Verfassungsrechtler Prof. Uwe Volkmann: Infektionsschutzgesetz gefährlicher Präzedenzfall

Mit der Frankfurter Goethe-Universität ver­bin­det man in die­sen Zeiten Namen wie Christian Drosten, Sandra Ciesek, Martin Stürmer und Klaus Cichutek (s. Alles Gute kommt aus Frankfurt (Goethe-Universität). Interessenkonflikt von Klaus Cichutek). Doch es gibt auch kri­ti­sche Menschen wie Prof. Volkmann dort. Am 14.4. erklär­te er auf "phoe­nix" sei­ne Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regierungspläne:

Der Sender kann es nicht las­sen, rela­ti­vie­ren­de Lauftexte einzublenden.

3 Antworten auf „Verfassungsrechtler Prof. Uwe Volkmann: Infektionsschutzgesetz gefährlicher Präzedenzfall“

  1. AHA! er will (3:45) ver­hin­dern, dass "der Protest" auf der Straße (wie "bereits jetzt") "kru­de und ver­zerr­te Formen" annimmt?

    Weil er bevor­zugt, dass Gerichte das erle­di­gen? (wie z.B. jene, die "kru­de und ver­zerr­te" Verordnungen erst­mal durch­ge­wun­ken haben?). Und damit der Armada ihrer juri­stisch vor­ge­bil­de­ten (im der­zei­ti­gen Bundestag knapp 16%) KollegInnen in den Rücken fal­len, die das sehen­den Auges aus­ge­heckt haben?

    Die Phoe-Nixe durf­te das Dummchen spie­len, um ihn das "ein­ord­nen" zu las­sen (den Beitrag "davor" kann man sich vor­stel­len – wohl irgend­was mit "Wellen brechen" ).

    Den Ehrentitel "kri­ti­scher Mensch" hal­te ich inso­fern für unan­ge­mes­sen. (Vielleicht "Feigenblatt"?)

  2. Strate kann Karate:

    "Ein gera­de­zu zyni­sches Verhältnis zu den Grundrechten offen­bart Kanzlerin Merkel, wenn sie über das Impfen spricht: „Ich glau­be, wenn wir spä­ter sehr vie­len Menschen ein Angebot gemacht haben kön­nen zum Impfen. Dann sagen man­che Menschen, wir haben ja kei­ne Impfpflicht, dann sagen man­che Menschen, möch­te ich nicht geimpft wer­den. Dann muss man viel­leicht schon sol­che Unterschiede machen und sagen, okay, wer das nicht möch­te, der kann viel­leicht auch bestimm­te Dinge nicht machen.“

    Lassen wir sie damit nicht durch­kom­men! Es ist höch­ste Zeit, sich die ursprüng­li­che Bedeutung der Grundrechte wie­der in Erinnerung zu rufen. Vor ihrem Geist zer­fal­len der­ar­tig tota­li­tä­re Bestrebungen zu Staub. Machen wir uns bewusst, dass jeder Text zwei Urheber hat: den Verfasser und den Rezipienten. Dies gilt auch für das Grundgesetz, das wir nicht nach­läs­sig und geschichts­ver­ges­sen zum Rundum-Sorglos-Versicherungspaket her­ab­wür­di­gen dürfen."

    https://​www​.cice​ro​.de/​i​n​n​e​n​p​o​l​i​t​i​k​/​c​o​r​o​n​a​-​g​r​u​n​d​g​e​s​e​t​z​-​g​r​u​n​d​r​e​c​h​t​e​-​l​o​c​k​d​o​w​n​-​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​t​z​g​e​s​e​t​z​-​a​n​g​e​l​a​-​m​e​r​kel

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