Verwaltungsgericht: Drohbriefe gegen "ungeimpftes" Pflegepersonal rechtswidrig

Was sich wie eine Schlagzeile der "Schwurbler und Leugner" aus­nimmt, ist am 15.6. auf focus​.de zu lesen:

»Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat eine weit­rei­chen­de Entscheidung zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht getrof­fen. Dabei erklär­te es die bis­he­ri­ge Praxis der Gesundheitsämter für „rechts­wid­rig“, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu for­dern und ihnen Bußgelder anzu­dro­hen. Der noch unver­öf­fent­lich­te Beschluss ( Az.: 1 B 28/22) erging am 13. Juni 2022 und liegt FOCUS Online exklu­siv vor.

Mit sei­ner Entscheidung gab das Gericht einer Zahnarzthelferin aus Flensburg recht, die sich nicht gegen Covid-19 imp­fen las­sen will. Das zustän­di­ge Gesundheitsamt hat­te die Frau mit Bescheid vom 28. April 2022 auf­ge­for­dert, bis Anfang Juni einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. ein ärzt­li­ches Zeugnis dar­über vor­zu­le­gen, dass sie aus medi­zi­ni­schen Gründen nicht gegen Corona geimpft wer­den darf.

Gericht: Bescheide der Gesundheitsämter „rechtswidrig“

Sollte sie der Aufforderung nicht nach­kom­men, kön­ne sie mit „einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro“ bestraft wer­den. Weiterhin sei beab­sich­tigt, der Frau das Betreten sowie die beruf­li­che Tätigkeit in der Zahnarztpraxis zu untersagen…

Ungeimpfte Zahnarzthelferin aus Flensburg hatte Erfolg

Die Zahnarzthelferin leg­te gegen die­sen Bescheid Widerspruch ein und such­te am 24. Mai 2022 um einst­wei­li­gen Rechtsschutz nach. Darin bean­trag­te sie, dass ihr Widerspruch – anders als vom Gesundheitsamt beab­sich­tigt – auf­schie­ben­de Wirkung hat.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht gab ihr nun recht: „Der zuläs­si­ge Antrag auf Gewährung vor­läu­fi­gen Rechtsschutzes hat in der Sache Erfolg“. Mit dem Beschluss wer­de die auf­schie­ben­de Wirkung des Widerspruchs „wie­der­her­ge­stellt“. Zur Begründung ver­wies die 1. Kammer auf eine „umfas­sen­de Interessenabwägung“. Diese habe erge­ben, dass das „pri­va­te Aufschubinteresse“ der Zahnarzthelferin höher ein­zu­stu­fen sei als das „öffent­li­che Interesse an der sofor­ti­gen Vollziehung des Verwaltungsaktes“…

Gerichtssprecherin: Beschluss „bundesweit von Bedeutung“

Friederike Lange, Sprecherin des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, stuft die Entscheidung als weit­rei­chend ein. „Der Beschluss betrifft eine Frage der Auslegung des Bundesrechts und ist inso­weit auch bun­des­weit von Bedeutung“, sag­te sie an die­sem Mittwoch zu FOCUS Online. Zwar gel­te der Beschluss „grund­sätz­lich nur für den Einzelfall“. Allerdings könn­ten sich ande­re Betroffene gegen­über dem Gesundheitsamt „auf die Rechtsprechung beru­fen“. Wenn die Behörde den­noch nicht ein­len­ke, könn­ten die Betroffenen „selbst einen Antrag bei Gericht stel­len“, so Lange.

Zum kon­kre­ten Fall sag­te sie: „Die Antragstellerin hat zunächst nur erreicht, dass die ange­ord­ne­te Vorlage eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder einer ärzt­li­chen Bescheinigung über eine Impfungsunfähigkeit aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht durch einen Verwaltungsakt mit anschlie­ßen­dem Verwaltungszwang durch­ge­setzt wer­den kann.“ Dennoch müs­se die unge­impf­te Zahnarzthelferin mit Sanktionen rech­nen. Friederike Lange: „Die Behörden kön­nen zwar eine sol­che Vorlage nun nicht mehr durch Verwaltungsakt anord­nen. Ihnen ver­bleibt jedoch grund­sätz­lich die Möglichkeit, gegen­über den Betroffenen ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot aus­zu­spre­chen, sofern die gesetz­li­chen Voraussetzungen dafür vor­lie­gen.“…«

