Das meldet am 16.8. rp-online.de (Bezahlschranke):
»Die Empfänger der Corona-Soforthilfen müssen den Zuschuss nicht an das Land zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag in drei repräsentativen Beispielfällen entschieden. Das Land kann gegen die Entscheidung angehen, vermutlich gibt es am Ende eine höchstrichterliche Entscheidung. Allein beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind rund 500 Klageverfahren anhängig, in NRW insgesamt sind es 2000.
Die Corona-Soforthilfen wurden zu Beginn der Pandemie 2020 beschlossen, es ging in den meisten Fällen um den Zeitraum März bis Mai. Damals hatte der Bund Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten initiiert, die Länder legten Programme auf. Allein das Wirtschaftsministerium NRW bewilligte rund 370.000 Anträge. Beworben wurden die Hilfen von der Bundesregierung damit, dass sie nicht zurückgezahlt werden müssten, auch in NRW hörte sich dies zunächst so an. Aber während es etwa in Bayern bei diesem Vorgehen blieb – es sei denn, ein Zuschussempfänger hatte bessere Einnahmen als erwartet oder weitere Hilfen erhalten –, steuerte NRW um…
War anfangs von Existenzbedrohung, Umsatzausfällen, laufenden Kosten und Kreditpflichten die Rede, rückte der Begriff des Liquiditätsengpasses in den Mittelpunkt. Jetzt ging es um eine Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsbetriebes, also einen Verlust…
Das Verwaltungsgericht gab den Klagen nach einer vielschichtigen Abwägung statt. Kernargument: Die Antragsteller konnten mit dem später im „Schlussbescheid“ eingeführten Hauptkriterium des Liquiditätsengpasses nicht rechnen, er ging aus dem Antrag und der ersten Bewilligung nicht hervor…
Das Gericht bewertete das Verhalten der Regierung als inkongruent, also nicht übereinstimmend vom Bewilligungs- bis zum Schlussbescheid, in dem die Rückzahlungsforderung erhoben wurde. Diese Form der Förderpraxis stieß nicht nur auf Kritik, sie führte dazu, dass die drei Kläger als Sieger den Gerichtssaal an der Bastionstraße verlassen konnten.«
Ist doch schön, dass die Inkompetenz und Impotenz der Politik der letzen 21/2 Jahre durch Hoch richterlichen Beschluss vorgeführt wird.
Geht doch.
Verstehe das bürgerliche Recht. Es geht um die Förderung Privater Unternehmer und das ist ja nun wirklich nichts Neues. Und die zahlen das schon zurück indem sie Profite generieren.
"Das Verwaltungsgericht gab den Klagen nach einer vielschichtigen Abwägung statt. Kernargument: Die Antragsteller konnten mit dem später im „Schlussbescheid“ eingeführten Hauptkriterium des Liquiditätsengpasses nicht rechnen, er ging aus dem Antrag und der ersten Bewilligung nicht hervor…"
Ach, sieht einer an, da interessiert sich die Justiz doch einmal noch für Rechtsstaatlichkeit und Prinzipien des Verwaltungsrechts. Aber vermutlich steckt auch der Druck Milliardenschwerer Firmen dahinter.
Klagt ein Bürger auf die Einhaltung der Verwaltungsprinzipien bzw. von Recht und Gesetz ist es ja mittlerweile gang und gäbe, das die grundlegendsten Verwaltungsgrundsätze (z. B. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, oder einfach nur das geschriebene Gesetz anzuerkennen) von vielen Gerichten schlicht nicht mehr beachten werden.
Man soll es nicht glauben, es gibt ja (zwar sehr selten) ab und zu
doch noch positive Ereignisse.
Gilt das jetzt für alle Bundesländer?
Ja, super. Herzlichen Glückwunsch
Ist ja auch ne Frechheit sondergleichen.
Darf ich mal fragen, der Anwalt den ihr hattet, welches Recht vertritt er.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.