Verfassungsrechtler: Harbarth ist wohl befangen. "Böser Schein"

Der ehe­ma­li­ge Präsident des Verfassungsgerichtshofs NRW Michael Bertrams schreibt am 8.10. in einem Gastbeitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger":

»Das höch­ste deut­sche Gericht ist in die Schlagzeilen gera­ten. Von einer unan­ge­mes­se­nen Nähe sei­ner Richterinnen und Richter zur Politik ist die Rede. Der Verdacht der Befangenheit steht im Raum. Anlass zu die­sen mas­si­ven Vorwürfen bie­tet ein gemein­sa­mes Dinner des Bundesverfassungsgerichts mit dem Bundeskabinett am 30. Juni 2021 auf Einladung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

Während die­ses abend­li­chen Treffens refe­rier­te Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) über „Entscheidungen unter Unsicherheiten“ wäh­rend der Pandemie. Darin warb sie um Verständnis für poli­ti­sche Entscheidungen in Sachen Corona…

Nach Bekanntwerden die­ses Sachverhalts hat Rechtsanwalt Niko Härting, der die Abgeordneten der Partei „Freie Wähler“ bei ihrer Klage gegen die Bundesnotbremse in Karlsruhe ver­tritt, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Ersten Senats, Stephan Harbarth, sowie Richterin Baer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Gericht setzt sich zur Wehr

Gegen die­sen Vorwurf wehrt sich Harbarth mit der Begründung, es sei beim Dinner auch um ande­re Themen gegan­gen. Alle hät­ten sich auf „abstrak­te und zeit­lo­se Fragestellungen“ ohne kon­kre­ten Bezug zu anhän­gi­gen Verfahren bezogen.

Ich hal­te das Ablehnungsgesuch gleich­wohl für begrün­det. Der Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan ändert nichts dar­an, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter die für ihren Aufgabenbereich maß­geb­li­che Prozessordnung zu beach­ten haben. Und wie ande­re Prozessordnungen ent­hält auch das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht Regelungen zu einer etwa­igen Befangenheit.

„Böser Schein“ genügt

Demnach ist eine Besorgnis der Befangenheit zu beja­hen, wenn ein Grund vor­liegt, der geeig­net ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu recht­fer­ti­gen. Maßgeblich dafür ist nicht, ob der Richter tat­säch­lich in sei­ner Neutralität beein­träch­tigt ist oder ob er sich selbst für befan­gen hält. Entscheidend ist viel­mehr, ob ein Verfahrensbeteiligter die auf Tatsachen beru­hen­de Besorgnis hat, der Richter wer­de die Sache nicht unvor­ein­ge­nom­men beurteilen.

Es genügt für die Ablehnung also allein der „böse Schein“ man­geln­der Objektivität. Davon ist in die­sem Fall mei­nes Erachtens aus­zu­ge­hen: Bei dem Dinner mit der Kanzlerin und ihrem Kabinett sind die Corona-Regelungen aus­gie­big zur Sprache gekom­men. An die­sen Gesprächen haben sich die mit der Bundesnotbremse befass­ten Verfassungsrichter betei­ligt. All dies hat hin­ter ver­schlos­se­nen Türen statt­ge­fun­den. Allein schon die­se Umstände waren geeig­net, bei den „Freien Wählern“ Misstrauen zu wecken und die Besorgnis zu begrün­den, dass die Gespräche doch nicht nur abstrakt, son­dern auch mit Bezug auf ihre anhän­gi­gen Verfahren geführt wor­den sind.

Das wei­sen die Richter zwar zurück. Sie selbst haben jedoch durch ihre Teilnahme an den Corona-Gesprächen im Kanzleramt einen ent­spre­chen­den Verdacht genährt und den „bösen Schein“ begrün­det, sich Einflüsterungen der Bundesregierung aus­ge­setzt und dar­über ihre Unvoreingenommenheit ein­ge­büßt zu haben…«

22 Antworten auf „Verfassungsrechtler: Harbarth ist wohl befangen. "Böser Schein"“

  1. Harbarth, du hast dir echt einen Namen gemacht. Aber nicht als her­aus­ra­gen­der Jurist. Hoffentlich war das Dinner ok. Es könn­te sein, dass irgend­wann nicht mehr ganz so üppig auf­ge­tischt wird. Schon gemein­sam mit den Kollegen die Speisepläne der ver­schie­de­nen Anstalten studiert?

