Urteil: Zwangsbehandlung nur nach Aufklärung zulässig

Es geht bei dem Arti­kel auf n‑tv.de am 18.1.23 nicht um die Coro­na-Sprit­zen. Den­noch ist das Urteil auch dafür von Bedeutung.

»Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Eine Zwangs­be­hand­lung mit Medi­ka­men­ten ist laut einem Gerichts­ur­teil nur nach "best­mög­li­cher" Auf­klä­rung zuläs­sig. Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Frank­furt hob wegen "meh­re­ren schwer­wie­gen­den Ver­fah­rens­män­geln" einen Beschluss des Land­ge­richts auf, das die­sen schwe­ren Ein­griff in die Grund­rech­te erlaubt hatte.

Beschwer­de­füh­re­rin ist eine Frau, die wegen ver­such­ter räu­be­ri­scher Erpres­sung und meh­re­ren Brand­stif­tun­gen vor Gericht steht. Es gebe Grund zu Annah­me, dass sie die Taten im Zustand der Schuld­un­fä­hig­keit began­gen habe, berich­te­te das OLG am Mitt­woch. Die Frau ist vor­läu­fig in einer Psych­ia­trie untergebracht.

Auf Antrag der Kli­nik geneh­mig­te das hes­si­sche Sozi­al­mi­nis­te­ri­um laut Gericht ihre zwangs­wei­se Behand­lung Anfang Okto­ber. Der Kli­nik­lei­ter ord­ne­te eine Behand­lung mit Anti­psy­cho­ti­ka an, um psy­cho­ti­sche Sym­pto­me zu redu­zie­ren. Nach der ers­ten Behand­lung Mit­te Okto­ber erlitt die Frau meh­re­re Kreis­lauf­schwä­chen, sei aber kla­rer und ruhi­ger geworden.

Ende Okto­ber leg­te die Beschwer­de­füh­re­rin Wider­spruch gegen die Zwangs­be­hand­lung ein. Das Land­ge­richt wies die­sen Antrag ohne münd­li­che Anhö­rung und ohne Ein­schal­tung ihres Ver­tei­di­gers zurück. Die Frau leg­te dage­gen Beschwer­de ein und bekam nun Recht.

Eine gegen den natür­li­chen Wil­len des Betrof­fe­nen vor­ge­nom­me­ne Zwangs­be­hand­lung stel­le einen beson­ders schwer­wie­gen­den Ein­griff in sei­ne Grund­rech­te dar, so das OLG. Daher gäl­ten dafür beson­ders hohe Anfor­de­run­gen. Ihr Ver­tei­di­ger hät­te laut OLG am Ver­fah­ren betei­ligt wer­den müs­sen. Das Gericht hät­te zudem auf eine "best­mög­li­che Sach­ver­halts­auf­klä­rung" hin­wir­ken müs­sen. Dazu hät­te gehört, sich einen eige­nen aktu­el­len per­sön­li­chen Ein­druck durch Anhö­rung der Beschwer­de­füh­re­rin zu ver­schaf­fen. Außer­dem wäre die Ein­schal­tung eines exter­nen foren­si­schen Sach­ver­stän­di­gen erfor­der­lich gewe­sen. Die Ent­schei­dung ist nicht anfecht­bar.«

14 Antworten auf „Urteil: Zwangsbehandlung nur nach Aufklärung zulässig“

  1. «Eine Zwangs­be­hand­lung mit Medi­ka­men­ten ist laut einem Gerichts­ur­teil nur nach "best­mög­li­cher" Auf­klä­rung zuläs­sig.» «Den­noch ist das Urteil auch dafür [die C‑Spritzen] von Bedeu­tung.» – Da hat der Meis­ter nicht genau gelesen!

    Das Zau­ber­wort heisst «best­MÖG­LICH». Da bei den C‑Spritzen alles Wesent­li­che geheim ist, KANN ein Arzt nichts «auf­klä­ren». Es gibt­schon kei­ne Packungs­bei­la­ge. «Best­mög­lich» ist also gleich «gar­nicht». Spä­tes­tens Har­barth wird das sicher­lich schluss­end­lich im gold­grü­beln­den Sin­ne klären…

  2. Nor­bert Här­ing Retweeted
    Mar­kus Kompa
    @KompaLaw
    Tony Blair, der neben Geor­ge W. Bush auf­grund von "miss­ver­ständ­li­chen Geheim­dienst­in­for­ma­tio­nen" den Irak­krieg führ­te und man­gels Pla­nun­gen für die Zeit danach den IS ermög­lich­te, wird von einem Sozi­al­de­mo­krat für salon­fä­hig gehalten.
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    Prof. Karl Lauterbach
    @Karl_Lauterbach
    ·
    Jan 17
    Kurz vor mei­nem Vor­trag zum The­ma Gerech­tig­keit im Gesund­heits­we­sen in ärme­ren Län­dern tref­fe ich Tony Blair, den ich zuletzt vor über 20 Jah­ren gese­hen habe. 

