Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen erfolgreich

Auf justiz​.ham​burg​.de ist am 27.4. zu lesen:

»Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heu­ti­gen Tag einem Eilantrag statt­ge­ge­ben, mit dem sich die Antragsteller, eine geimpf­te Schülerin eines Gymnasiums und ein geimpf­ter Schüler einer Grundschule, gegen die Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen gewandt hat­ten (5 E 1707/22).

AZ: 5 E 1707/22

Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat einen Muster-Corona-Hygieneplan für alle Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg erlas­sen (28. Fassung, ab 4.4.2022). Danach sind für alle Schülerinnen und Schüler wöchent­lich grund­sätz­lich min­de­stens zwei Schnelltests ver­pflich­tend, auch wenn sie bereits geimpft, geboo­stert oder gene­sen sind (Kap. 1 Muster-Corona-Hygieneplan). Zudem gilt in den Schulgebäuden eine Pflicht zum Tragen einer medi­zi­ni­schen Maske. Schülerinnen und Schüler dür­fen die Masken u.a. abneh­men, wenn sie ihren festen Platz im Klassenraum ein­ge­nom­men haben (Kap. 3 Muster-Corona-Hygieneplan). 

Ein gegen die­se Regelungen gerich­te­ter Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hamburg hat­te Erfolg. Nach Auffassung der zustän­di­gen Kammer ver­let­zen die Regelungen die Antragsteller in ihren Rechten. Die Testpflicht und die Maskenpflicht stell­ten Eingriffe in das Recht der Antragsteller auf schu­li­sche Bildung dar und bedürf­ten daher einer Grundlage in einer Rechtsvorschrift. Die Coronavirus-Eindämmungsverordnung ent­hal­te für die Masken- und Testpflichten in Schulen kei­ne Vollregelung. Vielmehr stel­le der Verordnungsgeber eine Regelung in das Ermessen der zustän­di­gen Schulbehörde (vgl. § 8 Coronavirus-Eindämmungsverordnung). Während die zustän­di­ge Kammer dem Verordnungsgeber einen wei­ten Einschätzungsspielraum zuge­ste­he (VG Hamburg, Beschl. v. 13.4.2022, 5 E 1581/22, juris Rn. 31, sie­he dazu auch Pressemitteilung des Gerichts vom 13.4.2022), ver­hal­te es sich gegen­über der Behörde bei Erlass eines Verwaltungsaktes nach Ermessen anders. 

Gemessen an die­sem Maßstab dürf­ten die durch Verwaltungsakt auch geimpf­ten Schülerinnen und Schülern auf­er­leg­te Testpflicht sowie die Schülerinnen und Schülern durch Verwaltungsakt auf­er­leg­te Maskenpflicht nicht gerecht­fer­tigt sein. Der Eingriff stel­le sich nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens als unver­hält­nis­mä­ßig dar. Die Behörde für Schule und Berufsbildung habe weder dar­ge­legt noch sei sonst ersicht­lich, aus wel­chem Grund Schülerinnen und Schüler regel­mä­ßig zu testen sei­en, obwohl der Muster-Corona-Hygieneplan dies für alle ande­ren geimpf­ten Personen in Schulen nicht vor­se­he. Der Eingriff dürf­te zudem gegen die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes ver­sto­ßen, wonach im Grundsatz Geimpfte und Genesene nicht mehr gete­stet wer­den müssten. 

Die Entscheidung gilt nur für die Antragsteller. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erhe­ben.«

(Hervorhebungen nicht im Original.)

11 Antworten auf „Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen erfolgreich“

  1. Lese nur ich hier zwi­schen den Zeilen, dass das Gericht bei Test- und Maskenpflicht für unge­impf­te Schüler nichts zu bean­stan­den hätte?

    1. @King Nothing: Nö. Ich den­ke trotz­dem, daß alles, was ihnen die Gerichte um die Ohren hau­en, gut für uns ist. Das schafft BündnispartnerInnen bei den "Geimpften".

      1. @aa: Sehe ich lei­der nicht so.

        Hier wol­len sich Geimpfte die in ihren Augen ver­dien­ten Privilegien her­bei kla­gen. Und sobald ihr geimpf­tes Kind kei­ne Maske mehr tra­gen oder sich testen las­sen muss, ist es den Eltern doch egal, was mit dem unge­impf­ten „Querdenker Balg“ passiert.

        Und durch sol­che Urteile beja­hen Gerichte, dass es angeb­lich eine Rechtfertigung dafür gibt, zwi­schen Geimpften und Ungeimpften zu unter­schei­den. Was, wie wir alle nun schon lan­ge wis­sen (könnten/sollten) nicht stimmt, da ja wei­ter­hin jede/r jede/n infi­zie­ren kann.

        1. ja, und selbst wenn die Impfung sicher und wirk­sam wäre, Geimpfte sich also nicht mehr infi­zie­ren könn­ten, wäre es trotz­dem absurd von unge­impf­ten Gesunden zu ver­lan­gen, dass sie ihre Gesundheit nach­wei­sen müs­sen mit unge­eig­ne­ten Tests.