    1. Das wün­sche ich mir instän­dig, daß die­se Justizgangster vor ein ordent­li­ches Gericht gestellt wer­den. Das ist mein Traum. Von IM Erika/Kasner gar nicht erst zu reden.

      1. Damit ist nicht zu rechnen:
        https://​www​.deutsch​land​funk​.de/​j​u​r​i​s​t​e​n​-​i​m​-​d​r​i​t​t​e​n​-​r​e​i​c​h​-​d​i​e​-​r​e​c​h​t​f​e​r​t​i​g​u​n​g​e​n​-​d​e​s​-​u​n​r​e​c​h​t​s​.​1​3​1​0​.​d​e​.​h​t​m​l​?​d​r​a​m​:​a​r​t​i​c​l​e​_​i​d​=​2​9​1​185
        Bei der Aufarbeitung der DDR-Justiz war man da wesent­lich fleißiger.
        Aber WER soll, in, sagen wir 5 Jahren, die Ungeheuerlichkeiten der letz­ten andert­halb Jahre "auf­ar­bei­ten"?
        In einem Land, in dem min­de­stens die Hälfte der soge­nann­ten Eliten voll "auf Linie" war? Und sich damit durch tun und/oder unter­las­sen mit­schul­dig gemacht hat?
        Denen Unrechtsbewusstsein völ­lig fehlt(e)? Geschweige denn eine Vorstellung davon, dass man sich nicht nur hat ver­ar­schen las­sen, son­dern den gan­zen Blödsinn auch mit reli­giö­ser Inbrunst ver­tei­digt hat?
        Ist etwa zu erwar­ten, dass sich irgend­wann, zumin­dest jemand "ent­schul­digt" ? (die im letz­ten Jahr geäu­ßer­te Spahn-Idee wäre ja nicht schlecht gewe­sen, aber …).
        Nö.
        Im gün­stig­sten Fall lässt sich hof­fen, dass man sich *irgend­wann* für "den Sieg über das Virus"(der natür­lich ohne "Querdenker" schon viii­iel frü­her hät­te gefei­ert wer­den kön­nen) gegen­sei­tig auf die Schultern klopft und dann ver­sucht, zur Vorkriegssituation zurückzukehren. 

        Ob und bis wann dann die ange­rich­te­te Schneise der Verwüstung über Anstand, Existenzen, Lebensplanungen und das Vertrauen in die Kompetenz der Eliten beho­ben sein wird?

    2. @Clarence: Ich bin froh, dass Sie nicht die Macht haben zu ent­schei­den, wer in den Knast muss und bei wel­cher Qualität und Quantität des Essens er dort ganz bestimmt ein guter Mensch wird.
      Ihre Wut über den Klüngel der Macht, dem ganz offen­sicht­lich demo­kra­ti­sche Gewaltenteilung nicht mehr inter­es­siert, kann ich verstehen.
      Mein Zorn sinnt auf Versöhnung!

      1. @Valentina Zweifel

        Deine guten Absichten in Ehren aber mit sol­chen Leuten kann man sich nicht ver­söh­nen. Es sei denn natür­lich hat einen Fetisch für (sprich­wört­li­che) Messer im Rücken denn das ist es was die­se Leute bei der näch­sten Gelegenheit tun wer­den wenn man ihnen besag­tes Körperteil zuwendet.

  2. Da sind auch noch ganz ande­re befan­gen, zumin­dest in Österreich. Im sau­be­ren Deutschland könn­te so was wohl nicht passieren 😉

    1. @Johannes Schumann: Zwischen tau­sen­den Todesurteilen Freislers und inter­es­se­ge­bun­de­nen Entscheidungen Harbarths lie­gen erheb­li­che Unterschiede. Was soll die­ser Vergleich also?

      1. @aa: Gewissermaßen steht der Harbarth dafür, dass dem Tot- und zum Krüppelspritzen von Leuten die Weihen der Justiz ver­lie­hen wird. Es geht um Tausende von Toten. Noch ist der Mann zu fei­ge, ein Urteil zu spre­chen. Für das er dann haft­bar zu machen ist.
        Man kann schon an den Freisler denken.

