Vermummen – aber richtig!

Sachsens Innenminister Roland Wöller, in Sachsen. Foto: Sebastian Kahnert

»Dresden (dpa/sn) – Wer mit einer Mund-Nasen-Bedeckung Auto fährt, darf nicht zusätz­lich noch eine Sonnenbrille oder eine Mütze tra­gen. Das hat Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) am Dienstag noch ein­mal klar­ge­stellt. Hintergrund ist ein Passus in der neu­en säch­si­schen Corona-Schutzverordnung, wonach im Auto eine Maske zu tra­gen ist, wenn mehr als ein Hausstand mit­fährt. Wöller ver­wies auf die Straßenverkehrsordnung. Demnach dür­fe sich ein Kraftfahrer sein Gesicht nicht so ver­hül­len, dass er nicht mehr erkenn­bar ist.

Die «Erkennbarkeit des Verkehrsteilnehmers» müs­se bei Blitzern gewähr­lei­stet sein, sag­te Wöller. Die Verhüllung und Verdeckung wesent­li­cher Gesichtsmerkmale sei nicht erlaubt. Bei Mund-Nasen- Schutz müss­ten die Augen und «gene­rel­le Gesichtszüge» noch zu sehen sein. Sonnenbrillen und Mützen wür­den zur Unkenntlichkeit bei­tra­gen. Nach Angaben des Innenministers sind die Bußgeldstellen auf eine Einzelfallprüfung hin­ge­wie­sen. Es gebe der­zeit kei­ne Meldungen über Problemfälle in die­sem Zusammenhang.«
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Beschlagene Brillen, "wenn mehr als ein Hausstand mit­fährt", sind hin­ge­gen der Verkehrssicherheit zuträg­lich. Wir müs­sen die "vul­ner­ablen Gruppen" schützen.

9 Antworten auf „Vermummen – aber richtig!“

  1. Den Innenspiegel bei den Fahrten unbe­dingt abneh­men! Die mei­sten Blitzer ste­hen am rech­ten Fahrbahnrand und mit Maske + Spiegel, ist das Gesicht fast voll­stän­dig bedeckt! Über Spanien lacht die Sonne – über Deutschland, die gan­ze Welt! Es ist nicht mehr lustig!

  2. Ich fra­ge mich, was die­ses Verbot soll? Wenn jemand zB Probleme mit Helligkeit hat, also ein Augenproblem, und sich daher zum Schutz eine Sonnenbrille im Auto auf­setzt ( es gibt ver­schie­de­ne Arten mit ver­schie­de­nen Filtern), zusätz­lich zu einem Mundschutz, kann ihm das nicht ver­wehrt wer­den! Das ist gefähr­lich! Wer will für einen Unfall ver­ant­wort­lich sein, nur weil ein zusätz­lich not­wen­di­ger Augenschutz ver­bo­ten ist?

  3. Mich schränkt eine Maske in der Sehfähigkeit ein. Merke ich im Supermarkt beim Einkaufen ganz penetrant.

    Aber jetzt soll man damit auch noch Autofahren.

    Die zusätz­li­chen Verkehrstote sind aber natür­lich Corona-Tote. Ist doch klar.

    (Auch hier wie­der fra­ge ich mich, was bei einer dpa-Meldung "irgend­wie wenig sicht­bar" sein soll. Sind Sie sicher dass Sie in Ihrem Disclaimer nicht "in den Alternativmedien zu wenig sicht­bar" meinen?)

  4. Allerdings dürf­te es nur für weni­ge Kraftfahrer*innen wirk­lich eine Änderung bedeu­ten, da ich seit fast einem Jahr Leute mit Maulkorb im Fahrzeug sehe, zum Großteil sit­zen sie sogar allein im Fahrzeug.
    Gibt es denn auch nur einen Fall bzw. belast­ba­re Ergebnisse von Untersuchungen, wo die Evidenz der Maulkörbe in PKWs, ÖPNV, Geschäften, Friseuren usw. belegt ist? Man hört nur das pau­scha­le Geschwafel, dass die Maulkörbe so und so vie­le Prozent eines "Normaerosols", also irgend eines Ölnebels mit defi­nier­ter Tröpfchengröße, zurück­hal­ten müs­sen. Aber wo ist da der Zusammenhang mit der befoh­le­nen Nutzung bei den o.g. Aktivitäten?
    Vielleicht kommt ja noch die Tage der Befehl, sämt­li­che Seitenscheiben wäh­rend der Fahrt geöff­net zu las­sen oder das Verbot, dass außer dem Fahrzeugführer kei­ne wei­te­ren Insassen mehr in PKWs erlaubt sind. Schließlich ist das Ziel, die Mobilität zu redu­zie­ren, in dem man das Autofahren so unat­trak­tiv wie mög­lich macht, so dass es kei­nen Freiheitsgewinn zur Haushaft dar­stellt und nur unbe­dingt nöti­ge Fahrten zum Einkauf oder zum Impfen erfolgen.

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