      2. @ aa

        Dieser Einschätzung kann ich mich über­haupt nicht anschlie­ßen, im Gegenteil: Die Entscheidung bestä­tigt und ver­fe­stigt viel­mehr die auf einem evi­denz­frei Narrativ grün­de­te, rechts- und ver­fas­sungs­wid­ri­ge Privilegierung "Geimpfter" in die­sem besten Apartheidsstaat, den wir je hatten.

        Die Begründung, wenn man das so nen­nen kann, ist hane­bü­chen. Die Hamburger Justiz ist ein kor­rup­ter Sumpf und die­se Richter gehö­ren selbst verurteilt.

    2. in Hessen z.B. ist es bis jetzt (bis zum 2. Mai) so, dass Ungeimpfte sich testen müs­sen, Geimpfte aber nicht.
      Selbst wenn man das anlass­lo­se Testen sinn­voll fän­de, müss­te man das für eine unzu­läs­si­ge Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften hal­ten. Sie glau­ben aber "Die Eignung wird dadurch nicht infra­ge gestellt, dass Geimpften und Genesenen der Zugang zum Schulgelände gewährt wird, ohne der Testobliegenheit unter­wor­fen zu sein. Nach der­zei­ti­gen Erkenntnissen schützt die Impfung gegen die gera­de herr­schen­de Omikron-Variante zwar nicht aus­nahms­los, jedoch führt ins­be­son­de­re die Drittimpfung durch Entwicklung von Antikörpern zu einer Verringerung des Infektionsrisikos und damit gleich­sam (?) zu einer Reduzierung der Virusübertragung".

  2. Der Entfall von Test- und Maulkorbpflicht für die Schüler ist nur ein ange­neh­mer Nebeneffekt. Es geht pri­mär dar­um, zu ver­mei­den, dass gespritz­te Schüler nach wie vor als Testpositive auf­tre­ten und sie dann öffent­lich die Wirkung der Spritzung in Frage stel­len könn­ten. Für die Ungespritzten soll es fer­ner Anreiz sein, sich auch Spritzen zu las­sen, so dass sie dann auch Zwang des Testens und vom Maulkorb befreit wer­den könnten.

    Solche Entscheidungen sind doch nur in den wenig­sten Fällen in Interesse und zum Wohle der Bürger.

    Dass man im April 2022 noch immer bei Gespritzen Tests anord­net und den­noch den Maulkorb vor­schnal­len läßt, ist kaum nach­voll­zieh­bar – noch dazu bei Schülern (!).

    1. Die Testpflich ist ein Glücksfall, wenn man es rich­tig anwen­det. Ohne Test kein Besuch der Schule mög­lich, Zwangstest ver­bo­ten, also 365 Tage Ferien bzw frei­es ler­nen wei­ter­hin in Hamburg mög­lich. Da die Schulen in Hamburg ohne­hin grot­ten­schlecht sind, kann man nichts viel ver­pas­sen, und die Anzahl an Fehlstunden bei den Lehrkräften war noch nie so hoch wie 2022.

  3. Die Richter müs­sen sich natür­lich selbst eine Meinung bil­den. Aber dass nach über zwei Jahren der gan­ze Coronazirkus noch nicht voll­stän­dig been­det wur­de, ist eine Schande für die deut­schen Richter. Beispiele wie Spanien zei­gen, dass es durch­aus sehr viel schnel­ler ging.

    Was ich vor allem ver­mis­se, ist eine Bewertung der Zertifikate. Die Zertifikate wer­den von US-ame­ri­ka­ni­schen Größenwahnsinnigen kon­trol­liert. Die hal­ten die Schlüssel, nicht die ober­ste poli­ti­sche Kommissarin der EU. Es wird immer deut­li­cher, dass damit unser gesam­tes Leben kon­trol­liert wird. Die Kontrolle über die Währung steht bevor. Damit ver­lie­ren wir die Kontrolle über unser eige­nes Land. Ich hal­te das für einen Staatsstreich. Zumindest soll­ten sich die Gerichte des Problems und sei­ner Bedeutung bewusst wer­den und han­deln, bevor es zu spät ist.

  4. Nicht über­se­hen: Der Beschlus des OVG gilt für die erfolg­rei­chen Kläger und rich­tet sich nicht an alle gleich­ar­tig betroffene.

  5. "Die Entscheidung gilt nur für die Antragsteller."

    Interessant. Damit stellt das Gericht also indi­rekt fest, dass für alle, die sich nicht ihr Recht mühe­voll und zeit­auf­wän­dig erkämp­fen ein fak­tisch recht­lo­ser Zustand mit Wissen und daher auch Billigung aller Behörden, Ämter, Organe, Entscheidungsträger, Minister, … ein­fach wei­ter fortbesteht.

    Also für mich ist das der amt­li­che Offenbarungseid über die Rechtsstaatslosigkeit der BRD und der Entrechtung von uns Bürgern.

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