Verfassungsbruch? Schlimmer!

Prof. Hinnerk Wißmann lehrt öffent­li­ches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Am 9.2. ist auf welt​.de* von ihm u.a. zu lesen:

»1. Vorsorge: So-oder-so-Lockdown
Niemand erwar­tet ernst­haft, dass in abseh­ba­rer Zeit eine spür­ba­re, all­ge­mein wirk­sa­me Lockerung von Pandemiemaßnahmen ansteht. Neben einer all­ge­mei­nen Zermürbung liegt das auch dar­an, wie als Teil des „Erwartungsmanagements“ auf vie­len Kanälen kom­mu­ni­ziert wird, dass man bei Verboten blei­ben müss­te, egal wie die Lage sich kon­kret ent­wickelt: Hohe Zahlen sei­en schlimm, nied­ri­ge aber letzt­lich auch nicht gut, weil sie ange­sichts „bri­ti­scher Mutanten“ fal­sche Sicherheit mit sich bräch­ten – auch Städte und Kreise, die seit Wochen unter der gesetz­li­chen 50er-Inzidenz sind, kön­nen nicht auf Erleichterungen hoffen.

Der Ort, an dem die­se Sicht auf die Dinge sich zu Entscheidungen ver­dich­tet, ist seit zehn Monaten bekannt­lich die „BKMPK“, also die fak­tisch durch das Bundeskanzleramt gelei­te­te Ministerpräsidentenkonferenz: Hier wer­den die gro­ßen Linien der Corona-Strategie abge­stimmt, bevor sie dann vor Ort poli­tisch durch­zu­set­zen sind. Nahegelegt wird die­se Praxis letzt­lich durch den Bundesstaat selbst mit sei­ner eigen­tüm­li­chen Mischung aus Zuständigkeiten, die „ver­ti­kal“ zwi­schen Bund und Ländern und „hori­zon­tal“ zwi­schen Regierungen und Parlamenten auf­ge­teilt sind. Das hat zunächst ein­mal sei­ne gute Ordnung – von tie­fem Staat oder Corona-Diktatur kei­ne Spur.

Allerdings wird so der eigent­lich vor­ge­se­he­ne Gang der poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Diskussion eben doch von den Füßen auf den Kopf gestellt, mit zuneh­men­den Wagenburg-Effekten. Schon die Zulieferung und Auswahl von Informationen folgt erkenn­bar deut­lich enge­ren Pfaden, als das etwa im regu­lä­ren par­la­men­ta­ri­schen Betrieb der Fall wäre. Rechtfertigen muss sich, wer von der Marschroute der Absprachen abweicht, längst bevor dar­aus ver­bind­li­che Rechtsnormen gemacht sind, und im Gegensatz zu der Idee des Grundgesetzes, die Ausführung der Bundesgesetze in Art. 83 GG zur „eige­nen Angelegenheit“ der Länder zu machen.

Nun ist der dra­ma­ti­sche Ausgangspunkt für die­se Entwicklung ja mit Händen zu grei­fen: Die dyna­mi­sche Verbreitung des Coronavirus mit immer neu­en Erkenntnissen und Umständen legt das mög­lichst eng abge­stimm­te und zugleich beweg­li­che „Fahren auf Sicht“ sach­lich nahe. Die Frage nach Maßstäben ist damit aber nicht obso­let. Hier wirkt nun das fri­sche Wort von der „Vorsorge“ wie ein Relaxans – ent­deckt auf der BKMPK im Januar und sofort flä­chen­deckend ein­ge­setzt. Wie bei den mei­sten Entscheidungen der letz­ten zehn Monate hat die­ses Vorsorge-Argument eine ratio­na­le, leicht zu erfas­sen­de Logik, die hier auf beson­ders infek­tiö­se Virusmutationen reagiert.

Wenn aber der Eindruck ent­steht, dass „Vorsorge“ als eine Art ver­fas­sungs­recht­li­che Breitband-Begründung funk­tio­niert, ver­lässt das die Basis ratio­na­ler Politik in einem ganz fun­da­men­ta­len Sinn: Denn die offe­nen Demokratien haben Politik seit jeher vor allem auf ihre prak­ti­schen Ergebnisse in der Wirklichkeit über­prüft, statt an Programme und Vorhersagen zu glau­ben. Daraus schöp­fen sie histo­risch ihre Überlegenheit.

