Verwaltungsgerichtshof kippt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg – Land will nun umsteuern

Darüber berich­tet heu­te swr​.de:

»Der baden-würt­tem­ber­gi­sche Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die coro­nabe­ding­ten nächt­li­chen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg auf­ge­ho­ben. In einem am Montag in Mannheim ver­kün­de­ten unan­fecht­ba­ren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Zum letz­ten Mal fin­det die Maßnahme dem­nach in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung.

Dem Beschluss zufol­ge ist die von 20 bis 5 Uhr gel­ten­de pau­scha­le Ausgangssperre wegen der erheb­lich ver­bes­ser­ten Pandemielage nicht mehr ange­mes­sen. Man wer­de das Urteil selbst­ver­ständ­lich umset­zen "und es best­mög­lich und effek­tiv gestal­ten", sag­te Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) im SWR…

Das Land kün­dig­te dar­auf­hin an, nur noch für Corona-Hotspots sol­che Maßnahmen ergrei­fen zu wollen…

"Diese Maßnahme war zu die­sem Zeitpunkt bis jetzt enorm hilf­reich und hat enorm gewirkt – die Ansteckungszahlen deut­lich zu sen­ken“, sag­te der Gesundheitsminister über die nächt­li­chen Ausgangsbeschränkungen. Im pri­va­ten Bereich habe es die mei­sten Übertretungen gel­ten­der Regeln gege­ben, so Lucha.

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) bedau­er­te den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs: "Vor dem Hintergrund der her­un­ter­ge­hen­den Zahlen ist sowas immer zu befürch­ten gewe­sen." Das wer­de nicht dazu bei­tra­gen, dass die Zahlen wei­ter sin­ken, so Untersteller…

Richter weisen Argumentation der Landesregierung zurück

Der 1. Senat argu­men­tiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetz­li­chen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz sei­en Ausgangsbeschränkungen nur mög­lich, wenn ihr Unterlassen zu irgend­wel­chen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung füh­re. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller ande­ren ergrif­fe­nen Maßnahmen – zu einer wesent­li­chen Verschlechterung des Infektionsgeschehens füh­re. Die Mannheimer Verwaltungsrichter wie­sen die Argumentation der Landesregierung zurück, dass eine "ver­früh­te" Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Gefahr eines erneu­ten expo­nen­ti­el­len Wachstums des Infektionsgeschehens ber­ge. Diese Darstellung sei zu pau­schal und undifferenziert.

Zudem müs­se die Landesregierung prü­fen, ob die­se Ausgangsbeschränkungen lan­des­weit ange­ord­net wer­den müss­ten oder ob dif­fe­ren­zier­te­re, am regio­na­len Infektionsgeschehen ori­en­tier­te Regelungen in Betracht kämen. Den gesetz­li­chen Anforderungen habe das Land zuletzt – anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolg­los blie­ben – nicht mehr entsprochen…

Kretschmann wollte an Ausgangssperre festhalten

Noch vor rund zwei Wochen hat­te Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) der Forderung von FDP-Fraktionschef Rülke nach einer Lockerung der Ausgangsbeschränkungen am Abend und in der Nacht eine Absage erteilt. "Erfahrungen aus Österreich zei­gen, dass man nicht zu früh öff­nen darf", hat­te Kretschmann gesagt. Deswegen wer­de man an der Ausgangssperre fest­hal­ten…«

12 Antworten auf „Verwaltungsgerichtshof kippt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg – Land will nun umsteuern“

  1. Hier ein umfas­sen­der, immer wie­der erfor­der­li­cher Rückblick auf die Grundlegung des heu­te und wohl noch sehr lan­ge aktu­el­len Irrsinns:

    http://​www​.barth​-engel​bart​.de/​?​p​=​2​2​6​136

    "coro­na unend­lich: was ist dran an der “Gelben Gefahr” oder Gates “Not Missiles! Microes!” ?"

    Man könn­te sagen: Wie aus 41 angeb­lich unge­wöhn­lich lun­gen­er­krank­ten Chinesen eine gefähr­li­che welt­wei­te Seuche erdich­tet und insze­niert wur­de, inklu­si­ve Hellseher, Zauberer und wohl­tä­tig­ster Mäzene.

    "Alibaba und die 40 Räuber" ist dage­gen eine blas­se Story, lite­ra­risch gesehen.

    1. Hat in Bawü eh kei­ne Sau inter­es­siert ob man Nachts raus durf­te. Bin die letz­ten 3 Monate so oft an die Polizei gera­ten, nie was bezahlt. Die waren hier sehr ent­spannt und wer­den froh sein wenn der Stumpfsinn offi­zi­ell nen Ende hat.

