Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regelung an Hochschulen

»Mannheim (dpa/lsw) – Bis auf wei­te­res dür­fen unge­impf­te Studenten mit nega­ti­vem Corona-Test wie­der an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen in Baden-Württemberg teil­neh­men. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim setz­te nach Angaben vom Freitag die 2G-Regelung vor­läu­fig außer Vollzug, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt. Er gab damit einem Pharmazie-Studenten Recht (Az.: 1 S 3670/21).

Mit der soge­nann­ten Alarmstufe II wur­de Ende November an den Hochschulen und Universitäten im Südwesten die 2G-Regel ein­ge­führt. Ausnahmen gel­ten für Praxisveranstaltungen wie Laborpraktika, Prüfungen und den Besuch von Bibliotheken. Die Hochschulen sind per Verordnung dazu ver­pflich­tet, die Nachweise zu kontrollieren.

Das wider­spricht nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs dem Grundrecht, die Ausbildungsstätte frei zu wäh­len. Die im Rahmen der Ausbildung not­wen­di­gen Tätigkeiten sei­en nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grund­recht­lich geschützt. In die­ses Recht grei­fe die Corona-Verordnung "in schwer­wie­gen­der Weise ein".

Durch die­se Beschränkung kön­ne der erfolg­rei­che Abschluss eines Semesters gefähr­det wer­den, argu­men­tier­ten die Mannheimer Richter laut Mitteilung. Das könn­te zu einer Verlängerung des Studiums füh­ren oder gar den Studienerfolg ins­ge­samt gefährden.

Aus der Vorschrift des Ministeriums erge­be sich nicht, wel­che Vorkehrungen Hochschulen tref­fen müs­sen, damit nicht-immu­ni­sier­te Studierende am Studienbetrieb teil­neh­men kön­nen. Das könn­te zum Beispiel eine Pflicht sein, Präsenzveranstaltungen regel­mä­ßig als soge­nann­te Hybridveranstaltungen durch­zu­füh­ren – also mit Übertragung im Internet – oder sie auf­zu­zeich­nen und nicht-immu­ni­sier­ten Studierenden zügig zur Verfügung zu stel­len. "Eine detail­lier­te­re Regelung dürf­te ins­be­son­de­re wegen der Auswirkungen auf die Ausbildungsfreiheit der Studierenden gebo­ten sein", hieß es.

Der Beschluss vom 15. Dezember ist den Angaben nach unan­fecht­bar. Einem Sprecher des Gerichtshofs zufol­ge gilt er ab sofort und für alle Hochschulen im Land. Das Ministerium könn­te nun bei­spiels­wei­se sei­ne Regeln ändern. Aus dem Haus von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) gab es zunächst kei­ne Reaktion.

Der Student, der den Eilantrag ein­ge­reicht hat­te, ist den Angaben nach nicht geimpft und braucht zur erfolg­rei­chen Durchführung sei­nes Studiums Zugang zu Räumlichkeiten und der Infrastruktur der Uni. Er müs­se an bestimm­ten Präsenzveranstaltungen teil­neh­men, um sei­ne Studienzeit nicht zu über­schrei­ten und exma­tri­ku­liert zu werden.

Keinen Erfolg hat­te er mit einem Antrag gegen Kontaktbeschränkungen für Nicht-Immunisierte und Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Der Gerichtshof bezeich­ne­te die­se beim der­zei­ti­gen Stand der Pandemie als ver­hält­nis­mä­ßig. Zudem ermög­lich­ten Ausnahmen, "dass auch nicht-immu­ni­sier­te Personen in der Alarmstufe II in erheb­li­chem Umfang pri­va­te Beziehungen auch durch per­sön­li­che Treffen mit ande­ren Menschen pfle­gen könn­ten und ihnen durch die ange­foch­te­ne Vorschrift kei­ne sozia­le Isolation drohe".

© dpa-info­com, dpa:211217–99-426178/3«
sued​deut​sche​.de (17.12.)


Einstürzende Neubauten – Alles wie­der offen (2007)

Quelle: you​tube​.com

Update: Was nicht paßt, wird pas­send gemacht. Am 18.12. berich­tet swr​.de:

»Trotz VGH-Entscheid: 2G-Regelung an Hochschulen in BW bleibt

Ungeimpfte dürf­ten nicht von Präsenzveranstaltungen in Hochschulen aus­ge­schlos­sen wer­den, hat­te der Verwaltungsgerichtshof ent­schie­den. Damit das doch geht, passt BW die Regeln an.

Ungeimpfte Studierende dür­fen auch mit nega­ti­vem Corona-Test wei­ter­hin nicht an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen in Baden-Württemberg teil­neh­men, wie das Wissenschaftsministerium dem SWR am Samstag bestä­tigt hat.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat­te die 2G-Regelung, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt, nach Angaben vom Freitag vor­läu­fig außer Vollzug gesetzt. Das Wissenschaftsministerium wer­de noch am Wochenende die vom VGH gefor­der­ten Präzisierungen in der Corona-Verordnung Studienbetrieb vor­neh­men, teil­te das Ministerium mit. "In der Sache bleibt die Regelung unver­än­dert: Es bleibt bei 2G für den Präsenzbetrieb an den Hochschulen in der Alarmstufe II."…«

3 Antworten auf „Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regelung an Hochschulen“

  1. "Keinen Erfolg hat­te er mit einem Antrag gegen Kontaktbeschränkungen für Nicht-Immunisierte"… Wann wer­den Gerichte aner­ken­nen, dass es eine Immunisierung bei Atemwegserkrankungen nicht gibt. Selbst Genesene kön­nen wie­der posi­tiv gete­stet wer­den und einen Schnupfen Husten Heiserkeit bekom­men, wenn sie sich erkälten…und wenn es soweit ist auch mit Virus xyz ver­ster­ben. Ist das wirk­lich so schlimm? Wobei die "Geimpften" soweit ich das wahr­neh­me noch schlech­ter mit Erkältungen klarkommen.

  2. "I‑i-i-im Ernst, Vater Staat? Ich d‑d–darf wie­der zur Uni gehen?"

    Ich hof­fe man ver­steht, dass ich nach die­ser Nummer KEINEN Respekt und KEINE Sympathie mehr für mei­ne Uni habe, die die­se plat­te Form der Ausgrenzung ein­fach mit­ge­macht hat.

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