17 Antworten auf „Verwaltungsgericht: Drohbriefe gegen "ungeimpftes" Pflegepersonal rechtswidrig“

  1. Der Kanal " Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Coronaimpfpficht " berichtet: 

    " Übersicht…

    Heute möch­te ich euch ger­ne (noch ein­mal) eine Übersicht geben über die Dinge, die gera­de lau­fen bzw. in Arbeit sind:

    1️⃣ Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag gegen das Masernschutzgesetz, kom­bi­niert mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die epi­de­mi­sche Lage natio­na­ler Tragweite und das drit­te Bevölkerungsschutzgesetz (Az. 1 BvR 2700/20)

    Hier kön­nen wir aktu­ell nur war­ten, denn auf Sachstandsanfragen erhal­ten wir ja eh kei­ne wirk­li­che Antwort.

    2️⃣ Zwei Verfassungsbeschwerden inkl. Eilantrag gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen (Az. 1 BvR 958/22 und 2 BvR 990/22)

    Ja, es sind noch zwei Beschwerden im Rennen, in denen wir gera­de wei­ter vor­ge­tra­gen haben und auch wei­ter­hin vor­tra­gen wer­den. Und anhand der Aktenzeichen wür­de ich mei­nen, nun ist auch der zwei­te Senat betei­ligt und muss unse­re gesam­te Beschwerde durcharbeiten.

    3️⃣ EMRK-Beschwerde wegen des Masernschutzgesetzes in Straßburg

    Hier war­ten wir auf die Hauptsache, denn wir hat­ten uns ja wegen der mona­te­lan­gen Nichtbearbeitung unse­rer Beschwerde an die Straßburger Richter gewandt.

    4️⃣ Akteneinsichtsgesuche für die Prüfung und Einreichung der EMRK-Beschwerden

    Diese betrifft nicht nur das abge­lehn­te Az. 1 BvR 2649/21, son­dern auch unse­re out­ges­ourc­te Minderjährige Az. 1 BvR 84/22.

    5️⃣ In Arbeit: ERMK-Beschwerden gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen

    6️⃣ In Arbeit: Anrufung des UN-Menschenrechtsausschusses in Genf

    7️⃣ Überlegung: Individualbeschwerde vor dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen

    Wir hal­ten euch über all das auf dem Laufenden unter @masernschutzgesetz und freu­en uns natür­lich über eure tat­kräf­ti­ge Unterstützung, die­se Infos auch in die Öffentlichkeit zu tragen "

    https://t.me/Masernschutzgesetz/411

  2. Ich habe im Bekanntenkreis auch eini­ge, die sol­che Drohbriefe erhal­ten haben.
    Ich habe das gan­ze eigent­lich so ver­stan­den, dass der Arbeitgeber der Adressat der Bußgeld-Drohung sei, falls er ein behörd­lich erlas­se­nes Betretungsverbot nicht durchsetzt.
    Das hier das Personal direkt so mas­siv ein­ge­schüch­tert wird ist ein Skandal.

  3. Auszug:

    Seit drei Monaten gilt die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht. Aber noch sind die Kommunen in NRW mit Arbeitsverboten für Ungeimpfte zurück­hal­tend. Warum ist das so? 

    Behörden wol­len Klarheit, wie es weitergeht
    Rechtlich unsi­cher ist für ihn die bis­lang begrenz­te Dauer der Impfpflicht bis Ende des Jahres. Schulze Kalthoff hofft des­halb auf eine schnel­le Klarstellung der Bundespolitik, wie es damit wei­ter­ge­hen soll. Darauf drängt auch Kai Zentara, Gesundheitsbeigeordneter beim Landkreistag NRW: "Wenn das Auslaufdatum immer näher rückt, wird es für die Einrichtungen immer schwie­ri­ger, ihren Angestellten die Pflicht zur Impfung zu vermitteln." 

    Wunsch nach Impfpflicht für Risikopatienten
    Gesundheitsamtsleiter Schulze Kalthoff hät­te sich eher eine all­ge­mei­ne Impfpflicht für alle Risikopatienten gewünscht, um das Infektionsrisiko zu senken. 

