Urteil: Zwangsbehandlung nur nach Aufklärung zulässig

Es geht bei dem Artikel auf n‑tv.de am 18.1.23 nicht um die Corona-Spritzen. Dennoch ist das Urteil auch dafür von Bedeutung.

»Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Eine Zwangsbehandlung mit Medikamenten ist laut einem Gerichtsurteil nur nach "best­mög­li­cher" Aufklärung zuläs­sig. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hob wegen "meh­re­ren schwer­wie­gen­den Verfahrensmängeln" einen Beschluss des Landgerichts auf, das die­sen schwe­ren Eingriff in die Grundrechte erlaubt hatte.

Beschwerdeführerin ist eine Frau, die wegen ver­such­ter räu­be­ri­scher Erpressung und meh­re­ren Brandstiftungen vor Gericht steht. Es gebe Grund zu Annahme, dass sie die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit began­gen habe, berich­te­te das OLG am Mittwoch. Die Frau ist vor­läu­fig in einer Psychiatrie untergebracht.

Auf Antrag der Klinik geneh­mig­te das hes­si­sche Sozialministerium laut Gericht ihre zwangs­wei­se Behandlung Anfang Oktober. Der Klinikleiter ord­ne­te eine Behandlung mit Antipsychotika an, um psy­cho­ti­sche Symptome zu redu­zie­ren. Nach der ersten Behandlung Mitte Oktober erlitt die Frau meh­re­re Kreislaufschwächen, sei aber kla­rer und ruhi­ger geworden.

Ende Oktober leg­te die Beschwerdeführerin Widerspruch gegen die Zwangsbehandlung ein. Das Landgericht wies die­sen Antrag ohne münd­li­che Anhörung und ohne Einschaltung ihres Verteidigers zurück. Die Frau leg­te dage­gen Beschwerde ein und bekam nun Recht.

Eine gegen den natür­li­chen Willen des Betroffenen vor­ge­nom­me­ne Zwangsbehandlung stel­le einen beson­ders schwer­wie­gen­den Eingriff in sei­ne Grundrechte dar, so das OLG. Daher gäl­ten dafür beson­ders hohe Anforderungen. Ihr Verteidiger hät­te laut OLG am Verfahren betei­ligt wer­den müs­sen. Das Gericht hät­te zudem auf eine "best­mög­li­che Sachverhaltsaufklärung" hin­wir­ken müs­sen. Dazu hät­te gehört, sich einen eige­nen aktu­el­len per­sön­li­chen Eindruck durch Anhörung der Beschwerdeführerin zu ver­schaf­fen. Außerdem wäre die Einschaltung eines exter­nen foren­si­schen Sachverständigen erfor­der­lich gewe­sen. Die Entscheidung ist nicht anfecht­bar.«

14 Antworten auf „Urteil: Zwangsbehandlung nur nach Aufklärung zulässig“

  1. «Eine Zwangsbehandlung mit Medikamenten ist laut einem Gerichtsurteil nur nach "best­mög­li­cher" Aufklärung zuläs­sig.» «Dennoch ist das Urteil auch dafür [die C‑Spritzen] von Bedeutung.» – Da hat der Meister nicht genau gelesen!

    Das Zauberwort heisst «bestMÖGLICH». Da bei den C‑Spritzen alles Wesentliche geheim ist, KANN ein Arzt nichts «auf­klä­ren». Es gibt­schon kei­ne Packungsbeilage. «Bestmöglich» ist also gleich «gar­nicht». Spätestens Harbarth wird das sicher­lich schluss­end­lich im gold­grü­beln­den Sinne klären…

  2. Norbert Häring Retweeted
    Markus Kompa
    @KompaLaw
    Tony Blair, der neben George W. Bush auf­grund von "miss­ver­ständ­li­chen Geheimdienstinformationen" den Irakkrieg führ­te und man­gels Planungen für die Zeit danach den IS ermög­lich­te, wird von einem Sozialdemokrat für salon­fä­hig gehalten.
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    Prof. Karl Lauterbach
    @Karl_Lauterbach
    ·
    Jan 17
    Kurz vor mei­nem Vortrag zum Thema Gerechtigkeit im Gesundheitswesen in ärme­ren Ländern tref­fe ich Tony Blair, den ich zuletzt vor über 20 Jahren gese­hen habe. 

