Was sich wie eine Schlagzeile der "Schwurbler und Leugner" ausnimmt, ist am 15.6. auf focus.de zu lesen:
»Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat eine weitreichende Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht getroffen. Dabei erklärte es die bisherige Praxis der Gesundheitsämter für „rechtswidrig“, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und ihnen Bußgelder anzudrohen. Der noch unveröffentlichte Beschluss ( Az.: 1 B 28/22) erging am 13. Juni 2022 und liegt FOCUS Online exklusiv vor.
Mit seiner Entscheidung gab das Gericht einer Zahnarzthelferin aus Flensburg recht, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen will. Das zuständige Gesundheitsamt hatte die Frau mit Bescheid vom 28. April 2022 aufgefordert, bis Anfang Juni einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden darf.
Gericht: Bescheide der Gesundheitsämter „rechtswidrig“
Sollte sie der Aufforderung nicht nachkommen, könne sie mit „einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro“ bestraft werden. Weiterhin sei beabsichtigt, der Frau das Betreten sowie die berufliche Tätigkeit in der Zahnarztpraxis zu untersagen…
Ungeimpfte Zahnarzthelferin aus Flensburg hatte Erfolg
Die Zahnarzthelferin legte gegen diesen Bescheid Widerspruch ein und suchte am 24. Mai 2022 um einstweiligen Rechtsschutz nach. Darin beantragte sie, dass ihr Widerspruch – anders als vom Gesundheitsamt beabsichtigt – aufschiebende Wirkung hat.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht gab ihr nun recht: „Der zulässige Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat in der Sache Erfolg“. Mit dem Beschluss werde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs „wiederhergestellt“. Zur Begründung verwies die 1. Kammer auf eine „umfassende Interessenabwägung“. Diese habe ergeben, dass das „private Aufschubinteresse“ der Zahnarzthelferin höher einzustufen sei als das „öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes“…
Gerichtssprecherin: Beschluss „bundesweit von Bedeutung“
Friederike Lange, Sprecherin des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, stuft die Entscheidung als weitreichend ein. „Der Beschluss betrifft eine Frage der Auslegung des Bundesrechts und ist insoweit auch bundesweit von Bedeutung“, sagte sie an diesem Mittwoch zu FOCUS Online. Zwar gelte der Beschluss „grundsätzlich nur für den Einzelfall“. Allerdings könnten sich andere Betroffene gegenüber dem Gesundheitsamt „auf die Rechtsprechung berufen“. Wenn die Behörde dennoch nicht einlenke, könnten die Betroffenen „selbst einen Antrag bei Gericht stellen“, so Lange.
Zum konkreten Fall sagte sie: „Die Antragstellerin hat zunächst nur erreicht, dass die angeordnete Vorlage eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder einer ärztlichen Bescheinigung über eine Impfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht durch einen Verwaltungsakt mit anschließendem Verwaltungszwang durchgesetzt werden kann.“ Dennoch müsse die ungeimpfte Zahnarzthelferin mit Sanktionen rechnen. Friederike Lange: „Die Behörden können zwar eine solche Vorlage nun nicht mehr durch Verwaltungsakt anordnen. Ihnen verbleibt jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, gegenüber den Betroffenen ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot auszusprechen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.“…«
Der Kanal " Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Coronaimpfpficht " berichtet:
" Übersicht…
Heute möchte ich euch gerne (noch einmal) eine Übersicht geben über die Dinge, die gerade laufen bzw. in Arbeit sind:
1️⃣ Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag gegen das Masernschutzgesetz, kombiniert mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die epidemische Lage nationaler Tragweite und das dritte Bevölkerungsschutzgesetz (Az. 1 BvR 2700/20)
Hier können wir aktuell nur warten, denn auf Sachstandsanfragen erhalten wir ja eh keine wirkliche Antwort.
2️⃣ Zwei Verfassungsbeschwerden inkl. Eilantrag gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen (Az. 1 BvR 958/22 und 2 BvR 990/22)
Ja, es sind noch zwei Beschwerden im Rennen, in denen wir gerade weiter vorgetragen haben und auch weiterhin vortragen werden. Und anhand der Aktenzeichen würde ich meinen, nun ist auch der zweite Senat beteiligt und muss unsere gesamte Beschwerde durcharbeiten.
3️⃣ EMRK-Beschwerde wegen des Masernschutzgesetzes in Straßburg
Hier warten wir auf die Hauptsache, denn wir hatten uns ja wegen der monatelangen Nichtbearbeitung unserer Beschwerde an die Straßburger Richter gewandt.
4️⃣ Akteneinsichtsgesuche für die Prüfung und Einreichung der EMRK-Beschwerden
Diese betrifft nicht nur das abgelehnte Az. 1 BvR 2649/21, sondern auch unsere outgesourcte Minderjährige Az. 1 BvR 84/22.
