Ver.di gegen "Impfpflicht durch Hintertür"

"Impfen" ist schon pri­ma, aber das geht den Gewerkschaften dann doch zu weit. Unter genann­tem Titel ist am 15.9. auf tages​schau​.de zu lesen:

»Die Gewerkschaften kri­ti­sie­ren Pläne der Bundesländer, Ungeimpften in Quarantäne kei­nen Lohnersatz mehr zu zah­len. Ver.di befürch­tet eine Benachteiligung Ungeimpfter. Der DGB bemän­gelt, arbeits­recht­li­che Konsequenzen wür­den nicht bedacht.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das Vorhaben vie­ler Bundesländer kri­ti­siert, die Lohnersatzzahlungen für Ungeimpfte in Quarantäne zu been­den. Aus Sicht der Gewerkschaft sei es falsch zu ver­su­chen, eine "Impfpflicht durch die Hintertür ein­zu­füh­ren", sag­te der Gewerkschaftschef Frank Werneke den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Die Politik steht im Wort, dass Impfen frei­wil­lig blei­ben soll."…«

Damit die LeserInnen das auch rich­tig ein­ord­nen kön­nen, wird direkt dar­un­ter ein vier Minuten lan­ges Video mit dem CSU-Gesundheitsminister plaziert.

»Der DGB und sei­ne Mitgliedsgewerkschaften lei­ste­ten laut Werneke seit Monaten einen akti­ven Anteil dar­an, das Impftempo in Deutschland zu beschleu­ni­gen. "Arbeitgeber sind nun gefor­dert, nach­drück­lich für Impfungen zu wer­ben und sie in der Arbeitszeit zu ermög­li­chen", sag­te Werneke.

Auch der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann kri­ti­sier­te die Pläne vie­ler Bundesländer, Ungeimpften bald kei­ne Entschädigung für Verdienstausfälle mehr zu zah­len, wenn sie in Quarantäne müs­sen. Im Deutschlandfunk sag­te er, im Zweifel müss­ten hier auch Gesundheitsdaten offen­ge­legt wer­den. Viele arbeits­recht­li­che Konsequenzen wür­den nicht bedacht. Es sei ein Gebot der Solidarität, sich imp­fen zu las­sen, aber nicht mit dem Instrument, den Entgeltersatz zu streichen…

Ende der Lohnfortzahlung juristisch umstritten

Unter Juristen ist der mög­li­che Wegfall der Lohnersatzleistung für Ungeimpfte indes umstrit­ten. Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza sag­te dem "Handelsblatt", er hal­te ein sol­ches Vorgehen für mach­bar. Allerdings müs­se Nichtgeimpften bis zur Umsetzung eine hin­rei­chen­de Frist gewährt wer­den, sich doch noch imp­fen zu las­sen. "Ohne eine sol­che Übergangsregelung wür­de die Sanktion eine unzu­läs­si­ge Rückwirkung ent­fal­ten", sag­te Pestalozza. Auch dürf­ten bei Betroffenen kei­ne medi­zi­ni­schen Gründe gegen eine Impfung sprechen.

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhardt hält dage­gen einen Stopp von Quarantäne-Entschädigungen nicht gene­rell für zuläs­sig. Möglich wäre dies nach sei­ner Auffassung nur, wenn sich Ungeimpfte zudem bewusst an einen Corona-Hotspot bege­ben. Als Beispiel nann­te der Jurist im "Handelsblatt" etwa Reisen in ein Corona-Hochinzidenzgebiet.«


Hintertür? Eher ein offe­nes Scheunentor. Die Gewerkschaftsfunktionäre soll­ten sich fra­gen, wie es der Herde nut­zen kann, wenn die Hirten mit den Wölfen heulen.

14 Antworten auf „Ver.di gegen "Impfpflicht durch Hintertür"“

  1. Ist es nicht medi­zi­ni­scher Grund genug, dass ich gesund bin und eine star­ke natür­li­che Immunabwehr besit­ze, die noch nicht regu­lär frei­ge­ge­be­ne Gen-Therapie aber wenig Nutzen mit hohem Risiko ver­bin­det, so dass das Experiment sofort abgfbro­chen wer­den müss­te? Müssten nicht die Verkäufer der Spritzen Notwendigkeit und Wirksamkeit ver­bun­den mit gerin­gem Risiko bewei­sen, anstatt Beweise von mir zu verlangen?

  2. Die Hirten heu­len mit den Wölfen ,weil sich Wölfe als Hirten getarnt haben. Immerhin war der neue Verdi Chef , mei­nes Wissens nach noch auf kei­ner Bilderberger Konferenz. .…..mein Orakel sagt mir gera­de : Geduld du musst haben, kommt noch.…

  3. Fehlende Lohnfortzahlung im Quarantänefall hat in der Praxis ver­mut­lich kei­ne Relevanz, da die Betroffenen sich ein­fach krank schrei­ben las­sen werden.