        1. Aber es müs­sen erst ein­mal 6 Millionnen erreicht sein.

          Das wird in die­sem System schwie­rig sein, es nach­zu­wei­sen, weil sehr sub­til vor­ge­gan­gen wird.

          1. @Weißer Rabe: Es gibt kei­ne Mindestgrenze für Völkermord. Aber es soll­te eine für Seriosität geben. Das Statistische Bundesamt gibt aktu­ell 660.230 Verstorbene für die Monate Januar bis August an. Das sind 26.232 mehr als für die Jahre 2017–2020 im Mittel (https://​www​.desta​tis​.de/​D​E​/​P​r​e​s​s​e​/​P​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​2​0​2​1​/​0​9​/​P​D​2​1​_​4​3​2​_​1​2​.​h​tml). Glauben Sie wirk­lich, die haben Millionen Leichen ver­schwin­den lassen?

          2. @aa
            Ein Kommentator hat vor kur­zem bei Ihnen nach­ge­fragt, ob sie ihn ver­schei­ßern (oder so ähn­lich ) oder nicht ver­ste­hen wollen.
            Ich fra­ge Sie das nun auch.
            Wollen Sie mich nicht verstehen ?
            Oder sind Sie nicht in der Lage "Satire " ande­rer zu ver­ste­hen, die Sie doch selbst Körbeweise ver­tei­len und dann ganz erstaunt sind, dass "Ihre Satire " nicht ange­kom­men ist.
            Manchmal, Herr Aschmoneit wun­dert es mich, was Sie so von sich geben.
            Ich schein aber nicht die ein­zi­ge zu sein, der das auffällt.

            1. @Weißer Rabe: Ich will Sie nicht ver­schei­ßern und auch nie­man­den sonst hier. Schon man­ches Mal habe ich mir einen Ast gelacht über die humor­vol­len Kommentare. Anscheinend sind wir unter­schied­lich pin­ge­lig. Ich mag nicht lachen über (sati­risch gemein­te) 6 Millionen "Impftote".

  3. Aus dem Leben des Stephan Harbarth, "Merkels Mann in Karlsruhe".

    "Dienstag, 16. März 2021, 17:00 Uhr ~6 Minuten Lesezeit
    In bedenk­li­cher Verfassung
    In der Plandemie kann man bei der Verteidigung von Grundrechten auf das ober­ste deut­sche Gericht nicht zählen.
    von Markus Gelau"
    https://​www​.rubi​kon​.news/​a​r​t​i​k​e​l​/​i​n​-​b​e​d​e​n​k​l​i​c​h​e​r​-​v​e​r​f​a​s​s​ung

    "Von 880 Verfahren, die 2020 beim Bundesverfassungsgericht ein­gin­gen und die sich gegen die mut­maß­lich grund­ge­setz­wid­ri­gen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung rich­te­ten, gaben die Karlsruher Verfassungsrichter genau 3—in Worten: drei!—Anträgen statt. Das höch­ste deut­sche Gericht leg­te vor weni­gen Tagen sei­ne Jahresstatistik für 2020 vor. Und die soll­te Demokraten, aber auch Menschen, die auf ihre ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Grundrechte noch Wert legen, glei­cher­ma­ßen beun­ru­hi­gen. Beim Versuch, das Phänomen eines offen­bar an den Bürgerrechten unin­ter­es­sier­ten Bundesverfassungsgerichts zu erklä­ren, stößt man immer wie­der auf einen Namen: Stephan Harbarth. Der ist ein im wahr­sten Sinne des Wortes par­tei­ischer Richter."

    1. @aa "Ich mag nicht lachen über (sati­risch gemein­te) 6 Millionen "Impftote"."
      Ihr Antwort wun­dert mich doch sehr.
      Satire ist nicht dazu da, um dar­über zu lachen.