  2. Dieser Beschluss ist kein gro­ßer Fortschritt, weil die Richter sich wei­ter­hin wei­gern, die Grundlagen die­ses Blödsinns anzu­ta­sten. Und selbst wenn sie sich lang­fri­stig wider­spre­chen, schert sie das nicht im gering­sten. Im Sommer gab es eini­ge Beschlüsse, bei denen eini­ge (u. a. Lehrer) här­te­re "Maßnahmen" gefor­dert hat­ten. Die wur­den auch abge­lehnt; weil es kei­nen Beleg dafür gebe, dass här­te­re "Maßnahmen" über­haupt etwas brin­gen würden.

    Solange kein ver­wal­tungs­ge­richt­li­ches Urteil kommt (was nicht pas­sie­ren wird, weil sie sich sonst selbst ver­leug­nen müss­ten), wel­ches die­sen Mist kom­plett als ver­fas­sungs­wid­rig bezeich­net, ist das nix ande­res, als eine gericht­li­che Haftlockerung. Das sieht man ja auch dar­an, dass man nun auf der Kreisebene wei­ter­ma­chen will.

  3. Dass wei­ter­hin, ohne es bewei­sen zu müs­sen, behaup­tet wer­den darf: "Diese Maßnahme war zu die­sem Zeitpunkt bis jetzt enorm hilf­reich und hat enorm gewirkt – die Ansteckungszahlen deut­lich zu sen­ken“ ist eher dreist.
    Nach Lektüre des Urteils besteht ohne­hin kein beson­de­rer Grund zu Begeisterung:

    https://​ver​wal​tungs​ge​richts​hof​-baden​-wuert​tem​berg​.justiz​-bw​.de/​p​b​/​,​L​d​e​/​S​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​M​e​d​i​e​n​/​C​o​r​o​n​a​-​V​e​r​o​r​d​n​u​n​g​_​+​N​a​e​c​h​t​l​i​c​h​e​+​A​u​s​g​a​n​g​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​e​n​+​a​b​+​D​o​n​n​e​r​s​t​a​g​+​a​u​s​s​e​r​+​V​o​l​l​z​u​g​_​+​E​r​f​o​l​g​r​e​i​c​h​e​r​+​E​i​l​a​n​t​r​a​g​+​g​e​g​e​n​+​C​o​r​o​n​a​-​V​e​r​o​r​d​n​u​n​g​/​?​L​I​S​T​P​A​G​E​=​1​2​1​3​200

    Gegenüber den SchreibtischtäterInnen, die das gan­ze ver­bockt haben, lässt man die gan­ze Milde des Gesetzes wal­ten, indem man trotz allem, teil­wei­se, deren töner­ner Argumentation folgt
    und
    das Gericht drückt sich (mit Hinweis auf ein unter­ge­ord­ne­tes und mög­li­cher­wei­se ohne­hin grund­ge­setz­wid­ri­ges "Infektionsschutzgesetz") davor, das Ganze gleich in toto zu kip­pen, gibt gar "Tipps", wie man das trotz­dem auf regio­na­ler Ebene durch­zie­hen könn­te und gönnt damit den Schreibtischtätern vol­le 4 Tage zur "Nachbesserung".
    Die "Gewaltenteilung" bei "uns" ähnelt der­zeit eher der in Nordkorea oder Iran als dem, was ich in der Schule gelernt habe (abge­se­hen von: "Glaube lie­ber an die Unschuld einer Hure als an die Unabhängigkeit der Justiz")

    1. Man muss lei­der sagen, dass das in der Verwaltungsgerichtsbarkeit schon seit jeher üblich ist; nicht nur nach Füllmich, Karpenstein oder auch Jungbluth ver­ste­hen sich die Verwaltungsgerichte in der Tat als ver­län­ger­ter Arm der Verwaltung und hel­fen die­ser – wenn es zu pein­lich wer­den wür­de – auch ger­ne mal aus, indem sie sich halb­wegs pas­sen­de Ausflüchte ausdenken.

      In die­sem Bereich wur­de der gera­de im Strafrecht gel­ten­de Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" lei­der grund­ge­setz­wid­rig ("Einschätzungsprärogative") für die Verwaltung über­nom­men. Das heißt, obwohl sie für in die Grundrechte ein­schnei­den­de Regelungen beweis- und recht­fer­ti­gungs­pflich­tig ist, bekommt sie (gera­de bei Eilentscheidungen) stets im Zweifel Recht, auch wenn sie über über­haupt kei­ner­lei Beweise oder Belege ver­fügt. Müsste "im Zweifel für die Grundrechte" ent­schie­den wer­den, hät­te die­ser Putsch nie eine Chance gehabt. Es ist über­haupt – und das sehen wir ja seit März 2020 – unheim­lich gefähr­lich, eine Exekutive ange­sichts einer unkla­ren Situation erst ein­mal freie Hand zu las­sen. Genau die­se Art von indi­rek­tem, inof­fi­zi­el­lem Notstandsrecht war im GG – aus guten Gründen – nie vorgesehen.