Für die­sen Blick auf die Wirklichkeit ist Wissenschaft, ver­stan­den in einem umfas­sen­den Sinn, äußerst nütz­lich. Deswegen kann sich auch die Infektionsschutzpolitik mit dem Begriff der Vorsorge nicht von einem ver­bind­li­chen Tatsachenbezug ver­ab­schie­den, um in den Bereich der dau­ern­den Modellierung von Wirklichkeit zu wech­seln. Und ent­spre­chend reicht es auch nicht hin, die Frage nach der Geeignetheit der bra­chia­len Maßnahmen über Wochen und Monate ange­sichts beschei­de­ner Erfolge mit der Feststellung abzu­weh­ren, ohne genau die­se Maßnahmen stün­de man jeden­falls schlech­ter da. Das ist in einem ganz schlich­ten Sinn nicht zu wider­le­gen, ver­wech­selt letzt­lich die Welt aber mit einem Labor…

Nur in unüber­sicht­li­chen, zeit­lich und sach­lich begrenz­ten Sondersituationen wur­de dem Staat zuge­bil­ligt, „auf Verdacht“ zu han­deln. So konn­te es auch zu Beginn der Corona-Epidemie im letz­ten Frühjahr ver­tre­ten werden.

Aber statt die Anforderungen etwa an den Nachweis von Tatsachen und Begründungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen zu erhö­hen, wird ganz im Gegenteil der­zeit erwar­tet, dass sich das Publikum an eine „Im-Zweifel-für-die-Sicherheit-Begründung“ gewöh­nen soll. Der Begriff der Vorsorge kehrt die Beweislast um. Man soll­te ehr­lich sein: Freiheit, die ihre Ungefährlichkeit bewei­sen muss, ist abgeschafft.

2. Das Leben der Anderen
… Inzwischen beob­ach­tet man zwar mit Unbehagen, dass Anspannung und Not zuneh­men, und die Bundesregierung reagiert dar­auf mit einer erneu­ten Verständnisoffensive. Aber eine ech­te Einsicht, dass sich tat­säch­lich die Grundrechtseingriffe mit jedem Tag ver­tie­fen, also dyna­misch und nicht sta­tisch zu betrach­ten sind, ist damit nicht ver­bun­den. Es fehlt an Tabellen und Sprachbildern für die sich auf­tür­men­den Grundrechtsschäden. Dieses Feld wird epi­de­mio­lo­gi­schen Podcasts überlassen.

Auch hier scheint ein fun­da­men­ta­les staats­theo­re­ti­sches Problem auf: Die Lebenswelten von Entscheidern und Meinungsmachern auf der einen Seite und „den Menschen im Lande“ auf der ande­ren fal­len unter Corona-Regeln per staat­li­chem Befehl aus­ein­an­der. Zwar kann und muss Politik nicht durch Betroffene gemacht wer­den. Wer aber jeden Abend in einem neu­en Fernsehstudio sitzt, durch Deutschland und Europa jet­tet und Ansprache von belie­big vie­len Mitarbeitern hat, dem fehlt in einem prin­zi­pi­el­len Sinn die soli­da­ri­sche Anschauung, was Schulkinder, Studenten, Arbeitslose, psy­chisch Kranke, nein: eigent­lich fast jeder­mann, zur­zeit durchmachen…

3. Leben und Sterben mit Corona

Das Dilemma, das durch die Unerreichbarkeit staat­li­cher Vorsorgeversprechen erzeugt wird, führt letzt­lich zum Verhältnis von Leben und Tod als Grundkategorien des Verfassungsstaates: Wenn jeder Todesfall „an, mit und wegen Corona“ als Versagen der Politik, als ethi­sches Versagen einer soli­da­ri­schen Gesellschaft betrach­tet wird, darf die Verbotspolitik prin­zi­pi­ell nie­mals enden.