5️⃣ In Arbeit: ERMK-Beschwerden gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen
6️⃣ In Arbeit: Anrufung des UN-Menschenrechtsausschusses in Genf
7️⃣ Überlegung: Individualbeschwerde vor dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen
Wir halten euch über all das auf dem Laufenden unter @masernschutzgesetz und freuen uns natürlich über eure tatkräftige Unterstützung, diese Infos auch in die Öffentlichkeit zu tragen "
https://t.me/Masernschutzgesetz/411
@ info
Danke für die wichtige Schilderung des Sachstandes.
Sehr verdienstvolle Arbeit.
Ich habe im Bekanntenkreis auch einige, die solche Drohbriefe erhalten haben.
Ich habe das ganze eigentlich so verstanden, dass der Arbeitgeber der Adressat der Bußgeld-Drohung sei, falls er ein behördlich erlassenes Betretungsverbot nicht durchsetzt.
Das hier das Personal direkt so massiv eingeschüchtert wird ist ein Skandal.
Auszug:
Seit drei Monaten gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Aber noch sind die Kommunen in NRW mit Arbeitsverboten für Ungeimpfte zurückhaltend. Warum ist das so?
Behörden wollen Klarheit, wie es weitergeht
Rechtlich unsicher ist für ihn die bislang begrenzte Dauer der Impfpflicht bis Ende des Jahres. Schulze Kalthoff hofft deshalb auf eine schnelle Klarstellung der Bundespolitik, wie es damit weitergehen soll. Darauf drängt auch Kai Zentara, Gesundheitsbeigeordneter beim Landkreistag NRW: "Wenn das Auslaufdatum immer näher rückt, wird es für die Einrichtungen immer schwieriger, ihren Angestellten die Pflicht zur Impfung zu vermitteln."
Wunsch nach Impfpflicht für Risikopatienten
Gesundheitsamtsleiter Schulze Kalthoff hätte sich eher eine allgemeine Impfpflicht für alle Risikopatienten gewünscht, um das Infektionsrisiko zu senken.
Die Mitarbeiter von Norbert Schulze Kalthoff im Münsteraner Gesundheitsamt werden mit den Fällen wohl einige Zeit zu tun haben, ist er sich sicher: "Ich gehe davon aus, dass es Widerspruchs- und Klageverfahren geben wird, die können sich im Verwaltungsgerichtsverfahren ja durchaus auch längere Zeit hinziehen. Also wir werden nicht bis Jahresende alles zu den Akten legen können."
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/bilanz-drei-monate-impfpflicht-nrw-100.html
Was für eine tolle Demokratie wir doch haben. Sogar den Dosenpfand kann man einklagen (Trittin). Einfach nur abartig.
Was passierte 1986?
"MET@missxena2021
Look at this schedule. Our children are a science experiment. This study and exposing this information is long overdue."
https://twitter.com/missxena2021/status/1537186520704090115/photo/1
"Es gibt mitunter Beiträge, die bereiten einem vor Veröffentlichung schlaflose Nächte. Man möchte die Leser nicht in Panik versetzen oder übermäßig alarmieren, entscheidet sich schließlich aber doch zur Publikation. Ein solcher Beitrag erscheint mit „Die Impfstoffe sind Gift“ heute auf Achgut.com."
https://www.achgut.com/artikel/impfschaeden_mir_ware_lieber_wenn_wir_falsch_laegen_
"Hier wird der Stand des Wissens über die „Impfstoffe“ beschrieben. Er kündet von einem medizinischen und menschlichen Desaster, das schon jetzt nicht mehr bestritten werden kann. Dimension und Auswirkungen des Skandals sind schwer erträglich."
https://www.achgut.com/artikel/die_impfstoffe_sind_gift
@Uffff: Das ist nicht "Stand des Wissens", sondern genau die Schwurbelei, die uns insgesamt vorgehalten wird. achgut hat sich offenbar den Auftrag erteilt, Beweise dafür zu liefern. Alleine ein solcher Satz ist die Parallele zum Geschwurbel von Lauterbach & Co.:
»Von den als „Impfstoffen“ bezeichneten Giftstoffen wurden in Deutschland möglicherweise schon jetzt zehntausende Menschen getötet. Sie sind an der „Impfung” gestorben, wie vermutlich mindestens 2,5 Millionen Impftote weltweit, wenn man davon ausgeht, dass einer von 2.000 Impflingen an der „Impfung” stirbt.«
Nach der Sichtung von drei dort angegebenen Links, bei denen das Behauptete nicht zu finden war, habe ich aufgehört. Möge man sich selbst ein Bild machen.