    Er enga­giert sich inzwi­schen stark für die Gesundheit in Afrika.
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​m​q​j​w​D​-​W​A​A​E​2​8​Y​p​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    3:39 PM · Jan 18, 2023
    ·533 Views
    https://​twit​ter​.com/​K​o​m​p​a​L​a​w​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​1​5​7​3​5​7​1​8​9​0​2​6​6​5​2​1​9​?​c​x​t​=​H​H​w​W​h​s​D​U​g​e​3​E​n​-​w​s​A​AAA

  3. Man hät­te es noch auf­hal­ten, kön­nen, wird es am Stammeltisch irgend­wann hei­ßen, aber es war uns völ­lig egal gewesen…

    "Jessica Hamed@jeha2019 1h

    „Die #Pandemie ist noch nicht vor­bei“ sag­te @Bundeskanzler. Sie wird kein Ende fin­den, wenn wir den Kreislauf, dass immer neue Mutanten zu immer neu­en Infektionen aus­lö­sen, nicht end­lich durch­bre­chen.‘“ #WHO #Davos #WEF 1/3 @berlinerzeitung

    ber​li​ner​-zei​tung​.de/​w​i​r​t​s​cha…

    „Bei der Bekämpfung von Pandemien wer­den die Staaten künf­tig wesent­li­che Kompetenzen an die @WHO abge­ben. Scholz sag­te, dass sich „die G7-Gesundheitsminister letz­te Woche auf den ‚Pact for Pandemic Readiness‘ ver­stän­digt“ hät­ten.“ 2/3

    „Der – wenn ein­mal beschlos­se­ne – recht­lich bin­den­de „Pact for Pandemic Readiness“ sieht die Bereitstellung weit­rei­chen­der finan­zi­el­ler Mittel in der Pharma- und Gesundheitsindustrie vor:“ 3/3

    Entwicklungen, die die Öffentlichkeit auf­merk­sam & kri­tisch ver­fol­gen sollte.

  4. Damit sind alle vor­ge­nom­me­nen "Impfungen", die unter Androhung von Gewalt und ande­ren Nachteilen, wenn sich jemand der "Impfung" ent­hielt, Unrecht. Auch das Tragen der Gesichtswindel ist somit Unrecht gewe­sen. Nie hat jemand der Verantwortlichen auf­ge­klärt, was und wie die Gesichtswindel-Tragerei wirkt und wel­che Schäden hier­bei her­vor­ge­ru­fen werden.

  5. Es gebe Grund zu Annahme, dass sie die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit began­gen habe, berich­te­te das OLG am Mittwoch. Die Frau ist vor­läu­fig in einer Psychiatrie untergebracht.

    Niemand soll­te wirk­lich dar­auf hof­fen, in einem Gerichtsverfahren für schuld­un­fä­hig befun­den und zwangs­ein­ge­wie­sen zu werden.

    Denn bei Schuldfähigkeit bekommt man sein Urteil, sitzt sei­ne Strafe ab und ist wie­der frei. Aber sitzt man erst­mal in der Psychiatrie, ent­schie­det ein Gutachter dar­über, ob und wann man kei­ne Gefahr mehr für sich und ande­re dar­stellt und man wie­der frei kommt.

    Es soll Fälle geben, in denen die­ser Gutachter in der glei­chen Einrichtung beschäf­tigt ist, in der der Insasse unter­ge­bracht wur­de. Natürlich besteht hier dann ein Interessenskonflikt, denn schließ­lich hat die Einrichtung durch­aus ein finan­zi­el­les Interesse dar­an, dass die Unterbringung und Behandlung des Insassen fort­ge­führt wird.

