br.de berichtet heute:
»Die 15-Kilometer-Grenze für den Bewegungsradius in der Pandemie gilt in Bayern ab sofort nicht mehr. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte die Regelung im Eilverfahren vorläufig außer Vollzug. Bestätigt wurde indes die FFP2-Maskenpflicht.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von touristischen Tagesausflügen für Bewohner von Corona-Hotspots über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus in Bayern vorläufig gekippt. Die textliche Festlegung eines solchen Umkreises sei nicht deutlich genug und verstoße aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit, entschied das Gericht am Dienstag.
Gegen den Beschluss zu einem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau gibt es keine Rechtsmittel.
Die 15-Kilometer-Regel wurde Anfang Januar für alle Bewohner von Corona-Hotspots beschlossen. Nach Auffassung der Münchner Richter ist für die Betroffenen der räumliche Geltungsbereich des Verbots nicht hinreichend erkennbar. Das Gericht ging dabei nicht auf die vom Antragsteller aufgeworfene Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ein. Auf diese sei es nicht mehr angekommen.
Die Entscheidung gilt ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
Einreisesperre für Tagesausflügler bestätigt
Der Antragssteller scheiterte aber mit seinem Versuch, auch die von Kommunen verhängte Einreisesperre für touristische Tagesausflüge per Eilantrag zu kippen. Im Alpenraum hatten mehrere bei Touristen beliebte Kommunen solch ein Verbot verhängt.
FFP2-Maskenpflicht hält vor Gericht
Auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske kann in Bayern in Kraft bleiben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehnte einen Eilantrag gegen die Pflicht zur Benutzung eines solchen medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen ab…«
Das ist kein Gericht, ich sehe hier nur Söderhörigkeit.
ffp2 Masken sind Gesundheitsschädlich und somit ist das Körperverletzung!
OP masken.. meinetwegen
Die FFP2 sind ja nur für 70 Minuten Tragedauer und darauffolgend 30 Minuten Pause vom Arbeitsschutz zugelassen.
Was macht man da bei einer stundenlangen Eisenbahnfahrt?
In der Schweiz soll jetzt gegen Essen und Trinken in Zügen und Bussen erstmal geworben werden. Verbieten will man es noch nicht. Anscheinend verlegen die Partyleute ihre Festivitäten jetzt in die SBahn und fahren munter von einer Endstation zur anderen, hin und her, bis Betriebsschluss.
Und nicht zu vergessen: eine ärztliche Voruntersuchung und Unbedenklichkeitserklärung.
Nicht der "Maskenverweigerer" muss beweisen, dass er keine Maske verträgt, sondern der Maskenforderer muss beweisen, dass der "Maskenpflichtige" eine Maske überhaupt tragen KANN!
Söder ist ein gewissenloser Verb[zensiert zu unser beider Schutz, AA], der Blick in seinen Augen spricht Bände!
@ Eine Landapothekerin
Geht bei uns auch bspw. mit einem Länderticket ( das gilt meistens für Mehrere) ggf. Zuschlag für 1. Klasse
und man kann mit ein paar Freunden entspannt nette Stunden verbringen .
NDR 21.01.2021
Neumünster: Einrichtung für Quarantäne-Verweigerer startklar
Wer sich hartnäckig einer Quarantäne verweigert (…) auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster startklar (…) Die Zellen sind jeweils zwölf Quadratmeter groß
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Einrichtung-fuer-Quarantaene-Verweigerer-startklar,quarantaene184.html
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/JAA/jaa_node.html
https://www.youtube.com/watch?v=PPNEK0w18zk
Ich wünsche mir massenhaft Quarantän-Verweigerer.
Kann man sich eingetlich dazu selbst anzeigen?
Deren ihre QuZs sollen aus allen Nähten platzen. Wann kommt der erste nach Quarantanamo?
Zwei sind freier
30.1.21, "Gericht kippt Ausgangssperre und 15-km-Regel für Kläger
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat Einsprüchen gegen die seit Montag im Landkreis Vorpommern-Greifswald geltenden verschärften Corona-Regeln stattgegeben. Die nächtliche Ausgangssperre sowie die 15-Kilometer-Regel gelten für die Kläger nicht mehr. …"
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Gericht-kippt-Ausgangssperre-und-15-km-Regel-fuer-Klaeger,coronavirus4254.html