Verwaltungsgericht Frankfurt kippt 2‑G-Regel für Bekleidungsgeschäft

»Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat ent­schie­den, dass die Betreiberin eines Bekleidungsgeschäfts in Hanau ihren Laden auch ohne Einhaltung der 2‑G-Regel öff­nen darf. Die Richter begrün­den dies damit, dass in der Verordnung der Landesregierung vom 24. November zur 2‑G-Regel nicht genau genug defi­niert sei, wel­che Geschäfte unter die Zugangsbeschränkung fie­len. Einerseits sei­en Lebensmittelmärkte und Apotheken aus­ge­nom­men wor­den, ande­rer­seits aber auch Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte. Außerdem wer­de in der amt­li­chen Begründung auf die „bevor­ste­hen­de Weihnachtszeit“ Bezug genom­men. Das Gericht habe „erheb­li­che Zweifel, ob es sich hier­bei über­haupt um eine taug­li­che Begründung“ han­de­le. Jedenfalls müss­ten die Regeln, wenn sie län­ger gel­ten, aber­mals auf ihre Notwendigkeit über­prüft werden.

Weiter heißt es in dem Beschluss, das Gericht habe „auf­grund der Aneinanderreihung der Ausnahmeregelungen kei­ne über­ge­ord­ne­ten Kriterien erken­nen“ kön­nen, anhand derer ersicht­lich sei, wel­che Einrichtungen als Betriebe der Grundversorgung gel­ten und des­halb ohne 2‑G-Regel öff­nen dür­fen. Daher habe sich das Gericht am Sozialrecht ori­en­tiert, wo ein Mindestbedarf an Kleidung zur Grundversorgung zäh­le. Daraus fol­ge, dass die Antragstellerin in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung ver­letzt sei. Der Beschluss gilt einst­wei­len nur für ihre Geschäfte. Das Land kann inner­halb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.

„2 G für den Einzelhandel generell beenden“

Der Handelsverband Hessen sieht in der Entscheidung eine Bestätigung sei­ner bis­he­ri­gen Argumentation. „Aus unse­rer Sicht war das Urteil genau­so zu erwar­ten“, sag­te Verbandspräsident Jochen Ruths am Montag: „Es ist beru­hi­gend, dass sich Vernunft vor Gericht ein­kla­gen lässt.“ Die Landesregierung müs­se den Rechtsspruch „als wei­te­res Signal wahr­neh­men und 2 G für den Einzelhandel gene­rell been­den“, so Ruths…«
faz​.net (31.1.)

7 Antworten auf „Verwaltungsgericht Frankfurt kippt 2‑G-Regel für Bekleidungsgeschäft“

  1. "Außerdem wer­de in der amt­li­chen Begründung auf die „bevor­ste­hen­de Weihnachtszeit“ Bezug genommen."

    Das war mir klar, dass die Ausschlüsse genau in der Zeit kom­men, wo es dem Bürger und dem Handel beson­ders trifft, also der Vorweihnachtszeit. Das war eis­kalt kal­ku­liert und lan­ge vor­her geplant.

  2. Kaum zu glau­ben, aber in Bayern wur­de jetzt 2G im Handel kom­plett aus der Verordnung gestrichen:

    „Diese Corona-Regeln gel­ten jetzt in Bayern“

    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​d​i​e​s​e​-​c​o​r​o​n​a​-​r​e​g​e​l​n​-​g​e​l​t​e​n​-​j​e​t​z​t​-​i​n​-​b​a​y​e​r​n​-​m​e​h​r​e​r​e​-​l​o​c​k​e​r​u​n​g​e​n​,​S​v​h​V​AoR

    „2G-Regel im Handel offi­zi­ell gestrichen

    Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ver­gan­ge­ne Woche die 2G-Regel für den Einzelhandel im Freistaat schon vor­läu­fig gekippt hat­te, wur­de die ent­spre­chen­de Vorgabe nun kom­plett aus der baye­ri­schen Corona-Verordnung gestri­chen. Damit steht fest: Auch Menschen, die weder geimpft noch gene­sen sind, haben wei­ter­hin Zugang zu allen Geschäften. Für Schutz soll die FFP2-Maskenpflicht und die Kundenbeschränkung gel­ten: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur ein Kunde ins Geschäft.“

    1. Dass die Verordnung nicht neu umge­strickt wur­de und nicht ein­fach mit deut­lich­ster BESTIMMTHEIT rein­ge­schrie­ben wur­de, dass Bekleidungsgeschäfte NICHT zum täg­li­chen Bedarf gehö­ren, gibt zumin­dest etwas Hoffnung. 

