Verwaltungsgericht Aachen entscheidet: Entschädigungszahlung bei quarantänebedingtem Verdienstausfall auch für Nicht-Geimpfte

»In § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Entschädigungs­zahlung im Falle einer Quarantäne gere­gelt. Bisher galt, nur wer geimpft ist, hat Anspruch auf­die­se Entschädigung für Verdienstausfall nach dem IfSG. Denn in § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG heisst es, dass eine Entschädigung nicht erhält, wer durch die Inanspruchnahme einer öffent­lich emp­foh­le­nen Schutzimpfung die Absonderung (Quarantäne) habe ver­mei­den kön­nen. Doch das Verwaltungsgericht Aachen hat auf­grund der Klage einer Arbeitnehmerin (19.09.2022) den umstrit­te­nen Paragraphen auf den Prüfstand gestellt und ist zu einem bedeu­ten­den Ergebnis gekommen:

„Es kann offen­blei­ben, ob der Arbeitnehmer über eine Schutzimpfung ver­füg­te oder nicht. Denn jeden­falls hät­te er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV‑2 Virus nicht ver­mei­den können.“

Damit hält das VG Aachen als eines der ersten Gerichte mit den wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnissen Schritt und kommt zu dem Ergebnis, dass kein rele­van­ter Fremdschutz durch die zur Verfügung ste­hen­den mon­o­va­len­ten oder biva­len­ten Corona-Impfstoffe zu erwar­ten sind. ÄFI hat­te dar­auf bereits in meh­re­ren Stellungnahmen auf­merk­sam gemacht – bei­spiels­wei­se für das Bundesverfassungsgericht und den Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Diese Erkenntnis hat mitt­ler­wei­le auch schon Eingang in man­che Rechtskommentare zum Infektionsschutzgesetz gefun­den (z.B. Sangs/Eibenstein: IfSG, 2022, § 56 Rn 64). Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen ist des­halb zwar höchst erfreu­lich, aber gar nicht so überraschend.

Für Betroffene bedeu­tet dies kon­kret: Auch wer nicht geimpft ist, hat einen Anspruch auf Entschädigungszahlung für Verdienstausfall im Falle einer Quarantäne. Unter Berufung auf den Gerichtsbescheid des VG Aachen kann der Arbeitgeber bei der ent­spre­chen­den Behörde Antrag auf Erstattung für die Entschädigung des Arbeitnehmers stel­len. Dies gilt für alle Fälle, die bis zu 24 Monate zurückliegen.

Entschädigungsberechtigt kön­nen auch Selbständige sein, wenn sie von einem qua­ran­tä­ne­be­ding­ten Verdienstausfall betrof­fen sind. In einem sol­chen Fall müs­sen die betrof­fe­nen Selbständigen den Antrag auf Entschädigung direkt selbst bei der Behörde stellen.

Quellen:

Justiz-online, 19. September 2022
Kanzlei Rohring, 30. Oktober 2022«
indi​vi​du​el​le​-impf​ent​schei​dung​.de( 31.10.22)

13 Antworten auf „Verwaltungsgericht Aachen entscheidet: Entschädigungszahlung bei quarantänebedingtem Verdienstausfall auch für Nicht-Geimpfte“

  1. Warum kann nur der Arbeitgeber den Antrag stel­len auf Erstattung stellen???
    Der Arbeitnehmer hat doch kein Geld bekommen.
    Ich ver­ste­he die Logik nicht dahinter.

    1. Er wird den Arbeitnehmer für die­sen Zeitraum bezah­len müssen.

      Das Urteil befrie­det zwar erst mal die Diskriminierung von unge­impf­ten Arbeitnehmern, kann aber den Druck, dem vie­le und man­che zu ihrem Schaden nach­ge­ge­ben haben, nicht rück­gän­gig machen.
      Es löst auch nicht die ent­schei­den­de Frage: Darf ein "selbst schuld" im Gesundheitsbereich zu recht­li­chen Nachteilen führen?

      1. @Info
        "wenn sie nicht frei­wil­lig unge­impft sind."

        Was ist, wenn bei so einer (unfrei­wil­li­gen) Formulierung, jemand nicht frei­wil­lig schlau draus wird?

  2. https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​U​K​G​O​g​P​5​W​1dQ

    Und hier ist ein schreck­li­ches Beispiel von vor einem Jahr, WIE man oder bes­ser: frau geschminkt, mit dezent-roten Lippen, bra­ver Brille, gut gekämm­ten Haaren wis­sent­lich Menschen mit Psy_Op oder ver­blen­de­ter Ideologie in den Tod oder in den Rollstuhl treibt.

    Wer sich das Video ansieht, dem könn­te even­tu­ell übel werden.