    Die Mitarbeiter von Norbert Schulze Kalthoff im Münsteraner Gesundheitsamt wer­den mit den Fällen wohl eini­ge Zeit zu tun haben, ist er sich sicher: "Ich gehe davon aus, dass es Widerspruchs- und Klageverfahren geben wird, die kön­nen sich im Verwaltungsgerichtsverfahren ja durch­aus auch län­ge­re Zeit hin­zie­hen. Also wir wer­den nicht bis Jahresende alles zu den Akten legen können." 

    https://​www1​.wdr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​l​a​n​d​e​s​p​o​l​i​t​i​k​/​b​i​l​a​n​z​-​d​r​e​i​-​m​o​n​a​t​e​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​n​r​w​-​1​0​0​.​h​tml

  4. "Es gibt mit­un­ter Beiträge, die berei­ten einem vor Veröffentlichung schlaf­lo­se Nächte. Man möch­te die Leser nicht in Panik ver­set­zen oder über­mä­ßig alar­mie­ren, ent­schei­det sich schließ­lich aber doch zur Publikation. Ein sol­cher Beitrag erscheint mit „Die Impfstoffe sind Gift“ heu­te auf Achgut​.com."

    https://​www​.ach​gut​.com/​a​r​t​i​k​e​l​/​i​m​p​f​s​c​h​a​e​d​e​n​_​m​i​r​_​w​a​r​e​_​l​i​e​b​e​r​_​w​e​n​n​_​w​i​r​_​f​a​l​s​c​h​_​l​a​e​g​en_

    "Hier wird der Stand des Wissens über die „Impfstoffe“ beschrie­ben. Er kün­det von einem medi­zi­ni­schen und mensch­li­chen Desaster, das schon jetzt nicht mehr bestrit­ten wer­den kann. Dimension und Auswirkungen des Skandals sind schwer erträglich."

    https://​www​.ach​gut​.com/​a​r​t​i​k​e​l​/​d​i​e​_​i​m​p​f​s​t​o​f​f​e​_​s​i​n​d​_​g​ift

    1. @Uffff: Das ist nicht "Stand des Wissens", son­dern genau die Schwurbelei, die uns ins­ge­samt vor­ge­hal­ten wird. ach­gut hat sich offen­bar den Auftrag erteilt, Beweise dafür zu lie­fern. Alleine ein sol­cher Satz ist die Parallele zum Geschwurbel von Lauterbach & Co.:

      »Von den als „Impfstoffen“ bezeich­ne­ten Giftstoffen wur­den in Deutschland mög­li­cher­wei­se schon jetzt zehn­tau­sen­de Menschen getö­tet. Sie sind an der „Impfung” gestor­ben, wie ver­mut­lich min­de­stens 2,5 Millionen Impftote welt­weit, wenn man davon aus­geht, dass einer von 2.000 Impflingen an der „Impfung” stirbt.«

      Nach der Sichtung von drei dort ange­ge­be­nen Links, bei denen das Behauptete nicht zu fin­den war, habe ich auf­ge­hört. Möge man sich selbst ein Bild machen.

      1. @aa: Ich hal­te sol­che Texte in ihrer Machart auch für nicht unpro­ble­ma­tisch. Fairerweise muss ich aber sagen, dass ich die von Ihnen monier­te unzu­rei­chen­de Qualität der Belege in die­ser Pauschalität nicht bestä­ti­gen kann. Z.B. fin­det sich der Beleg für die Behauptung von 1 Todesfall auf 2.000 Impfungen auf Folie 14 im ver­link­ten Beitrag von Steven Kirsch (wobei die­ser sogar von einer noch höhe­ren Todesfallrate aus­geht). Ob die­se Schätzung vali­de ist, ist eine ande­re Frage – das ver­mag ich nicht zu beurteilen.

        Auch über den Duktus von Artikeln wie dem bei ach­gut lässt sich sicher­lich strei­ten. Mir behagt er nicht, und ich hal­te ihn für unse­re Sache nicht für beson­ders hilf­reich – selbst wenn es stim­men soll­te, was der Artikel behaup­tet, was ich nach den Erfahrungen der letz­ten 1 1/2 Jahre Impfkampagne nicht kate­go­risch aus­schlie­ßen kann.