      Nur ist es mit dem Einzelhandel nicht getan. Denn das Leben besteht aus mehr als Konsum. Wenn wir wei­ter von Kultur, Sport, Gemeinschaft und Menschlichkeit aus­ge­grenzt wer­den, wer­den vie­le hun­dert­tau­send Menschen sprich­wört­lich drauf­ge­hen und in ihen Wohnungen an Einsamkeit und Verzweiflung elen­dig ver­ster­ben. Das ist ein Tod auf Raten. Soziale Isolation tötet. Nimm einer Mutter das Kind ab und lege das Kind in ein ste­ri­les Bett, füt­te­re es, säu­be­re es – es wird ver­ster­ben wegen einem Mangel an mensch­li­cher Wärme.
      Wollen wir dass das mit 20% unse­rer Gesellschaft pas­siert??? Wollen wir das wirklich???

      Wann gel­ten die Grundrechte wie­der für alle Menschen? Wann gilt die Menschenwürde wie­der für alle Menschen? Wann wird das Handeln der Verantwortlichen wie­der mensch­lich, statt von purer Geld- und Machtgier und tech­no­kra­ti­schen Zielen gelenkt zu sein?
      Wann ist es so weit? Wann begrei­fen sie? Wann wachen sie auf?

  3. Kleinunternehmer sind ein­fach nur lästig, soll die Dame doch Ihren Laden end­lich zu machen und bei Amazon die Leitung einer Packstraße über­neh­men. So wohl der Plan der pla­nen­den, und jetzt kommt wie­der so ein Richterlein daher.……

  4. "Jedenfalls müss­ten die Regeln, wenn sie län­ger gel­ten, aber­mals auf ihre Notwendigkeit über­prüft werden."

    Was für eine wir­re Argumentation eines Gerichts. Wenn die Regeln 'Kurz' gel­ten (sind 2 Jahre kurz???) dür­fen sie feh­ler­haft sein, nur wenn sie 'lan­ge' gel­ten, müs­sen sie die Grundrechte ein­hal­ten? Ist es das, was das Gericht uns sagen will?
    Oder will es uns sagen, dass man bei Gericht so lang­sam denkt, dass die Regeln schon min­de­stens 3 Jahre lang gel­ten müs­sen, weil es min­de­stens 3 Jahre lang dau­ert, bis bei den dor­ti­gen Langsamdenkern durch­ge­sickert ist, dass mit den Regelungen gegen die Verfassung ver­sto­ßen wird.

    P.S.: Es betrifft übri­gens nicht nur den Bestimmtheitsgrundsatz, son­dern vor allem den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Warten wir noch­mal 2 Jahre, viel­leicht ist dann auch das bei den Gerichten angekommen.

  5. "… dass sich Vernunft vor Gericht ein­kla­gen lässt."

    Guter Punkt. Denn genau dar­um geht es letz­lich. Nicht nur um Verfassungsmäßigkeit, Konsistenz mit ande­ren Gesetzen, Verhätnismäßigkeit, Angemessenheit der Mittel, Nürnberger Kodex, Menschenrechte, Ethik, Moral, …

    son­dern zuerst ein­mal um ein­fa­che, schlich­te Vernunft!

    Aber wenn der Irrsinn wort­wört­lich regiert …

  6. "Daher habe sich das Gericht am Sozialrecht ori­en­tiert, wo ein Mindestbedarf an Kleidung zur Grundversorgung zähle."

    Klingt ver­nünf­tig. Der Sozialstandard besagt auch, dass ein Teil des monat­li­chen "Warenkorbes" (vom sta­tisch­ti­schen Bundesamt ermit­telt) auf Kultur und Sport ent­fällt und des­halb die Grundsicherung auch dafür rei­chen muss. Das hat der Gesetzgeber näm­lich schon längst ent­schie­den, dass Kultur und Sport zum abso­lu­ten Lebensminimum dazugehören.

    Vielleicht soll­ten wir uns end­lich mal dar­an ori­en­tie­ren und strin­gent han­deln: Wenn beim Sozialrecht der Mindeststandard auch Kultur und Sport ein­schließt, dann kön­nen wir beim höch­sten aller Rechte, näm­lich unse­rer Verfassung nicht behaup­ten, dass aus dem Mindeststandard für men­schen­wür­di­ges Leben nun Kultur und Sport her­aus­ge­stri­chen wur­den und die Sklaven froh sein sol­len, dass sie über­haupt noch in ein Lebensmittel- und Bekleidungsgeschäft reinkommen.

    Kapieren die­se Vollpfosten eigent­lich noch, was sie machen?!?!? Jeden Tag Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Menschenwürde. Und ich wer­de es so lan­ge anpran­gern, bis wir end­lich wie­der zur Menschenwürde für ALLE Menschen zurück­kom­men. Auch für die­je­ni­gen, deren Meinung uns nicht passt. Bis auf­ge­hört wird, Andersdenkende ohne rote Linien zu bekämp­fen und aus der Gesellschaft raus­drän­gen zu wol­len. Die Gesellschaft gehört allen Menschen, auch denen, die eine ande­re Meinung haben!!!

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