    2. @Kassandro: "Dass wei­ter­hin, ohne es bewei­sen zu müs­sen, behaup­tet wer­den darf … " 

      Wir sind ein frei­es Land!
      Lügen fällt unter die ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­te Äußerungsfreiheit, und es gibt nur weni­ge Bereiche, in denen zu lügen nicht nur unethisch, son­dern auch ille­gal ist:
      – im Geschäftsverkehr (Betrug)
      – als Zeuge vor Gericht (Meineid)
      – in Bezug auf kon­kre­te Personen (Verleumdung)
      – in Bezug auf weni­ge Menschengruppen (Volksverhetzung);
      Beim letz­ten Punkt sehen sie schon: Kollektivschutz genie­ßen sehr weni­ge. Über die von Ihnen erwähn­ten "Huren" darf man z.B. schlecht reden wie der Tag lang ist. Über "die Justiz" zum Glück auch.

      Ich fin­de es gut, das wir in die­ser Hinsicht noch frei sind, und man einen Lügner als Person so nen­nen darf, wenn es zutrifft. Sollten wir viel öfter tun!

  4. wenn's unzu­läs­sig ist, ist es eigent­lich ab sofort unzu­läs­sig. soll aber erst ab don­ners­tag gel­ten. das stei­gert die will­kür eigent­lich noch ein­mal. bis dahin kön­nen sie noch jede men­ge neue tests machen. dann haben sie viel­leicht wie­der die benö­tig­ten zah­len. wenn's nicht so gut läuft, halt nur 10 hot­spots statt einem bun­des­land. ist ja auch schon etwas.

  5. Mit dem "Präventionsparadoxon", wird jedes Gegenargument ent­kräf­tet und vor­ge­gau­kelt, die Ausbreitung des Virus mit den – wie auch immer gear­te­ten – repres­si­ven Maßnahmen steu­ern zu können.
    Nur dar­auf stützt sich das auto­ri­tä­re Pandemie- Regime, ohne Beweise und ent­ge­gen aller Vernunft.

    Bei die­sem selbst­ge­fäl­li­gen Narrativ wür­den genaue­re Studien, die etwas ande­res bele­gen, stö­ren; also wer­den sol­che igno­riert, auch wenn sie von nam­haf­ten Wissenschaftlern (Ioannidis &a.) kommen.
    Die simp­le Logik: Sinken die Fallzahlen, haben die hoheit­lich ver­ord­ne­ten Maßnahmen gegrif­fen, stei­gen sie jedoch, dann waren die Regeln nicht streng genug bzw. haben die poli­ti­schen Widersacher bzw. "Superspreader", "Maskenverweigerer" usw. gegen die strik­te Regel- Einhaltung verstoßen.
    Die Statistiken wer­den auch will­kür­lich inter­pre­tiert, so dass sie zum offi­zi­el­len Narrativ pas­sen und dies belegen.
    Die ein­zi­ge Hoffnung liegt jetzt bei den Gerichten und auf einem wach­sen­den Unmut und Misstrauen in der Bevölkerung!

  6. Maskenpflicht, Kontaktregeln, Ausgangssperren: Wann das Ende der Grundrechtseingriffe kom­men muss
    Gesundheitsminister Spahn hat einen Schlusspunkt für die Corona-Beschränkungen mar­kiert. Auch Verwaltungsrichter sehen die Notwendigkeit von neu­en Bewertungen.
    Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren – zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die Grundrechte in Deutschland stark ein­ge­schränkt wor­den. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nun trotz stei­gen­der Infektionszahlen den mög­li­chen Endpunkt der Einschränkungen mar­kiert. „Wenn das Impfangebot voll­um­fäng­lich da ist und zugäng­lich war für jeden, dann ist das aus mei­ner Sicht auch das Ende der Grundrechtseingriffe“, sag­te Spahn bei einer Online-Veranstaltung des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) Ende ver­gan­ge­ner Woche.
    Quelle: Handelsblatt
    https://​www​.han​dels​blatt​.com/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​c​o​r​o​n​a​-​v​o​r​s​c​h​r​i​f​t​e​n​-​m​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​-​k​o​n​t​a​k​t​r​e​g​e​l​n​-​a​u​s​g​a​n​g​s​s​p​e​r​r​e​n​-​w​a​n​n​-​d​a​s​-​e​n​d​e​-​d​e​r​-​g​r​u​n​d​r​e​c​h​t​s​e​i​n​g​r​i​f​f​e​-​k​o​m​m​e​n​-​m​u​s​s​/​2​7​0​4​8​0​6​2​.​h​tml

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