Auf justiz.hamburg.de ist am 27.4. zu lesen:
»Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich die Antragsteller, eine geimpfte Schülerin eines Gymnasiums und ein geimpfter Schüler einer Grundschule, gegen die Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen gewandt hatten (5 E 1707/22).
AZ: 5 E 1707/22
Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat einen Muster-Corona-Hygieneplan für alle Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg erlassen (28. Fassung, ab 4.4.2022). Danach sind für alle Schülerinnen und Schüler wöchentlich grundsätzlich mindestens zwei Schnelltests verpflichtend, auch wenn sie bereits geimpft, geboostert oder genesen sind (Kap. 1 Muster-Corona-Hygieneplan). Zudem gilt in den Schulgebäuden eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Schülerinnen und Schüler dürfen die Masken u.a. abnehmen, wenn sie ihren festen Platz im Klassenraum eingenommen haben (Kap. 3 Muster-Corona-Hygieneplan).
Ein gegen diese Regelungen gerichteter Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hamburg hatte Erfolg. Nach Auffassung der zuständigen Kammer verletzen die Regelungen die Antragsteller in ihren Rechten. Die Testpflicht und die Maskenpflicht stellten Eingriffe in das Recht der Antragsteller auf schulische Bildung dar und bedürften daher einer Grundlage in einer Rechtsvorschrift. Die Coronavirus-Eindämmungsverordnung enthalte für die Masken- und Testpflichten in Schulen keine Vollregelung. Vielmehr stelle der Verordnungsgeber eine Regelung in das Ermessen der zuständigen Schulbehörde (vgl. § 8 Coronavirus-Eindämmungsverordnung). Während die zuständige Kammer dem Verordnungsgeber einen weiten Einschätzungsspielraum zugestehe (VG Hamburg, Beschl. v. 13.4.2022, 5 E 1581/22, juris Rn. 31, siehe dazu auch Pressemitteilung des Gerichts vom 13.4.2022), verhalte es sich gegenüber der Behörde bei Erlass eines Verwaltungsaktes nach Ermessen anders.
Gemessen an diesem Maßstab dürften die durch Verwaltungsakt auch geimpften Schülerinnen und Schülern auferlegte Testpflicht sowie die Schülerinnen und Schülern durch Verwaltungsakt auferlegte Maskenpflicht nicht gerechtfertigt sein. Der Eingriff stelle sich nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens als unverhältnismäßig dar. Die Behörde für Schule und Berufsbildung habe weder dargelegt noch sei sonst ersichtlich, aus welchem Grund Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu testen seien, obwohl der Muster-Corona-Hygieneplan dies für alle anderen geimpften Personen in Schulen nicht vorsehe. Der Eingriff dürfte zudem gegen die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes verstoßen, wonach im Grundsatz Geimpfte und Genesene nicht mehr getestet werden müssten.
Die Entscheidung gilt nur für die Antragsteller. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.«
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Lese nur ich hier zwischen den Zeilen, dass das Gericht bei Test- und Maskenpflicht für ungeimpfte Schüler nichts zu beanstanden hätte?
@King Nothing: Nö. Ich denke trotzdem, daß alles, was ihnen die Gerichte um die Ohren hauen, gut für uns ist. Das schafft BündnispartnerInnen bei den "Geimpften".
@aa: Sehe ich leider nicht so.
Hier wollen sich Geimpfte die in ihren Augen verdienten Privilegien herbei klagen. Und sobald ihr geimpftes Kind keine Maske mehr tragen oder sich testen lassen muss, ist es den Eltern doch egal, was mit dem ungeimpften „Querdenker Balg“ passiert.
Und durch solche Urteile bejahen Gerichte, dass es angeblich eine Rechtfertigung dafür gibt, zwischen Geimpften und Ungeimpften zu unterscheiden. Was, wie wir alle nun schon lange wissen (könnten/sollten) nicht stimmt, da ja weiterhin jede/r jede/n infizieren kann.
ja, und selbst wenn die Impfung sicher und wirksam wäre, Geimpfte sich also nicht mehr infizieren könnten, wäre es trotzdem absurd von ungeimpften Gesunden zu verlangen, dass sie ihre Gesundheit nachweisen müssen mit ungeeigneten Tests.