    Er enga­giert sich inzwi­schen stark für die Gesund­heit in Afrika.
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​m​q​j​w​D​-​W​A​A​E​2​8​Y​p​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    3:39 PM · Jan 18, 2023
    ·533 Views
    https://​twit​ter​.com/​K​o​m​p​a​L​a​w​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​1​5​7​3​5​7​1​8​9​0​2​6​6​5​2​1​9​?​c​x​t​=​H​H​w​W​h​s​D​U​g​e​3​E​n​-​w​s​A​AAA

  3. Man hät­te es noch auf­hal­ten, kön­nen, wird es am Stam­mel­tisch irgend­wann hei­ßen, aber es war uns völ­lig egal gewesen…

    "Jes­si­ca Hamed@jeha2019 1h

    „Die #Pan­de­mie ist noch nicht vor­bei“ sag­te @Bundeskanzler. Sie wird kein Ende fin­den, wenn wir den Kreis­lauf, dass immer neue Mutan­ten zu immer neu­en Infek­tio­nen aus­lö­sen, nicht end­lich durch­bre­chen.‘“ #WHO #Davos #WEF 1/3 @berlinerzeitung

    ber​li​ner​-zei​tung​.de/​w​i​r​t​s​cha…

    „Bei der Bekämp­fung von Pan­de­mien wer­den die Staa­ten künf­tig wesent­li­che Kom­pe­ten­zen an die @WHO abge­ben. Scholz sag­te, dass sich „die G7-Gesund­heits­mi­nis­ter letz­te Woche auf den ‚Pact for Pan­de­mic Rea­di­ness‘ ver­stän­digt“ hät­ten.“ 2/3

    „Der – wenn ein­mal beschlos­se­ne – recht­lich bin­den­de „Pact for Pan­de­mic Rea­di­ness“ sieht die Bereit­stel­lung weit­rei­chen­der finan­zi­el­ler Mit­tel in der Phar­ma- und Gesund­heits­in­dus­trie vor:“ 3/3

    Ent­wick­lun­gen, die die Öffent­lich­keit auf­merk­sam & kri­tisch ver­fol­gen sollte.

  4. Damit sind alle vor­ge­nom­me­nen "Imp­fun­gen", die unter Andro­hung von Gewalt und ande­ren Nach­tei­len, wenn sich jemand der "Imp­fung" ent­hielt, Unrecht. Auch das Tra­gen der Gesichts­win­del ist somit Unrecht gewe­sen. Nie hat jemand der Ver­ant­wort­li­chen auf­ge­klärt, was und wie die Gesichts­win­del-Tra­ge­rei wirkt und wel­che Schä­den hier­bei her­vor­ge­ru­fen werden.

  5. Es gebe Grund zu Annah­me, dass sie die Taten im Zustand der Schuld­un­fä­hig­keit began­gen habe, berich­te­te das OLG am Mitt­woch. Die Frau ist vor­läu­fig in einer Psych­ia­trie untergebracht.

    Nie­mand soll­te wirk­lich dar­auf hof­fen, in einem Gerichts­ver­fah­ren für schuld­un­fä­hig befun­den und zwangs­ein­ge­wie­sen zu werden.

    Denn bei Schuld­fä­hig­keit bekommt man sein Urteil, sitzt sei­ne Stra­fe ab und ist wie­der frei. Aber sitzt man erst­mal in der Psych­ia­trie, ent­schie­det ein Gut­ach­ter dar­über, ob und wann man kei­ne Gefahr mehr für sich und ande­re dar­stellt und man wie­der frei kommt.

    Es soll Fäl­le geben, in denen die­ser Gut­ach­ter in der glei­chen Ein­rich­tung beschäf­tigt ist, in der der Insas­se unter­ge­bracht wur­de. Natür­lich besteht hier dann ein Inter­es­sens­kon­flikt, denn schließ­lich hat die Ein­rich­tung durch­aus ein finan­zi­el­les Inter­es­se dar­an, dass die Unter­brin­gung und Behand­lung des Insas­sen fort­ge­führt wird.

    Ich den­ke hier bei­spiels­wei­se an den bekann­ten Fall von Gustl Mollath:

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

  6. Ver­ste­he ich nicht. Man muss nur auf­klä­ren und darf dann trotz­dem zwangs­be­han­deln? Was soll das? Wenn der Betrof­fe­ne nach der Auf­klä­rung ein­wil­ligt, ist es ja kei­ne Zwangs­be­hand­lung mehr. Oder ist das Kal­les omi­nö­ses "Wenn es Pflicht ist, machen die Leu­te es dann freiwillig."?