  4. @sv: Man kann auch Unsinn den­ken. "Gewissermaßen" gilt für Rechtsstaatlichkeit ein Beweisverfahren. Harbarth ist wie alle ande­ren, die in das Amt gesetzt wur­den, par­tei­isch. Das ist in den USA so wie in Polen und eben auch hier. So wie nach­ge­wie­sen wer­den muß, daß Tote auf das Konto eines Virus oder einer "Impfung" gehen, gehört nach­ge­wie­sen, daß JuristInnen unrecht­mä­ßig han­deln. Dann gehö­ren sie ver­ur­teilt. Freisler-Sprüche sind da eher Demagogie.

  5. Je nun, ich bin kein Jurist. Aber gab es nicht irgend­wann ein­mal die Unterscheidung zwi­schen "offi­zi­ell", mit Publikum, und "pri­vat", mit ohne Publikum?

    "BVerfG weist Befangenheitsantrag in Verfahren zu Bundesnotbremse zurück"
    https://​rsw​.beck​.de/​a​k​t​u​e​l​l​/​d​a​i​l​y​/​m​e​l​d​u​n​g​/​d​e​t​a​i​l​/​b​v​e​r​f​g​-​b​e​f​a​n​g​e​n​h​e​i​t​s​a​n​t​r​a​g​-​i​m​-​v​e​r​f​a​h​r​e​n​-​z​u​-​b​u​n​d​e​s​n​o​t​b​r​e​m​s​e​-​e​r​f​o​l​g​los

    "Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat ein Ab­leh­nungs­ge­such gegen den Prä­si­den­ten Har­barth und die Rich­te­rin Baer in einem Ver­fah­ren zur Co­ro­na-Not­brem­se zu­rück­ge­wie­sen. Die wegen des bei einem Tref­fen zwi­schen der Bun­des­re­gie­rung und dem BVerfG er­ör­ter­ten The­mas "Ent­schei­dung unter Un­si­cher­hei­ten" er­ho­be­nen Be­fan­gen­heits­vor­wür­fe sei­en unbegründet."

    "Befangenheit wegen Gedankenaustauschs mit Regierung völ­lig fernliegend
    Das BVerfG hat dem Ablehnungsgesuch ins­ge­samt den Erfolg ver­sagt. Ein Teil der von den Beschwerdeführenden für die Besorgnis der Befangenheit von Präsident Harbarth ange­führ­ten Gründe sei­en dazu gänz­lich unge­eig­net. Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwi­schen dem BVerfG und der Bundesregierung als sol­che, damit auch das hier frag­li­che Treffen vom 30.06.2021, sei­en ein zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänz­lich unge­eig­ne­ter Grund. Gleiches gel­te für die in der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 78 vom 20.08.2021 ent­hal­te­ne blo­ße Mitteilung einer vor­läu­fi­gen Einschätzung des Senats zur Frage der Durchführung einer münd­li­chen Verhandlung."

    "Themenauswahl ohne inhalt­li­che Positionierung unbe­acht­lich für Befangenheit
    Der Antrag sei jeden­falls unbe­grün­det. Ausweislich der dienst­li­chen Stellungnahme Präsident Harbarths sei das Thema "Entscheidung unter Unsicherheiten" für einen Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwi­schen Verfassungsorganen unter sei­ner Mitwirkung aus­ge­wählt wor­den. Er habe es ins­be­son­de­re des­halb für geeig­net gehal­ten, weil es abstrak­te und zeit­lo­se Fragestellungen betref­fe und es sich auch ohne kon­kre­ten Bezug zu anhän­gi­gen Verfahren erör­tern las­se. Die Beteiligung von Präsident Harbarth an der Auswahl des Themas "Entscheidung unter Unsicherheiten“ ver­mö­ge den Anschein sei­ner feh­len­den Unvoreingenommenheit nicht zu begrün­den. Die Festlegung eines Themas für einen Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwi­schen BVerfG und Bundesregierung als sol­che ohne inhalt­li­che Positionierung, wie damit recht­lich umzu­ge­hen ist, begrün­det grund­sätz­lich kei­nen "bösen Schein" einer mög­li­cher­wei­se feh­len­den Unvoreingenommenheit."