@ aa
Dieser Einschätzung kann ich mich überhaupt nicht anschließen, im Gegenteil: Die Entscheidung bestätigt und verfestigt vielmehr die auf einem evidenzfrei Narrativ gründete, rechts- und verfassungswidrige Privilegierung "Geimpfter" in diesem besten Apartheidsstaat, den wir je hatten.
Die Begründung, wenn man das so nennen kann, ist hanebüchen. Die Hamburger Justiz ist ein korrupter Sumpf und diese Richter gehören selbst verurteilt.
in Hessen z.B. ist es bis jetzt (bis zum 2. Mai) so, dass Ungeimpfte sich testen müssen, Geimpfte aber nicht.
Selbst wenn man das anlasslose Testen sinnvoll fände, müsste man das für eine unzulässige Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften halten. Sie glauben aber "Die Eignung wird dadurch nicht infrage gestellt, dass Geimpften und Genesenen der Zugang zum Schulgelände gewährt wird, ohne der Testobliegenheit unterworfen zu sein. Nach derzeitigen Erkenntnissen schützt die Impfung gegen die gerade herrschende Omikron-Variante zwar nicht ausnahmslos, jedoch führt insbesondere die Drittimpfung durch Entwicklung von Antikörpern zu einer Verringerung des Infektionsrisikos und damit gleichsam (?) zu einer Reduzierung der Virusübertragung".
Der Entfall von Test- und Maulkorbpflicht für die Schüler ist nur ein angenehmer Nebeneffekt. Es geht primär darum, zu vermeiden, dass gespritzte Schüler nach wie vor als Testpositive auftreten und sie dann öffentlich die Wirkung der Spritzung in Frage stellen könnten. Für die Ungespritzten soll es ferner Anreiz sein, sich auch Spritzen zu lassen, so dass sie dann auch Zwang des Testens und vom Maulkorb befreit werden könnten.
Solche Entscheidungen sind doch nur in den wenigsten Fällen in Interesse und zum Wohle der Bürger.
Dass man im April 2022 noch immer bei Gespritzen Tests anordnet und dennoch den Maulkorb vorschnallen läßt, ist kaum nachvollziehbar – noch dazu bei Schülern (!).
Die Testpflich ist ein Glücksfall, wenn man es richtig anwendet. Ohne Test kein Besuch der Schule möglich, Zwangstest verboten, also 365 Tage Ferien bzw freies lernen weiterhin in Hamburg möglich. Da die Schulen in Hamburg ohnehin grottenschlecht sind, kann man nichts viel verpassen, und die Anzahl an Fehlstunden bei den Lehrkräften war noch nie so hoch wie 2022.
Die Richter müssen sich natürlich selbst eine Meinung bilden. Aber dass nach über zwei Jahren der ganze Coronazirkus noch nicht vollständig beendet wurde, ist eine Schande für die deutschen Richter. Beispiele wie Spanien zeigen, dass es durchaus sehr viel schneller ging.
Was ich vor allem vermisse, ist eine Bewertung der Zertifikate. Die Zertifikate werden von US-amerikanischen Größenwahnsinnigen kontrolliert. Die halten die Schlüssel, nicht die oberste politische Kommissarin der EU. Es wird immer deutlicher, dass damit unser gesamtes Leben kontrolliert wird. Die Kontrolle über die Währung steht bevor. Damit verlieren wir die Kontrolle über unser eigenes Land. Ich halte das für einen Staatsstreich. Zumindest sollten sich die Gerichte des Problems und seiner Bedeutung bewusst werden und handeln, bevor es zu spät ist.
Nicht übersehen: Der Beschlus des OVG gilt für die erfolgreichen Kläger und richtet sich nicht an alle gleichartig betroffene.
"Die Entscheidung gilt nur für die Antragsteller."
Interessant. Damit stellt das Gericht also indirekt fest, dass für alle, die sich nicht ihr Recht mühevoll und zeitaufwändig erkämpfen ein faktisch rechtloser Zustand mit Wissen und daher auch Billigung aller Behörden, Ämter, Organe, Entscheidungsträger, Minister, … einfach weiter fortbesteht.
Also für mich ist das der amtliche Offenbarungseid über die Rechtsstaatslosigkeit der BRD und der Entrechtung von uns Bürgern.