Das Verbrechen hat Namen und Gesichter

mer​kur​.de berich­tet heute:

»Während Prof. Dr. Christian Drosten, der Chefvirologe der Berliner Charité, in der wohl­ver­dien­ten Sommerpause ist, führt der Norddeutsche Rundfunk den Podcast "Das Coronavirus-Update" in ver­än­der­tet Besetzung wei­ter, um die Bevölkerung über die Corona-Pandemie zu infor­mie­ren. In der aktu­el­len Sondersendung waren so die Virologin Sandra Ciesek, die in Zukunft eben­falls ein regel­mä­ßi­ger Gesprächsgast wer­den wird, die Kinderärztin Ania Muntau, Martin Kriegel (Leiter des Hermann-Rietschel-Instituts an der TU Berlin) und RKI-Präsident Lothar Wieler zu Gast…

Kinderärztin for­dert unbe­que­me Maßnahmen – Umgang mit Kindern als "Gratwanderung"
Vielleicht noch wich­ti­ger sei jedoch der rich­ti­ge Umgang mit den Kindern, was die Aufklärung über die Maßnahmen betrifft. Hierbei kön­ne auch der Einsatz von unbe­que­men Maßnahmen hilf­reich sein, argu­men­tiert die Kinderärztin. "Manchmal muss man viel­leicht auch zu ein­drucks­vol­len Beispielen grei­fen – das ist nicht leicht. Das ver­mei­den vie­le Eltern, weil sie ihre Kinder nicht bela­sten wol­len, aber es geht um das Wohl der gesam­ten Gesellschaft." Muntau den­ke dabei beson­de­ren
[so im Original, AA] an einen rela­ti­ven jun­gen Kollegen, der kürz­lich an den Folgen einer Covid-19-Erkrankung ver­stor­ben ist. Es sei dem­nach falsch, das Coronavirus gegen­über Kindern und Jugendlichen zu ver­harm­lo­sen, um die­se nicht zu bela­sten. "Das ist eine Gratwanderung und da muss man sehr fein­füh­lig sein", gibt die Kinderärztin zu.«

Kindeswohlgefährung

Auf jura​fo​rum​.de ist zu lesen:

»Gefährung des Kindeswohls laut Gesetz
wenn Dritte sich gegen­über einem Kind miss­bräuch­lich verhalten.

Wann und wie eine Gefährdung des Kindeswohls vor­liegt, wird gemäß § 1666 Abs. 1 BGB definiert:

      • Gefährdung des kör­per­li­chen Wohls eines Kindes;
      • Gefährdung des gei­sti­gen Wohls eines Kindes;
      • Gefährdung des see­li­schen Wohls eines Kindes;
      • Gefährdung des Vermögens eines Kindes.

Staatliche Eingriffsmöglichkeiten
Wird nun fest­ge­stellt, dass eine Gefährdung des Kindeswohls gege­ben ist, muss der Staat ein­grei­fen und das betref­fen­de Kind schüt­zen (Schutzauftrag)
«

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

Eine Antwort auf „Das Verbrechen hat Namen und Gesichter“

  1. ???
    Was meint die Kinderärztin Fr. Muntau, wenn sie Eltern zu " unbe­que­men Maßnahmen" zur Vermittlung und Aufklärung "der Maßnahmen" rät??
    So ein "Tip" ist weder hilf­reich noch unterstützend.
    Ich bin ver­wirrt, wie ver­mut­lich auch die adres­sier­ten Eltern, aber die hof­fen nach den letz­ten Monaten ver­mut­lich sowie­so nicht mehr auf Unterstützung . Sahen sie sich doch damit kon­fron­tiert, die kon­kre­ten Folgen des Lockdown in ihrem Familienalltag und im beson­de­ren bei der Betreuung und der Beschulung und der Beruhigung ihrer Kinder jeden Alters weit­ge­hend allei­ne bewäl­ti­gen zu müs­sen. Sie muss­ten indi­vi­du­ell lösen und regeln, was poli­tisch und "medi­al" doch als gesell­schaft­li­che Herausforderung postu­liert wurde.
    Aber zurück zu den Anregungen der Kinderärztin: Sie emp­fiehlt nichts kon­kret, löst aber Assoziationen aus, spä­te­stens mit dem Hinweis "Manchmal muss man viel­leicht auch zu ein­drucks­vol­len Beispielen grei­fen – das ist nicht leicht. Das ver­mei­den vie­le Eltern, weil sie ihre Kinder nicht bela­sten wol­len, aber es geht um das Wohl der gesam­ten Gesellschaft".…sie den­ke an einen rela­ti­ven jun­gen Kollegen, der kürz­lich an den Folgen einer Covid-19-Erkrankung ver­stor­ben ist. …Es sei dem­nach falsch, das Coronavirus gegen­über Kindern und Jugendlichen zu ver­harm­lo­sen, um die­se nicht zu bela­sten. "Das ist eine Gratwanderung und da muss man sehr fein­füh­lig sein", gibt die Kinderärztin zu.«
    Deutet sie allen Ernstes an, es sei nötig, Kinder ein­zu­schüch­tern und ihnen Angst vor Krankheit und frü­hem Tod zu machen? Womöglich noch mit per­sön­li­cher Verantwortungszuschreibung für die Gesundheit und das Überleben von Familienangehörigen und FreundInnen?? Rät sie zu Verunsicherung und Angstmache in der Erziehung, und zu auto­ri­tä­ren "Ansagen" ledig­lich mit Verweis auf behörd­li­chen Infektionsschutzmaßnahmen und das Wohl der Gesellschaft??…so "fein­füh­lig" es geht ,… also etwa auch noch unklar, dif­fus und wabern manipulierend??
    Nein, nie­mals, so etwas tut eine ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te und huma­ni­sti­sche Kinderärztin im Jahr 2020 nicht. Selbstverständlich lei­tet sie die Eltern an, ihre Kinder auch wei­ter­hin zu ermu­ti­gen, zu bestär­ken, zu loben, ihnen die Welt als guten und ver­trau­ens­wür­di­gen Ort zu erklä­ren. Die Ärztin bestärkt Eltern, den Kindern den Sinn von Regeln zu erklä­ren, und sich die Zeit zu neh­men, Handlungsmöglichkeiten zu bespre­chen, Schutzmaßnahmen alters­ge­recht anzu­pas­sen, offen zu sein für Nachfragen der Kinder, für Zweifel, für Überdruss und auch für Kritik an den vie­len Widersprüchlichkeiten des Corona-Alltags.
    Eine (Kinder-) Ärztin 2020 ist sich bewußt, das gera­de sie den gesetz­li­chen Kinderschutzanforderungen in beson­de­rer Weise ver­pflich­tet ist, und des­halb auch die Ermutigung der Eltern ihre Aufgabe ist. Besonders wenn sie den Eindruck hat, dass die Eltern über­for­dert oder rat­los sind! Dann infor­miert sie sie unbe­dingt über Beratungsangebote – auf die die Eltern einen Anspruch haben – zB in Erziehungsberatungsstellen, in denen kon­kre­te Entlastungsstrategien bespro­chen wer­den können.
    Ich fürch­te, das liest sich inzwi­schen heut­zu­ta­ge naiv oder idealistisch…aber ich erin­ne­re mich dar­an, dass so eine ent­wick­lungs­be­ja­hen­de Haltung die Grundlage der gesetz­li­chen Regelungen zur Wahrung des Kindeswohl sind.
    Was Kindeswohl aktu­ell ist, müs­sen wir uns end­lich zu dis­ku­tie­ren abver­lan­gen, statt Infektionszahlen rauf und run­ter zu rechnen.

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