    1. @Imprämienberater: Folgen dar­auf dann die näch­sten Hausdurchsuchungen bei Ärzten, weil die Krankschreibungen jeweils genau mit der Quarantäneanordnung zusam­men­fal­len und daher auch die Diagnosen ange­zwei­felt wer­den? – So wie das momen­tan alles läuft, ist das durch­aus vorstellbar.
      Im Grunde dürf­ten nicht "geimpf­te" Beschäftige, um zu ver­mei­den in der ange­ord­ne­ten Quarantäne zukünf­tig kei­ne Lohnfortzahlung mehr zu erhal­ten, kei­ne Tests mehr machen, weil immer die Gefahr von falsch-posi­ti­ven Tests besteht. Und wenn jemand posi­tiv gete­stet wird, dürf­te er auch kei­ne Kontaktpersonen mehr angeben.

  4. Schön, dass die Gewerkschaften auch schon damit begin­nen, sich den Schlaf aus den Augen zu reiben.
    Mein Lesetipp, beson­ders den Hirten im Wolfspelz zur Lektüre emp­foh­len ist das Buch "Mephisto" von Klaus Mann
    (sor­ry, auch er bemüht die Apokalyptischen Reiter ) , und es mag jeder mit sei­ner eige­nen Brille lesen: S. 240, Titel: DER PAKT MIT DEM TEUFEL: "Wehe, die Apokalyptischen Reiter sind unter­wegs, hier haben sie sich nie­der­ge­las­sen und auf­ge­rich­tet ein gräß­li­ches Regiment . Von hier aus wol­len sie die Welt erobern, denn dahin geht ihre Absicht.……".…" Es ist Nacht in unse­rem Vaterlande.Die…Herren reisen.…in gro­ßen Automobilen, in Flugzeugen oder in Extrazügen.…Auf allen Marktplätzen plap­pern sie ihren Schwindel. An jedem Orte, wo sie oder ihre Helfer erschei­nen, erlöscht das Licht der Vernunft".
    Bezug: Klaus Mann: Mephisto, Roman Einer Karriere
    Rowohlt Tb, 1981.

  5. Was nicht sofort ersicht­lich ist:

    Der AG lei­stet LohnFZ und holt sich die Entschädigung vom Gesundheitsamt, Selbständige müs­sen die­se direkt mit Quarantänebescheid bean­tra­gen. Der AG muss also Impfstatus abfra­gen, da er ja auch zum Testangebot ver­pflich­tet ist. Das ist nicht nur ein DGVO-Problem, son­dern führt auch zum Aussieben von Ungeimpften Quarantäneopfern, denn asym­pto­ma­ti­sche test­po­si­ti­ve Geimpfte brau­chen nicht in Q. Bin sel­ber mei­nen Job des­halb los gewor­den und die Impf‑, Test- und Maskenverweigerer lau­fen jetzt bei der Arbeitsagentur/Jobcenter ver­stärkt auf. Diese sol­len mir doch bit­te ent­spre­chen­de Jobangebote machen … das Problem ist im AA/JC bekannt, bin mal gespannt auf die Antwort.

  6. "Diese Aussage hät­te eigent­lich vom DGB kom­men müssen."
    (O. Lafontaine, 11. 09.)

    15.09. :
    Sie kam noch. So halb/halb.
    Damit der Verrat nicht deut­lich wird.

  7. Von wegen Hintertür: habe jetzt lan­ge gesucht, das Foto, das hier von Twitter ver­linkt war, wo alle vom Großen oben bis zum Kleinen unten sich in einer Reihe die Köpfe in den Hintern stecken. Lustigerweise sieht man nicht, wer der ganz Große ist.

  8. Mich inters­siert fol­gen­de Konstellation, die frü­her oder spä­ter oft genug ein­tre­ten wird: Nehmen wir an, man arbei­tet im Großraumbüro und ein Geimpfter wird Corona-Krankenfall. Dann ent­schei­det "mei­ne" Impfung dar­über, ob ich in Quarantäne – ver­mut­lich ohne Lohnfortzahlung – muss oder sonst wei­ter­ar­bei­ten darf. Laut Aussage der Bundesidioten schützt die Impfung ja vor Infektionen (vor allem Spahn spricht immer noch wie im Märchen von Immunisierten).

    Wie Erkus dies oben rich­tig gesagt hat, müs­sen asym­pto­tisch test­po­si­ti­ve Geimpfte nicht in Quarantäne. Hieraus folgt, dass die­se wäh­rend der Arbeit (übri­gens auch beim Einkaufen oder in der Freizeit) somit wei­ter­hin Nichtgeimpfte anstecken kön­nen und somit auch wei­ter­hin Menschen ohne Entgeltfortzahlung weg­ge­sperrt wer­den, die ver­mut­lich auch noch gesund sind, nur weil sie eben Pech hat­ten und mit einen erkrank­ten Geimpften zusam­men­ge­ar­bei­tet haben oder mit die­sem per Zufall Kontakt hatten.

    Daraus folgt die berech­tig­te Frage: Kann ich jeman­den die Entgeltfortzahlung ver­wei­gern, wenn die Arbeitgeber – bes­ser die ver­ant­wort­li­chen Regierungsvolldeppen – nicht ihrer Sorgfaltspflicht nach­kom­men und die Gesunden schützen?

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