  7. Dazu ein paar per­sön­li­che Bei­spie­le zur Auf­klä­rung über mög­li­che Neben­wir­kun­gen der modRNA-Spritze.

    "06.01.2023
    Film­pro­jekt “Uner­wünscht” – ein wich­ti­ges Zeitdokument

    Covid-Impf­ge­schä­dig­te aus der Schweiz erzäh­len ihre Geschichte"
    https://​www​.alet​heia​-sci​med​.ch/​d​e​/​f​i​l​m​p​r​o​j​e​k​t​-​u​n​e​r​w​u​e​n​s​c​h​t​-​e​i​n​-​w​i​c​h​t​i​g​e​s​-​z​e​i​t​d​o​k​u​m​e​nt/

    Bleibt zu hof­fen, dass es mehr muti­ge Men­schen gibt, die zur Auf­klä­rung beitragen.
    https://​uner​wuenscht​.ch/

    1. Ich den­ke, es geht dabei um die Wür­de des Menschen.
      Die rou­ti­ne­mä­ßi­ge Gabe von Psy­cho­phar­ma­ka ist in staat­li­chen Insti­tu­tio­nen üblich, weil es die Arbeit ein­fa­cher macht. Im Zwei­fel sind die im Essen unter­ge­mischt. Dass jemand imstan­de ist, sich der­ma­ßen bewusst und erfolg­reich zu weh­ren, ist selten.

  8. Ben­ja­min Sti­bi Retweeted
    Tho­mas Radlmaier
    @thomasradlmaier
    Mehr als 35 Mil­lio­nen Euro soll eine umfas­sen­de Sanie­rung von @DachauMemorial
    kos­ten, Bund und Frei­staat wol­len sich die Sum­me tei­len. Doch nun könn­te aus­ge­rech­net Kul­tur­staats­mi­nis­te­rin Clau­dia Roth @BundesKultur
    den Geld­fluss zum Ver­sie­gen bringen.
    Trans­la­te Tweet
    sued​deut​sche​.de
    Clau­dia Roth: Doch kein Geld für KZ Gedenk­stät­te Dachau?
    Die KZ-Gedenk­stät­te Dach­au soll für mehr als 35 Mil­lio­nen Euro umfas­send saniert wer­den. Ver­siegt nun der Geldfluss?
    4:20 PM · Jan 17, 2023
    https://​twit​ter​.com/​t​h​o​m​a​s​r​a​d​l​m​a​i​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​1​5​3​8​3​6​7​2​9​0​7​0​7​9​6​8​2​?​c​x​t​=​H​H​w​W​h​I​C​9​-​Y​m​5​_​-​o​s​A​AAA

  9. Jes­si­ca Hamed
    @jeha2019
    ·
    2h
    In der #Mas­ken­af­fä­re wur­de gericht. ent­schie­den, dass Infor­ma­tio­nen her­aus­ge­ge­ben wer­den müs­sen: „die Gut­ach­ten & die Stel­lung­nah­men einer Bera­tungs­ge­sell­schaft & einer Anwalts­kanz­lei“ und die „E‑Mail-Kor­re­spon­denz zwi­schen Spahn & einer Unter­neh­me­rin“ 1/2
    Auch E‑Mail-Ver­läu­fe des Ex-Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ters Jens Spahn sol­len offen­ge­legt werden.
    ber​li​ner​-zei​tung​.de
    Gericht: Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um muss E‑Mails zu Coro­na-Mas­ken­de­als offenlegen
    Die Mas­ken­af­fä­re gilt als größ­te Kon­tro­ver­se von Ex-Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn. Laut einem Gerichts­ur­teil sol­len nun diver­se Doku­men­te her­aus­ge­ge­ben werden.
    Jes­si­ca Hamed
    @jeha2019
    „Die­se soll für die Ver­mitt­lung der Mas­ken­de­als Mil­lio­nen­pro­vi­sio­nen erhal­ten haben…

    Das VG gab den Klä­gern wei­test­ge­hend Recht. Dass eine Sich­tung der Doku­men­te für das Minis­te­ri­um einen „unver­hält­nis­mä­ßi­gen Ver­wal­tungs­auf­wand“ bedeu­te, sahen die Rich­ter nicht.“ 2/2
    Trans­la­te Tweet
    4:20 PM · Jan 20, 2023
    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​1​6​4​7​0​6​7​1​7​3​0​5​4​0​544

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