auf eine Klage des Tagesspiegels nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ent­schie­den (Az.: VG 2 K 155/21).

Demnach muss die Regierung die Aufzeichnungen von fünf der ins­ge­samt 18 Treffen im Jahr 2020 her­aus­ge­ben, vier davon aus der Zeit des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr.

Zu wei­te­ren Terminen aus jenem Jahr lägen in den ein­schlä­gi­gen Akten des Kanzleramts kei­ne Protokolle vor, teil­te eine Vertreterin mit. Der Tagesspiegel hat­te den Zugang zu den Dokumenten nach dem IFG bereits Ende 2020 bean­tragt, daher bleibt die Herausgabe zunächst auf die­sen Zeitraum beschränkt…

Auch dem Parlament wurde eine Einsichtnahme verweigert

Eine Einsichtnahme in die Papiere war im März 2021 auch gegen­über dem Parlament ver­wei­gert wor­den. Zu Begründung erklär­te die Regierung damals, es han­de­le sich um ver­trau­li­che Kurzprotokolle, die aus­schließ­lich der „haus­in­ter­nen Verwendung“ im Kanzleramt dien­ten und über deren Inhalt oder Umfang kei­ne Auskunft erteilt werde.«

In der Druckausgabe heißt es: "Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig."

9 Antworten auf „Urteil: Protokolle der Corona-Gipfel nicht vertraulich“

  1. Wenn Sie das Wort Informationsfreiheitsgesetz buch­sta­bie­ren pas­sen Sie auf daß Ihnen beim Lachen nicht die Zähne wegfliegen.

    1. irgend­wo habe ich auf­ge­schnappt, coro­na sie ende­misch gewor­den, und ich ver­ste­he, daß "ende­misch" das wort ist, wel­ches eine nied­rig-inzi­denz-stra­te­gie zur aus­rot­tung des virus auf­hebt, die unter­bre­chung der infek­ti­ons­ket­te als virus­ver­nich­tunskrieg wäre damit vorbei.
      damit wäre auch die impf­quo­te nicht mehr der ein­zi­ge aus­gang aus der pandemie.
      "flat­ten the cur­ve" bis das virus, die krank­heit ende­misch ist.
      haben wir überlebt?

    1. @ b.m.buerger
      ..und sofort danach zurück­tre­ten, geehr­ter Herr KL

      Wobei, man weiß nicht, ob es dann bes­ser wird. Ich erin­ne­re mich an die Liste der "Gesundheitsminister" seit Ehrenberg. Besser wur­de es eigent­lich nie

    1. wel­che Protokolle? Angeblich haben die doch gar kei­ne. Ist wie bei Uschis SMS mit Pfizer über die Impfstoffbeschaffung. Angeblich konn­ten die auch mit "Erweiterter Suche" nicht gefun­den wer­den aber die Kommission weiß genau das das nicht wich­ti­ges drin gestan­den hat … 

      Die Europäische Kommission erklär­te, dass sie nicht in der Lage sei, Textnachrichten zu fin­den, die zwi­schen ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, wäh­rend der Gespräche über ein umfang­rei­ches Impfstoffgeschäft im ver­gan­ge­nen Jahr ver­schickt wur­den. Gleichzeitig wies die Kommission jedoch frü­he­re Vorwürfe eines "Missstands" sei­tens einer EU-Aufsichtsbehörde zurück.

      Die Kommission gab am Mittwoch ein Schreiben her­aus, in dem sie erklär­te, dass eine erwei­ter­te Suche nach den feh­len­den Nachrichten nach mona­te­lan­gem Streit zwi­schen dem EU-Exekutivorgan und den Aufsichtsbehörden "kei­ne Ergebnisse erbracht" habe. Die Kommission erklär­te, dass auf­grund der "kurz­le­bi­gen und flüch­ti­gen Natur" von Texten, die­se typi­scher­wei­se "kei­ne wich­ti­gen Informationen ent­hal­ten" und daher sel­ten gespei­chert werden.

      Während von der Leyen in einem Interview im April 2021 ent­hüll­te, dass sie und Bourla meh­re­re Wochen lang pri­vat mit­ein­an­der kom­mu­ni­zier­ten, wäh­rend sie einen Vertrag über fast zwei Milliarden Impfstoffdosen aus­han­del­ten, wur­de die Anfrage eines Journalisten nach den Texten spä­ter abge­lehnt, da die Kommission behaup­te­te, sie kön­ne die frag­li­chen Nachrichten nicht finden.
      Das Dementi löste eine Rüge der Europäischen Bürgerbeauftragten Emily O'Reilly aus, die im ver­gan­ge­nen Jahr eine Untersuchung ein­lei­te­te und die EU-Beamten wegen schlech­ter Verwaltung und man­geln­der Transparenz rügte:

      "Es wur­de kein Versuch unter­nom­men, her­aus­zu­fin­den, ob Textnachrichten existieren."

      Die Ombudsfrau for­der­te die Kommission dar­auf­hin auf, "noch ein­mal zu suchen" und ihre Kriterien so zu erwei­tern, dass die Aufzeichnungen tat­säch­lich gefun­den wer­den könnten.

      In ihrer jüng­sten Antwort an O'Reilly beton­te die Kommission jedoch, dass sie die Angelegenheit ord­nungs­ge­mäß bear­bei­tet und alle Anstrengungen unter­nom­men habe, die Texte zu fin­den. Sie wie­der­hol­te, kein Material zu regi­strie­ren, das kei­ne "wich­ti­gen Informationen" ent­hält, und dass sol­che Dokumente "nicht auf­be­wahrt wer­den und sich folg­lich nicht im Besitz der Institution befinden".
      https://​de​.rt​.com/​e​u​r​o​p​a​/​1​4​2​3​2​4​-​a​u​c​h​-​n​a​c​h​-​e​r​w​e​i​t​e​r​t​e​r​-​s​u​c​h​e​-​v​o​n​-​d​e​r​-​l​e​y​e​n​-​k​a​n​n​-​s​m​s​-​m​i​t​-​p​f​i​z​e​r​-​c​e​o​-​n​i​c​h​t​-​f​i​n​d​en/

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