Darüber berichtet heute swr.de:
»Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die coronabedingten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg aufgehoben. In einem am Montag in Mannheim verkündeten unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Zum letzten Mal findet die Maßnahme demnach in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung.
Dem Beschluss zufolge ist die von 20 bis 5 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen. Man werde das Urteil selbstverständlich umsetzen "und es bestmöglich und effektiv gestalten", sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) im SWR…
Das Land kündigte daraufhin an, nur noch für Corona-Hotspots solche Maßnahmen ergreifen zu wollen…
"Diese Maßnahme war zu diesem Zeitpunkt bis jetzt enorm hilfreich und hat enorm gewirkt – die Ansteckungszahlen deutlich zu senken“, sagte der Gesundheitsminister über die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Im privaten Bereich habe es die meisten Übertretungen geltender Regeln gegeben, so Lucha.
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) bedauerte den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs: "Vor dem Hintergrund der heruntergehenden Zahlen ist sowas immer zu befürchten gewesen." Das werde nicht dazu beitragen, dass die Zahlen weiter sinken, so Untersteller…
Richter weisen Argumentation der Landesregierung zurück
Der 1. Senat argumentiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe. Die Mannheimer Verwaltungsrichter wiesen die Argumentation der Landesregierung zurück, dass eine "verfrühte" Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums des Infektionsgeschehens berge. Diese Darstellung sei zu pauschal und undifferenziert.
Zudem müsse die Landesregierung prüfen, ob diese Ausgangsbeschränkungen landesweit angeordnet werden müssten oder ob differenziertere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kämen. Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt – anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben – nicht mehr entsprochen…
Kretschmann wollte an Ausgangssperre festhalten
Noch vor rund zwei Wochen hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) der Forderung von FDP-Fraktionschef Rülke nach einer Lockerung der Ausgangsbeschränkungen am Abend und in der Nacht eine Absage erteilt. "Erfahrungen aus Österreich zeigen, dass man nicht zu früh öffnen darf", hatte Kretschmann gesagt. Deswegen werde man an der Ausgangssperre festhalten…«
Hier ein umfassender, immer wieder erforderlicher Rückblick auf die Grundlegung des heute und wohl noch sehr lange aktuellen Irrsinns:
http://www.barth-engelbart.de/?p=226136
"corona unendlich: was ist dran an der “Gelben Gefahr” oder Gates “Not Missiles! Microes!” ?"
Man könnte sagen: Wie aus 41 angeblich ungewöhnlich lungenerkrankten Chinesen eine gefährliche weltweite Seuche erdichtet und inszeniert wurde, inklusive Hellseher, Zauberer und wohltätigster Mäzene.
"Alibaba und die 40 Räuber" ist dagegen eine blasse Story, literarisch gesehen.
Hat in Bawü eh keine Sau interessiert ob man Nachts raus durfte. Bin die letzten 3 Monate so oft an die Polizei geraten, nie was bezahlt. Die waren hier sehr entspannt und werden froh sein wenn der Stumpfsinn offiziell nen Ende hat.
Auch die Mühlen der Bußgeldbürokratie mahlen langsam. 😉
Dieser Beschluss ist kein großer Fortschritt, weil die Richter sich weiterhin weigern, die Grundlagen dieses Blödsinns anzutasten. Und selbst wenn sie sich langfristig widersprechen, schert sie das nicht im geringsten. Im Sommer gab es einige Beschlüsse, bei denen einige (u. a. Lehrer) härtere "Maßnahmen" gefordert hatten. Die wurden auch abgelehnt; weil es keinen Beleg dafür gebe, dass härtere "Maßnahmen" überhaupt etwas bringen würden.
Solange kein verwaltungsgerichtliches Urteil kommt (was nicht passieren wird, weil sie sich sonst selbst verleugnen müssten), welches diesen Mist komplett als verfassungswidrig bezeichnet, ist das nix anderes, als eine gerichtliche Haftlockerung. Das sieht man ja auch daran, dass man nun auf der Kreisebene weitermachen will.
Dass weiterhin, ohne es beweisen zu müssen, behauptet werden darf: "Diese Maßnahme war zu diesem Zeitpunkt bis jetzt enorm hilfreich und hat enorm gewirkt – die Ansteckungszahlen deutlich zu senken“ ist eher dreist.
Nach Lektüre des Urteils besteht ohnehin kein besonderer Grund zu Begeisterung:
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Corona-Verordnung_+Naechtliche+Ausgangbeschraenkungen+ab+Donnerstag+ausser+Vollzug_+Erfolgreicher+Eilantrag+gegen+Corona-Verordnung/?LISTPAGE=1213200
Gegenüber den SchreibtischtäterInnen, die das ganze verbockt haben, lässt man die ganze Milde des Gesetzes walten, indem man trotz allem, teilweise, deren tönerner Argumentation folgt
und
das Gericht drückt sich (mit Hinweis auf ein untergeordnetes und möglicherweise ohnehin grundgesetzwidriges "Infektionsschutzgesetz") davor, das Ganze gleich in toto zu kippen, gibt gar "Tipps", wie man das trotzdem auf regionaler Ebene durchziehen könnte und gönnt damit den Schreibtischtätern volle 4 Tage zur "Nachbesserung".