    Wer "Impf"-Schäden hat, soll sich trotz­dem GENAU DIESES VIDEO anse­hen. Mit strah­len­dem, freund­li­chen Lächeln ver­kün­de­te eine Frau vor lau­fen­der Kamera: Die Versuchskaninchen der mRNA-Produkte schüt­zen sich und ande­re. Die Versuchskaninchen ver­hiel­ten sich ihrer Meinung nach sozi­al, lieb und kon­form. Sie lobt alle unkri­ti­schen mensch­li­chen Laborratten, dass sie ihr Leben der Allgemeinheit und vor allen Dingen der Pharmaindustrie zur Verfügung stel­len. Sie trö­stet die armen, auf die "Impfung" war­ten­den, dass lei­der noch nicht alle behan­delt wer­den könn­ten und man­che, oh weh, oh je, ach wie ärger­lich, sogar kri­ti­sche Hausärzte hät­ten, die zur Vorsicht rie­ten, die bei Neigung zu Allergie oder ande­ren Vor-Erkrankungen vor dem Gift warn­ten. Die man aber gegen ande­re Ärztekollegen aus­tau­schen kön­ne, no problem.

    Echt. Zynismus? Blödheit? Was steckt dahin­ter? Solchen Leuten soll man ver­trau­en? Solcher super-freund­lich-für­sorg­lich-Kreide-fres­sen­den-doch-Gift-emp­feh­len­den Alena soll ich wei­ter glau­ben? Strahlend lächelnd schickt sie die Leute in Krankheit oder sogar Tod. Strahlend lächelnd ver­kün­det sie die Annehmlichkeiten, die "Impflinge" hätten.

    Und jetzt? Jetzt kommt die Wahrheit ans Licht, jetzt kommt her­aus – schützt die "Impfung" weder vor Ansteckung noch vor Krankheit.

    Ich hof­fe, sie kann NIE mehr, NIE MEHR, ohne zu wei­nen in ihren pri­va­ten Spiegel sehen, wenn sie sich ihre dezen­ten Lippenstiftfarben auf­malt und die intel­lek­tu­el­le Brille vor ihre blin­den, ver­blen­de­ten Augen setzt, wei­nen soll sie, wenn sie ihre blon­den Haare im Spiegel betrach­tet, zit­tern soll sie, wenn sie an alle geschä­dig­ten mRNA-Anwendungsopfer denkt. Ich wün­sche ihr schlaf­lo­se Nächte, sie soll grü­beln und sich selbst fra­gen, was sie ange­rich­tet hat mit ihren Auftritten vor den Kameras.

    Zitat aus dem Urteil:

    „Es kann offen­blei­ben, ob der Arbeitnehmer über eine Schutzimpfung ver­füg­te oder nicht. Denn jeden­falls hät­te er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV‑2 Virus nicht ver­mei­den können.“

    1. Ab Minute 4:18 sagt die­se Person vor einem Jahr auf die lau­ern­de Frage der Moderatorin:

      „Sie haben im Gegensatz dazu gesagt, ja, IHRE Kinder wür­den Sie sofort imp­fen las­sen. Ich glau­be, die sind aber noch nicht im impf­fä­hi­gen Alter, oder?“

      Antwort Buyx: „Genau, des­we­gen habe ich auch gesagt: Leider. Ha, ha, ha. Hä, hä, hä. Das geht noch gar nicht. Ich muss auch dazu sagen, ich dach­te, wir wür­den doch deut­lich mehr Impfstoff haben.“ 

      Dazu grinst sie scha­den­froh, grinst fei­xend, wis­send, ver­ächt­lich in die Kamera, weil sie GENAU weiß, dass erst die so genann­ten „prio­ri­sier­ten Gruppen“ dran sind. Und ihre kost­ba­ren Kinder muss sie folg­lich zum Glück nicht als Versuchskaninchen anbieten.

      Und sie weiß auch, es wur­den kei­ne Tests bei "vor-erkrank­ten Testpersonen" durch die Firmen gemacht.

      Ab Minute 6.01 gibt sie dann sogar ganz offen zu, dass die „Geimpften“ welt­weit als Versuchskaninchen her­hal­ten mussten.