    Ich den­ke hier bei­spiels­wei­se an den bekann­ten Fall von Gustl Mollath:

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

  6. Verstehe ich nicht. Man muss nur auf­klä­ren und darf dann trotz­dem zwangs­be­han­deln? Was soll das? Wenn der Betroffene nach der Aufklärung ein­wil­ligt, ist es ja kei­ne Zwangsbehandlung mehr. Oder ist das Kalles omi­nö­ses "Wenn es Pflicht ist, machen die Leute es dann freiwillig."?

  7. Dazu ein paar per­sön­li­che Beispiele zur Aufklärung über mög­li­che Nebenwirkungen der modRNA-Spritze.

    "06.01.2023
    Filmprojekt “Unerwünscht” – ein wich­ti­ges Zeitdokument

    Covid-Impfgeschädigte aus der Schweiz erzäh­len ihre Geschichte"
    https://​www​.alet​heia​-sci​med​.ch/​d​e​/​f​i​l​m​p​r​o​j​e​k​t​-​u​n​e​r​w​u​e​n​s​c​h​t​-​e​i​n​-​w​i​c​h​t​i​g​e​s​-​z​e​i​t​d​o​k​u​m​e​nt/

    Bleibt zu hof­fen, dass es mehr muti­ge Menschen gibt, die zur Aufklärung beitragen.
    https://​uner​wuenscht​.ch/

    1. Ich den­ke, es geht dabei um die Würde des Menschen.
      Die rou­ti­ne­mä­ßi­ge Gabe von Psychopharmaka ist in staat­li­chen Institutionen üblich, weil es die Arbeit ein­fa­cher macht. Im Zweifel sind die im Essen unter­ge­mischt. Dass jemand imstan­de ist, sich der­ma­ßen bewusst und erfolg­reich zu weh­ren, ist selten.

  8. Benjamin Stibi Retweeted
    Thomas Radlmaier
    @thomasradlmaier
    Mehr als 35 Millionen Euro soll eine umfas­sen­de Sanierung von @DachauMemorial
    kosten, Bund und Freistaat wol­len sich die Summe tei­len. Doch nun könn­te aus­ge­rech­net Kulturstaatsministerin Claudia Roth @BundesKultur
    den Geldfluss zum Versiegen bringen.
    Translate Tweet
    sued​deut​sche​.de
    Claudia Roth: Doch kein Geld für KZ Gedenkstätte Dachau?
    Die KZ-Gedenkstätte Dachau soll für mehr als 35 Millionen Euro umfas­send saniert wer­den. Versiegt nun der Geldfluss?
    4:20 PM · Jan 17, 2023
    https://​twit​ter​.com/​t​h​o​m​a​s​r​a​d​l​m​a​i​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​1​5​3​8​3​6​7​2​9​0​7​0​7​9​6​8​2​?​c​x​t​=​H​H​w​W​h​I​C​9​-​Y​m​5​_​-​o​s​A​AAA

  9. Jessica Hamed
    @jeha2019
    ·
    2h
    In der #Maskenaffäre wur­de gericht. ent­schie­den, dass Informationen her­aus­ge­ge­ben wer­den müs­sen: „die Gutachten & die Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft & einer Anwaltskanzlei“ und die „E‑Mail-Korrespondenz zwi­schen Spahn & einer Unternehmerin“ 1/2
    Auch E‑Mail-Verläufe des Ex-Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sol­len offen­ge­legt werden.
    ber​li​ner​-zei​tung​.de
    Gericht: Gesundheitsministerium muss E‑Mails zu Corona-Maskendeals offenlegen
    Die Maskenaffäre gilt als größ­te Kontroverse von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn. Laut einem Gerichtsurteil sol­len nun diver­se Dokumente her­aus­ge­ge­ben werden.
    Jessica Hamed
    @jeha2019
    „Diese soll für die Vermittlung der Maskendeals Millionenprovisionen erhal­ten haben…

    Das VG gab den Klägern wei­test­ge­hend Recht. Dass eine Sichtung der Dokumente für das Ministerium einen „unver­hält­nis­mä­ßi­gen Verwaltungsaufwand“ bedeu­te, sahen die Richter nicht.“ 2/2
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    4:20 PM · Jan 20, 2023
    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​1​6​4​7​0​6​7​1​7​3​0​5​4​0​544

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