Die "Gewaltenteilung" bei "uns" ähnelt derzeit eher der in Nordkorea oder Iran als dem, was ich in der Schule gelernt habe (abgesehen von: "Glaube lieber an die Unschuld einer Hure als an die Unabhängigkeit der Justiz")
Man muss leider sagen, dass das in der Verwaltungsgerichtsbarkeit schon seit jeher üblich ist; nicht nur nach Füllmich, Karpenstein oder auch Jungbluth verstehen sich die Verwaltungsgerichte in der Tat als verlängerter Arm der Verwaltung und helfen dieser – wenn es zu peinlich werden würde – auch gerne mal aus, indem sie sich halbwegs passende Ausflüchte ausdenken.
In diesem Bereich wurde der gerade im Strafrecht geltende Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" leider grundgesetzwidrig ("Einschätzungsprärogative") für die Verwaltung übernommen. Das heißt, obwohl sie für in die Grundrechte einschneidende Regelungen beweis- und rechtfertigungspflichtig ist, bekommt sie (gerade bei Eilentscheidungen) stets im Zweifel Recht, auch wenn sie über überhaupt keinerlei Beweise oder Belege verfügt. Müsste "im Zweifel für die Grundrechte" entschieden werden, hätte dieser Putsch nie eine Chance gehabt. Es ist überhaupt – und das sehen wir ja seit März 2020 – unheimlich gefährlich, eine Exekutive angesichts einer unklaren Situation erst einmal freie Hand zu lassen. Genau diese Art von indirektem, inoffiziellem Notstandsrecht war im GG – aus guten Gründen – nie vorgesehen.
@Kassandro: "Dass weiterhin, ohne es beweisen zu müssen, behauptet werden darf … "
Wir sind ein freies Land!
Lügen fällt unter die verfassungsrechtlich geschützte Äußerungsfreiheit, und es gibt nur wenige Bereiche, in denen zu lügen nicht nur unethisch, sondern auch illegal ist:
– im Geschäftsverkehr (Betrug)
– als Zeuge vor Gericht (Meineid)
– in Bezug auf konkrete Personen (Verleumdung)
– in Bezug auf wenige Menschengruppen (Volksverhetzung);
Beim letzten Punkt sehen sie schon: Kollektivschutz genießen sehr wenige. Über die von Ihnen erwähnten "Huren" darf man z.B. schlecht reden wie der Tag lang ist. Über "die Justiz" zum Glück auch.
Ich finde es gut, das wir in dieser Hinsicht noch frei sind, und man einen Lügner als Person so nennen darf, wenn es zutrifft. Sollten wir viel öfter tun!
Deutschland 1 Jahr schon im Wahn.
@Chrissie
Deutschland?
Wir erleben gerade die größte Massenhysterie aller Zeiten. Weltweit!
wenn's unzulässig ist, ist es eigentlich ab sofort unzulässig. soll aber erst ab donnerstag gelten. das steigert die willkür eigentlich noch einmal. bis dahin können sie noch jede menge neue tests machen. dann haben sie vielleicht wieder die benötigten zahlen. wenn's nicht so gut läuft, halt nur 10 hotspots statt einem bundesland. ist ja auch schon etwas.
Mit dem "Präventionsparadoxon", wird jedes Gegenargument entkräftet und vorgegaukelt, die Ausbreitung des Virus mit den – wie auch immer gearteten – repressiven Maßnahmen steuern zu können.
Nur darauf stützt sich das autoritäre Pandemie- Regime, ohne Beweise und entgegen aller Vernunft.
Bei diesem selbstgefälligen Narrativ würden genauere Studien, die etwas anderes belegen, stören; also werden solche ignoriert, auch wenn sie von namhaften Wissenschaftlern (Ioannidis &a.) kommen.
Die simple Logik: Sinken die Fallzahlen, haben die hoheitlich verordneten Maßnahmen gegriffen, steigen sie jedoch, dann waren die Regeln nicht streng genug bzw. haben die politischen Widersacher bzw. "Superspreader", "Maskenverweigerer" usw. gegen die strikte Regel- Einhaltung verstoßen.
Die Statistiken werden auch willkürlich interpretiert, so dass sie zum offiziellen Narrativ passen und dies belegen.
Die einzige Hoffnung liegt jetzt bei den Gerichten und auf einem wachsenden Unmut und Misstrauen in der Bevölkerung!
Maskenpflicht, Kontaktregeln, Ausgangssperren: Wann das Ende der Grundrechtseingriffe kommen muss
Gesundheitsminister Spahn hat einen Schlusspunkt für die Corona-Beschränkungen markiert. Auch Verwaltungsrichter sehen die Notwendigkeit von neuen Bewertungen.
Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren – zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die Grundrechte in Deutschland stark eingeschränkt worden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nun trotz steigender Infektionszahlen den möglichen Endpunkt der Einschränkungen markiert. „Wenn das Impfangebot vollumfänglich da ist und zugänglich war für jeden, dann ist das aus meiner Sicht auch das Ende der Grundrechtseingriffe“, sagte Spahn bei einer Online-Veranstaltung des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) Ende vergangener Woche.
Quelle: Handelsblatt
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-vorschriften-maskenpflicht-kontaktregeln-ausgangssperren-wann-das-ende-der-grundrechtseingriffe-kommen-muss/27048062.html