Selbst bei höch­ster Impfstoffwirkung und selbst bei Impfpflicht und selbst bei Therapien wird es auf unab­seh­ba­re Zeit wei­ter Todesfälle „im Zusammenhang mit Corona“ geben – eben weil der Tod die eine gro­ße Sache ist, die die gan­ze Menschheit noch immer ver­bin­det. Menschen ster­ben, oft mit einem schwe­ren Tod, fast immer unver­schul­det, mit uner­füll­ten Träumen, Ängsten, allein­ge­las­sen, oder auch in Ruhe und gelö­ster Stimmung, manch­mal jung, oft alt, oft auch an Infekten, wenn das Leben sich erschöpft hat. Die Medizin lässt sich in der Tat auf den Tod nicht ein. Das mag man als ihren Auftrag sehen – als Gesellschaft dür­fen wir es frei­lich bes­ser wissen.

Die Politik hat sich aber voll­kom­men an eine ein­sei­ti­ge (intensiv-)medizinische Perspektive gebun­den und sie in der ihr eige­nen Art zu einem tota­len Anspruch umfor­mu­liert. Eine sol­che Politik muss aber schei­tern, wenn sie ihre Formeln („Jeder Tote ist zu viel!“) wirk­lich ernst nimmt, oder sie führt in die tota­le Entgrenzung des Maßnahmenstaates. Das sind Alternativen, die mit unse­rer Verfassungsordnung nicht viel gemein haben.

Das Grundgesetz ist in der Tat eine Verfassung, die dem Leben ver­pflich­tet ist. Jedes leicht­fer­ti­ge Reden über die Grenzen von Leben und Gesundheit wür­de die histo­ri­schen Einsichten hin­ter­ge­hen, auf die unser Staat gegrün­det ist. Es besteht aber ein kate­go­ria­ler Unterschied zwi­schen den ver­fas­sungs­recht­li­chen Geboten, mensch­li­ches Leben nicht zu schä­di­gen und mit­ein­an­der im Schutz soli­da­risch zu sein – und der Hybris, einen bestimm­ten Tod aus dem Feld schla­gen zu wol­len und dafür not­falls die offe­ne Gesellschaft zu opfern. Darüber kann gestrit­ten, aber nicht geschwie­gen wer­den.«

* Ein Kommentar weist dar­auf hin, daß der Beitrag ohne Bezahlschranke hier gele­sen wer­den kann.

5 Antworten auf „Verfassungsbruch? Schlimmer!“

  1. Wie beschä­mend ist es, dass sol­che noch funk­tio­nie­ren­den Köpfe jetzt in der Springerpresse so etwas wie Opposition machen. 

    Komplettes Irrenhaus.

  2. Die Politik hat einen Tunnelblick ent­wickelt, der ein­sei­tig und tech­no­kra­tisch auf ein Virus gerich­tet ist und sieht rechts und links von ihrer strik­ten Lockdown-Politik schon lan­ge nichts mehr, schon gar nicht die Lebensrealität der Menschen, für die sie vor­gibt, vorzusorgen.
    Mit der macht­vol­len und unde­mo­kra­ti­schen Durchsetzung von Anordnungen, einem gro­ßen Mangel an Empathie und mit der Erzeugung von Angst und Perspektivlosigkeit nimmt man auch die Verschlechterung der psy­chi­schen Situation vie­ler Kinder und Jugendlichen wis­sent­lich in Kauf.
    https://​www​.der​stan​dard​.de/​s​t​o​r​y​/​2​0​0​0​1​2​3​6​7​3​4​0​9​/​d​i​e​-​j​u​g​e​n​d​-​g​l​e​i​t​e​t​-​i​n​-​d​i​e​-​d​e​p​r​e​s​s​ion

  3. Dr. Silvia Behrendt über die inter­na­tio­na­len Verträge der WHO – sehr inter­es­sant und aufschlussreich 

    Die Juristin Dr. Silvia Behrendt berich­tet über die inter­na­tio­na­len Verträge der WHO mit den Mitgliedsstaaten, deren Inhalte und ihre Rechtsverbindlichkeit. Die Empfehlungen der WHO haben Gesetzesstatus und müß­ten von den Mitgliedsstaaten ein­ge­hal­ten wer­den. Das ist nur so gut wie nicht bekannt. Frau Dr. Behrendt klärt dar­über auf.

    https://​www​.face​book​.com/​1​0​5​6​4​7​6​8​1​2​2​4​1​2​6​/​p​o​s​t​s​/​2​3​0​9​8​0​0​3​5​3​5​7​5​56/

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