    2. @Uffff,

      es sind nicht irgend­wel­che Impfstoffe die uns bedro­hen son­dern es ist der Kapitalismus der die gan­ze Menschheit bedroht.

      MFG

  5. Der Twitterminister darf unge­hin­dert wei­ter so etwas von sich geben…

    "In Köln und Berlin pro­te­stie­ren sie noch immer regel­mä­ßig vor mei­ner Wohnung. Die Impfung ret­tet Leben, jeden Tag. Wenn es ein­mal kei­ne wirk­sa­me Impfung mehr gäbe, auch dass ist lei­der denk­bar, käme einem der Protest bizarr vor."

    https://​twit​ter​.com/​K​a​r​l​_​L​a​u​t​e​r​b​ach (vom 15.06.2022)

    Als Erinnerung: " eine neben­wir­kungs­freie Impfung"
    https://​twit​ter​.com/​K​a​r​l​_​L​a​u​t​e​r​b​ach (vom 14.08.2021)

  6. Zu Dokumentationszwecken even­tu­ell "zwangs­not­wen­dig" zu archi­vie­ren, min­de­stens jedoch zu kommunizieren.

    Was für den nächt­li­chen Tweet um 0.59 Uhr gestern und des­sen umge­hen­de Löschung in der glei­chen Nacht wohl der Hintergrund sein wird…???

    https://​repor​t24​.news/​l​a​u​t​e​r​b​a​c​h​-​p​o​s​t​e​t​-​n​a​e​c​h​t​l​i​c​h​e​n​-​j​u​b​e​l​-​u​e​b​e​r​-​2​-​m​i​o​-​a​f​f​e​n​p​o​c​k​e​n​-​i​m​p​f​d​o​s​e​n​-​u​n​d​-​l​o​e​s​c​h​t​-​i​h​n​-​w​i​e​d​er/

    1. @Lauterbach löscht…: Ich weiß nicht, ob das eine Rolle spielt. Der Blubb aus der Kombination von Textbausteinen mit Reizworten in dem Artikel ist aller­dings dümmlich:

      »Die Viruserkrankung mit durch­ge­hend mil­dem Verlauf (kei­ne aktu­el­len Todesfälle bekannt) betrifft laut einer Studie in Großbritannien zu 98% Homosexuelle, die sich bei sexu­el­len Praktiken im In- und Ausland damit infi­zier­ten. Das könn­te auch erklä­ren, wes­halb unter den betrof­fe­nen Nationen haupt­säch­lich west­li­che NATO-Mitglieder und Vorreiter der glo­ba­li­sti­schen Great-Reset-Pläne zu fin­den sind.«

  7. https://​www​.rnd​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​b​a​y​e​r​n​-​n​i​m​m​t​-​n​e​u​e​n​-​a​n​l​a​u​f​-​Q​X​B​M​K​6​H​H​B​N​B​S​X​I​W​W​3​J​3​G​S​A​Y​5​T​I​.​h​tml
    "Brüssel. Bayern will zusam­men mit Hessen und Baden-Württemberg einen neu­en Anlauf für eine Corona-Impfpflicht machen. „Ich bedau­re immer noch, dass sich der Bundestag nicht auf eine Impfpflicht eini­gen konn­te“, sag­te der baye­ri­sche Gesundheitsminister Klaus Holetschek dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Zusammen mit den Kollegen aus Hessen und Baden-Württemberg wer­de ich mich näch­ste Woche bei der Gesundheitsministerkonferenz für eine Impfpflicht ab 60 ein­set­zen“, sag­te der CSU-Politiker."

    Die Kuh ist immer noch nicht vom Eis.

  8. Ein Justiz-Hammer ist das ganz gewiss nicht. Das Gericht hat nur Formalien bemän­gelt. Im Grunde hat das Gericht aber nichts dage­gen, wenn das Gesundheitsamt Mitarbeiter bedroht, weil sie ihren Job machen wollen.

    Es wird immer bizar­rer. Früher haben wir Leute mit durch­ge­schleppt, die ihr Einkommen mit gesell­schafts­schäd­li­cher Arbeit erwirt­schaf­tet haben. Aber inzwi­schen sind wir schon so weit, dass die­se Leute auch noch die pro­duk­tiv arbei­ten­den Menschen an ihrer Arbeit hindern.

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