@aa: Ich halte solche Texte in ihrer Machart auch für nicht unproblematisch. Fairerweise muss ich aber sagen, dass ich die von Ihnen monierte unzureichende Qualität der Belege in dieser Pauschalität nicht bestätigen kann. Z.B. findet sich der Beleg für die Behauptung von 1 Todesfall auf 2.000 Impfungen auf Folie 14 im verlinkten Beitrag von Steven Kirsch (wobei dieser sogar von einer noch höheren Todesfallrate ausgeht). Ob diese Schätzung valide ist, ist eine andere Frage – das vermag ich nicht zu beurteilen.
Auch über den Duktus von Artikeln wie dem bei achgut lässt sich sicherlich streiten. Mir behagt er nicht, und ich halte ihn für unsere Sache nicht für besonders hilfreich – selbst wenn es stimmen sollte, was der Artikel behauptet, was ich nach den Erfahrungen der letzten 1 1/2 Jahre Impfkampagne nicht kategorisch ausschließen kann.
@Uffff,
es sind nicht irgendwelche Impfstoffe die uns bedrohen sondern es ist der Kapitalismus der die ganze Menschheit bedroht.
MFG
Der Twitterminister darf ungehindert weiter so etwas von sich geben…
"In Köln und Berlin protestieren sie noch immer regelmäßig vor meiner Wohnung. Die Impfung rettet Leben, jeden Tag. Wenn es einmal keine wirksame Impfung mehr gäbe, auch dass ist leider denkbar, käme einem der Protest bizarr vor."
https://twitter.com/Karl_Lauterbach (vom 15.06.2022)
Als Erinnerung: " eine nebenwirkungsfreie Impfung"
https://twitter.com/Karl_Lauterbach (vom 14.08.2021)
https://corona-blog.net/2022/06/16/focus-feiert-justiz-hammer-sind-briefe-der-gesundheitsaemter-rechtswidrig-juristin-analysiert-den-beschluss-ergebnis-ernuechternd/
Die Charité macht wie der Twitterminister ihre eigenen rechtlichen Regelungen… wie wäre es denn mit der Vorgabe, dass nur Einlass für diejenigen gewährt würde, die sich am Eingang den nächsten Buhuhuhuster setzen lassen?!?
https://www.berliner-zeitung.de/news/berlin-corona-ungeimpft-test-sommerfest-nur-fuer-geimpfte-und-genesene-berliner-charite-droht-klage-li.236944
Zu Dokumentationszwecken eventuell "zwangsnotwendig" zu archivieren, mindestens jedoch zu kommunizieren.
Was für den nächtlichen Tweet um 0.59 Uhr gestern und dessen umgehende Löschung in der gleichen Nacht wohl der Hintergrund sein wird…???
https://report24.news/lauterbach-postet-naechtlichen-jubel-ueber-2-mio-affenpocken-impfdosen-und-loescht-ihn-wieder/
@Lauterbach löscht…: Ich weiß nicht, ob das eine Rolle spielt. Der Blubb aus der Kombination von Textbausteinen mit Reizworten in dem Artikel ist allerdings dümmlich:
»Die Viruserkrankung mit durchgehend mildem Verlauf (keine aktuellen Todesfälle bekannt) betrifft laut einer Studie in Großbritannien zu 98% Homosexuelle, die sich bei sexuellen Praktiken im In- und Ausland damit infizierten. Das könnte auch erklären, weshalb unter den betroffenen Nationen hauptsächlich westliche NATO-Mitglieder und Vorreiter der globalistischen Great-Reset-Pläne zu finden sind.«
https://www.rnd.de/politik/corona-impfpflicht-bayern-nimmt-neuen-anlauf-QXBMK6HHBNBSXIWW3J3GSAY5TI.html
"Brüssel. Bayern will zusammen mit Hessen und Baden-Württemberg einen neuen Anlauf für eine Corona-Impfpflicht machen. „Ich bedaure immer noch, dass sich der Bundestag nicht auf eine Impfpflicht einigen konnte“, sagte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Zusammen mit den Kollegen aus Hessen und Baden-Württemberg werde ich mich nächste Woche bei der Gesundheitsministerkonferenz für eine Impfpflicht ab 60 einsetzen“, sagte der CSU-Politiker."
Die Kuh ist immer noch nicht vom Eis.
Ein Justiz-Hammer ist das ganz gewiss nicht. Das Gericht hat nur Formalien bemängelt. Im Grunde hat das Gericht aber nichts dagegen, wenn das Gesundheitsamt Mitarbeiter bedroht, weil sie ihren Job machen wollen.
Es wird immer bizarrer. Früher haben wir Leute mit durchgeschleppt, die ihr Einkommen mit gesellschaftsschädlicher Arbeit erwirtschaftet haben. Aber inzwischen sind wir schon so weit, dass diese Leute auch noch die produktiv arbeitenden Menschen an ihrer Arbeit hindern.