Verwaltungsrichter kippen 15-Kilometer-Regel vorläufig

br​.de berich­tet heute:

»Die 15-Kilometer-Grenze für den Bewegungsradius in der Pandemie gilt in Bayern ab sofort nicht mehr. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setz­te die Regelung im Eilverfahren vor­läu­fig außer Vollzug. Bestätigt wur­de indes die FFP2-Maskenpflicht.

Der baye­ri­sche Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von tou­ri­sti­schen Tagesausflügen für Bewohner von Corona-Hotspots über einen Umkreis von 15 Kilometern hin­aus in Bayern vor­läu­fig gekippt. Die text­li­che Festlegung eines sol­chen Umkreises sei nicht deut­lich genug und ver­sto­ße aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit, ent­schied das Gericht am Dienstag.

Gegen den Beschluss zu einem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau gibt es kei­ne Rechtsmittel.

Die 15-Kilometer-Regel wur­de Anfang Januar für alle Bewohner von Corona-Hotspots beschlos­sen. Nach Auffassung der Münchner Richter ist für die Betroffenen der räum­li­che Geltungsbereich des Verbots nicht hin­rei­chend erkenn­bar. Das Gericht ging dabei nicht auf die vom Antragsteller auf­ge­wor­fe­ne Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ein. Auf die­se sei es nicht mehr angekommen.

Die Entscheidung gilt ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.

Einreisesperre für Tagesausflügler bestätigt

Der Antragssteller schei­ter­te aber mit sei­nem Versuch, auch die von Kommunen ver­häng­te Einreisesperre für tou­ri­sti­sche Tagesausflüge per Eilantrag zu kip­pen. Im Alpenraum hat­ten meh­re­re bei Touristen belieb­te Kommunen solch ein Verbot verhängt.

FFP2-Maskenpflicht hält vor Gericht

Auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske kann in Bayern in Kraft blei­ben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehn­te einen Eilantrag gegen die Pflicht zur Benutzung eines sol­chen medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen ab…«

8 Antworten auf „Verwaltungsrichter kippen 15-Kilometer-Regel vorläufig“

  1. Das ist kein Gericht, ich sehe hier nur Söderhörigkeit.
    ffp2 Masken sind Gesundheitsschädlich und somit ist das Körperverletzung!
    OP mas­ken.. meinetwegen

  2. Die FFP2 sind ja nur für 70 Minuten Tragedauer und dar­auf­fol­gend 30 Minuten Pause vom Arbeitsschutz zugelassen.
    Was macht man da bei einer stun­den­lan­gen Eisenbahnfahrt?

    In der Schweiz soll jetzt gegen Essen und Trinken in Zügen und Bussen erst­mal gewor­ben wer­den. Verbieten will man es noch nicht. Anscheinend ver­le­gen die Partyleute ihre Festivitäten jetzt in die SBahn und fah­ren mun­ter von einer Endstation zur ande­ren, hin und her, bis Betriebsschluss.

    1. Und nicht zu ver­ges­sen: eine ärzt­li­che Voruntersuchung und Unbedenklichkeitserklärung.

      Nicht der "Maskenverweigerer" muss bewei­sen, dass er kei­ne Maske ver­trägt, son­dern der Maskenforderer muss bewei­sen, dass der "Maskenpflichtige" eine Maske über­haupt tra­gen KANN!

  3. @ Eine Landapothekerin
    Geht bei uns auch bspw. mit einem Länderticket ( das gilt mei­stens für Mehrere) ggf. Zuschlag für 1. Klasse
    und man kann mit ein paar Freunden ent­spannt net­te Stunden verbringen .

    1. Ich wün­sche mir mas­sen­haft Quarantän-Verweigerer.

      Kann man sich ein­get­lich dazu selbst anzeigen?

      Deren ihre QuZs sol­len aus allen Nähten plat­zen. Wann kommt der erste nach Quarantanamo?

  4. Zwei sind freier
    30.1.21, "Gericht kippt Ausgangssperre und 15-km-Regel für Kläger
    Das Verwaltungsgericht Greifswald hat Einsprüchen gegen die seit Montag im Landkreis Vorpommern-Greifswald gel­ten­den ver­schärf­ten Corona-Regeln statt­ge­ge­ben. Die nächt­li­che Ausgangssperre sowie die 15-Kilometer-Regel gel­ten für die Kläger nicht mehr. …"
    https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​m​e​c​k​l​e​n​b​u​r​g​-​v​o​r​p​o​m​m​e​r​n​/​G​e​r​i​c​h​t​-​k​i​p​p​t​-​A​u​s​g​a​n​g​s​s​p​e​r​r​e​-​u​n​d​-​1​5​-​k​m​-​R​e​g​e​l​-​f​u​e​r​-​K​l​a​e​g​e​r​,​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​4​2​5​4​.​h​tml

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