    "Behaupteter Zweck der Themenauswahl nicht belegt
    Dass das Thema gera­de zu dem Zweck vor­ge­schla­gen wor­den sei, Mitgliedern der Bundesregierung die Möglichkeit zu geben, sich zu tat­säch­li­chen und recht­li­chen Aspekten kon­kret anhän­gi­ger Verfahren zu äußern, stel­le eine blo­ße Behauptung dar, für die es kei­ne tat­säch­li­chen Anhaltspunkte gebe und die bei ver­nünf­ti­ger Betrachtung nicht nahe­lie­ge, unter­streicht das BVerfG. Im Übrigen habe sich die Ministerin aus­weis­lich des von den Beschwerdeführenden selbst vor­ge­leg­ten Redemanuskripts in ihrem acht­mi­nü­ti­gen Impulsvortrag gera­de nicht zu kon­kret anhän­gi­gen Verfahren geäu­ßert. Ungeachtet des­sen wäre der sach­li­che Gehalt ihres kon­kre­ten Vortrags von vorn­her­ein nicht geeig­net, eine Grundlage für einen Rückschluss zu bie­ten, Präsident Harbarth habe das Thema mit aus­ge­wählt, um der Bundesregierung Äußerungen zu einem anhän­gi­gen Verfahren zu ermöglichen."

    "Fall Baer: Allgemeine Rechtsausführungen für sich kein Grund für Befangenheit
    Das gegen die Richterin Baer gerich­te­te Ablehnungsgesuch sei gleich­falls teil­wei­se bereits gänz­lich unge­eig­net, die Besorgnis der Befangenheit der Richterin zu begrün­den und im Übrigen jeden­falls unbe­grün­det, so das BVerfG wei­ter. Wie sich aus der dienst­li­chen Stellungnahme der abge­lehn­ten Richterin erge­be, sei­en Gegenstand ihres Vortrags allein abstrak­te Überlegungen dazu gewe­sen, dass Gerichte mit der Dynamik und Komplexität von Wissen anders umge­hen müs­sen als Legislative und Exekutive mit ihrer je eige­nen Handlungsrationalität. Dies kann laut BVerfG kei­ne Besorgnis der Befangenheit der Richterin begrün­den. Dass abstrak­te recht­li­che Überlegungen auch in einem kon­kre­ten Verfahren zur Anwendung gelan­gen könn­ten, sei ihnen imma­nent. Nicht anders als bei in wis­sen­schaft­li­chen Beiträgen oder sonst geäu­ßer­ten Rechtsauffassungen könn­ten all­ge­mein gehal­te­ne Rechtsausführungen allen­falls dann zur Besorgnis der Befangenheit füh­ren, wenn wei­te­re Umstände in der Person der abge­lehn­ten Richterin hin­zu­trä­ten, aus denen auf eine feh­len­de Unvoreingenommenheit und ins­be­son­de­re eine Vorfestlegung zu ent­schei­dungs­re­le­van­ten Rechtsfragen geschlos­sen wer­den könn­te. Dies sei nicht der Fall."

    Ein pri­va­tes Treffen zwi­schen hohen Vertretern der Legislative und der Judikative, unter Ausschluß der Öffentlichkeit, ist "für die Besorgnis der Befangenheit von Präsident Harbarth" … "gänz­lich unge­eig­net." Weil das Thema, "Entscheidung unter Unsicherheiten", "unter sei­ner Mitwirkung aus­ge­wählt wor­den" war, "weil es abstrak­te und zeit­lo­se Fragestellungen betref­fe und es sich auch ohne kon­kre­ten Bezug zu anhän­gi­gen Verfahren erör­tern lasse."
    Es lie­ße sich aller­dings auch viel zu einem kon­kre­ten Bezug und einer direk­ten Zeit zu einem anhän­gi­gen Verfahren durch­quat­schen. Nichteinmal das wird aus­ge­schlos­sen. Aber das "begrün­det grund­sätz­lich kei­nen "bösen Schein" einer mög­li­cher­wei­se feh­len­den Unvoreingenommenheit."

    Achsoja, eine Richterin gab es ja auch noch. Im letz­ten Absatz noch schnell mal erwähnt. Es genügt ja auch voll­kom­men, wenn der eine Beschuldigte sich äußert. Haben ja bei­de ein Jurastudium, da wür­den sie wohl nur das Gleiche erzäh­len, wäre ja somit nur Zeitverschwendung.

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