      Zitat:

      „Und auf der ande­ren Seite der Waagschale liegt eben die Impfung, die JETZT (!) doch sehr gut unter­sucht ist. Auch inzwi­schen (!) bei Jugendlichen. Die USA haben jetzt, glau­be ich, meh­re­re Millionen Jugendliche INZWISCHEN (!) geimpft. In Israel wur­den die Abschlussklassen sehr früh geimpft. Also, es gibt da JETZT eine Datenbasis, das muss sich die Stiko angucken, da sind die natür­lich die Profis.“

      Es gab also, Stand 1.6.2021, erst eine Datenbasis auf­grund von Millionen ahnungs­lo­sen „Impflingen“, die es vor­her nicht gab. Diese Millionen Versuchskaninchen führt sie als Argument an, sie gibt damit zu: ein nicht aus­rei­chend gete­ste­tes Medikament wur­de ahnungs­lo­sen Opfern ver­ab­reicht. Und erst, WEIL meh­re­re Millionen Jugendliche „geimpft“ wur­den, sei das Medikament sicher für die näch­sten Opfer.

      Wie ekel­er­re­gend ist DAS denn!! So direkt in die Kamera zu grin­sen und eis­kalt zuzu­ge­ben, hey, wir haben Millionen gen-mani­pu­lier­te, mar­kier­te GMOs, inzwi­schen Millionen bra­ve Versuchskaninchen behan­delt, reiht Euch gefäl­ligst ein, Ihr Schafe, und macht mit.

  3. "Denn jeden­falls hät­te er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV‑2 Virus nicht ver­mei­den können.“

    Hoppala! Da haben wohl wie­der mal ALLE nicht rich­tig nach­ge­le­sen. Die schrei­ben da ganz deut­lich "Absonderung". Das ist ein 'Fachbegiff', der etwas wei­ter gefasst ist als "Quarantäne". Diese Absonderung muss­te auch auf Eigeninitiative ein­set­zen wenn ein Mitbewohner posi­tiv gete­stet wur­de. Eine Quarantäne wird vom Amt ange­ord­net – viel­leicht. Die haben mit die­sem Urteil schein­bar klamm­heim­lich die Entschädigungszahlungen auf die­se kon­takt­be­ding­ten Absonderungen ausgeweitet.

  4. Solange die Isolationspflicht nur auf­grund eines ein­zi­gen posi­ti­ven Tests ver­ord­net wird, wer­den die "Arbeitgeber" genü­gend Druck aus­üben, die hilf­lo­sen, unnüt­zen und schäd­li­chen Maßnahmen mit­zu­tra­gen. Solange die­se zwei­fel­half­te Diagnostik (die ja oft­mals wie­der­um nur auf­grund der Bestimmungen durch­ge­führt wird) nicht juri­stisch gekippt wird, wird sich nichts ändern. Ich wun­de­re mich gar­nicht, daß Lauterbach sich hart­näckig dar­an klammert.

  5. „Es kann offen­blei­ben, ob der Arbeitnehmer über eine Schutzimpfung ver­füg­te oder nicht. Denn jeden­falls hät­te er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV‑2 Virus nicht ver­mei­den können.“

    Nun bestä­ti­gen also auch schon Gerichte, dass die Impfungen nichts nut­zen. Nur Kallemann der Größenwahnsinnige und Geschmierte der Pharmalobby behaup­tet noch das Gegenteil ‑und natür­lich die ent­frem­de­ten Medien.

  6. Jessica Hamed
    @jeha2019
    Erstaunlich ist, dass sich das Land wie folgt einließ:

    „Auch die Landesregierung #NRW ver­tre­te die Auffassung, dass man es mit einer „#PandemiederUngeimpften“ zu tun habe. Experten sei­en sich einig, dass das Impfen einen…wirksamen Schutz vor einer Ansteckung darstelle.“
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    Ephelides
    @JennyB86654603
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    Oct 30
    VG Aachen ent­schei­det, dass auch Ungeimpfte im Falle einer Quarantäne wegen SARS-COV-2-Infektion einen Anspruch auf Ausgleich des Verdienstausfalls haben. Merken! https://​justiz​.nrw​.de/​n​r​w​e​/​o​v​g​s​/​v​g​_​a​a​c​h​e​n​/​j​2​0​2​2​/​7​_​K​_​1​3​6​0​_​2​2​_​G​e​r​i​c​h​t​s​b​e​s​c​h​e​i​d​_​2​0​2​2​0​9​1​9​.​h​tml
    11:13 PM · Oct 31, 2022
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    Jessica Hamed
    @jeha2019
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    14h
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    @jeha2019
    Zur Entscheidung des VG Aachen vom 19.09.2022:
    2/2
    https://​justiz​.nrw​.de/​n​r​w​e​/​o​v​g​s​/​v​g​_​a​a​c​h​e​n​/​j​2​0​2​2​/​7​_​K​_​1​3​6​0​_​2​2​_​G​e​r​i​c​h​t​s​b​e​s​c​h​e​i​d​_​2​0​2​2​0​9​1​9​.​h​tml
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​g​b​x​V​j​U​X​E​A​M​X​4​0​A​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
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